Berlin, 9. Mai 2001
DFG und Embryonale Stammzellen:
Freigabe der Embryonenforschung nicht abhängig von "Nationalem Ethikrat"
Zur Forderung von Bundesforschungsministerin Bulmahn, der "Nationale
Ethikrat" müsse sich mit der Forschung an menschlichen Stammzellen
befassen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe
MdB:
Die Forderung von Frau Bulmahn, innerhalb von zwei Monaten solle der
"Nationale Ethikrat" über die von der DFG geforderte Freigabe der
Embryonenforschung entscheiden, bestätigt alle Befürchtungen, daß der
Ethikrat ein Ersatzgesetzgeber wird. Das vom Kanzler handverlesene
Gremium soll ganz offensichtlich das Parlament und seine Gremien
aushebeln.
Eine völlige Kehrtwende beim Embryonenschutz soll innerhalb von nur zwei
Monaten vom Ethikrat abgenickt werden. Diese Eile steht in diametralem
Gegensatz zu allen früheren Beteuerungen des Bundeskanzlers, er wolle
ein breite öffentliche Diskussion.
Es bleibt schleierhaft, wie die Mitglieder des Ethikrats, die sich
teilweise noch nie in ihrem Leben mit verbrauchender Embryonenforschung
beschäftigt haben, in derart kurzer Zeit durch Schulungen, Anhörungen
oder Gutachten die nötige biomedizinische, bioethische und rechtliche
Sachkunde aneignen wollen.
Bulmahn will das Votum des Ethikrats - ausgerechnet eines Gremiums, dem
der DFG-Präsident angehört. Soll wirklich der DFG-Präsident darüber
entscheiden, ob die Position der DFG in ethischer Hinsicht einwandfrei
ist?
Offensichtlich wurde der Forschungsministerin erst nach Veröffentlichung
des DFG-Papiers der Boden zu heiß unter den Füßen - und zwar dann, als
ihr das verheerende Echo der Öffentlichkeit auf die Forderung nach
Freigabe der Embryonenforschung bewußt wurde.
Denn unvorstellbar ist, daß dem Forschungsministerium die Tendenz der am
Donnerstag auf einer lange vorher angekündigten Pressekonfernez
vorgestellten DFG-Stellungnahme während der vergangenen Wochen verborgen
geblieben sein könnte. Denn schließlich ist die DFG das
Schlüsselinstrument bundesdeutscher Forschungspolitik, die DFG hat
"satzungsgemäß die Aufgabe, die Legislative und die Exekutive in
wissenschaftlichen Fragen zu beraten", und sie kooperiert eng mit dem
Forschungsministerium, aus dessen Etat ihr Milliardenbeträge zufließen.
Die DFG will die Änderung des Embryonenschutzgesetzes, und für eine
Gesetzesänderung ist das gewählte Parlament zuständig. Dieses Parlament
hat gerade auch zu den aktuellen Fragen des Embryonenschutzes eine
Enquete-Kommission eingesetzt. Deshalb ist die Einlassung der
Forschungsministerin ein Affront gegen die Enquete-Kommission, den diese
nicht akzeptieren wird.