Frankfurter Allgemeine, 10.05.2001
Nationales Forum zu ethischen Fragen
Nicht viele wurden ausgewählt, manche lehnten ab: Der Ethikrat des
Kanzlers spiegelt die Zerrissenheit der Gesellschaft wider
Eine Fülle von Aufgaben hat Bundeskanzler Schröder den (bisher) 23
Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Kirche
gestellt, die er für vier Jahre zu Mitgliedern des Nationalen Ethikrates
berufen will: Der Rat soll die interdisziplinäre Debatte
von Naturwissenschaften, Medizin, Theologie und Philosophie sowie der
Rechts- und Sozialwissenschaften zusammenführen" als nationales Forum soll er die ethischen Fragen dieser gesellschaftlichen und politischen
Auseinandersetzung bündeln" er soll den Bürgern Diskussionsangebote
unterbreiten" er soll Konferenzen zu ethischen Themen aus dem Gebiet
Lebenswissenschaften abhalten, mindestens einmal im Jahr" er soll auch
im Auftrag der Bundesregierung und des Bundestags Stellungnahmen
erarbeiten, und er soll versuchen, die Folgen dieser neuen Entwicklung
für den einzelnen und die Gesellschaft abzuschätzen", er soll
Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln aussprechen", er soll Angelpunkt sein für die Vertretung deutscher Interessen im
internationalen Ethik-Diskurs und mit anderen nationalen
Ethik-Kommissionen und vergleichbaren Einrichtungen zusammenarbeiten" und er soll dem Bundeskanzler mindestens einmal im Jahr über den Stand
der gesellschaftlichen Debatte berichten. Minderheiten, die bei der Abfassung von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten eine von der
Mehrheitsmeinung abweichende Auffassung vertreten, gewährt der Errichtungserlaß die "Möglichkeit, diese zum Ausdruck zu bringen".
Die Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichte des Rates werden veröffentlicht.
(D.D.)
Wolfgang van den Daele
Soziologe am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung mit
Forschungsschwerpunkt Normbildung und Umwelt, bringt in den Nationalen
Ethikrat nicht nur den Blick des geschulten Sozialwissenschaftlers für
die unaufhaltsame Technisierung des Menschen im Gewand medizinischer
Zwecke mit. Als Mitglied des Ethik-Beirats bei
Bundesgesundheitsministerium war er in den vergangenen eineinhalb Jahren
als teilnehmender Beobachter mit den Auswirkungen dieser Entwicklung auf
politische Entscheidungen befaßt. Als Soziologe sagt er voraus, daß
angesichts des überragenden Wertes "Gesundheit" für die Mehrzahl der
Bürger ein Rückweg zu einer restriktiven Moral des Respekts vor einer
unverfügbaren menschlichen Natur endgültig versperrt ist. Zugleich
unterliegt die technische Rekonstruktion der Natur des Menschen einem
allmählichen Wandel des Verständnisses von Krankheit: "Was immer im
sozialen Wandel als Definition von Krankheit herauskommt, umschreibt,
welche Eingriffe moralisch erlaubt sind." Moralische Ansprüche, die den
Respekt vor der Natur gegen das Interesse an Gesundheit ausspielten,
erwiesen sich über kurz oder lang als sektiererisch und letztlich
chancenlos. Van den Daele warnt davor, die Auseinandersetzung über
bioethische Fragen als einen Streit zwischen Gut und Böse zu führen. Ein
moralischer Konsens, der über einen kleinen Grundbestand an in der
Verfassung kodifizirten Normen hinausgeht, existiert unter den
Bedingungen der Moderne nicht mehr. Im Einzelfall steht Moral gegen
Moral.
Horst Dreier
ist Schröders Mann für die Verfassung. Im Ethikrat hat der an der
Universität Würzburg lehrende Staatsrechtler jene Stelle eingenommen,
die das Kanzleramt ursprünglich Ernst-Wolfgang Böckenförde zugedacht
hatte. Wie alle anderen, deren Haltung in bioethischen Fragen als nicht
opportun erschien, war der frühere Bundesverfassungsrichter erst wenige
Tage vor der Beschlußfassung des Kabinetts in den Ethikrat gebeten
worden. Böckenförde weigerte sich, dem Ruf zu folgen. Die Mitwirkung in
einem Gremium, das ein Fremdkörper in der parlamentarischen Demokratie
ist, war dem katholischen Staatsrechtslehrer schon aus Gründen der
Selbstachtung verwehrt. Die Folge: Es kam nicht nur ein evangelischer
Staatsrechtslehrer zum Zug, sondern zudem ein Jurist, der zu den
schärfsten Kritikern der Auslegung der Menschenwürde im Grundgesetz
durch das Bundesverfassungsgericht zählt. Dreier erkennt in dem Satz "Wo
menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu" einen
biologistisch-naturalistischen Fehlschluß. Vor allem dem Embryo fehle es
"an allen Voraussetzungen (Ich-Bewußtsein, Vernunft, Fähigkeit zur
Selbstbestimmung), die für die Menschenwürde konstitutiv sind". Die
zwangläufigen Wertungswidersprüche des Bundesverfassungsgerichts zum
Schwangerschaftsabbruch sprechen nach Ansicht Dreiers dafür, den Schutz
des ungeborenen Lebens nicht aus der Menschenwürde (Artikel 1 des
Grundgesetzes) abzuleiten. Sie sollten als "gestufte Lösungen gemäß den
verschiedenen Entwicklungsstadien menschlichen Lebens" auf das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) bezogen werden. Den
Gesetzgeber hält Dreier infolge der logisch zwingenden Entkoppelung von
der Garantie der Menschenwürde und dem Lebensschutz für befugt, das
Embryonenschutzgesetz "vor allem zugunsten von Forschung und
Wissenschaft" zu lockern.
Eve-Marie Engels
habilitierte Philosophin und seit 1996 Inhaberin des ersten Lehrstuhls
für Ethik in den Biowissenschaften an der Fakultät für Biologie an der
Universität Tübingen. Sie repräsentiert im Nationalen Ethikrat auch das
dortige "Interfakultäre Zentrum für Ethik in den Wissenschaften" (IZEW).
Frau Engels erhielt den Vorzug vor dem Begründer und Sprecher des IZEW,
dem katholischen Sozialethiker Dietmar Mieth. Der Theologe gehörte bis
zum vergangenen Jahr der einflußreichen "Europäischen Gruppe für Ethik
in der Wissenschaft und den neuen Technologien" bei der Europäischen
Kommission an. Auch im Ethik-Beirat des Bundesgesundheitsministeriums
war Mieth ein respektierter, vor allem aber ein unbequemer Fachmann.
Frau Engels äußerte sich vor zwei Jahren skeptisch über die Frage, ob
sich über die Schutzwürdigkeit eines Embryos im Sinne eines strikten
Tötungsverbots ein Konsens herstellen lasse. In der Debatte über den
moralischen Status von Embryronen lenkte auch sie den Blick auf den
unterschiedlichen strafrechtlichen Schutz menschlichen Lebens, wie ihn
die Diskrepanz zwischen dem Embryronenschutzgesetz und der
"vergleichsweise liberalen'" Praxis des Abtreibungsrechts
verdeutliche.
Frau Engels, die auch dem Ethikbeirat des Internationalen
Human-Genom-Projekts und dem Kuratorium der Akademie für
Technikfolgenabschätzung des Landes Baden-Württemberg angehört, gibt zu
bedenken: "Die in unserer Gesellschaft zu beobachtende, weitverbreitete
Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch bei gleichzeitiger Forderung
höchst aufwendiger Verfahren zur Herbeiführung von Schwangerschaft,
möglichst mit der Garantie, gesunden Nachwuchs zur Welt zu bringen, gibt
zu der Vermutung Anlaß, daß hier ein Kind und dementsprechend auch das
ungeborene Leben nicht als Subjekt, sondern als Objekt
gesellschaftlicher Verfügbarkeit betrachtet wird."
Gebhard Fürst
Bischof von Rottenburg-Stuttgart, ist Fundamentaltheologe, nicht
Ethiker. Seinen Sitz im Ethikrat verdankt er der Verkettung zweier wenig
glücklicher Umstände: Zunächst zeigte sich Kardinal Lehmann, der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Bitte des Kanzlers
gewogen, die katholische Kirche möge einen Repräsentanten in das neue
Gremium entsenden. Dabei wollten die Katholiken nicht zurückstehen, als
sich in der evangelischen Kirche Bischof Huber als Kandidat für den
Ethikrat durchsetzte. Inzwischen hat sich die gutgemeinte Geste der
Ökumene als selbstgestellte Falle entpuppt: Schröder ließ sich nicht
dazu bewegen, zusammen mit dem katholischen Bischof einen katholischen
Ethiker zu berufen. Rettung ist nicht in Sicht: ziehen die Bischöfe
ihren Kollegen zurück, müssen sie sich fragen lassen, warum sie es so
weit haben kommen lassen. Bleibt Fürst im Ethikrat, sitzt ein
Repräsentant des Lehramtes der Kirche dort, wo wissenschaftlicher
Sachverstand vonnöten wäre.
Detlev Ganten
Vorsitzender des MaxDelbrück-Centrums für molekulare Medizin in Berlin,
hat guten Kontakt zu Forschungsministerin Bulmahn. So ist es ihm
gelungen, Zinsersparnisse aus den UMTS-Erlösen für die Genomforschung
der in der Helmholtz-Gemeinschaft zusammengefaßten Forschungszentren zu
sichern, deren Vorsitzender er ist. Ganten war zudem maßgeblich am
Ausbau eines der größten Zentren biotechnologischer Forschung in
Berlin-Buch beteiligt. Seit Jahren tritt der Mediziner für einen Dialog
zwischen Wissenschaftlern und anderen gesellschaftlichen Gruppen ein. Im
vergangenen Jahr gehörte er zu den Initiatoren des Memorandums "Dialog
Wissenschaft und Gesellschaft". Die Naturwissenschaftler stünden in der
Verantwortung, ihr Wissen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Dafür müßten neue Kommunikationsstrukturen geschaffen werden
schrieb Ganten im vergangenen Jahr in dieser Zeitung. Ganten bedauert,
daß aufgrund der deutschen Vergangenheit die Gentechnik hierzulande sehr
viel kritischer betrachtet und der Wissenschaft engere Grenzen gesteckt
würden als in anderen Ländern. Auch die deutsche Wirtschaft beteilige
sich zuwenig an der Entwicklung der Gentechnik. Gegenüber der "Financial
Arial Deutschland" äußerte Ganten, bei der gesetzlichen Regelung der
Gentechnik dürfe Deutschland keine Sonderwege gehen. Sonst bestehe die
Gefahr, daß Wissenschaftler auswanderten . "Solche Regeln kann man nur
noch international aushandeln." Ganten sprach sich gegen ein
grundsätzliches Verbot des Klonens menschlicher Zellen oder
wissenschaftlicher Untersuchungen zur Keimbahntherapie aus. Statt dessen
müsse die Gesellschaft die Wissenschaft bei jedem einzelnen Schritt
kontrollieren. Trotz des Herstellungsverbots von Embryonen zu
Forschungszwecken plädiert Ganten dafür, die Forschung an embryonalen
Stammzellen vorantreiben. Zu diesem Zweck sollte seiner Meinung nach
"ein streng geregelter Import an wenige Zentren mit Ethikkommissionen"
ermöglicht werden.
Volker Gerhardt
Rechts- und Sozialphilosoph an der Humboldt-Universität Berlin,
repräsentiert im Nationalen Ethikrat die Philosophische Ethik. So ist es
der Mitteilung des Kanzleramtes über das Treffen des "Kerns" des
Rates
mit Bundeskanzler Schröder am 8. März 2000 zu entnehmen. Die Befassung
mit dem Fortschritt der Lebenswissenschaften ist für Gerhardt alles
andere als eine unzulässige Grenzüberschreitung. Vielmehr verweisen
Biologie und Medizin die Philosophie auf ihre eigene Grundfrage: Weil
das delphische "Erkenne sich selbst" zum Leitmotiv der
Biowissenschaften
geworden sei, bewegten sie sich auf dem vertrauten, vielleicht
vernachlässigten Feld der Philosophie. Gerhardt hat sich unterdessen zum
Anwalt nicht nur der Philosophie, sondern auch der interdisziplinären
Forschung gemacht: Aus dem Human-Genom-Projekt der Biowissenschaften
soll das Humanprojekt "Der Mensch und sein Genom" erwachsen. Position
hat der Philosoph jüngst in der Zeitschrift "Merkur" bezogen: für
einen
graduellen Schutz werdenden Lebens, gegen die Auffassung von der
Personalität menschlichen Lebens von dem Moment der Zeugung an. Kurz:
"Der Mensch wird geboren."
Wolfgang Huber
seit 1993 Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, zuvor
13 Jahre lang Professor für Sozialethik, zunächst in Marburg und dann in
Heidelberg. Huber tritt für eine "Theologie der Einmischung" anstelle
von "pastoral gedämpfter Zurückhaltung" ein. Die Erfindung des
Mikrofons
kommt ihm gerade recht. So äußert er sich über die CDU-Spendenaffäre
ebenso wie über Leitkultur, Asyl und Arbeitsmarkt oder Krieg auf dem
Balkan. In Erinnerung geblieben ist der Disput des Linksprotestanten und
Rüstungsgegners Huber mit Verteidigungsminister Hans Apel auf dem
Hamburger Kirchentag 1981. In Fragen der Gentechnik hat Huber, der gerne
als "Intellektueller" beschrieben wird, vor einer "Utopie der
Selbsterlösung des Menschen"' gewarnt. In einem Beitrag im Berliner
"Tagesspiegel" schrieb er jüngst, die gegenwärtige Entwicklung der
Biowissenschaften könne dazu führen, daß der Mensch mit genetischer und
biologischer Ausstattung gleichgesetzt werde und sich so "vom Jemand in
ein Etwas verwandelt". Der Bischof warnte davor, "lebenswertes und
lebensunwertes Leben zu unterscheidend'. In der "schönen neuen
Körperwelt'" seien Eltern von behinderten Kindern schon heute
Feindseligkeiten ausgesetzt. Huber steht der SPD nahe, läßt aber seine
Mitgliedschaft ruhen, seit er Bischof ist.
Regine Kollek
dürfte eine der Personen sein, welche die Gründung des Nationalen
Ethikrats befördert haben wenn auch nur indirekt. Als Vorsitzende des
Ethik-Beirats beim Bundesgesundheitsministerium gilt die
Biologieprofessorin, die in der "Forschungsgruppe
Technikfolgenabschätzung der modernen Biotechnologie in der Medizin" an
der Universität Hamburg arbeitet, als eine der Klippen, an der
Hoffnungen auf eine forschungsund wirtschaftsfreundliche Biopolitik
regelmäßig zerschellt sind. Seit zwanzig Jahren begleitet Frau Kollek
den Fortschritt der Biomedizin mit skeptischem Blick. Die Analogie
zwischen Abtreibung und Tötung eines künstlich erzeugten Embryos läßt
Frau Kollek nicht gelten: Aus einem Abwehrrecht der Frau gegen eine
unerwünschte Schwangerschaft könne man keine Rechte Dritter auf die
Benutzung und die Tötung des Embryos ableiten. Die Rede vom
"therapeutischen Klonen" hält sie für irreführend. "Klonen von
Embryonen
für Zwecke wissenschaftlicher Forschung" sei der richtige Ausdruck für
Bestrebungen mit ungewissem Ausgang. Die Architekten des Ethikrats
wußten, warum sie Frau Kollek als eine der letzten in das Gremium baten:
An ihr war kein Vorbeikommen, und an ihr wird wohl auch kein
Vorbeikommen sein.
Christiane Lohkamp
ist Vorsitzende der Deutschen Huntington Hilfe und stellvertretende
Vorsitzende der International Huntington-Association. Vertreter der
Huntington-Hilfe waren schon in der. Enquete-Kommission Recht und Ethik
in der modernen Medizin des Bundestages vertreten. Die
Huntington-Krankheit wird in der Erforschung von Erbkrankheiten häufig
als Beispiel herangezogen, weil sie, verursacht von einem (1993
entdeckten) Gendefekt, leicht diagnostizierbar ist und in jedem Fall zum
Ausbruch kommt. Etwa 8000 Personen in Deutschland sind an Huntington,
häufig auch Veitstanz genannt, erkrankt. Die Huntington-Hilfe hat
bereits 1986 Richtlinien für einen Gentest ausgearbeitet. Im Vordergrund
stehen dabei die Freiwilligkeit des Tests sowie Vorgaben für eine
psychotherapeutische und genetische Beratung der Patienten. Da die
Huntington-Krankheit, die sich in psychischen Veränderungen und
motorischen Störungen äußert, bisher nicht zu therapieren, aber leicht
diagnostizierbar ist, fürchtet Lohkamp, daß Arbeitgeber und
Versicherungen in Zukunft einen Huntington-Gentest verlangen könnten.
Die Huntington-Hilfe arbeite darauf hin, ein gesetzliches Verbot solcher
Zwangstests zu erreichen, wie es in Osterreich und den Niederlanden
bereits bestehe, sagte Frau Lohkamp dieser Zeitung. Ihr seien mehrere
Fälle bekannt, in denen Personen vom Arbeitgeber oder einer Versicherung
zu einem Test gedrängt worden seien, nachdem Huntington-Fälle in ihrer
Familie bekanntgeworden waren. Eine solche Benachteiligung sei nicht
hinzunehmen. Die Präimplantationsdiagnostik bezeichnete Frau Lohkamp als
"sehr brisant"'. Einerseits sei sie in vielen Nachbarländern bereits
zugelassen" eine Genehmigung in Deutschland werde daher vor allem
bewirken, daß die Patienten den Eingriff nicht mehr selbst finanzieren
müßten. Andererseits sei die Diagnose eines Huntington-Gendefekts eine
besondere Belastung für die getesteten Frauen, weil wegen des hohen
Vererbungsrisikos von 50 Prozent mehr Embryronen untersucht werden
müßten als bei anderen Erbkrankheiten.
Therese Neuer-Miebach
gehörte wie Wolfgang van den Daele und Regine Kollek vor ihrer Berufung
in den Nationalen Ethikrat dem Ethik-Beirat beim
Bundesgesundheitsministerium an. Zu beiden Mandaten qualifizierte sie
ihre langjährige Arbeit bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für
behinderte Menschen. Im Namen der "Lebenshilfe" war die Soziologin
(mit
Kenntnissen in der katholischen Moraltheologie) in Deutschland wie in
europäischen und internationalen Gruppen mit allen politischen Fragen im
Spannungsfeld zwischen Ethik und Behinderung befaßt: Betreuungsgesetz,
Sterilisation nichteinwilligungsfähiger Personen, Pränataldiagnostik,
Neuregelung des Paragraphen 218, Bioethik-Konvention des Europarates. Zu
den bedingungslosen Jasagern zählte Frau Neuer-Miebach nie. Auch ein
einfaches Nein ist von ihr in den "schwierigen Findungs- und
Diskussionsprozessen" nicht zu hören gewesen. Den Ausschlag gab und gibt
für die seit 1999 am Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule
Frankfurt tätige Professorin am Ende aber die Wahrung der Rechte des
Menschen. Das gilt nicht zuletzt für Menschen mit einer Behinderung.
Christiane Nüsslein-Volhard
ist Direktorin der Abteilung Genetik am Max-Planck-Institut für
Entwicklungsbiologie in Tübingen. 1995 erhielt sie den
Medizin-Nobelpreis für ihre Forschungen zur genetischen Kontrolle der
frühen Embryonalentwicklung bei der Taufliege, die auch Aufschlüsse über
das Embryonenwachstum beim Menschen geben. Derzeit erforscht sie die
Funktionsweise von Genen beim Zebrafisch. Frau Nüsslein-Volhard hat sich
wiederholt für eine Versachlichung der Diskussion über Genforschung
ausgesprochen. Politiker und Philosophen müßten sich zunächst mit der
Materie vertraut machen, bevor sie "Horrorszenarien" entwürfen. So
sei
es angesichts der komplexen Beziehung zwischen Genen und Eigenschaften
fraglich, ob es jemals möglich sein werde, Gene zu identifizieren, mit
deren Hilfe einem Individuum gezielt und ohne Nebenwirkungen bestimmte
Eigenschaften verliehen werden könnten, schrieb sie jüngst in einem
Beitrag für diese Zeitung. Über Keimbahntherapie und
Präimplantationsdiagnostik hat die Forscherin sich wiederholt skeptisch
geäußert. Erstere sei weder machbar noch wünschenswert. Zweitere werfe
erhebliche ethische Fragen auf. Im Zweifelsfall sollten Eltern sich nach
ihrer Meinung für ein Leben ohne Kinder entscheiden. Die Entzifferung
des menschlichen Genoms sei insbesondere für die Entwicklung neuer
Medikamente bedeutend. Da diese jedoch sehr viel koste und Risiken mit
sich bringe, sei es notwendig, die Rechte der "Erfinder", die das
Potential eines Gens für die Entwicklung eines Medikaments als erste
bemerkten, durch Patente zu schützen, schrieb sie in dieser Zeitung.
Peter Propping
seit 1984 Direktor des Instituts für Humangenetik an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, erforscht die genetischen
Grundlagen erblicher Krankheiten, etwa bei Darmkrebs. Die
Entschlüsselung des menschlichen Genoms sei für die genetische
Diagnostik insbesondere komplexer erblicher Krankheiten, wie Diabetes
und Geisteskrankheiten, eine "außerordentliche Hilfe", sagte Propping
dieser dieser Zeitung. Mit Hilfe prädiktiver Diagnostik könnten schon
jetzt für viele tödliche Krankheiten Risikopersonen identifiziert und
mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich behandelt werden. Die Sorge,
Versicherungen machten ihre Beiträge von der Erstellung genauer
Diagnosen abhängig, hält der Humangenetiker zum Teil für berechtigt. Das
gelte vor allem für monogene Erbkrankheiten, die schon jetzt leicht zu
diagnostizieren seien. Propping weist jedoch darauf hin, daß die
Lebensversicherer sich verpflichtet hätten, keine Gentests zu verlangen.
Sie wollten lediglich wissen, ob sich ein Versicherter einem Test
unterzogen habe, bevor er eine Versicherung abgeschlossen habe. Dies sei
ein legiArial Anliegen. Die Gefahr einer Diskriminierung am Arbeitsplatz
aufgrund erblicher Belastung werde meist überschätzt, sagt Propping, der
Vorsitzender eines Arbeitskreises der Bundesärztekammer ist, die sich
mit berufsrechtlichen Fragen der prädiktiven genetischen Diagnostik
beschäftigt. Dagegen würden die Konsequenzen von Gentests für das
persönliche Bewußtsein des Getesteten, insbesondere bei jungen Menschen,
viel zuwenig beachtet. Hier müßte mehr getan werden, um die Patienten
psychologisch zu begleiten.
Heinz Putzhammer
ist Mitglied des Vorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und
zuständig für Wirtschafts-, Tarif und Umweltpolitik. Zuvor war
Putzhammer steilvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW). Der Sozialdemokrat gehört auch der von
Bundesinnenminister Schily berufenen Zuwanderungskommission und dem Rat
für nachhaltige Entwicklung an. Im Ethikrat nimmt Putzhammer die Stelle
des Gewerkschaftsvertreters ein. Das Kanzleramt hatte sie zunächst Frank
Bsirske angeboten, dem Grünen-Mitglied und Vorsitzenden der größten
Einzelgewerkschaft Verdi.
Jens Reich
ist ein Mann mit vielen Gesichtern: Reich, der Bürgerrechtler, war der
Stasi ein Dorn im Auge. Reich, der Mitbegründer des Neuen Forums, im
Jahr 1994 Kandidat von Bündnis 90/Die Grünen für das Amt des
Bundespräsidenten. Reich, der Molekularbiologe, leitet die Arbeitsgruppe
Bioinformatik am Berliner Max-DelbrückCentrum. Reich, der philosophisch
gebildete Grenzgänger, gehört der Zentralen Ethikkommission der
Bundesärztekammer an. Reich, der Essayist, sucht die Öffentlichkeit, um
sie dem Idealzustand der "aufgeklärten Gesellschaft" näherzubringen.
Aufklärung worüber? Etwa darüber, daß die Vervollkommnung des Menschen
durch Gentechnik eine unerreichbare Utopie sei? Und darüber, daß man den
Menschen mitunter vor sich selbst schützen müsse? Zuversicht und Skepsis
halten sich bei seinem Blick in die Zukunft die Waage.
Bettina Schöne-Seifert
zählt zum "harten Kern" des Nationalen Ethikrats. Als Bundeskanzler
Schröder am Abend des 8. März mit einer Reihe "gesellschaftlicher
Persönlichkeiten" zu einem Gespräch über Fragen der Bioethik und der
Uentechnik zusammenkam, war die Medizinerin und Privatdozentin für
Philosophie am Zentrum für Wissenschaftstheorie und -ethik in Hannover
als eine von zwei Frauen unter den acht Gästen. Zwei Wochen zuvor hatte
Frau SchöneSeifert Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin öffentlich
gegen den Vorwurf in Schutz genommen, er sei wegen seiner Außerungen
über die mangelnde Schutzwürdigkeit menschlicher Embryronen moralisch
untragbar. In einem Beitrag für die Wochenzeitung "Die Zeit" votierte
die Wissenschaftlerin für eine offene Debatte über die "verbrauchende
Embryronenforschung". Als Obergrenze jeglicher Embryronenforschung hält
Frau Schöne-Seifert die Frist von zwei Wochen nach der Verschmelzung von
Ei- und Samenzelle für akzeptabel, wie sie auch das britische Parlament
kürzlich billigte. Ein "kompromißlos" zu schützendes Anderes mag
sie in
einem Embryo vor diesem Zeitpunkt nicht erkennen. Der im Normalfall für
richtig gehaltene Lebensschutz stehe um höherrangiger anderer Güter
willen zur Disposition.
Richard Schröder
ostdeutscher Theologe und SPD-Politiker, lehrt Philosophie an der
Theologischen Fakultät der Humboldt Universität Berlin. Schröder trat
1989 zwei Monate nach ihrer Gründung in die SPD der DDR ein, vertrat sie
in der Verfassungskommission des Runden Tisches und war kurzzeitig ihr
Fraktionsvorsitzender in der Volkskammer. 1994 kandidierte Schröder auf
Platz eins der Berliner SPD-Landesliste für ein Bundestagsmandat, kam
aber nicht zum Zuge, weil die SPD Direktmandate in allen Wahlkreisen
gewann. Schröder ist Mitglied der Grundwertekommission der SPD. Auch
wenn er sich aus der aktiven Politik verabschiedet hat, meldet Schröder
sich bei öffentlichen Debatten regelmäßig zu Wort, so etwa beim
Rechtsextremismus, bei den Stasi-Akten, dem Begriff der deutschen
Leitkultur, dem Holocaust-Mahnmal, der CDU-Spendenaffäre und
insbesondere bei Fragen innerdeutscher Befindlichkeiten und der
deutschen Einheit. Dabei hat er häufig auf einen generellen Werteverfall
in der Gesellschaft hingewiesen. Bei der Debatte über das
Unterrichtsfach "Lebensgestaltung Ethik Religion" (LER) in Brandenburg
warnte er vor einer vermeintlich weltanschaulichen Neutralität im Namen
der Wissenschaft, die selbst zur Ideologie werde und andere
Menschenbilder, insbesondere das christliche, zu verdrängen trachte.
Spiros Simitis
war schon ein namhafter Jurist auf dem Feld des Bürgerlichen Rechts, des
Arbeitsrechts und der Rechtsinformatik, ehe er 1975 seinen Lehrstuhl an
der Universität Frankfurt mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten des
Landes Hessen tauschte. Als Simitis 1991 an die Universität
zurückkehrte, blieb der Datenschutz das beherrschende Thema des
inzwischen international renommierten Rechtslehrers. Die von ihm
gegründete Forschungsstelle für Datenschutz ist bis heute die einzige
Einrichtung in Deutschland, die sich ausschließlich und in
rechtsvergleichender Perspektive mit der Revolution bei der
Informationsgewinnung und -verwendung befaßt. Simitis warnt seit langem
davor, daß die Sammlung von Daten zu welch gutem Zweck auch immer böse
Folgen für den Schutz der Grundrechte des einzelnen haben könnte. "Wo
die Berufung auf öffentliches Interesse, das Gemeinwohl oder ähnliche
Formulierungen zur juristischen Routine gehören, kann der einzelne nicht
mehr wissen, was mit seinen Daten geschieht'", war vor wenigen Monaten
in dieser Zeitung zu lesen. Sein Rat: "Was wir brauchen, ist der bewußte
Verzicht auf Information, gerade dort, wo sie durchaus erreichbar wäre."
Lothar Späth
nahm in dem endgültig formierten Nationalen Ethikrat den Platz ein, den
das Kanzleramt zunächst Hans-Peter Stihl zugedacht hatte. Anstelle des
umtriebigen, im Winter aus dem Amt geschiedenen Präsidenten des
Deutschen Industrie- und Handelstags soll nun der nicht minder umtriebige
Vorstandsvorsitzende der Jenoptik AG eine bestimmte "gesellschaftliche
Gruppe" repräsentieren: Wenn die Gewerkschaften am Runden Ethik-Tisch
des Kanzlers Sitz und Stimme beanspruchen können, dann darf die andere
Seite nicht fehlen. Daß Späth, anders als Stihl, der CDU nicht nur
nahesteht, sondern als ehemaliger Ministerpräsident des Landes
Baden-Württemberg ein gestandener CDU-Politiker ist, wirft die Frage
auf, weshalb man zum Ausgleich des deutlichen Übergewichts von
SPD-Mitgliedern nicht gleich auf den schwäbischen Tausendsassa gekommen
war.
Jochen Taupitz
war der einzige Jurist, der Anfang März die Ehre hatte, mit dem
Bundeskanzler über Bioethik und Gentechnik einen Abend lang zu sprechen.
Auch im Nationalen Ethikrat dürfte dem Mannheimer Ordinarius eine
Schlüsselrolle zukommen: Sein Titel er ist "Geschäftsführender Direktor
des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales
Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg
und Mannheim" und seine langjährige Erfahrung als Mitglied in der
"Zentralen Kommission zur Wahrung der ethischen Grundsätze in der
Medizin und ihrer Grenzgebiete" der Bundesärztekammer machen Taupitz zu
einem Fachmann, dessen Urteil nur mit besten Argumenten und großer
Ausdauer in Zweifel gezogen werden kann. Manch eine Konfliktlinie ist
schon vorgezeichnet: Im November vergangenen Jahres vertrat Taupitz in
der Universität Frankfurt die Ansicht, genetische Diagnostik solle
endlich vom Odium des zum "gläsernen Menschen" führenden Werkzeugs
der
Diskriminierung befreit werden. Genetische Tests seien wie andere Formen
medizinischer Diagnostik mit Risiken aber auch mit Chancen verbunden.
Unter der Voraussetzung, daß die Sozialversicherung allen Bürgern
zugänglich sei, sieht Taupitz keinen Grund dafür, einen genetischen Test
für den Abschluß von privaten Versicherungsverträgen zu verbieten. Der
Gleichheitsgrundsatz gebiete sogar, die genetische Diagnostik und ihre
Ergebnisse anders zu behandeln als sonstige medizinische Verfahren und
Resultate. Erst dann sei das Grundrecht des privaten
Versicherungsunternehmens auf Vertragsfreiheit gewahrt.
Hans-Jochen Vogel
ist der "elder statesman" im Ethikrat. Als ehemaligem
Bundesjustizminister, Vorsitzendem der SPD-Bundestagsfraktion und der
Partei sind Vogel die Fährnisse von Ethik und Politik wohlvertraut: Als
Justizminister war der Katholik Mitte der siebziger Jahre mit der
Einführung der Fristenlösung und deren Scheitern vor dem
Bundesverfassungsgericht befaßt. Als scheidender Bundestagsabgeordneter
hatte er mit der Neufassung des Abtreibungsrechts im wiedervereinigten
Deutschland zu tun. Über die Zusammenarbeit zwischen Katholiken und
Sozialdemokraten schrieb Vogel vor Jahresfrist, sie könne einen
"entscheidenden Beitrag leisten zur Bewahrung und Aktivierung des
ethischen Potentials ( ... ), ohne das unser Gemeinwesen ungeachtet
immer neuer Wachstumsrekorde verdorben und unsere Gesellschaft in den
Kampf aller gegen aller zurückfallen würde".
Kristiane Weber-Hassemer
ist Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Aus
ihrer Zeit als parteilose Staatssekretärin im hessischen
Justizministerium unter Rupert von Plottnitz (Bündnis 90/Die Grünen),
von 1995 bis 1999, stammen ihre guten Beziehungen zur Bundesregierung.
Davor war Frau Weber-Hassemer mehrere Jahre lang Mitglied der
Ethikkommission der Landesärztekammer, zu einer Zeit, als die Diskussion
um die Biomedizin gerade anfing. Als Strafrechtlerin Frau Weber-Hassemer
ist Vorsitzende des Haftsenats am Oberlandesgericht gehören ethische
Fragen wie der Umgang mit persönlichen Daten und die Vertretbarkeit
einer Haft-Fortsetzung zu ihrem Alltagsgeschäft. Als langjähriges
Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes bringe sie außerdem eine
Frauenperspektive in den Ethikrat, die, so sagt Frau Weber-Hassemer, in
der Genforschung bisher zu kurz gekommen sei. So würden neue Medikamente
meist nur bei Männern getestet, obwohl sie bei Frauen in der Regel ganz
anders wirkten.
Ernst-Ludwig Winnacker
der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), galt der
Bundesregierung lange Zeit als Garant der Vereinbarkeit von
Fortschritten in der Gentechnik mit der im internationalen Vergleich
strengen Gesetzgebung in Deutschland. Vor wenigen Tagen brach der
Münchner Molekularbiologe dann öffentlich das Tabu um das
Embryonenschutzgesetz: Von der Spitze der DFG herab hat Winnacker dem
Gesetzgeber nahegelegt, dieses Gesetz unter Umständen so zu ändern, daß
deutsche Wissenschaftler "überzählige"' Embryonen zu
Forschungszwecken
verwenden dürfen, die bei der künstlichen Befruchtung entstanden sind,
aber nicht mehr implantiert werden können. Einen Dammbruch mag Winnacker
in diesem Schritt nicht sehen. Der Rubikon sei mit der Zulassung der
künstlichen Befruchtung überschritten worden. Die Empfehlung der DFG zur
Forschung mit embryonalen Stammzellen wird, so will es die
Bundesregierung, auf der Tagesordnung des Nationalen Ethikrats ganz oben
stehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, daß Winnacker an der
Komposition des Ethikrates von Anfang an beteiligt war.
Christiane Woopen
Gynäkologin und seit mehreren Jahren Wissenschaftlerin an der
Universität Köln mit dem Forschungsschwerpunkt ethische Fragen in der
Humangenetik und Reproduktionsmedizin. Sie zählte gleichfalls zum
Nukleus des Nationalen Ethikrats, der Anfang März bei Kanzler Schröder
zusammenkam. Ihre Gedanken zur ethischen Zulässigkeit der
Präimplantationsdiagnostik (PID) hat Frau Woopen in der "Zeitschrift für
medizinische Ethik" aus dem Jahr 1999 niedergelegt. Nach einer ethischen
Rechtfertigung selektiver Abtreibungen infolge der Pränataldiagnostik
kommt Frau Woopen zu dem Schluß: "Wenn es zur präventiven
gesundheitlichen Rettung einer Frau ethisch und rechtlich als zulässig
betrachtet wird, daß sie nicht schwanger bleiben muß, ist es aus
denselben Gründen ebenso erlaubt, daß sie nicht schwanger werden muß."
Die Frage nach der Zulässigkeit der Selektion von Embryonen wird zu
einem Problem der Zeugung unter Vorbehalt. "Darf ein Arzt menschliches
Leben in dem Wissen zeugen, daß es die Gesundheit eines anderen Menschen
möglicherweise gefährden wird und daß er es daraufhin selektieren wird?
Darf ein Arzt - so ist komplementär zu fragen - einem Paar, bei dem er
aus Sterilitätsgründen ohnehin eine künstliche Befruchtung vornimmt, die
PID verweigern, wenn eine gesundheitliche Gefahr für die Schwangere oder
vielleicht für ihren Partner absehbar ist?" Frau Woopen gehörte der
Arbeitsgruppe "Prämplantantionsdiagnostik" des Wissenschaftlichen
Beirats der Bundesärztekammer an, der im Februar 2000 in einem
Richtlinienentwurf für die begrenzte Zulassung der PID eintrat.
Friederike Böge porträtierte Detlef Ganten, Wolfgang Huber, Christiane
Lohkamp, Christiane Nüsslein-Volhard, Peter Propping, Heinz Putzhammer,
Richard Schröder sowie Kristiane Weber-Hassemer. Daniel Deckers
beschrieb Wolfgang van den Daele, Horst Dreier, Eve-Marie Engels,
Gebhard Fürst, Volker Gerhardt, Regine Kollek, Therese Neuer-Miebach,
Jens Reich, Bettina SchöneSeifert, Spiros Simitis, Lothar Späth, Jochen
Taupitz, Hans-Jochen Vogel, Ernst-Ludwig Winnacker und Christiane
Woopen.