Präsident Wolfgang Thierse:
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Interfraktionell ist
vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung
zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufge
führt:
1. Beratung des Antrags der Fraktionen der
SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS: Feststellung ausreichender Rechtssicherheit
für deutsche Unternehmen nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Drucksache 14/6158 –
(siehe 172. Sitzung)
2. Aktuelle
Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Haltung der Bundesregierung zum drastischen Anstieg der Inflationsrate
auf 3,5 Prozent (siehe 172. Sitzung)
3. Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der
PDS: Sofortige Auszahlung an die Opfer
der NS-Zwangsarbeit – Drucksache 14/5788, 14/6165 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Bernd Reuter
Martin Hohmann
Volker Beck (Köln)
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke
(siehe 172. Sitzung)
4. Weitere
Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 28)
a) Erste
Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-,
Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) –
Drucksache 14/6096 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union
b) Erste
Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über soziale
Sicherheit – Drucksache 14/6110 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
c) Erste
Beratung des von den Abgeordneten Annette Faße, Reinhard Weis (Stendal),
Hans-Günter Bruckmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den
Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge brachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Errichtung des Deutschen Binnenschifffahrtsfonds (Binnenschifffahrts fonds gesetz – BinSchFondsG) – Drucksache
14/6159 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss
d) Beratung
des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Tierschutz
auf nationaler und EU-Ebene fortent wickeln
– Drucksache 14/6047 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Er nährung und Landwirtschaft (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
e) Beratung
des Antrags der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Klaus
Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Für ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung – Drucksache 14/6170 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Kultur und Medien
5. Weitere
abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 29)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung
gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den
Mitgliedstaaten (EG-Zustellungs durchführungsgesetz
– ZustDG) – Druck sachen 14/5910, 14/6114 –
(Erste Beratung 170. Sitzung)
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
(6. Ausschuss) – Drucksache 14/6175 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Alfred Hartenbach
Joachim Stünker
Norbert Geis
Dr. Norbert Röttgen
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler
6. Aktuelle
Stunde auf Verlangen der Fraktion der PDS: Haltung
der Bundesregierung zu möglichen Aus wirkungen der Berliner Finanzkrise auf
den Bundes haushalt
7. Erste
Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes
– Drucksache 14/5266 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
8. Beratung
des Antrags der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Klaus Grehn, Monika Balt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Konsequenzen
aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen – Drucksache 14/6171 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus
9. Beratung
des Antrags der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ernst Burgbacher, Ina
Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die deutsch-französischen Beziehungen mit
Leben erfüllen – Drucksache 14/6167 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)
Auswärtiger Ausschuss
10. Beratung
des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Dr. Hermann Otto
Solms, weiterer Abgeord neter und der Fraktion der F.D.P.: Basel II – Belange des Mittelstands wahren –
Drucksache 14/6172 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
11. Beratung
des Antrags der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN,
der F.D.P. und der PDS: Fairer
Wettbewerb bei Basel II – Neufassung der Basler Eigenkapitalvereinbarung und
Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und
Wertpapierfirmen – Drucksache 14/6196 –
12. Beratung
des Antrags der Abgeordneten Gunnar Uldall, Matthias Wissmann, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Konjunkturabschwung stoppen –
Wachstumskräfte stärken – Drucksache 14/6161 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie (f)
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss
13. Erste
Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Familienförderung – Drucksache 14/6160 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Sonderausschuss Maßstäbe-/Finanzausgleichsgesetz
Haushaltsausschuss
14. Beratung
des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen – Drucksache 14/6173
–
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss
Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll,
soweit erforderlich, ab gewichen werden.
Die Punkte 15 – Chemiepolitik – und 28 i – Abgeordnetengesetz
– sollen abgesetzt werden.
Außerdem ist nach der Beratung des Jahreswirtschafts
berichts und dem Zusatzpunkt „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Familienförderung“ folgende geänderte
Reihenfolge der Beratungen vereinbart worden: Tages ord nungs punkt 21 –
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz –, Tagesordnungspunkt 20 – Landwirtschaftliche
Sozialversicherung –, Tagesordnungspunkt 23 – Antrags recht für die
Kinderkommission –, Tages ordnungspunkt 22 – Hinterbliebenen rentenrecht –,
Tagesordnungspunkt 24 – Biomasseverordnung –, Tagesord nungspunkt 26 – Zukunft
der Individuallizenz –, Tagesordnungspunkt 27 – Existenzbedrohung des Handwerks
– und dann Tagesordnungspunkt 25 – Post gesetz –.
Weiterhin mache ich auf nachträgliche Überweisungen im
Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:
Der in der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich
dem Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen werden.
Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Gunnar Uldall, Dagmar
Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Innovation und fairer
Wettbewerb im Handel nach Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung –
Drucksache 14/5751 –
überwiesen:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Tourismus
Der in der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich
dem Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen werden.
Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Friedrich
Merz, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Deutschland
2015 – Aufbau Ost als Leitbild für ein modernes Deutschland – Drucksache
14/6038 –
überwiesen:
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder (f)
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Sonderausschuss Maßstäbe-/Finanzausgleichsgesetz
Haushaltsausschuss
Sind Sie mit diesen
Vereinbarungen einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so
beschlossen.
Ich
rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Vereinbarte
Debatte
zu Recht und Ethik der modernen Medizin
und Bio techno logie
Nach einer
interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache vier Zeitstunden
vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlos sen.
Ich eröffne die Aussprache
und erteile das Wort Kollegin Margot von Re nesse, SPD-Fraktion.
Margot von Renesse (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben täglich, wie die
Lebenswissenschaften mit wachsender Geschwindigkeit ihr Wissen und ihr Können
sowie die Möglichkeiten erweitern, in die Natur und damit auch in die
menschliche Natur einzugreifen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Auf
der einen Seite erfüllt das uns alle mit Hoff nung, dass die Möglichkeiten des
Menschen, sein eigenes Schicksal zu bestimmen, die Ohnmacht vor dem Zufall zu
bekämpfen und ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen, damit erweitert
werden.
Auf der anderen Seite
erfüllt uns alle die Angst, dass damit auch die Ein griffe des Menschen in die
menschliche Natur tiefer werden und die Möglich keiten erweitert werden, auch
das, was den Menschen ausmacht, zu verändern, anscheinend zu verbessern oder
nach dem Menschenbild des jeweilig Handelnden zu formen und damit den Menschen
in seiner Substanz zu verwerfen, zu bewerten, über ihn zu verfügen und ihn zu
manipulieren. Dies ist das, was viele Menschen mit Schmerz erfüllt, weil sie
die Sorge haben, dass sie selber verworfen werden können, dass insbesondere
krankes, behindertes und ge schädigtes Leben auf diese Weise einem Maßstab
unterworfen wird, der nicht mehr menschengerecht ist. Sind die Menschenwürde und unsere wunderbare Verfassung
eine Grenze, mit der wir uns beruhigen können und die uns hilft, mit den neuen
Herausforderungen fertig zu werden, sodass wir die segensreichen Wirkungen der
Biotechnologien in An spruch nehmen können und gleichzeitig das, was uns Angst
macht und was uns schädigen könnte, mit Aussicht auf Erfolg zurückweisen
können?
Erst einmal sollten wir
festhalten, in welchen Punkten Konsens besteht. Ich denke, in diesem ganzen
Hause, bei der Regierung wie beim Parlament, bei allen Kräften des Staates und
bei allen Wissenschaftlern herrscht darüber Einigkeit, dass die immer wieder
neu gestellte Frage: „Dürfen wir alles tun, was wir tun können?“ mit Nein
beantwortet werden muss.
(Beifall im ganzen Hause)
Ich fürchte aber, dass uns die Antwort auf diese Grundfrage
– leider – nicht viel wei terhelfen wird. Denn was dürfen wir tun? Was müssen
wir lassen?
An dieser Stelle er gibt
sich Streit, der zu führen sein wird vor dem Hintergrund unserer eigenen
Wertordnungen, indem wir unsere eigenen Wertordnungen erkennen und das, was uns
als Person ausmacht, von dem unterscheiden lernen, was wir als all gemein
verbindlich für die gesamte Gesellschaft feststellen dürfen. Wir sind das
Parlament. Wir haben die Gesetze zu machen. Die Gesetze kennen keine Aus
nahmen. Die Gesetze sind allgemeinverbindlich; unsere Wertordnungen sind es
nicht. Es ist ein großer Unterschied zwischen dem, was ich in meinem eigenen Leben
für richtig halte und woran ich mich halte, und dem, was ich in Allge
meinverbindlichkeit für alle mit der Kraft des Gesetzes gebieten und verbieten
kann. Die Ethik des Gesetzgebers
verlangt von ihm Zurückhaltung in Wertfra gen. Denn wir sind ein Staat der
weltanschaulichen Neutralität, in dem Katholi ken und Protestanten, Atheisten
und Moslems, Juden und alle anderen Religio nen, die es auf der Welt gibt und
die bei uns vorhanden sind, in Eintracht mit einander leben können müssen.
Niemand darf in seinem Gewissen vergewaltigt werden. Die Rechtsethik erwartet
von uns, dass wir diese Unterscheidung tref fen, dass wir das, was uns als
Person ausmacht, kennen lernen und unterscheiden lernen von dem, was die
Allgemeinheit von uns erwartet.
Die Menschenwürde ist ein
Begriff, der sich nicht benutzen lässt wie eine binomische Formel in der Mathematik.
Dies hat das Verfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder
festgestellt. Jede Form von Verdich tung zur Ideologie hat es zurückgewiesen,
und es hat es abgelehnt, die Men schenwürde positiv zu beurteilen und zu
definieren. Menschenwürde ist immer nur erklärbar und feststellbar anhand der
Verletzungen, bei denen es um Schwache, um Geschädigte, um Ohnmächtige geht,
die von der Verletzung der Menschenwürde besonders gefährdet werden. Ich meine,
daran sollten wir uns halten und daran sollten wir uns erinnern: dass die
Menschenwürde nicht ein Gerinnungsprodukt von Ideologie ist und sich schon gar
nicht als Knüppel eignet, mit dem man auf den Kopf eines anderen einschlägt,
sondern genau der Punkt ist, an dem wir uns im Konsens aufeinander zubewegen
müssen; denn Gesetze auf diesem Gebiet entstehen nur im Konsens.
(Beifall bei der SPD, dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU)
Lassen Sie mich einmal
kurz rekapitulieren, was wir als Par lamentarier auf dem Gebiet der
Gesetzgebung eigentlich zu entscheiden haben. Wir ha ben Konsens – darüber
wird nicht gestritten –, dass die Möglichkeiten der nach geburtlichen Genomanalyse insgesamt vom Gesetzgeber neu
erörtert und neu eingegrenzt werden müssen. Persönlichkeitsschutz, Datenschutz,
das Recht auf Wissen und das Recht vor allem auch auf Nichtwissen, das Recht
der Ver sicherungen, das Recht beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses – dies
alles ist unstreitig und hätte eigentlich schon vorgestern erledigt sein
können. Ich hoffe, dass das in dieser Legislaturperiode noch klappt, und zwar
mit Zu stimmung des ganzen Hauses.
Sehr viel schwieriger wird
es bei der Frage – die wir wahrscheinlich nicht zu erörtern haben, weil wir
dazu keine Anträge vorliegen haben und in dieser Legislaturperiode wohl auch
nicht bekommen –, inwieweit ein Embryo, der in vitro erzeugt worden ist, als
Forschungsobjekt zur Verfügung steht. Ich halte die Entscheidung des
Gesetzgebers von vor elf Jahren – ich nehme an, dass ich da auch weitgehende
Zustimmung bei Ihnen finde –, die In-vitro-Fertilisation
der na türlichen Zeugung und Empfängnis nachzubilden, nach wie vor für
richtig. Ein Embryo, auch im Glas erzeugt, ist das zukünftige Kind zukünftiger
Eltern und sonst nichts.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der
F.D.P. und der PDS)
Er steht für andere Zwecke nicht zur Verfügung. Weder ist
er ein Medikament zur Behandlung irgendeiner Fruchtbarkeitsstörung noch ist der
Embryo ein Werkstück, das man unter Mangeleinreden betrachten kann, noch ist er
ein Rohstoff für andere Zwecke.
(Beifall im ganzen Hause)
Diese Grundentscheidung,
die der Gesetzgeber getroffen hat, sichert die Menschenwürde sowohl des Paares
als auch des Embryos. Wir werden sicher lich in dieser Legislaturperiode und
auch in der nächsten keine Anträge zur Veränderung des Embryonenschutzgesetzes
bekommen und das ist gut so.
Dann gibt es das große
Problem der PID, der Prä implantationsdi
agnostik. Meine Damen und Herren, ich stehe nicht an zu sagen,
Präimplantati onsdiagnostik ist nichts Gutes, genauso wenig wie der Schwanger
schafts ab bruch. Wir wünschen uns Eltern, wir wünschen uns Paare, die Kinder
anneh men, so wie sie sind, und nicht erst prüfen, ob sie für ihre Zwecke
taugen.
(Beifall im ganzen Hause)
Aber ebenso wie beim
Schwangerschaftsabbruch reden wir hier nicht darüber, ob Präimplantationsdiagnostik
oder Schwangerschaftsabbruch etwas Gutes ist. Wir reden über die Grenzen des
Strafrechts. Das Strafrecht ist dazu da, das ethische Minimum zu sichern; es
ist die schärfste Waffe des Staa tes. Hinter jedem Gesetz, hinter jedem Urteil
steht das Wort: Ich an deiner Stelle hätte anders gehandelt. – Wer mag das in
jedem dieser Fälle sagen?
Wir müssen im Hinblick auf
die schwer belasteten Paare und die Hochrisiko paare – sie sind ihrerseits Geschlagene
– darüber nachdenken, ob wir sie mit dem Knüppel des Strafrechts noch treffen
können, ob wir mit dem Strafrecht noch das erreichen können und sollten, was
elterliche Hingabe im Grunde genommen so wichtig macht. Die Frage, die sich
hier stellt, ist Thema der Bergpredigt: Richten wir hier nicht und müssen dabei
in Kauf nehmen, dass wir selbst gerichtet werden? Ich finde, dass wir über das,
was Strafrecht ist, nachdenken müssen und nicht über die Frage, ob diese
Technologie das Selbstwertgefühl oder die Selbstbestimmung eines Menschen
erweitert; das tut sie nicht. Wir müssen hier über die mit Konflikten und Belastungen verbunde nen Probleme diskutieren. Es
geht dabei nicht um eine flächendeckende Tech nik zur Erweiterung des gelingenden
Lebens.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Ich möchte Sie bitten –
meine Zeit geht zu Ende –, dass wir von einem, was sich im Vorfeld dieser
Debatte öfter gezeigt hat, Abstand nehmen: Wenn wir es richtig angehen, dann
haben wir es nicht damit zu tun, die Guten und die Bösen voneinander zu trennen
und Autodafés zu errichten, auf denen die Ketzer verbrannt werden. Ich bitte um
alles in der Welt darum, dass wir davon Abstand nehmen, weil es der Debatte
nichts nützt. Wir sollten auch davon Ab stand nehmen, Wissenschaft zu
dämonisieren. Wissenschaft dient der Gesell schaft nicht nur dadurch, dass sie
neue Möglichkeiten des Handelns, des Hei lens und des Helfens entwirft,
sondern auch dadurch, dass sie Tabus verletzt; sonst gäbe es keine Anatomie,
keinen
Darwin und keinen Freud.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Wir müssen uns gefallen lassen, dass uns die Wissenschaft
nicht in Ruhe lässt, wenn wir die wohltuende Binde des Nichtwissens vor unseren
Augen behalten. Nicht-wissen-Wollen ist das Recht des Einzelnen, aber nicht das
der Gesell schaft.
(Beifall im ganzen Hause)
Herr Präsident, wenn Sie
es mir erlauben, dann möchte ich als Letztes Folgendes erzählen, um Ihnen
deutlich zu machen, dass auch unsere Söhne und Töchter, unsere Brüder und
Schwestern, unsere Väter und Mütter Wissenschaft ler sein können: Als ich in
Münster studierte, gab es dort einen Anatomieprofessor, der dafür bekannt war,
dass er immer mit auf den Friedhof ging, wenn die kümmerlichen Reste der
Leichen, die für Präparierkurse der Medizinstudenten dienten – unter den
Studenten waren diese Kurse so etwas wie Initiationsriten, oft mit derben
Späßen begleitet –, beerdigt wurden. Das war für uns alle und auch für mich als
Jurastudentin dahin gehend stilbildend, wie man auch dann, wenn man das Objekt
Mensch auf dem Tisch hat, mit dem Menschen, der er ist und der er war,
menschenwürdig umgeht. Das war für mich ein Vorbild.
Ich danke Ihnen.
(Beifall im ganzen Hause)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile der Kollegin Maria Böhmer, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Bio- und Gentechnologie
beschreiten wir nicht nur in der For schung, sondern auch in der Ethik Neuland. Erstmals ist der Mensch
in bisher ungeahnter Weise Gegenstand der Forschung. Erstmals zeichnet es sich
ab, dass der Mensch in die Entwicklung des Menschen selbst eingreifen und
seinen genetischen Code verändern kann. Es stellt sich die Frage: Inwieweit ist
der Mensch noch Geschöpf? Inwieweit wird er zum Produkt? Diese Frage geht tief
in das Innerste des Menschseins. Wir müssen uns diesen fundamentalen Fragen
stellen und wir ringen um die Antworten. Ich bin froh, dass wir das in diesem
Hohen Hause heute tun.
Hoffnungen und Ängste,
euphorische Begeisterung, aber auch Ratlosig keit treffen in diesen
Diskussionen aufeinander. Wir sind mit überwältigenden Ergebnissen in der
Grundlagenforschung konfrontiert; aber wir wissen noch längst nicht, ob die
Anwendung damit auch gelingen kann.
Das hat sich bei der
Entschlüsselung des menschlichen Genoms in be sonderer Art und Weise gezeigt.
Das Buch des Lebens liegt geöffnet vor uns. Wir können die Buchstaben
entziffern; aber wir können deshalb noch längst nicht den Sinn begreifen. Das
zeigt: Je weiter wir in diese Geheimnisse des Le bens vordringen, desto
schwieriger wird es, sie zu entschlüsseln. Vor uns liegt eine
Jahrhundertaufgabe. Wir wissen nicht, ob es Wissenschaftlern je gelingen wird,
den Stein der Weisen zu finden. Deshalb sollten wir uns auch in Diskussionen
wie dieser in Be scheidenheit üben und – ich benutze jetzt einen Begriff des
Bundespräsi denten – das menschliche Maß sehr wohl beachten. Wir brauchen ein
ent sprechendes Bewusstsein. Wir alle wissen, dass es um die Fragen der Schöp
fung und um die Fragen geht, wer wir sind und wie wir leben wollen. Wenn die Schallmauer
einmal durchbrochen ist, dann sind Entscheidungen nicht mehr rückholbar.
Mir hat John Geerhart,
einer der bekanntesten Stammzellenforscher in den USA, eine Mahnung mit auf den
Weg gegeben. Er sagte zu mir: „Be patient!“ Er hat uns als Politikerinnen und
Politiker ins Stammbuch geschrieben, Geduld zu haben, Geduld zu haben auch
deshalb, weil sich der letzte Stand der Forschung schon morgen möglicherweise
in einem ganz anderen Licht darstellt. Die Forschungs entwicklungen sind im
Falle der Bio- und Gentechnologie rasant. Zugleich werden wir mit neuen
ethischen Dimensionen konfrontiert.
Wir müssen aber auch
vonseiten der Politik die Wissenschaft auffordern, Ge duld mit uns
hinsichtlich der zu treffenden Entscheidungen zu haben; denn wir haben ein Recht
auf Nachdenklichkeit, wenn es um solche zentralen Fragen des Menschseins geht.
Wir brauchen eine breite Debatte in der Öffentlichkeit: über die Leitbilder von
Menschenwürde, über die universelle
Gleichheit aller Men schen, über das Verhältnis von Mensch und Natur, von
Gesundheit und Lebensstilen sowie von unerlaubten Eingriffstiefen und gebotenen
Grenzziehun gen. All das steht zur Diskussion.
Die Fragen müssen erörtert
werden. Aber die Entscheidungsfindung ge hört in den Deutschen Bundestag.
(Beifall bei der CDU/CSU
sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der F.D.P.
sowie des Abg. Roland Claus [PDS])
Die Politik darf und kann Themen von einer derartigen
Tragweite nicht einfach an Wissenschaftler und Gremien delegieren. Die Politik
und auch wir selbst müssen in diesen schwierigen Fragen Position beziehen. Wir
müssen uns auch die Zeit lassen, um diese Fragen – seien es die
grundsätzlichen, seien es Ein zelfragen – zu beantworten.
Wir haben im Deutschen
Bundestag die Enquête-Kommission „Recht
und Ethik der modernen Medizin“ eingesetzt. Wir können nicht anderen Gre
mien die Entscheidungen überlassen oder sie durch andere Gremien mögli
cherweise sogar vorwegnehmen lassen. Diese Aufgabe müssen wir als Parla
mentarierinnen und Parlamentarier verantwortungsvoll wahrnehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU
sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Wer Neuland betritt, der
braucht einen Kompass. Der Kompass liegt in dem, was ethisch verantwortbar ist.
Er liegt in der Unverfügbarkeit des Men schen, im Schutz des Lebens von
Anbeginn und in der Wahrung der Men schenwürde. Dazu können wir uns auf
entsprechende rechtliche Grundlagen stützen.
Wann beginnt das zu
schützende menschliche Leben? Diese Frage stand in den letzten Wochen und
Monaten immer wieder in der Diskussion. Ich meine, es gibt eine klare Antwort.
Ich hoffe auf eine große Übereinstimmung in dieser Frage. Es ist die
Grundfrage, von der alles Weitere ausgeht. Zu schüt zendes Leben beginnt mit
der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle; denn von Anbeginn ist das volle
Potenzial, also das volle genetische Programm des Menschen, vorhanden. Der Embryo ist menschliches Leben und
nichts ande res. Es gilt, dieses menschliche Leben zu schützen und seine menschliche
Würde zu wahren.
(Beifall bei der CDU/CSU
sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Mi chael Goldmann [F.D.P.])
Wer anderes denkt, muss
auch bedenken, was er aufgibt. Wer glaubt, dass das volle Lebensrecht erst
danach anfange und dass es hinsichtlich der Menschenwürde Abstufungen gäbe, der
muss überlegen, was es bedeutet, wenn man heute den 12., morgen den 14. und
übermorgen den 16. Tag als Grenze nimmt. An diesem Beispiel wird deutlich,
welche Willkür diesen Entscheidungen anhaftet. Solche Entscheidungen sind nicht
tragfähig. Wir müssen klar sagen, dass es sich von Anfang an, also ab der
Verschmelzung, um menschliches Le ben handelt. Das Bundesverfassungsgericht
hat uns aufgegeben, diesen Schutz des Lebens von Anfang an zu gewährleisten.
Ich will noch ein Wort zu
den Konsequenzen sagen, die sich daraus er geben. Zwei Fragen treiben uns nämlich
in ganz besonderem Maße in der aktuellen Dis kussion um: Die eine Frage
berührt die Fortpflanzungsmedizin und die andere die Embryonenforschung.
Bei der Fortpflanzungsmedizin sind viele von
der Frage bewegt: Ermög licht es die Präimplantationsdiagnos-tik eventuell
Eltern, die sich brennend ein Kind wünschen, ein gesundes Kind zu bekommen,
auch wenn sie genetische Dispositionen haben, die dagegen sprechen? Auf der
einen Seite müssen wir diese Sorge sehr ernst nehmen. Auf der anderen Seite
liegt aber in der Waag schale das Leben als solches. Überlegen wir uns einmal,
was es konkret be deutet, eine Präimplantationsdiagnostik durchzuführen: Das
heißt, dass im frü hesten Stadium geprüft wird, ob der Embryo genetisch beschädigt
ist. In der Konsequenz führt das dazu, dass dieser aussortiert wird.
Aussortieren heißt selektieren, heißt, möglicherweise behindertes Leben wegzuwerfen
und zu tö ten. Ich glaube, an dieser Stelle ist aus Achtung vor dem Leben und
dem sich daraus ergebenden Schutz für dieses eine solche Schlussfolgerung nicht
zuläs sig. Deshalb scheidet für mich die Präimplantationsdiagnostik aus.
(Beifall bei der CDU/CSU
sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Ein Leserbrief, den ich
gestern in der „Welt“ gesehen habe, hat mich sehr bewegt, nicht allein wegen
seines Inhaltes, sondern auch deswegen, weil ich die Schreiberin dieses
Leserbriefes seit ihrer Geburt kenne. Heute ist dieses Mädchen 14 Jahre alt und
hat Mukoviszidose. Sie hat in der
„Welt“ geschrie ben – ich weiß, wie die Eltern darüber denken und wie sehr
diese Frage das Mädchen in ihren jungen Lebensjahren schon persönlich bewegt
hat –: Sie findet ihr Leben trotz aller Beschwernisse ganz und gar nicht
lebensunwert. Sie geht ins Gymnasium, sie spielt, hat Freunde und vor allen Dingen
Ziele. Sie will in diesem Leben et was erreichen. Zugleich sagt sie aber auch:
Sie habe die Sorge, dass sie, wenn die Diagnosemöglichkeit PID vor Jahren
zugelassen worden wäre
– über die Zulassung diskutieren wir ja jetzt –, heute nicht in dieser Welt
wäre, nicht le ben könnte und nicht all das, was an Fülle des Lebens vor ihr
liege, erfahren könnte.
Die Botschaft, die uns ein
behindertes Mädchen, ein Mädchen mit einer schweren Krankheit, hier mit auf den
Weg gibt, lautet: Lasst mich leben! Zer stört nicht das Leben, sondern sagt Ja
dazu und ermöglicht es, dass behinder tes und von Krankheit umfangenes Leben
eine Chance hat in dieser Welt! Ich glaube, wir sind in besonderem Maße
aufgerufen, diesen Ruf zu hören und die sem Ruf auch nachzugehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker [SPD])
Ich hoffe und setze darauf, dass wir in diesem Bewusstsein
eine Entscheidung für das Leben treffen.
Das gilt auch dann, wenn wir darüber entscheiden, ob
wir verbrauchende Embryonenforschung wollen.
Wenn wir wissen, dass es auf der einen Seite eine Illusion wäre, wie uns
Forscher sagen, zu glauben, dass die Hoffnungen auf Heilung von Krankheiten
bald eingelöst werden können, aber auf der anderen Seite feststeht, dass ein
Embryo Leben ist, dann muss an dieser Stelle klar sein, wo wir den Schutz
verstärken müssen. Es gibt viele andere Möglichkeiten im Bereich der Stammzellenforschung,
die ethisch unproblematisch sind. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten ergreifen.
Chancen, die sich bieten, sollen wir nutzen, aber zugleich das Leben schüt
zen. Es darf nie und nimmer zur Disposition stehen!
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ernst Ul rich von Weizsäcker
[SPD] und des Abg. Hans-Michael Goldmann [F.D.P.])
Präsident
Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort der Kollegin Andrea Fischer,
Bündnis 90/Die Grünen.
Andrea
Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Dass wir heute diese ungewöhnliche Debatte im Bundestag
führen, hat damit zu tun – das wurde schon gesagt –, dass unser Wissen um den
Menschen durch die rasanten Fortschritte der biotechnischen Wissenschaften in
den letzten Jahren unglaublich gestiegen ist. Das Humange nomprojekt hat uns
Erkenntnisse über das Innerste des menschlichen Körpers verschafft. Damit einher
gingen Entwicklungen in der Medizin oder zumindest Aussichten darauf.
Gentechnisch hergestellte Medikamente und Diagnos-tika
sind längst eine Selbstverständlichkeit und haben schon sehr, sehr vielen
Menschen geholfen. Es bestehen gute Chancen, dass auf diesem Weg noch weitere
segensreiche Neuerungen zu erwarten sind. Das gilt unter anderem für den
Bereich der Pharmakogenetik. Es ist
offen, welche weiteren Wege uns durch die zu erwar tenden Erkenntnisse aus dem
Humangenomprojekt und der Proteomics forschung noch eröffnet werden. Deswegen
ist es gut, dass hier vielfach ge forscht und dies auch durch Förderung
vonseiten des Staates unterstützt wird.
Als Zuschauer, als interessierte Laien und auch als
eines Tages viel leicht von diesen Fortschritten Begünstigte stehen wir
staunend und fasziniert vor diesen Entwicklungen und den Verheißungen, die
darin liegen. Wir bewun dern den großartigen wissenschaftlichen Fortschritt.
Wir sind neugierig auf im mer neue Erkenntnisse über unseren Körper, was ihn
steuert, was ihn krank macht. Ironischerweise lernen wir dabei gerade von den
Genforschern, dass all diese Prozesse viel komplizierter sind, als es der
boulevardeske Aus druck von einem Intelligenzgen oder der genetischen
Bestimmung glauben ma chen könnte.
Die Besonderheit dieser neuen Forschung, dass wir die
Vorgänge in un seren Körpern besser verstehen, ist ihre große Stärke und
zugleich stellt sie uns genau dadurch vor Herausforderungen. Wir müssen uns
ihnen stellen, ge rade wenn und weil wir die positiven Potenziale der
Gentechnik weiter erschlie ßen und nutzen wollen.
Selbstverständlich werden
wir alle anstehenden Entscheidungen unter der Prämisse treffen, dass wir die
Chancen auf Heilung nutzen wollen. Nie mand, der sich an dieser Diskussion
beteiligt, ist gegenüber den Hoffnungen auf Hilfe vonseiten der Schwerkranken
unempfindlich. Deswegen sollten wir es uns auch nicht gegenseitig unterstellen.
(Beifall beim BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der
PDS)
Was es aber für uns so
schwierig macht, ist, dass wir mit dem Willen zu heilen allein keinen Maßstab
haben, wenn wir unsere Entscheidungen treffen. Wenn Heilung nämlich der
alleinige Maßstab wäre, gäbe es gar keine Grenzen, die wir aus Respekt vor dem
Lebensrecht eines anderen Menschen ziehen könnten und müssten. Hier eine
Abwägung zu finden und diese Aufgabe zu lösen be deutet, die Chancen von
Biomedizin und Gentechnik verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Es gibt zurzeit – davon
war bereits bei den Kolleginnen die Rede – vor allem ein Verfahren aus der Biomedizin
und einen Bereich der gentechnischen Forschung, die im Zentrum dieser
Abwägungen stehen und die Frage nach der Grenzziehung aufwerfen. In den letzten
Wochen war die Diskussion auf die Zulässigkeit von Präimplantationsdiagnostik
sowie Forschung unter Verbrauch von Embryonen konzentriert. Oft genug konnte
man den Eindruck gewinnen, an der Haltung gegenüber diesen beiden Fragen
entscheide sich die grundlegende Haltung zur Gentechnik und die Erschließung
ihrer Chancen. Das ist in der Sa che nicht zutreffend; denn es handelt sich
bei der PID um einen sehr randstän digen Bereich der Anwendung neuer Diagnoseverfahren
und bei der Forschung an embryonalen
Stammzellen um einen unbestreitbar sehr wichtigen, aber eben nicht um den
einzig entscheidenden Bereich der Forschung. Wer in die sen beiden Punkten für
Grenzziehung plädiert, wird sich vielen kritischen Fra gen danach stellen
müssen, ob dies berechtigt ist und ob er die Grenze richtig zieht. Aber er wird
sich nicht vorwerfen lassen müssen, dass damit der gesam ten Forschungsrichtung
und allen neuen Heilungschancen der Weg abge schnitten würde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abge
ordneten der SPD und der PDS)
Das heißt, es geht auf der
materiellen Ebene nicht um ein Ja oder Nein zur Gentechnik. Trotzdem halte ich
es für berechtigt, dass wir genau über diese Fragen mit so viel Energie
streiten; denn hier geht es um unser Menschenbild, unsere Werte, die Regeln
unseres Zu sammenlebens und vor allem auch darum, wie wir sie in Zukunft im
Angesicht der medizinischen Fortschritte gestalten wollen.
In der
Bündnisgrünen-Fraktion haben wir uns mit einer großen Mehrheit für eine Grenzziehung ausgesprochen, die sich an
der Unverfügbarkeit des menschlichen Embryos für die Auswahl von Kindern ebenso
wie für die fremd nützige Forschung festmacht. Selbst wenn wir in der Fraktion
eine große Mehrheit für diese Position haben, so gibt es auch bei uns andere
Meinungen und vor allem – das ist in einer welt anschaulich nicht gebundenen
Partei wie jener der Bündnisgrünen selbstverständ lich – unterschiedliche
Begründungen für diese Position. Dabei verbindet uns das verfassungsrechtliche
Gebot der Wahrung der Menschenwürde.
Bei der Präimplantationsdiagnostik stehen wir
vor der Frage, ob wir zu lassen wollen, dass menschliche Embryonen sich nur
dann zu Menschen ent wickeln sollen, wenn sie nicht Träger einer bestimmten
genetischen Krankheit sind. Wir, auch ich ganz persönlich, verstehen gut die
Angst der Eltern vor der Belastung für sie und das Kind, die von dieser
Erkrankung ausgeht. Trotzdem wollen wir dieses Verfahren nicht zulassen, weil
wir nicht damit beginnen wol len, Kinder nach ihren gesundheitlichen
Eigenschaften auszuwählen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Diejenigen, die für dieses
Verfahren sprechen, verweisen darauf, dass es heute vielfach zu Schwangerschaftsabbrüchen
kommt, wenn die künftigen Eltern im Verlauf der Schwangerschaft die Information
über die Behinderung ihres Kindes
erhalten; dann sei es schonender, diesen Schwangerschaftskon flikt von vornherein
zu vermeiden.
Ich möchte gegenfragen:
Kann es sein, dass aus der immer mehr um sich greifenden Praxis, ein Kind wegen
seiner künftigen Behinderung nicht an zunehmen, zwangsläufig folgt, diese
Praxis auch noch zu vereinfachen? Oder müssen wir nicht vielmehr andersherum fragen,
warum Eltern nicht den Mut fassen können, ein Kind mit einer Behinderung
anzunehmen? Wir alle stehen doch in der Pflicht. Wir können etwas dafür tun,
dass das Leben mit einem kranken oder behinderten Kind nicht so schwer ist, wie
es den Eltern heute häufig gemacht wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-wie bei Abge
ordneten der SPD und der PDS)
Obwohl es schwer ist,
nehmen heute viele Eltern diese Herausforderung an. Sie zu unterstützen und den
anderen die Chance zu geben, dass sie so le ben können, darum sollten wir mit
viel Energie streiten, statt darum, wie wir das Leben mit einer Behinderung
vermeiden können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Deswegen plädiere ich dafür, die Praxis der pränatalen
Diagnostik und die dar aus oft folgenden Schwangerschaftskonflikte in den
Mittelpunkt unserer Überle gungen zu stellen.
Diese Praxis muss uns auch
beeindrucken, wenn wir darüber sprechen, ob wir dieses Verfahren nicht wenigs
tens in engen Grenzen zulassen könnten, eine Frage, die hier nahe liegt, wie
Frau von Renesse gesagt hat. Aber mit Blick auf diese Erfahrungen steht doch zu
erwarten, dass sich auch bei der Prä implantationsdiagnostik eine Begrenzung
nicht einhalten lässt, dass die Nach frage nach diesem Verfahren steigen wird,
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Alle Erfahrungen zeigen das!)
sodass es immer selbstverständlicher sein wird, von
künftigen Eltern zu verlangen, dass sie kein kran kes Kind bekommen oder dass
sie sich vielleicht sogar, wenn sie es doch wollen, dafür rechtfertigen. Aber
ein Kind braucht doch gerade Eltern, die es annehmen, wie es ist, die es
lieben, unabhängig von seiner Gestalt und seinen Fähigkeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Diese Haltung steht nicht
im Widerspruch zu unserer Position zur Rechtslage hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs. Hier wird bei
beste henden Schwangerschaftskonflikten darauf verzichtet, das Grundrecht des
Kin des gegen den Willen seiner Mutter strafrechtlich durchzusetzen. Die Frau
hat das Recht, selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Bei der PID aber
gibt es keine Schwangerschaft, die eine Notlage begründen könnte und in der die
Lebensansprüche gegeneinander abgewogen werden könnten.
Eine kritische Überprüfung
der bestehenden Praxis bei der Diagnose von behinderten Föten sollte uns alle
zum Nachdenken darüber anregen, ob das unsere Haltung zu behinderten Menschen
zum Schlechten verändert und ob wir hier nicht zur Umkehr aufgefordert sind.
Keinesfalls aber kann es
dabei um eine Gesetzesänderung gehen. Im Gegenteil verweise ich darauf, dass
das dem Geist des 1995 reformierten § 218 des Strafgesetzbuches entspricht, in
dem die eugenische Indikation ausdrück lich abgeschafft worden ist. Ich bin
sicher, dass niemand etwas gewinnt, wenn er die Entscheidungen, die in der
Biopolitik anstehen, mit einer Neuauflage der Diskussion um den § 218
verbindet.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD)
Eine ebenso schwierige
Entscheidung wird von uns bei der Forschung
mit Stammzellen erwartet, die unter dem Verbrauch von Embryonen gewonnen
werden. Das wäre nach all den Schritten, die wir schon jetzt gegangen sind, ein
Schritt, der eine andere Qualität hat. Embryonen zu verbrauchen hieße,
menschliches Leben zu einem außerhalb seiner selbst liegenden Zweck zu benutzen.
Es macht aber doch gerade die Menschenwürde aus, dass der Mensch für sich
selbst steht, dass er keinem Zweck dienbar sein muss und sein darf.
Wir entkommen diesem
Problem nicht, indem wir den Status des Embryos erst graduell unter Schutz stellen.
Dies hieße, willkürlich eine Grenze zu setzen; denn die Biologie hilft uns
nicht mit einer eindeutigen Bestimmung, wann jenseits der Befruchtung noch
einmal Einschnitte in den Entwicklungs prozess des Embryos zu rechtfertigen
sind. Eine einmal unter Nutzenkriterien gesetzte Grenze lässt sich jederzeit
wieder verschieben; denn der entschei dende Schritt wäre damit getan.
Das ist eine schwere
Entscheidung. Denn die Aussagen der Forscher über das, was sie sich davon
erwarten, sind sehr viel versprechend. Sie wird uns jedoch dadurch erleichtert,
dass die Fortschritte bei der Forschung an Stammzellen von Erwachsenen in
letzter Zeit gewaltig sind. Aber ich meine, dass es auch aus der Perspektive
von kranken und behinderten Men schen wichtig ist, dass menschliches Leben
nicht verfügbar ist. Dass der Schutz des menschlichen Lebens an keine Bedingung
geknüpft wird, weder an Fähig keiten noch an die Entwicklungsstufe, ist für
uns alle ein Schutz, besonders aber für diejenigen Menschen, die dieses
Schutzes aufgrund von Schwächen insbesondere bedürfen.
(Beifall beim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge ordneten der SPD und der PDS)
Diese Diskussionen, die in
einer breiten Öffentlichkeit geführt werden, stehen erst am Anfang. Die Entscheidung
des Parlaments ist noch in weiter Ferne. Es wird auf uns alle ankommen, wie wir
diese Debatte führen. Sie braucht gegenseitigen Respekt und Ernsthaftigkeit.
Wir müssen die Wünsche und die Ängste, die in dieser Debatte auftauchen, ernst
nehmen. Es gibt keine falschen Wünsche. Es kann aber gute Gründe geben, sie
nicht zu erfüllen. Kei ner von uns sollte sich mit seiner eigenen Moral
hochmütig über die anderen stellen. Jeder von uns sollte sich in dieser
Diskussion immer wieder einmal durch die Argumente des anderen verunsichern
lassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Die Biowissenschaften
haben uns neue Freiheiten geschenkt. Sie haben uns damit neue Fragen
aufgegeben. Der Mensch hat immer die Freiheit, sich für Selbstbeschränkung zu
entscheiden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile dem Kollegen Edzard Schmidt-Jortzig, F.D.P.-Fraktion, das Wort.
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.):
Herr Präsident! Meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie gut es
ist, dass sich der Bundestag ein mal ganz grundsätzlich, und zwar vor einer
konkreten Befassung mit Regelungsvorhaben oder Gesetzentwürfen, über den Bereich
der modernen Biomedizin Gedanken macht, ist schon mehrfach unterstrichen
worden. Mir erscheint dabei in der Tat wichtig, die Erwägungen über den engeren
Bereich der reinen Gentechnik hinaus auf das ganze Feld neu in den Blick
gekommener Grundbelange menschlicher Existenz zu erstrecken.
Der Fächer staatlicher Regelungsbedarfe ist angesichts
des medizinisch-naturwissenschaftlichen Fortschritts umfassend geöffnet; machen
wir uns da bitte überhaupt nichts vor. Dieser Fächer beginnt mit der Spende von
Keim zellen und deren künstlicher Verschmelzung, den Möglichkeiten genetischer
Diagnostik an embryonalen Stammzellen und der Erforschung sowie Klonierung
dieser Bestandteile. Er umfasst pränatale Biopsien, die selektive Abtreibung
von Föten, die Gentherapie sowie den Keimbahneingriff und reicht bis zum Ende
des menschlichen Lebens, bis zu den Fragen von Sterbehilfe, Patien-ten
selbstbestimmung und den Bedingungen von Organ-entnahmen. Es ist wichtig, diese
Einzelprobleme immer als Teil eines Gesamtbogens zu sehen, in dessen
Mittelpunkt der Mensch steht.
(Beifall bei der F.D.P.)
All unsere Gestaltungs-,
all unsere Steuerungs- und Regelungsbe mühungen haben sich auf das Wohl des
Menschen hin aus zurichten und nicht irgendwelche abs-trakten Vorteile ins
Auge zu nehmen:
Der Staat
ist um des Menschen willen da, nicht der Staat um des Staates willen.
Dies war bekanntlich der Eingangsartikel im Vorentwurf
unserer Verfassung und gilt inhaltlich heute noch immer und genauso – und
vielleicht mehr denn je.
Dafür hilft aber
sicherlich eine Beschwörung guter alter medizinischer Idylle wenig. Der Rubikon
für die Möglichkeit des Eingriffs in die menschlichen Lebenssubstanzen ist am
Beginn des Lebens mit der Zulassung von In-vitro-Fertilisationen und am Ende
des Lebens mit der Gestattung von Organtransplantationen längst unwiderruflich
überschritten.
(Beifall bei der F.D.P.)
Sich hier heute noch im Stand der Unschuld und in der
vollen Entscheidungshoheit über Gut und Böse oder Ja oder Nein zu wähnen wäre
reichlich realitätsfern.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der
SPD)
Zu viele
Einzelentscheidungen haben schon Richtpunkte gesetzt. Dazu gehört auch,
verehrte Frau Kollegin Fischer, § 218 a Abs. 2 StGB.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der
CDU/CSU)
Das kann man auch mit noch so hohem Argumentationsaufwand
nicht mehr ungeschehen machen. Die Zulassung etwa der Tötung von Föten – mit
welch guten Gründen auch immer – steht natürlich im Abgleich mit der Frage
einer Zulässigkeit des Tötens von Embryonen. Die dankbare Hinnahme von
Zellkultivierung und Implantationen bei Läsionstherapien von Blutsubstanzen,
Haut oder Rückenmark hat natürlich Vorwirkungen auf das therapeutische
Klonieren anderer Zellen. Es ist ein Flickenteppich einzelner Präjudizien entstanden, die
zusammenzuführen nur schwer noch gelingen will. Auch um deswillen ist eine
Besinnung auf das Grundsätzliche unerlässlich.
In der Kürze der mir zur
Verfügung stehenden Zeit will ich dazu nur zwei Stichworte geben:
Erstens. Es wird gewiss
darum gehen, verlässlich die Bedingungen menschlichen Lebens, das heißt, seinen
für das Recht maßgeblichen Beginn und sein Ende zu bestimmen, und damit die
Skala seines ethischen wie rechtlichen Schutzbedarfs festzulegen.
Gleiches gilt –
wahrscheinlich noch viel grundsätzlicher und schwieriger – für die
Menschenwürde. Lebensschutz und Würdeschutz sind jedenfalls deutlich
auseinander zu halten. Beide betreffen ganz unterschiedliche Ebenen
menschlicher Realität: der Lebensschutz die physische, der Würdeschutz die
geistig-reflektorische. Leben ist ein biologisches Faktum, Würde eine soziale
Wertung. Nichts ist in dem schwierigen Diskurs störender und vernebelnder als
der immer wieder zu hörende sich auf die Verfassung stützende Vorwurf, hier
werde aber nun doch die Würde des menschlichen Lebens bedroht. So steht es eben
nicht in der Verfassung. Es geht in Art. 1 Grundgesetz vielmehr um die Würde
des Menschen und nicht des menschlichen Lebens. Das körperliche Element von
Leben und Gesundheit wird dagegen in Art. 2 Grundgesetz unter völlig anderen
Bedingungen geschützt. Wer immer dies durcheinander wirft – egal, ob bewusst
oder unbewusst und von welch hohem Podest auch immer – und dazu noch – wie
kürzlich geschehen – die Verfassungskeule schwingt, der verhindert eine
angemessene, differenzierte Linienführung und Linienfindung.
(Beifall bei der F.D.P.)
Menschenwürde ist eben
gegen nichts abwägbar, auch mit noch so vielen guten Gründen nicht. Dies war –
jedenfalls in meinen Augen – auch das Missverständnis in der Abtreibungsdebatte.
Menschenwürde ist, wie die Verfassung sagt, unantastbar. Der Schutz des Menschenlebens
aber lässt sehr wohl Einschränkungen zugunsten anderer Rechtsgüter zu. So steht
es ausdrücklich im Grundgesetz. Dies ist auch für eine intakte, tragfähige
Gesellschaftsordnung unerlässlich.
Zweitens, meine sehr
verehrten Damen und Herren Kollegen, muss von Beginn an jedem gedanklichen Absolutismus abgeschworen
werden. Es gilt, die verschiedensten Facetten, Rechtsbelange, Zwecke, Interessen
und Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen und gegebenenfalls durch
wechselseitige Aufeinanderabstimmung zu harmonisieren. Bei der
Präimplantationsdiagnostik geht es eben nicht nur um kompro misslosen Schutz
des embryonalen menschlichen Lebens, sondern auch um die sozialen Chancen des
künftigen Kindes, um das psychische Zurechtkom men der Eltern mit seiner
begrenzten Perspektive und den ärztlichen berufli chen Heilungs- und
Leidensvermeidungsauftrag.
Hüten wir uns also – das
wäre mein größter Wunsch in dieser Debatte – in diesem hochdifferenzierten sensiblen
Gelände vor Einseitigkeiten und Fun damentalismen, vor unkritischem
Fortschrittsglauben genauso wie vor bunkerhafter Fortschrittsverweigerung.
Aufgegeben sind uns ein
mühsames, intensives Abwägen zwischen den verschiedensten Aspekten und die
Suche nach Ausgleich zwischen all dem Gegenläufigen. Die heutige Debatte kann
dafür nur ein erster, ein vager Anfang sein.
Danke sehr.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der
SPD und der CDU/CSU)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile dem Kollegen Roland Claus, PDS-Fraktion, das Wort.
Roland
Claus (PDS): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das Spannende und zugleich das Verführerische in dieser Bioethikde batte ist
doch wohl, dass Chancen und Gefahren so dicht beieinander liegen. Ich finde es
gut, hier mitzuerleben, wie wir Abgeordneten uns als Suchende, Hoffende, zu
wenig Wissende öffentlich darstellen, wo wir doch sonst als Politi kerinnen
und Politiker gern die Wegweisenden, die Alleswissenden geben. Zu dieser
Offenbarung will ich gern beitragen und unumwunden eingeste hen, dass wir
demokratischen Sozialisten uns dabei schwer tun, weil tradierte
Wertevorstellungen für diese Debatte nicht ausreichen. Das geht uns wohl nicht
allein so. Ich finde es auch ehrlich, dass man uns das anmerkt.
Die PDS-Fraktion vertritt in dieser Debatte verschiedene
Positionen und wir werden das auch kenntlich machen. Der einigende Grundsatz
heißt auch für uns: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Ich will dem Herrn Bundespräsidenten nicht näher treten, als das für ihn unschädlich
ist, aber für seine Berliner Rede zu diesem Thema gibt es in meiner Fraktion
sehr viel Zustimmung. Das zu sagen muss dann ja auch erlaubt sein.
(Beifall
bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)
Johannes Rau hat schwierige Dinge so gesagt, dass
alle, die es denn wollen, ihn verstehen können. Ich fände es gut, wenn diese
Art des Umgangs mit dem Thema vom Fernsehen aufgegriffen würde, ich will sagen:
in einer Art Serie und nicht Talkshow, im Sinne von Aufklärung und nicht zum
Zwecke me dialer Schaukämpfe.
Ich will dem Versuch das Wort reden, uns alle hier im
Bundestag nicht hastig in verschiedene Lager einzuteilen. Was zum Teufel treibt
uns eigentlich zu einer vorschnellen Polarisierung?
Sind es nicht die selbst geschaffenen Zwänge, wegen vermeintlicher Klarstellung
und Erkennbarkeit Fronten aufzumachen und uns an den Polen zu versammeln? Ist
es so sonderlich demokra tisch, die Fraktionsgrenzen aufzuheben, um sich
sofort danach in oder hinter neuen Gräben wieder einzurichten?
(Beifall
des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])
Warum
in aller Welt müssen wir ganz am Anfang einer wirklich großen Debatte zuerst
über die Versetzung von Rechtsnormen reden? Das leuchtet mir nicht ein. Warum
können nicht die Argumente in gegenseitiger Achtung erst einmal ausgetauscht
werden?
Lassen Sie uns doch zunächst über die Chancen, vor allem über die vielen
ungenutzten Chancen, reden. Die Wendung „Es ist viel Raum diesseits des
Rubikon“ hat Johannes Rau ja sehr treffend formuliert. Diesseits des Rubikon
ist mit moderner Biotechnologie auch jede Menge neuer Arbeit denk bar, zum
Beispiel in der Anwendung der Tropenmedizin, bei der Aidsbe kämpfung, bei der
Abwehr wiederkehrender Seuchen wie der Tuberkulose, auch bei der Bekämpfung von
Hungersnot. Es wäre daher verantwortungslos, den öffentlichen Eindruck zu
verbreiten, mit Biotechnologien könnten Arbeits plätze nur dort entstehen, wo
gerade die Goldrauschmentalität der Gentechnik zu Hause ist.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS)
Ich meine, die Debatte
läuft auch deshalb so, wie sie momentan läuft, weil Politik ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung heute nicht ausreichend gerecht wird. Es ist
ein Bild etwa der Art verbreitet, Hightech sei modern und Ethik sei etwas von
gestern. Ich meine, das darf so nicht hingenommen werden. Was wir brauchen, ist
eine politische
Verantwortungsgemeinschaft, in der fachwissenschaftlicher und ethischer
Vorlauf befördert werden. Das nenne ich modern.
(Beifall bei der PDS)
Die Menschheitsgeschichte
zeigt doch deutlich genug, dass ihr nicht alles, was im Namen von Fortschritt
und Modernisierung angelegt war, auch zum Nutzen gereichte. Natürlich brauchen
wir Wissenschaftsfreiheit, aber zugleich auch die gesellschaftliche Abwägung
der Folgen von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es geht doch nicht an,
nach der Logik zu verfahren: Forschungsfreiheit jetzt, industrielle Vermarktung
sofort und die Folgenabschätzung kommt irgendwann später.
(Beifall bei der PDS)
Rechtliche Schranken
machen einen Sinn, solange die Folgen neuer Technologien nicht einigermaßen
ergründet sind; ich weiß, ganz geht das nie. Man erwirbt sich so auch den wenig
beliebten Titel eines Bedenkenträgers. Sei es drum – das ist mir lieber, denn
als Träger von Bedenkenlosigkeit zu gelten.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS)
Stefan Heym hat im Juni
1989 – also vor zwölf Jahren, und wenn wir uns erinnern, in einer noch anderen
Welt – in einer Debatte unter dem Titel „Über eine Ethik von morgen“ in
Frankfurt am Main vor den Folgen des Ausbleibens gesellschaftlicher Vernunft
bei der ungezügelten Anwendung und Vermarktung der Gentechnik gewarnt. Er
sagte:
Es stimmt nicht mehr, dass erst das
Fressen kommt und dann die Moral – nein, wenn nicht die Moral sein wird, zuerst
und allzeit von nun an, wird es nichts mehr zu fressen geben und nichts mehr zu
atmen.
Liebe Kolleginnen und
Kollegen, lassen Sie uns über die Verantwortung von moderner Politik für
Technologieentwicklung unvoreingenommen, aber verantwortungsbewusst streiten
und dann entscheiden, damit nicht eintritt, wovor uns Stefan Heym einst warnte.
Vielen Dank.
(Beifall bei der PDS)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile dem Abgeordneten Gerhard Schröder, SPD-Fraktion, das Wort.
Gerhard
Schröder (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke,
das Wichtigste, was in dieser Debatte deutlich geworden ist, ist, dass wir
nicht nur für die Inhalte dessen, was gesagt wird, sondern auch für die Form
Verantwortung haben und nach dem Ablauf der Debatte auch wahren. Deswegen war
es wohltuend, dass hier niemand dem Anders denkenden Gewissen, Moral, auch
Ernsthaftigkeit abgesprochen hat.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)
Niemand bestreitet, dass die wichtigste Grenze, die
uns gesetzt ist, Art. 1 des Grundgesetzes ist. Das ist eine Grenze, die von der
Würde des Menschen handelt. Sie ist und sie bleibt für uns unantastbar. Ich
denke, dies eint uns. Worüber wir aber streiten und weiter streiten werden,
ist, was das denn im Einzelnen heißt, was also bezogen auf unsere Handlungen im
Einzelnen ethisch vertretbar ist und was nicht.
Diese Fragen zu entscheiden, das setzt zunächst einmal
möglichst viel an Information voraus, und zwar an umfassender und
vorurteilsfreier Information. Das bezieht sich nicht nur auf diejenigen, die
hier an der Debatte teilnehmen, sondern auf die ganze Gesellschaft. Nur eine
Gesellschaft, die Bescheid weiß und offen über Optionen diskutieren kann, ist
in der Lage, über eine solch schwer wiegende Zukunftsfrage wie die der umfassenden
Nutzung der Gentechnik zu entscheiden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)
Entgegen manchem Missverständnis möchte ich sagen,
dass der von mir einberufene Nationale
Ethikrat kein Ersatzparlament sein soll. Das könnte er auch gar nicht.
(Zurufe
von der CDU/CSU: Was soll er denn sein? – Da sind wir aber beruhigt!)
–
Vielleicht kann man das in dieser Diskussion mal lassen.
Der Ethikrat soll kein Ersatzparlament sein; er bietet
die Möglich keit, die Diskussion in der Gesellschaft zu erweitern und
sachverständiger werden zu lassen und sie immer wieder zu bereichern. Natürlich
ist er auch eine Möglichkeit, sachverständigen Rat zu geben. Ich denke, dagegen
spricht wenig.
Präsident
Wolfgang Thierse: Herr Kollege Schröder, gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Kollegen Seifert?
Gerhard
Schröder (SPD): Nein, ich würde meine Rede gerne im Zu sammenhang
vortragen.
Zu den umstrittensten Themen gehört sicherlich – das
ist auch hier deut lich geworden – der Embryonenschutz. Soweit ich die
Diskussion verfolgen konnte, bietet das bestehende Embryonenschutzgesetz einerseits ausreichen den Schutz und lässt
andererseits genügend Spielraum für Wissenschaft und Forschung. Ich meine deshalb,
dass wir gut beraten sind, dieses Gesetz nicht vorschnell zu ändern. Wir können
uns also auf der Basis dieses Gesetzes für eine ausführliche, offene und gewissenhafte
Diskussion Zeit lassen. Darum geht es uns allen.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Ich stimme Herrn
Schmidt-Jortzig ausdrücklich zu, wenn er darauf hin weist, dass uns der
Rückgriff auf das Verfassungsgericht
zurzeit wenig hilft; denn sowohl Altbundespräsident Roman Herzog als auch die
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts haben überzeugend deutlich gemacht,
dass zu die ser Frage die Judikatur des Gerichts nicht vorliegt. Das Gericht
ist mit dieser Frage –jedenfalls bislang – nicht direkt beschäftigt worden. Wer
also den Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit des einen oder anderen
Handelns bemüht, sollte diese Stimmen unbedingt zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)
Das eigentliche Potenzial der Gentechnik liegt darin,
neue Medikamente und neue Behandlungsmethoden zu entwickeln, mit denen
schwerste, bisher nicht heilbare Krankheiten unter Umständen geheilt oder
gelindert werden kön nen. Sicherlich ist die religiös motivierte Position zu
respektieren, die das Schicksal von Schwerstkranken und Patienten, die zum
Beispiel an Krebs, Alz heimer,
Parkinson, Mukoviszidose oder an einer anderen Krankheit leiden, als
bedauerlich, am Ende aber unabänderlich empfindet. Aber ich frage mich: Ist
nicht der Wunsch, die ärztliche Pflicht, alles nur Menschenmögliche für die
Heilung schwerstkranker Menschen zu unternehmen, ebenso zu respektieren?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der F.D.P. und
der PDS)
Ich denke, die Ethik des Heilens und des Helfens verdient
ebenso Respekt wie die Achtung der Schöpfung. Ich sehe nicht, dass wir in einer
Situation sind, in der sich beides gegenseitig ausschließt.
(Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei
Abgeordne ten der PDS)
Ich bin der festen
Überzeugung: Man darf den Forschern, die beispiels weise große Hoffnungen in
die Stammzellenforschung setzen, nicht pauschal dunkle, unethische Motive
unterstellen. Es mag auch unter Wissenschaftlern Aufschneider und Scharlatane
geben, aber die allermeisten forschen Tag für Tag mit dem großartigsten Ziel
überhaupt, nämlich Menschenleben zu retten. Dafür haben sie Respekt und
Anerkennung verdient.
(Beifall bei der SPD und
der F.D.P. sowie bei Abgeordne ten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU
und der PDS)
Wir stimmen sicherlich
darin überein, dass das medizinische und thera peutische Potenzial der
Gentechnik nicht allein – darin stimme ich Ihnen zu, Frau Fischer –, aber doch
auch von der Forschung an Stammzellen
abhängt. Es besteht in der Gesellschaft augenscheinlich Einigkeit darüber, dass
die For schung mit adulten Stammzellen erlaubt ist, ja sogar noch intensiviert
werden soll. Wie aber verhält es sich mit den embryonalen Stammzellen? Es gibt
eine Reihe von Forschern, die embryonale Stammzellen für wirksamer halten, wenn
es um die Entwicklung neuer Therapiestrategien zur Ersetzung abgestorbener
Zellen geht. Es gibt jene in unserem Land, die auf die Notwendigkeit verglei
chender Forschung hinweisen. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 schließt die
Herstellung von Embryonen allein zu Forschungszwecken aus. Ich denke, dabei
sollte es bleiben.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)
Aber wie wollen wir es mit
den überzähligen befruchteten Eizellen halten, die bei der künstlichen Befruchtung
in Deutschland anfallen? Nach Schätzun gen lagern mehr als 100 Embryonen in
Deutschland. Unser Gesetz erlaubt eine künstliche
Befruchtung nur, um eine Schwan gerschaft herbeizuführen. Genau dafür aber
werden diese befruchteten Eizellen nicht mehr benötigt. Die Frage ist: Was wird
mit ihnen passiert? Ist es ange sichts der Alternative, sie wegzuwerfen, nicht
doch vertretbar, begrenzte Forschung an ihnen zu ermöglichen? Diese Frage wird
uns nicht loslassen.
(Beifall bei der SPD sowie bei
Abgeordneten der F.D.P.)
Noch eine andere Frage bewegt mich: Laufen
wir nicht Gefahr, den Streit um die PID
überzubewerten? Die PID ist ein rein diagnostisches und kein therapeutisches
Verfahren.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Ein selektives
Verfahren!)
Bei ihr findet kein Eingriff in die
Erbsubstanz statt. Mit der PID werden somit keine genetisch veränderten Menschen
erzeugt. Die Befürworter der PID sagen, aufgrund einer medizinischen Indikation
könne eine Schwangerschaft straffrei abgebrochen werden. Statt die
ent-sprechenden Tests erst im Mutterleib vorzunehmen, plädieren sie dafür,
diese Tests bei genetisch belasteten Eltern bereits vorher zuzulassen. Ich
denke, dafür gibt es Gründe, die achtbar sind.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS)
Ist der Rubikon wirklich überschritten,
wenn ein Verfahren, das im Mutterleib angewendet werden darf, unter den
gleichen Bedingungen – das ist zu betonen – wie bei der medizinischen
Indikation auf Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind,
übertragen werden soll? Ist das ein Verfahren, das man wirklich unter allen
Umständen ausschließen darf? Ich meine: nein.
(Beifall bei
der SPD, der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Ich meine, dass wir dieses Verfahren in
genau den glei-chen Grenzen verantworten können, in denen wir eine medizinische Indikation zulassen. Ich
will auf eines hinweisen: Dies bei uns zu ermöglichen, gibt uns die Chance, die
Grenzen zu setzen, ohne zusehen zu müssen, dass sie in anderen Ländern
überschritten werden. Es geht um schwierige Abwägungsfragen. Die heutige
Debatte wird ein wichtiger und ein für alle hilfreicher Beitrag sein; aber eben
nur ein einzelner Beitrag.
Die Diskussion muss und wird weitergehen.
Das ist gut so und hilfreich für die politische Kultur in unserer Gesellschaft.
Dabei werden wir uns immer wieder klarmachen, dass wir in schwierigen Abwägungsfragen in einer doppelten
Hinsicht Verantwortung tragen, weil wir nicht nur für uns selber, sondern für
die gesamte Gesellschaft und ihre Entwicklung verantwortlich sind. Eine
Verantwortung haben wir für das, was wir tun, wir haben aber auch eine
Verantwortung für das, was wir unterlassen.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)
Dies – und nicht platter Ökonomismus –
ist gemeint, wenn ich darauf hin gewiesen habe, dass wir auch die Folgen des Unterlassens für Forschung
und Entwicklung und damit für die Richtung, die unsere Gesellschaft nimmt, zu
bedenken haben.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei
der SPD, dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile dem Kollegen Friedrich Merz, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Friedrich Merz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Schröder hat in seiner Funktion als
Bundeskanzler – ich denke jedenfalls, so war es gemeint – auf die Funktion und
Bedeutung des von ihm eingesetzten Ethikrates hingewiesen. Dieser Nationale Ethikrat, wie er genannt
wird, wird in der nächsten Woche zum
ersten Mal zu einer Sitzung zusammentreten.
Ich hoffe, Herr Bundeskanzler, dass diese
Debatte, die wir heute führen, nicht in der zeitlichen Abfolge zwischen
Parlamentsdebatte und Sitzung des Nationalen Ethikrates in der nächsten Woche
eine reine Alibifunktion hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich sage das deshalb, weil ich mir
gewünscht hätte, dass es aus den beiden, die Regierung tragenden Fraktionen,
den Mehrheitsfraktionen, einen scharfen Protest gegen die Ein setzung eines
solchen Nationalen Ethikrates gegeben hätte.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dieses Gremium – so empfinde ich es
jedenfalls – ist eine Zumutung für den Deutschen Bundestag, der zu Beginn
dieser Legislaturperiode eine Enquête-Kommission eingesetzt hat, die sich genau
zu diesem Sachverhalt so sach kundig machen soll, dass der Deutsche Bundestag
eine Entscheidungs grundlage findet.
(Beifall bei
der CDU/CSU – Margot von
Renesse [SPD]: Das habt es alles schon einmal gegeben!)
– Die Ernsthaftigkeit des Themas spricht
ja nicht dagegen, dass auch kritische Fragen angesprochen werden.
(Jörg Tauss [SPD]: Kinderkommission! Wie war das damals?)
Ich beobachte
insbesondere bei diesem Thema mit großer Sorge eine voranschreitende Entparlamentarisierung der Politik in
Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Peter Struck [SPD]: Das ist
ja Quatsch!)
Deswegen hoffe ich, dass es so ist und auch so bleibt, wie
Sie es gesagt haben, dass nämlich nicht etwa in Beiräten der Regierung, sondern
hier im Parlament die notwendigen Debatten geführt und Entscheidungen getroffen
werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir sind uns einig, dass die moderne Biotechnologie und die
Gentechnik große Chancen beinhalten. Chancen zur Heilung von Krankheiten,
gewiss auch große wirtschaftliche Chancen. Ich will auch heute Morgen darauf
hinweisen, dass diese großen Chancen nicht erst von der neuen Regierung gesehen
worden sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD:
Oh!)
– Es mag ja sein, dass Sie darauf mit Zwischenrufen reagieren,
meine Damen und Herren,
(Jörg Tauss [SPD]: Nicht mal! – Zuruf von der SPD:
Peinlich!)
aber auch der Kammerton dieser Debatte darf nun wirklich
nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die alte Bundesregierung war, die gegen
den erbitterten Widerstand der damaligen Opposition von SPD und Grünen das
durchsetzen musste, was in der Bundesrepublik Deutschland bis heute in Fragen
der Biotechnologie und der Gentechnik erreicht worden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich füge eine weitere kritische Anmerkung hinzu: Herr
Bundeskanzler, Sie haben uns aufgefordert, die Debatte über Fragen der
Biomedizin und der Biotechnologie ohne ideologische Scheuklappen zu führen. Dieses
Wort haben Sie heute Morgen dankenswerterweise nicht wiederholt. Sie haben es
zu einem Zeitpunkt gesagt, an dem Ihre Bundesregierung auf dem Höhepunkt der
Krise um BSE und Maul- und Klauenseuche aufgefordert
hat, man solle jetzt im Bereich der so genannten grünen Gentechnologie eine
Atempause einlegen und zunächst einmal auf diesem Weg nicht weiter vorangehen.
(Zuruf von der SPD: Thema verfehlt!)
Hier geraten die Prioritäten und die
Maßstäbe durch-einander. Die ethisch und moralisch viel weniger
diskussionsbedürftige so genannte grüne Gentechno logie hätte gerade
angesichts der Krise um BSE und Maul- und Klauenseuche eine verstärkte
Zuwendung der Politik sowie Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung
verdient.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Lassen Sie mich etwas zu den Chancen und
den Risiken sagen, die sich durch die Biomedizin ergeben: Wir stehen ganz
gewiss erst am Anfang der mo dernen Fortpflanzungs-
und Zellbiologie. Damit werden viele Hoffnungen verbunden. Es werden
vermutlich auch viele Hoffnungen enttäuscht werden. Ich stimme jedenfalls all
denjenigen zu – Frau von Renesse, Sie haben es heute Morgen sehr eindrücklich
gesagt –, die mit diesen neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten quasi religiöse
Heilsversprechen verbinden. Es wird aber auch enttäuschte Hoffnungen mit der
Biomedizin geben.
Meine Damen und Herren, es werden uns
eine Reihe von alten Fragen neu gestellt, vor allem die Fragen: Was ist
menschliches Leben? Wann beginnt menschliches Leben? Bleibt menschliches Leben
ungeteilt und ohne Abstufun gen schützenswert?
Weitgehende Übereinstimmung besteht in
Wissenschaft und Politik bis her wohl darüber, dass mensch-liches Leben mit
der Verschmelzung von Ei und Samenzelle be ginnt. Von diesem Zeitpunkt an
entwickelt es sich – hier gibt es Hin weise in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes – nicht zum Menschen, sondern von dieser
Verschmelzung an entwickelt es sich als Mensch.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen müssen diejenigen, die den
Zeitpunkt des Beginns menschli chen Lebens etwa auf den Zeitpunkt, von dem an
die Fähigkeit der Selbstach tung besteht, verschieben wollen, wie der
Staatsminister im Bundeskanz-leramt gesagt hat, wissen, dass damit nicht nur am
Beginn des menschlichen Lebens, sondern
auch während und am Ende des menschlichen Lebens der bisher ab solute Schutz
unseres Grundgesetzes relativiert wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich wünsche mir jedenfalls, dass es dabei bleibt, dass die
Unantastbarkeit der Würde nicht nur dem Embryo, sondern auch dem schwer
Geisteskranken, dem schwerbehinderten Kind und dem im Alter schwer
Demenz-kranken niemals ab gesprochen werden darf.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es mag andere Setzungen geben, die den Beginn des
menschlichen Le bens und damit den Beginn des Schutzes seiner Würde zutreffend
bestimmen, etwa – da-rüber wird diskutiert – den Beginn der Schwangerschaft
zwei Wochen nach der Befruchtung mit der Nidation der befruchteten Eizelle in
der Gebär mutter. Wer aber diesen Zeitpunkt annimmt, der muss wissen: Dann
gibt es auch keinen unbedingten Rechtsschutz für im Reagenzglas befruchtete
Eizellen vor ihrer Einpflanzung mehr; deren Zeitpunkt ist bekanntlich an
Fristen nicht gebunden.
Meine Damen und Herren, diese bisherige Überzeugung, dass
mensch liches Leben mit der Befruchtung beginnt, muss meiner Meinung nach
beachtet werden, wenn es um die Zulässigkeit der so genannten PID, der Präimplantati onsdiagnostik, geht.
Natürlich geht es bei der Präimplantationsdiagnostik nicht um Diagnose, sondern
um die Konsequenzen aus der Diagnose, nämlich um die Entscheidung über
Einpflanzung oder Vernichtung der befruchteten Eizelle.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Hier lege ich Wert auf Klarheit in der Sprache. Wollen wir
uns dann wirklich an maßen zu entscheiden, welche genetischen Defekte der
befruchteten Ei zelle ihre Vernichtung erlauben?
(Zuruf von der SPD: Falsch!)
Ich weiß, wir haben alle die Bilder von Kindern mit
schwersten genetisch bedingten körperlichen und geistigen Defekten vor Augen.
Ihre Spätabtreibung wäre nach geltendem Recht in vielen Fällen in Deutschland
erlaubt. Aber im Reagenzglas werden genauso wie die schweren genetischen
Defekte auch po sitive genetische Dispositionen feststellbar sein. Wo ist die
Grenze? Wer trifft die Entscheidung? Wer garantiert, dass mit PID der Selektion
nicht Tür und Tor geöffnet wird?
(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Wir zum
Beispiel!)
Meine Damen und Herren, bei der Entscheidung dieser
schwierigen Frage werden uns – jedenfalls nach meiner festen Überzeugung – die
Regeln über die Indikation beim Schwangerschaftsabbruch
nicht weiterhelfen, denn anders als bei der Abwägung zwischen zwei
prinzi-piell als gleichwertig angesehe nen Rechtsgütern, nämlich dem
Lebensrecht des ungeborenen Kindes und dem Leben der Mutter, fehlt es bei der
PID gerade an dieser Gleichwertigkeit zweier gegeneinander abzuwägender
Rechtsgüter. Dem Schutzrecht der be fruchteten Eizelle kann kein
gleichwertiger Anspruch der Eltern auf Geburt ei nes Kinder oder gar auf
Geburt eines gesunden Kindes entgegengehalten wer den. So hart das für die
Betroffenen klingen mag: Es gibt in unserer Rechtsord nung keinen Anspruch auf
die Geburt eines gesunden Kindes.
(Margot von Renesse [SPD]: Das hat auch niemand be hauptet!)
Den Maßstab dafür bestimmt unsere Verfassung. Er kommt
in Art. 1 unseres Grundgesetzes zum Ausdruck. Dieser Artikel ist nach Maßgabe
der Präambel formuliert, eben nicht wertneutral, sondern, so heißt es dort, in
„Ver antwortung vor Gott und den Menschen“. Lassen Sie uns bei allem, was noch
im Detail geklärt werden muss, nie diesen Wertmaßstab unseres Grundgeset zes
aus dem Blick verlieren. Er ist Maßstab für alle Entscheidungen, die wir im
Deutschen Bundestag zu treffen haben.
(Beifall
bei der CDU/CSU)
Präsident
Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort dem Kollegen Rezzo Schlauch,
Bündnis 90/Die Grünen.
Rezzo
Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren Abgeordneten! Ich glaube, wir Abgeordnete, das ge samte Parlament, haben
allen Grund, selbstbewusster als der Kollege Vorsit zende der CDU/CSU-Fraktion
zu sein,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der
SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)
Selbstbewusster,
weil ich mir ganz sicher bin, dass sich dieses Parlament die Aufgabe, über das
auf der heutigen Tagesordnung stehende schwierige Thema ernsthaft zu
diskutieren und Entscheidungen zu treffen, nicht von Kommissio nen,
Institutionen und zahllosen Diskutanten aus Publizistik und Wissenschaft aus
der Hand nehmen lassen wird.
(Beifall
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge ordneten der SPD)
Ich denke, Herr Kollege Merz, anders wird ein Schuh
daraus: Wenn wir die Ratschläge und
Beiträge aus Publizistik und Wissenschaft in unserem par lamenta-
rischen Beratungsprozess selbstbewusst aufnehmen, dann werden wir wie schon in
vergleichbaren anderen schwierigen Debatten – ich erinnere an die Diskussion
über das Transplantationsgesetz – substanzvolle und auch tragfä hige
Entscheidungen treffen können. Das scheint mir der richtigere Weg zu sein, als
über irgendwelche Kommissionen zu räsonieren.
In den letzten Monaten wurde zu Recht immer wieder
eine offene De batte im Parlament eingefordert. Heute führen wir sie. Aber
diese Debatte braucht auch inhaltliche
Standpunkte und Positionen. Eine Diskussion zwischen Menschen und
Gruppierungen ohne Standpunkte ist schlechterdings nicht möglich. Ich glaube
auch, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ein Anrecht darauf haben,
zu erfahren, welche Position die Parteien zu der wichtigen Frage der Biotechnik
einnehmen. Wenn ich es richtig sehe, dann gibt es in dieser Hinsicht noch einen
gewissen Nachholbedarf. Deshalb ist es gut, dass wir uns darauf einvernehmlich
verständigt haben, uns ausreichend Zeit für diese Diskussion zu lassen und
Entscheidungen in dieser wichtigen Frage erst in der nächsten Legislaturperiode
zu treffen.
Durch die Entwicklung der Biotechnologie sind
Grundwerte und Grund rechte berührt, die unser Selbstverständnis angehen, also
die Art und Weise, wie wir uns selber als Individuen und als Gesellschaft
ethisch verorten. Deshalb ist es unverzichtbar – das tun wir ja heute –, dass
wir zuallererst eine ethische Debatte führen.
Aber wir wissen auch, dass die ethischen Fragen sehr
schwie rig und komplex sind. Die Herausbildung eines ethischen Standpunkts ist immer ein äußerst anstrengender Prozess,
der ein hohes Maß an Selbstverständigung und Differenzierung erfordert.
Wir haben es mit mehreren konkurrierenden Grundwerten zu tun, die alle höchsten
Verfassungsrang genießen. Es geht um den Schutz des menschli chen Lebens in
einem frühen Stadium, um den Anspruch Kranker und Behin derter auf Heilung und
um die Frage, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen.
Ich glaube, gerade diese Frage haben wir noch zu wenig
beleuchtet. Welche Vorstellungen von Identität legen wir zugrunde? Und wie sind
die emanzipatorischen Wurzeln unserer modernen Gesellschaft einzuordnen – was
wird aus den Werten Freiheit und Selbstbestimmung?
In komplexen modernen Gesellschaften wächst die
Verunsicherung und die Sehnsucht nach den einfachen
Antworten. Die einfache Antwort ist jedoch oft unethisch, da sie sich eben
nicht auf die unterschiedlichen Facetten der moralischen Frage einlässt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Ich will meine Warnung
noch etwas genauer fassen. Die Entwicklung der Gentechnik ist eine Herausforderung,
die eine deutliche ethische Antwort und klare Grenzziehungen braucht. Ich
glaube, dass eine ethische Position und eine ethische Grenzziehung umso stärker ist, je mehr sie den
verschiedenen Aspekten von Menschenwürde gerecht wird und insofern eine differenzierte
und damit auch moralisch angemessene Antwort gibt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Mehrzahl der Menschen
in unserer Gesellschaft
– das wissen wir, das geht ja auch bei uns so, das müssen wir eingestehen – ist
doch hin- und hergerissen zwischen verschiedenen moralischen Aspekten, die mit
der Gentechnik verbunden sind. An einem Tag lesen sie von den Heilungschancen,
die sich eröffnen, und sehen die Chancen dieser Technologie. Am nächsten Tag
lesen sie vom Klonen von Menschen und Embryonenverbrauch und sind zutiefst
skeptisch und ablehnend. Seien wir ehrlich: Ein Stück weit tragen wir diese Ambivalenz doch auch alle in uns
selbst; denn hier konkurrieren nicht etwas Moralisches und etwas Unmoralisches,
sondern hier konkurrieren zwei moralische Impulse. Das macht die Sache etwas
schwierig.
(Beifall beim BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)
Ich bin überzeugt davon,
dass nur derjenigen Position Glaubwürdigkeit zugebilligt wird, der es gelingt,
beiden Impulsen gerecht zu werden und sie in einem Konzept von Menschenwürde
und Schutz des menschlichen Lebens zu integrieren.
Meine Kollegin Fischer hat
unsere Position, die in dem Papier
„Politik in der Verantwortung“ festgehalten ist und die ja breite
öffentliche Resonanz bekommen hat, ausführlich dargelegt. Wir haben damit die
massiven Gefahren für Menschenwürde, Menschenleben, Selbstbestimmung und
Pluralität aufgezeigt. Sie sind für meine Begriffe und aus unserer Sicht Grund
genug, der Gentechnik, insbesondere auch in den beiden konkreten
Problemkreisen, die hier diskutiert werden, PID und Stammzellenforschung, mit
einer kritischen Grundhaltung gegenüberzutreten. Der Schutz der Embryonen
verbietet eine verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen wie auch eine
Auslese durch PID. Gleichzeitig nehmen wir die Hoffnung der Kranken und die
Sorgen der Eltern sehr ernst und wollen Gentechnik deshalb dort zulassen, wo sie
den Menschen tatsächlich hilft und sie nicht gefährdet. Bei der Herstellung von
pharmazeutischen Produkten in Diagnostik und Therapie beispielsweise eröffnete
die gentechnische Forschung viele neue Möglichkeiten, die wir weiter fördern
wollen.
Wir haben damit, meine ich, einen Versuch unternommen,
Freiheit und ethische Verantwortung zu verbinden, da wir der festen Überzeugung
sind, dass Freiheit ohne ethische Verantwortung ein Wegbereiter der Unfreiheit
ist. In diesem Sinne wollen wir diese Diskussion weiter begleiten und die
Entscheidung mitgestalten.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der
SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)
Präsident
Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort dem Kollegen Wolfgang
Gerhardt, F.D.P.-Fraktion.
Dr.
Wolfgang Gerhardt (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir diskutieren komplizierte Fragen der Menschenwürde, des menschlichen Lebens
und medizinischer Potenziale in einer offenen Gesellschaft. Die offene
Gesellschaft hat mit der Aufklärung begonnen. Die drei Fragen von Immanuel Kant
„Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen?“ sind die Fragen,
die uns bewegen.
Diese Debatte haben schon andere Gesellschaften
– auch solche in un serer europäischen
Nachbarschaft – mit den gleichen Verfassungsbestimmun gen, mit den
gleichen Argumenten über Menschenwürde, mit der gleichen Zivi lisations- und
Kulturgeschichte wie wir geführt. Sie haben die Fragen anders, als es uns von
manchen Fundamentalisten in der Diskussion empfohlen wird, beantwortet. Wir
sollten auf diese Gesellschaften nicht ethisch he-rabblicken. Auch unsere
französischen und britischen Nachbarn haben keine leichtfertigen Entscheidungen
getroffen, auch wenn sie anders aussehen, als es manche Diskussionsbeiträge
hier verlangen.
(Beifall
bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Die
Diskussion, die uns in Zonen moralischer Ratlosigkeit führt, muss frei von
Fundamentalismen bleiben. Es kann weder eine Überdehnung der Freiheit im Namen
der Freiheit noch eine Monopolisierung der Moral im Namen einer ganz bestimmten
Moral geben.
(Beifall
bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Im
Übrigen scheint es mir auch wichtig zu sein, darauf aufmerksam zu machen, dass
die Heuristik der Furcht, wie Hans Jonas sagt, nicht ausschließlicher Rat
geber sein kann. Sie schwingt zwar immer mit; aber sie darf eine Gesellschaft
nicht kopflos machen.
(Beifall
bei Abgeordneten der F.D.P.)
Es ist nicht so, dass es in Deutschland eine
Scientific Community, also Wissenschaftsorganisationen wie
die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft, und
hervorragende Forscher gibt, die nur drauf und dran sind, die Menschenwürde zu
verletzen, die sich nur in nicht mehr kon trollierbare Forschungen hineinbegeben
und die selbst nicht begriffen haben, wo die Grenzen von verantwortbarer Forschung
liegen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Blick auf einen einzigen –
katastrophalen – Abschnitt der deutschen Geschichte darf uns das Vertrauen in
die deutsche Forschungsland schaft nicht
verbauen.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der
SPD und der CDU/CSU)
Auch die deutsche Forschung hat einen Anspruch darauf,
ihre Chancen verantwort bar zu suchen.
Eine offene Diskussion,
wie wir sie führen wollen, findet natürlich in ei nem anthropologischen, in
einem menschlichen Kontext statt. Wir führen diese Diskussion nicht nur über
Forschungsfreiheit, die die Verfassung sichert, son dern auch über den Sinn
von Chancen, die die Forschung ausloten soll. Ich glaube – das sage ich für die
Freien Demokraten –, dass diejenigen,
die sich für die Präimplantationsdiagnostik
und für die Forschung an Embryonen aus sprechen, dafür gute ethische und
moralische Gründe in Feld führen können.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)
Wir sind nicht der
Überzeugung, dass menschliches Leid vermieden werden könnte, dass es keine Krankheiten
mehr geben würde und dass der Hunger in der Welt beseitigt werden könnte. Aber
wir sind der Überzeugung, dass es legitim, ethisch und moralisch begründbar
ist, in einem begrenzten, gesetz lich beschränkten Rahmen per Forschung
auszuloten, ob menschliches Leid
gelindert werden kann.
(Beifall bei der F.D.P.)
Wenn eine offene Gesellschaft diese Debatte in den von der
Verfassung und von der Zivilisations- bzw. Kulturgeschichte gebotenen Grenzen
führt und sich der Zone moralischer Ratlosigkeit verantwortbar annähert, dann
ist das ein ganz legitimer, moralisch-ethisch begründeter Prozess, der davon
bestimmt wird, dass wir prüfen wollen, ob Menschen geholfen werden kann.
Das mag in vielen Fällen
nicht möglich sein. Deshalb entsteht am Ende vielleicht nur ein bescheidener Beitrag,
geringer als das, was sich viele For scher heute erhoffen. Aber für einen
einzigen Menschen kann ein solch be scheidener Beitrag schon etwas ganz
Großartiges sein. Ich denke an einen Mukoviszidosekranken,
von dem der frühere Bundespräsident Herzog sprach. Er will ihm nicht erklären,
warum ihm nicht geholfen werden kann – auch ich nicht! Deshalb möchte ich Sie
bitten, mit uns zusammen in Deutschland nach langer Diskussion eine Mehrheit
dafür zu finden, die es uns ermöglicht, diesen verantwortbaren Versuch zu
unternehmen. Er ist vertretbar.
(Beifall bei der F.D.P.)
Argumente sollten den Zusammenhang mit der Lebenswirklichkeit
nicht ganz außer Acht lassen. Wenn man sagt, menschliches Leben beginne mit der
Befruchtung und das sei schon ein Mensch, dann nimmt man eine großflächige
rechtsethische Bewertung vor. Diese Bewertung habe ich hier gehört und ich habe
sie in deutschen Feuilletons gelesen. Diejenigen, die so vorgehen, müssen
aufpassen, dass sie nicht schon dann in gewaltige geistig- moralische Konflikte
kommen, wenn sie über Verhü tungsmittel
diskutieren. Wir nehmen in unserer Lebenswirklichkeit die Spirale hin, führen
aber im weiten Rahmen ethisch aus, wo das Leben und der Mensch beginnen, und
zerbrechen uns den Kopf über die Präimplantationsdiagnostik.
Neulich schrieb ein kluger Mann einen langen Leserbrief
an eine Zeitung und führte uns die Lebenswirklichkeit vor Augen. Er schrieb,
dass Embryonen, die der Mutter nicht eingepflanzt worden sind, ihr Leben in Tiefkühlfächern in Kliniken
fortset zen – prägen Sie sich das Bild ein: ihr Leben in Tiefkühlfächern in
Kliniken fort setzen –, ohne jede Chance, dieses Gefängnis jemals verlassen zu
können. Dann fragt er, warum diese Dauerexistenz im Kühlfach, woraus es kein
Entrin nen gibt, mit der Menschenwürde gesunder Embryonen vereinbar ist, aber
schwerlich mit der Menschenwürde schwerbeschädigter Embryonen unverein bar
sein soll? Es ist eine zugespitzte Frage. Diese Frage muss aber so zuge spitzt
werden, weil die Präimplantationsdiagnostik und das, was wir erforschen können,
uns vor solchen Zuspitzungen nicht bewahrt. Unter dem Gesichtspunkt der
Menschenwürde wird es immer eine Abwägung geben.
Wir, die Fraktion der Freien Demokraten und ich persönlich,
sprechen uns deshalb dafür aus, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen, weil
wir nicht verstehen können, warum angesichts der Lebenswirklichkeit in der Bun
desrepublik Deutschland die Pränataldiagnostik in einem fortgeschrittenen Sta
dium der individuellen menschlichen Lebensentwicklung erst die mit hoher Tö
tungsgefahr für die Leibesfrucht verbundene Konfliktsituation schafft, die die
Präimplantationsdiagnostik verhindern könnte.
(Beifall
bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir führen überzeugende Argumente ins Feld. Wir haben
in unserer Fraktion eine große Mehrheit gefunden. Aber nie mand von uns denkt
daran, einen Fraktionsbeschluss zum Maßstab für alle zu machen. Natürlich wird
jede Kollegin und jeder Kollege nach eigenem Gewis sen abstimmen. Das war
übrigens auch bei dem Mehrheitsbeschluss der Fall. Diese Entscheidung hat sich
niemand leicht gemacht. Ein Teil der Öffentlichkeit hat kritisch festgestellt,
wir hätten zu schnell entschieden. Ich kann nicht jeden Feuilletonchef in die
Fraktion der F.D.P. einladen. Wir diskutieren seit zwei Jahren. Wer unsere
Diskussion aufmerksam verfolgt hat, kennt unsere Position.
(Beifall
bei der F.D.P.)
Wir haben uns diese Entscheidung vom Frühjahr
wahrhaftig nicht leicht gemacht. Die deutsche Gedankenschwermut, die große
Metaphysik und dieses tränenreiche Gesicht zeigen wir nicht. Wir schauen schon
mit etwas Zuversicht auf die Möglichkeiten und die Potenziale, die unsere Forschungslandschaft
bietet.
Ich möchte denen, die anders denken als ich, sagen:
Ich finde es eine Missachtung menschlichen Leids, im Übrigen auch eine
Missachtung der Wün sche von Paaren, die ja nicht leichtfertig einen
Kinderwunsch hegen – es ist in Deutschland nicht gerade Mode geworden, Kinder
haben zu wollen; es wäre ja schön, wenn es mehr Kinderwünsche gäbe –
(Beifall
bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)
und
die genetisch vorbelastet sind, wenn man das Totschlagargument anführt, es gebe
keinen Rechtsanspruch auf diese Art medizinischer Hilfe. Beispielsweise verdient
der Kinderwunsch von Paaren, sofern er in einer offenen Gesellschaft in
vertretbarer Weise erfüllt werden kann, Respekt, wenn diese Paare nicht in der
Lage sind, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wie das in vielen Familien
der Fall ist.
(Beifall
bei Abgeordneten der F.D.P.)
Es
ist daher falsch, davon zu sprechen, der eine habe die Moral für sich und der
andere gegen sich.
Am Ende werden sich in den Abstimmungen Überzeugungen
gegen überstehen. Entscheidend ist aber, dass wir die Diskussion mit
menschlichem Maß führen und dass jeder am Ende gemäß seinem Gewissen entscheiden
kann.
Ich sage abschließend: Wir wollen die Chancen suchen.
Wir sind der Überzeugung, dass das Kriterium der Hilfe, die wir Menschen gegen
ihr Leid geben, ein wichtiges Argument dafür ist, in Deutschland die Forschung
in die sem Bereich in gewissen Grenzen zuzulassen. Wir halten das für
verantwort bar. Wir vertrauen auch denen in Deutschland, die zukünftig im Rahmen
einer gesetzlichen Regelung forschen.
Es gehört – das sage ich zum Schluss – in diese Diskussion:
Niemand darf glauben, dass wir durch ein Gesetz verhindern oder hemmen können,
dass eine Forscherpersönlichkeit Missbrauch betreibt. Weder mit Gesetz noch
ohne Gesetz kann das immer und überall sichergestellt werden.
(Beifall
bei Abgeordneten der F.D.P.)
Es
führt deshalb nichts daran vorbei, dass wir uns immer wieder untereinander
verstän digen und aufmerksam bleiben müssen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall
bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Präsident
Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort der Kollegin Pia Maier,
PDS-Fraktion.
Pia
Maier (PDS): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her ren!
Wir alle kennen eineiige Zwillinge. Sie sehen sich ähnlich, aber sie sind nicht
gleich. Dabei stammen sie aus nur einer befruchteten Eizelle, die sich in einer
Laune der Natur so geteilt hat, dass zwei Organismen entstanden, die zunächst
genetisch identisch sind. Dennoch entstehen nie identische Men schen. Der
Mensch ist nicht nur ein natürliches, sondern auch ein soziales We sen.
(Beifall
bei Abgeordneten der PDS)
Ein Mensch entsteht nach meinem Verständnis nicht nur
durch den bio logischen Akt der Zeugung. Die befruchtete Eizelle verfügt über
das Potenzial, Mensch zu werden. Aber ohne die Einnistung der befruchteten Eizelle
in die Gebärmutter gibt es keine Menschwerdung. Oder anders gesagt: Ohne die po
sitive Entscheidung der Frau wird aus der befruchteten Eizelle kein Mensch.
Daher wird nach meinem Verständnis die vollständige Gleichsetzung von Embryonen
innerhalb und außerhalb des Mutterleibes dem Phänomen der Menschwerdung nicht
gerecht, denn diese Sicht negiert die Rolle der Mutter und alle sozialen und
psychischen Einflüsse.
Embryonen, die außerhalb des Leibes erzeugt werden,
bergen das Po tenzial zu menschlichem Leben und unterscheiden sich damit von
x-beliebigen Dingen. Sie dürfen keinesfalls aus egoistischen Motiven
hergestellt, aufgrund von Designwünschen verworfen oder zu Profitzwecken
erzeugt werden. Die Gleichsetzung der befruchteten Eizelle und des werdenden
Menschen mit vol len Schutzrechten steht meiner Meinung nach gegen das Selbstbestimmungs recht der Frau. Diese
Gleichsetzung bedeutet, konsequent zu Ende gedacht, ein völliges
Abtreibungsverbot und ein Verbot der Spirale als Verhütungsmittel. Eine solche
Sichtweise lehne ich ab, denn ich finde: Frauen sollten weiterhin Herr über
ihren Körper bleiben.
(Beifall
bei Abgeordneten der PDS)
Die aus Embryonen gewinnbaren Zellen bergen offensichtlich
Heilungs chancen, die anders nicht
zu erreichen sind. Diese gilt es zu erforschen. Hier gilt es abzuwägen, ob die
Interessen der Kranken an Heilung höher einzuschät zen sind als die Nutzung
möglichen menschlichen Lebens. Keinesfalls dürfen andere Methoden
vernachlässigt werden. Aber hier ist der Gesetzgeber gefragt. Möglichkeiten,
die Menschen helfen könnten, gar nicht erst zu erforschen, er scheint mir
ethisch nicht vertretbar. Ob der Gefahr des Missbrauchs durch Ein zelne ganze
Forschungsansätze zu verbieten, entmündigt uns selbst, wenn wir uns nicht
zutrauen, Kontrolle und Überwachung leisten zu können.
Meine Damen und Herren, noch ein Gedanke zur Prä implantationsdiagnostik. Es ist
mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass hier ein fauler Kompromiss aus der
Abtreibungsdebatte offensichtlich wird. Solange die Spätabtreibung über den Weg
der medizinischen Indikation erlaubt ist, weil ein behindertes Kind geboren
werden würde, ist das Verbot der PID für betroffene Frauen ein tiefer
Widerspruch. Wenn mit einer künstlichen Befruchtung ohnehin in die Natur
eingegriffen wird, ist es für die betroffene Frau besser, die befruch teten
Eizellen werden untersucht, bevor sie in ihr zu einem Menschen heran wachsen,
statt sie später möglicherweise abzutreiben. Die Methode der PID auf Fälle zu
begrenzen, in denen diese Form der Diagnostik wirklich hilft, das ist unsere
Aufgabe als Parlament.
Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich sagen: In
dieser Debatte hilft es weder, wegen der Befürchtungen, was alles passieren
könnte, alles zu verbieten, noch hilft es, alles, was wissenschaftlich machbar
ist, auch ethisch für ver tretbar zu halten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall
bei der PDS)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile das Wort dem Kollegen Peter Struck, CDU/CSU-Fraktion.
(Lachen bei der CDU/CSU –
Margot von Renesse [SPD]: So weit geht der Konsens nun doch nicht! – Michael
Glos [CDU/CSU]: Haben Sie Gnade mit uns!)
– Ich korrigiere mich: SPD-Fraktion.
Dr. Peter Struck
(SPD): Das ging aber wirklich zu weit, Herr Präsident.
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Die öffentliche Wahrnehmung vieler Debatten verläuft bei uns
in Deutschland nach einem eigenartigen Prin zip – die jetzige über die
Gentechnik ist übrigens ein Musterbeispiel dafür –: So lange sich die Debatte
im wissenschaftlichen, forschenden, medizinischen Be reich bewegt, werden die
widerstreitenden Meinungen in den Feuilletons und in den Wissenschaftsteilen
der Medien positiv, als Ringen um den richtigen Weg beurteilt. Sobald sich
diese Suche aber in den politischen Bereich, in die Par teien verlagert, wird
das Ringen und Suchen in den Schlagzeilen der gleichen Medien unversehens in
Streit umgemünzt. Das ist eine grobe und unzulässige Verkürzung.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der F.D.P.)
Denn in diesen politischen Kontroversen spiegelt sich
lediglich die Breite wider, wie sie exakt auch in der Forschung und in der
Philosophie zu finden ist. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft vertritt eine
andere Meinung als der Deut sche Ärztetag. Die evangelische Kirche setzt
andere Akzente als die katholi sche.
(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!)
Meine Damen und Herren,
wir haben es hier mit einer anderen Qualität von Fragen zu tun als bei all denen,
die wir in dieser Legislaturperiode beant worten und entscheiden mussten. Ich
will für mich freimütig gestehen: Ich bin weit davon entfernt, Rat geben zu
können. Ich suche Rat, um mich entscheiden zu können. Und ich räume ein: Meine
Entscheidung fällt mir nicht leichter da durch, dass die Forschung im Bereich
der Präimplantationsdiagnostik eher drängt und die deutsche Ärzteschaft in
ihrer Mehrheit eher mahnt.
Johannes Rau hat Recht,
wenn er sagt, dass sich jeder Einzelne von uns in seiner Entscheidung hinter
keiner Enquête-Kommission des Bundes tages, keinem Ethikrat der Regierung,
keiner Empfehlung des Ärztetages oder keiner Denkschrift der Kirchen verstecken
darf. Aber ich glaube ebenso, jede einzelne dieser Empfehlungen kann jedem
Einzelnen helfen, zu einer Entschei dung zu kommen. Niemand kann dem
Gesetzgeber Entscheidungen abneh men. Umso wichtiger ist es, dass er sich
gründlich beraten lässt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es gehört zur Ungeduld
dieser Zeit, dass die Suche nach Lösungen gern als Zaudern, als Drücken vor Verantwortung
interpretiert wird. Lösungen müs sen da sein, bevor die Probleme ausgebreitet
und erörtert sind. Aber nicht das Drängen der Leitartikler darf für uns ausschlaggebend
sein. Wir müssen viel mehr all die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, für die
diese Fragen mit Ängsten und Befürchtungen besetzt sind. Die Medien haben die
Pflicht, zu drängen und die Politik zu Lösungen zu mahnen. Aber ich muss offen
sagen: Der Rigorismus, mit dem in diesen Fragen mancherorts eine Meinung
vertreten wird, ist unangemessen und trägt nicht weiter.
(Beifall bei der SPD)
Er hilft nicht bei der Problemlösung, sondern führt eher
zur Verhärtung der Po sitionen.
Im Gegensatz dazu finde
ich es durchaus positiv, wie viele Fragen die meisten Beiträge der Kolleginnen
und Kollegen dieses Hauses, die diese bislang zu den Themenkomplexen
veröffentlicht haben, enthalten – die sie auch in dieser De batte artikuliert
haben –, wie sie sich bemühen, Antworten auf diese schwierigen Fragen zu finden
– übrigens nicht nur hier, sondern auch in meiner Fraktion. Ein
Alleinvertretungsanspruch verbietet sich bei diesen Fragen. Es muss Platz für
kontroverse Meinungen bleiben. Wir haben das Recht, ja die Pflicht zum Zögern, meine
Damen und Herren.
Es gehört kaum etwas dazu,
seine Meinung in Talk-shows auszubreiten. Aber es gehört sehr viel dazu, Meinungen
und Mehrheiten gerade in solch schwierigen Fragen, wie sie die Kollegin Margot
von Renesse in ihrer Einleitung so hervorragend skizziert hat, zu organisieren,
Regelungen zu finden, die die Gesellschaft zusammenführen, statt sie zu
spalten.
Ich lehne es ab, bei
meiner Entscheidungsfindung lediglich die Interes sen der Wissenschaftler zu
berücksichtigen, die damit drohen: Wenn ihr nicht bald eine positive
Entscheidung über die Forschung an embryonalen Stamm zellen erlaubt, wenden
wir uns ab vom Standort Deutschland. Mir
steht es nicht an, diesen Standpunkt zu verurteilen. Aber im Gegensatz zu
diesen Forschern dürfen wir nicht nur die Interessen der Handelnden, sondern
müssen auch den Schutz des behandelten Lebens im Auge behalten. Und umgekehrt:
Ich habe Verständnis für alle, die zur Vorsicht raten und beispielsweise die
Präimplanta tionsdiagnostik ablehnen.
Aber ich frage auch: Sind
wir in der Lage, die Ent wicklung bei PID aufzuhalten? Haben wir die Chance,
auf einem globalisierten Forschungsmarkt eine Insel der Res-triktiven zu
bleiben? Oder ist es vielleicht ein Stück doppelter Moral, diese Forschung bei
uns zu verbieten und darauf zu hoffen, dass die Errungenschaften der Forschung
aus dem Ausland zu uns herübergetragen werden? Oder riskieren wir stillschwei
gend einen Gentourismus, wie wir in den 60er- und 70er-Jahren einen Abtrei
bungstourismus in Kauf genommen haben?
Ich habe mit großem
Respekt das Bekenntnis von Altbundespräsident Roman Herzog gelesen, der geschrieben
hat – es ist schon vom Kollegen Gerhardt zitiert worden –:
Ich bin
nicht bereit, einem muskoviszidosekranken Kind, das, den Tod vor Augen, nach
Luft ringt, die ethischen Gründe zu erklären, die die Wissenschaft daran
hindern, seine Rettung möglich zu machen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)
Er beschreibt treffend das Dilemma, vor dem wir stehen,
wenn wir unsere Entscheidung treffen.
Wir brauchen sie nicht
heute oder morgen zu fällen. Wir führen diese Debatte hier ja gerade deshalb,
weil wir darüber eine breite Diskussion in der ganzen Gesellschaft wollen. Ich
bin mit Bundeskanzler Gerhard Schröder der Meinung, dass wir uns bei möglichem
Handlungsbedarf nicht unter Druck setzen lassen sollten. Als Erstes wäre dann
zu klären, welche Handlungsräume das Em bry o nenschutz gesetz erlaubt.
Ich selbst bin in vielen
der sich hier stellenden Fragen überhaupt noch nicht festgelegt. Fest steht dagegen
für mich, dass die hier zu klärenden Fragen keine Fragen von Fraktions- oder
Parteidisziplin sind. Ich werbe dafür, dass alle Kol leginnen und Kollegen in
diesem Haus mögliche zukünftige Entscheidungen allein nach ihrem Gewissen
fällen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS – Friedrich Merz
[CDU/CSU]: Selbstverständlich!)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile das Wort Kollegin Angela Merkel, CDU/CSU-Fraktion.
Dr. Angela Merkel (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine Damen und Her ren! Menschliches Leben beginnt mit der
Verschmelzung von Ei- und Samen zelle. Das ist für mich der Fixpunkt in der
heutigen Debatte und das ist für mich in der christlichen Verantwortung vor
Gott begründet.
Wenn wir heute – in einer
Zeit, in der wir wissen, dass wir am Anfang von vielen technischen Möglichkeiten
stehen – hier eine Debatte führen, dann ist es gut und richtig, einen solchen
Fixpunkt zu haben. Wir müssen aufpassen, dass wir einen solchen Fixpunkt nicht
deshalb verschieben, weil wir gerne zu man chen Entscheidungen kommen würden,
die mit diesem Fixpunkt nicht vereinbar sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein solcher Fixpunkt verschafft Klarheit. Er ist aber
nicht starr und gibt deshalb auf viele Fragen, die uns gestellt werden, keine
abschließenden Antworten.
Uns sind Fragen von der
Ärzteschaft in Bezug auf PID gestellt worden, uns sind Fragen von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft in Bezug auf die Frage der embryonalen Stammzellenforschung
gestellt worden. Wir brauchen deshalb neben einem solchen Fixpunkt auch Maßstäbe für unsere Debatte.
Der erste Maßstab ist: Dürfen wir in einem internationalen
Umfeld natio nal entscheiden? Ich sage – deshalb gefällt mir der vorschnelle
Vergleich mit der Insellösung nicht –: Wir sind als Abgeordnete in diesem
nationalen Parlament verpflichtet, Entscheidungen zu treffen,
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
und
unsere Entscheidungen müssen unabhängig davon gefällt werden, was andere – mit
Sicherheit mit respektablen Argumenten – entscheiden.
Der zweite Maßstab ist für mich, dass die Würde des
Menschen als Wert absolut ist.
Der dritte Maßstab ist: Wenn es um Güterabwägung geht – ganz offen
sichtlich sind Antworten auf viele konkrete Fragestellungen nicht ohne Güter
abwägung möglich –, dann darf nur menschliches Leben gegen menschliches Leben
abgewogen werden.
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb warne ich auch vor falschen Vergleichen. Ich
habe die Aussage von den ideologischen Scheuklappen, Herr Bundeskanzler, im
Zusammenhang mit dieser Debatte als ausgesprochen unangemessen empfunden.
(Beifall
bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der
F.D.P.)
Der
Wirtschaftsstandort Deutschland – bei aller Wichtigkeit, bei aller
Notwendigkeit und bei aller Sehnsucht der Menschen nach Arbeitsplätzen – wird
nicht auf der gleichen Ebene behandelt wie die Abwägung der Güter, die wir in
den Fra gen der Gentechnik vorzunehmen haben.
(Beifall
bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der
F.D.P.)
Weil diese Güterabwägungen so schwierig sind, müssen
wir uns Zeit nehmen; Maria Böhmer hat es bereits gesagt. Gründlichkeit geht
hier vor Schnelligkeit. Um unsere Entscheidungen treffen zu können, müssen wir
sie in einen vernünftigen Prozess einmünden lassen. Deshalb halte ich diese
Debatte heute für ausgesprochen wichtig.
Nun werden die Fragen konkret. Wie ist es mit der Präimplantations diagnostik? Es gibt
kein Recht auf ein gesundes Kind. Es gibt nicht einmal ein Recht auf ein Kind.
Aber es gibt doch den Wunsch nach einem gesunden Kind. Genauso gibt es die
Hoffnung auf ein gesundes Kind. Diese Hoffnung haben wir immer wieder durch
medizinische Möglichkeiten zu erfüllen versucht. Dass wir dies getan haben, ist
doch niemals ein Grund dafür gewesen zu sagen: Be hinderte bzw. Kranke sind in
unserer Gesellschaft nicht willkommen. Ich finde, das müssen wir ganz deutlich
feststellen.
(Beifall
bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abge ordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN )
Natürlich ist die Präimplantationsdiagnostik eine neue
Methode, bei der wir uns fragen müssen: Halten wir den Dammbruch hin zur
Selektion auf? Für mich wiegen die Bedenken derer, die diese Frage verneinen,
außerordentlich schwer. Aber vielleicht war schon die Pränataldiagnostik ein
solcher Damm bruch. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir uns entschieden haben
zu sagen: Wir wollen die Präimplantationsdiagnostik, die Pränataldiagnos tik und
das schwie rige Problem der Spätabtreibungen in einem Zusammenhang besprechen,
weil sich diese Dinge nicht voneinander trennen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Ich persönlich betone: Für
den Fall, dass jemand ein behin dertes Kind hat, dass jemand – wie in Amerika
geschehen – ein Kind hat, das dem Tod geweiht ist, und ein zweites Kind will,
weil er die Hoffnung auf ein gesundes Kind hat und dieses zweite Kind
vielleicht dazu beiträgt, das erste zu retten, fällt es mir schwer, radikal zu
sagen: Nein, in diesem Fall unterstütze ich die Prä implantations diagnostik
auf keinen Fall.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und
der F.D.P.)
Sicherlich müssen wir uns eines Tages entscheiden. Aber
bevor wir in dieser Frage keine Entscheidung getroffen haben, darf es in
Deutschland keine PID geben. Auch das ist klar. Lassen Sie uns dies gut
überdenken.
Viel wichtiger ist die
Frage der Forschung an embryonalen
Stammzellen, weil dort die Dynamik der Forschung am stärksten ist. Die
Deutsche For schungs gemeinschaft hat uns Empfehlungen auf den Tisch gelegt.
Dazu ist heute wenig Konkretes gesagt worden. Herr Bundeskanzler, ich bin
genauso wie Sie der Meinung: Wir wollen das Embryonenschutzgesetz nicht ändern.
Aber zur Ehrlichkeit gehört, zu sagen, dass im Rahmen dieses
Embryonenschutzgesetzes das Verwenden von so genannten nicht mehr gebrauchten
Embryonen nicht zulässig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich halte das für richtig und deshalb dürfen wir uns an
dieser Stelle nicht in die Tasche lügen.
Ich gehe weiter und sage:
Der Import von pluripotenten Stammzellen, die aus embryonalen Stammzellen
gewonnen wurden, ist mit dem Geist des Embryonenschutzgesetzes nicht vereinbar.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Diese konkrete Möglichkeit ist 1990 nicht erkannt worden;
das ist richtig. Aber die Tatsache, dass dies nicht erkannt wurde, ist für mich
noch lange kein Grund dafür, über diese Hintertür bzw. diese Gesetzeslücke die
Forschung an embryonalen Stammzellen zu ermöglichen, die nach der Rechtslage in
Deutschland so nicht erlaubt wäre.
Deshalb sage ich: Ich
würde mir von dieser Debatte wünschen, dass wir die Deutsche Forschungsgemeinschaft
bitten, auf den Import von Stammzellen zu verzichten und ein Moratorium
einzugehen, bevor wir uns in diesem Hause darüber geeinigt haben, ob wir die Forschung
an embryonalen Stammzellen wollen oder nicht und, wenn ja, unter welchen
Bedingungen.
(Beifall
bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich
sage dies als Physikerin, als Naturwissenschaftlerin, in dem vollen Wissen um
den Drang, um den Wettbewerb und die Wünsche der Forscher, vieles zu schaffen.
Ich sage es in der Erwartung, dass uns in Deutschland die Forschung an adulten
Stammzellen ungeahnte Möglichkeiten brächte, an dieser Stelle wirklich führend
in der Forschung zu sein. Darum sollten wir gemeinsam ringen.
Deshalb hätte ich mir an dieser Stelle, Herr Bundeskanzler,
zu den ganz konkreten Anliegen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein klares
Wort gewünscht. Die Wissenschaftler wollen wissen, was wir in diesem Hause zu
dem, was sie uns aufgeschrieben haben, sagen. Ich wünsche mir ein Moratorium,
keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes und habe deshalb auch
Schwierigkeiten mit der Forschung an den Embryonen, die angeblich nicht mehr
gebraucht werden. Denn was tun wir dann, wenn die Zahl dieser Embryonen eines
Tages nicht mehr ausreicht und wir weitergehen müssen? Ich möchte keine
verbrauchende Embryonenforschung.
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Präsident
Wolfgang Thierse: Kollegin Merkel, gestatten Sie eine Zwischenfrage
der Abgeordneten Vollmer?
Dr.
Angela Merkel (CDU/CSU): Nein.
Deshalb werden wir weiter debattieren und diskutieren
müssen. Unsere Entscheidungen sollten wir immer im Bewusstsein unserer Maßstäbe
treffen. Wir sollten sie – das sage ich für mich – im Bewusstsein unserer
Fixpunkte treffen.
Ich sage auch: An die Christlich Demokratische Union
Deutschlands werden in dieser Debatte vielleicht höhere Maßstäbe als an andere
Parteien gesetzt.
(Dr.
Peter Struck [SPD]: Na, na! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich
sage dies im vollen Bewusstsein dessen, was ich lese und höre.
(Dr.
Peter Struck [SPD]: Was ist das für ein Hochmut!)
An
uns werden höhere Maßstäbe als an andere gesetzt.
(Beifall
bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)
Dies
macht die Debatte für uns nicht einfacher, weil nämlich die Verpflichtung auf
das christliche Menschenbild noch keine konkrete politische Entscheidung
beinhaltet. Aber ich sage auch und besonders in diesem Hause – dies gestatten
Sie mir bitte –,
(Dirk
Niebel [F.D.P.]: Gottlose Gesellen!)
dass uns diese Verantwortung stolz macht, dass wir uns
dieser Verantwortung bewusst sind, dass wir uns ihr stellen wollen und dass wir
dies in aller Ernsthaftigkeit, selbst bei unterschiedlichen Antworten, tun
werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
F.D.P. – Detlev von Larcher [SPD]: Welch eine Selbstgerechtigkeit!)
Präsident Wolfgang Thierse:
Ich erteile der Kollegin Monika Knoche, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Monika Knoche (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und
Damen! Bei dieser zweifellos hochanspruchs-vollen Menschenrechtsfrage der
Moderne bin ich außerordentlich froh, über ein besonderes Privileg zu verfügen,
das wir alle gemeinsam teilen: das weltanschaulich offene, in unserer
Verfassung verankerte ganzheitliche Men-schenbild im Sinne der Aufklärung, das
es uns erlaubt, bei den Grenzziehungen, zu denen wir aufgrund der Entwicklungen
in der Bio- und Gentechnologie aufgerufen sind, die moralischen, ethischen
Werte zu wahren.
Die Debatte heute ist so
neu nicht. Sie begann, als sich die Frage stellte: Ist der Mensch schon tot,
wenn keine Hirnfunktionen mehr zu messen sind? Die neuen Therapiemöglichkeiten
der Biotechnik am Menschen stellen uns vor die Frage: Müssen wir unser
Verständnis vom Menschen ändern, den Beginn und das Ende des Lebens neu
definieren, um aus der Leiblichkeit eines anderen ein Hilfekonzept, ein
Therapiekonzept für die moderne Medizin zu entwickeln?
Auch wenn die Frage nach
dem Ende des Lebens heute so nicht mehr aufgeworfen wird, so hat sie doch
zentrale Bedeutung bei der Frage, welchen grundrechtlichen Schutz der Embryo
genießt.
(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])
Der Embryo ist ins Zentrum der Betrachtung gerückt.
Mit Erstaunen muss ich
feststellen, dass nicht mehr von der Frau die Rede ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr.
Heinrich Fink [PDS])
Wir sprechen von Pränataldiagnostik und tun so, als sei
das eine Therapieform. Wir tun so, als würden Frauen eine Schwangerschaft auf
Probe eingehen, um sich im fünften oder
sechsten Schwangerschaftsmonat über eine Diagnostik Gewissheit darüber
zu verschaffen, ob sie bereit sind, diese Schwangerschaft bis zum Ende aufrechtzuerhalten.
Es erschreckt mich zutiefst, dass man Frauen ein solches eugenisches Denken und
Handeln unterstellt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS -
SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])
Wir müssen den ärztli
chen Behandlungsauftrag ins Zentrum rücken, denn die ärztliche Indikations
stellung ist es, die die Pränataldiagnostik in der Schwangerschaft erst ermög
licht, und sie ist zu einem Screening-Verfahren geworden. Ich kenne keinen §
218, der eine eugenische Indikation kennt. Es gibt keinen ärztlichen Behand
lungsauftrag zur Selektion.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abge ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Ich
verwahre mich dagegen, dass die Fehlentwicklungen in der Prä nataldiagnostik
heute zur falschen Argumentationsgrundlage genommen wer den, um die Präimplantationsdiagnostik
zu etablieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abge ordneten der SPD und der CDU/CSU)
Eine wichtige Aussage möchte ich noch machen.
(V
o r s i t z: Vizepräsidentin Anke Fuchs)
Ohne
die künstliche Befruchtung gäbe es
das Interesse an der Verwertung des menschlichen Embryos in seinem frühen
Entwicklungsstadium nicht. Erst die Entleiblichung, die Entsexualisierung, die
Entsinnlichung und das Herauslösen aus dem Verantwortungskontext der
Fruchtbarkeit hat uns diese neuen ethisch-moralischen Fragen gebracht.
(Beifall
bei Abgeordneten der SPD und der PDS)
Der Embryo in vivo ist in seinen frühen Zuständen in
nichts unterscheid bar von dem Embryo in vitro,
(Beifall
der Abg. Christa Nickels [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
außer
in einem: Er ist in seinem schutzlosesten Zustand in die Welt gekommen; die
Frau trägt ihn nicht. Deshalb ist die Gesellschaft ver pflichtet gewesen und
muss es bleiben, ihn – weil er ohne die Frau auf der Welt ist – bedingungslos
zu schützen, ihn nicht zum biologischen Material werden zu lassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abge ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Grundlegend für diese Diskussion, die zu begreifen wir
erst anfangen, möchte ich sagen: Die Menschenrechtsfrage der Moderne ist eine
Frauenfrage, wie es noch keine gab. Lassen Sie uns diese menschenrechtsdogmatische
Herausfor derung annehmen und nichts und niemanden in Dienst setzen,
instrumentalisie ren oder gar verdinglichen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abge ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Für die F.D.P.-Fraktion erteile ich das Wort der
Kollegin Ulrike Flach.
Ulrike
Flach (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An
gesichts der knappen Zeit möchte ich mich auf eines der beiden zentralen Themen
beschränken, und zwar auf die Forschung
an embryonalen Stammzellen in Deutschland.
Roman Herzog ist hier
bereits zitiert worden. Aber seine Aussagen sind so treffend, dass ich ihn noch
einmal heranziehen möchte:
Das Recht
erbkranker Menschen, durch weitere For schung gerettet zu werden, hat auch den
Wert menschli chen Lebens an seiner Seite.
Genau das ist der Grund der Beschlüsse der F.D.P. Es darf
nicht um ökonomische Gründe gehen – das kann in
diesem Zusammenhang nicht der entscheidende Faktor sein – nicht um die
Befriedigung reiner Neugier der Forscher und schon gar nicht um unbedarfte oder
naive Forschungsgläubigkeit. Aber es geht um die Chance, schwer kranken Menschen in diesem Lande in absehbarer Zeit
zu helfen. Deswegen, Frau Merkel, bin ich in dieser Frage dezidiert gegen ein
Moratorium.
(Beifall bei der F.D.P.)
Die Zahl derjenigen, die
sich von der Stammzellenforschung Therapie möglichkeiten erhoffen, ist riesig:
150 000 Menschen in Deutschland leiden an Multipler Sklerose, 700 000 an
Epilepsie, 200 000 an Parkinson und 500 000 an Alzheimer.
Meine Damen und Herren,
ich kann es auch ethisch nicht verantworten, diesen Betroffenen zu erklären:
Wir haben eine – wenn auch kleine – Chance, Hilfe für euch zu finden, aber wir
nutzen sie nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)
Vor diesem Hintergrund müssen wir lernen, wie die
Programmierung von Stammzellen in bestimmte Gewebetypen funktioniert, um eines
Tages gezielt Nerven-, Herz-, Leber- oder Muskelgewebe zu züchten. Ich sage
bewusst „eines Tages“, denn hier handelt es sich eben nicht um Heils
versprechen, sondern um langfristig angelegte, ungeheuer komplexe For
schungsvorhaben.
Die letzten Monate haben
gezeigt, dass wir wertvolle Chancen ignorieren würden, wenn wir uns nur mit einem
Teil der Zellen, den erwachsenen Stammzellen, beschäftigen würden. Wir können
und wollen die Möglichkeiten der embryonalen Stammzellen nicht außen vor
lassen.
Meine Damen und Herren,
die Diskussion hat sich in den letzten Wochen von einem weit ausholenden Rundumschlag
auf einen Kompromiss vorschlag der deutschen Forscher konzentriert: Wie kann
sich Deutschland an einer internationalen Embryonenforschung beteiligen, ohne
dabei gezielt Embryonen für Forschungszwecke herzustellen? Es geht eben nicht
um fabrikmäßig hergestellte Forschungsembryonen, sondern es geht um überzählige
embryonale Zellkörper, die bei der künstlichen
Befruchtung entstehen und derzeit eingefroren werden.
Wir gehen nach allen
Aussagen der Fachmediziner für künstliche Befruchtung von circa 15 bis 30 derzeit
in Deutschland in Kühltruhen lagernden echt verwaisten Embryonen aus.
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vollmer?
Ulrike Flach (F.D.P.):
Nein, ich möchte gern mit meiner Rede fortfahren.
Deren Entwicklung ist
unterbrochen, ihr Lebensrecht eingeschränkt, und zwar faktisch für immer. Das
deutsche Recht erlaubt keine Adoption vor der Geburt, es lässt nur die Wahl
zwischen Einpflanzung in die Mutter und ewigem Eis. Um diese Abwägung handelt
es sich, und nicht um apokalyptische Schreckensbilder. Es geht um die Frage
„Ethik gegen Ethik“.
Natürlich darf dies nur
mit ausdrücklicher Einwilligung der Spender nach vorheriger intensiver Beratung
in ganz wenigen, eigens dafür lizenzierten Zentren und mit völliger Transparenz
gegenüber der Öffentlichkeit geschehen. Das wollen wir. Dafür steht die
liberale Partei: nicht nach Wildwestmanier, sondern streng kontrollierte
Forschung.
(Beifall des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
[F.D.P.])
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich abschlie-ßend zu einem Fazit aus unserer Sicht kommen: Viele
der heute vorgetragenen Ängste vor abschüssigen Entwicklungen dürften sich als
unbegründet, die meisten echten Gefahren als hinreichend kontrollierbar
erweisen. Gesetzesänderungen können befristet und dann den Erfahrungen
angepasst werden. Wir sollten nach langen Dis-
kussionen die engen Klammern des Embryonenschutzgesetzes vorsichtig lockern und
die in ihnen festgeschriebene Verweigerung der Chancen für Hunderttausende von
Schwerstkranken beenden.
Menschliche Entwicklung
ist niemals risikofrei; das wissen wir alle. Daraus den Schluss einer Blockade
jeder noch so positiven Entwicklung zu ziehen ist aus unserer Sicht moralisch
zumindest ebenso zweifelhaft. Politisch wie ethisch dürfte es nicht zu den
kleinsten Risiken einer modernen Gesell schaft gehören, keine Risiken mehr
einzugehen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Jetzt hat die Kollegin Angela Marquardt für die PDS-Fraktion das Wort.
Angela Marquardt (PDS):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dies ist nicht
nur eine Debatte über die Zukunft, sondern auch eine Debatte, die die Gegenwart
betrifft. Die Verkündung der so genannten Entschlüsselung
des menschlichen Genoms hatte geradezu etwas Religiöses. Man dachte, die
Genetiker hätten auf dem Berg Sinai neue Gesetzestafeln gefunden. Jahrelang
galt die Entschlüsselung des Genoms als die große Vision. Doch kaum war das
Ziel erreicht, bestand schon wieder eine neue: Es wird nicht mehr von großen
Erkenntnissen durch das Genom gesprochen, sondern von der nächsten Ebene der
Proteine oder der Funktionsanalyse der Gene. Noch sei das Rätsel nicht gelöst,
also müssten wir selbstverständlich weiterforschen. Dann erst wüssten wir, wie
der Mensch wirklich funktioniert.
Immer wieder wird versichert, dass die Wissenschaftler
ganz uneigennützig für den Erkenntnisfortschritt der Welt forschen. Aber nicht
erst seitdem Professor
Rosenthal aus Jena seine aus öffentlichen Mitteln finanzierten Erkenntnissen
aus der Genomforschung privat kommerziell verwertet, wissen wir, dass hier auch
eine Art Goldgräberstimmung mit Blick auf einen neuen, lukrativen
Wirtschaftszweig herrscht.
(Beifall
bei Abgeordneten der PDS sowie des Abg. Dr. Axel Berg [SPD])
Seit vielen Jahren wird über pränatale Diagnostik und
ihre Konsequenzen diskutiert. Heute wissen wir, dass es dabei um die
Verhinderung der Geburt behinderter Menschen geht. Bei entsprechender Diagnose
folgt in nahezu allen Fällen die Abtreibung. Wer dennoch ein behindertes Kind
bekommt, ist selbst schuld. Ich glaube, dass da mit behinderten Menschen in
unserer Gesellschaft jegliche Solidarität endgültig entzogen wird.
(Beifall
bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)
Alte Gentests, bei denen nach einem bestimmten Gen
gesucht wurde, muten fast harmlos an, wenn schon heute mithilfe von Genchips
Millionen Gene, wie in einer Art Rasterfahndung, auf einmal überprüft werden
können. Natürlich ist der flächendeckende Einsatz dieser Array-Technologie noch
zu teuer. Aber das ist eine Frage der Zeit.
Eine Masse an Daten wird angehäuft. Deren Aussagekraft
für das Indivi duum tendiert gegen Null. Dennoch kann dies erhebliche
Diskriminierungen nach sich ziehen, wie es das Beispiel der
Hämochromatose-Screenings zeigt. Dieser Modellversuch der Kaufmännischen
Krankenkasse in Hannover in Zu sammenarbeit mit Humangenetikern ist ein
Einstieg zur Etablierung von Reihengentests.
Hier zeigt sich, wie sich die wirtschaftlichen Interessen von Kran kenkassen
und die wissenschaftlichen Interessen der Forscher decken können. Nur bei einem
geringen Teil der Genträger kommt es zum Ausbruch dieser Ei
senspeicherkrankheit, und dies noch in unterschiedlicher Schwere und zu einem
völlig ungewissen Zeitpunkt.
(Dr.
Ilja Seifert [PDS]: Sehr richtig!)
Was kann dieser Test also aussagen? Wie reagieren
diejenigen, die auf das Gen positiv getestet wurden, aber nicht erkranken?
Werden sie einer The rapie unterzogen, die sie nicht brauchen? Sorgen sie sich
unnötig, daran zu erkranken? Schon aus Datenschutzgründen hat die
Verbraucherschutzzentrale Versicherte davor gewarnt, an diesen Tests
teilzunehmen. Ich kann diese Position nur ausdrücklich unterstützen.
(Beifall
bei der PDS)
Was geschieht dann mit den anfallenden Ergebnissen
bezüglich anderer so genannter Gendispositionen? Werden Betroffene die
Ergebnisse für sich be halten dürfen? Hinzu kommt die Frage, wo diese
Ergebnisse gespeichert wer den. Denkt man daran, dass der Großteil der
vorhandenen DNA-Banken in In stituten und Firmen ohne Zustimmung der Menschen
zusammengestellt wurde, von denen die DNA stammt, dann darf man bezweifeln,
dass in Zukunft anders verfahren wird. Das Verlangen, Abfragen und Anbieten von
Gentests durch Ar beitgeber und Versicherungen muss strikt verboten werden.
(Beifall
bei der PDS)
Die Fraktion der Grünen arbeitet an einem Gentestgesetz.
Wir werden uns sehr gern an dieser Debatte beteiligen. Ich kann diesen Schritt
nur aus drücklich begrüßen. Aber ich glaube, dass ein Verbot von Gentests für Arbeitgeber und Versicherungen nicht
ausreichend ist. Nur wenn die Auswei tung genetischer Tests vollständig
gestoppt wird, kann man das Eindringen einer genetifizierten Medizin in
Arbeitswelt und Versicherungswesen auf Dauer verhindern. Auf jeden Fall sollte
ein Moratorium für die Integration genetischer Tests in die gesetzliche
Krankenversicherung verhängt werden.
Hier hat die unheilvolle Entwicklung in meinen Augen
ihren Ausgangs punkt, eine Entwicklung, die letztlich dazu führt, dass der
Mensch nicht mehr die Gesellschaft verbessert und lebenswerter macht, sondern
dass sich die Menschen an bestehende Umstände anzupassen haben. Wer genetisch
nicht in diese Leistungsgesellschaft passt, ist unerwünscht. Der Mensch wird
dann nicht mehr nur eine Ware sein, sondern auch ein Produkt. Spätestens dies
wird das Ende der Politik sein.
(Beifall
bei der PDS)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Wolfgang Wodarg von
der SPD-Fraktion.
Dr.
Wolfgang Wodarg (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe
Kollegen! Wir haben erheblichen Diskussionsbedarf; das wurde heute vermehrt festgestellt.
Diese Diskussion findet auch statt. Sie fand bisher über wiegend in den Medien
statt. Der Deutsche Bundestag hat sich aber vorbereitet und die
Enquête-Kommission zu Recht und Ethik der modernen Medizin gebil det, um sich
beraten zu lassen.
(Dr.
Ilja Seifert [PDS]: Nach schweren Kämpfen!)
Die Bundesregierung lässt sich ebenfalls beraten – das
ist gut so –, denn sie trägt sehr viel Verantwortung. Sie muss Entscheidungen
über die Vergabe von Forschungsgeldern fällen. Sie muss die Wirtschaftsförderung
richtig ge stalten und richtungsweisend sein. Sie muss zum Beispiel auch das
Patentrecht gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag umsetzen. Das heißt, wir stehen
in gemeinsamer Verantwortung. Wir müssen die richtigen Entscheidungen treffen
und brauchen dafür Rat.
Der Bundestag hat sein Instrument. Der Bundeskanzler
hat bei Hofe – ich darf das so sagen, lieber Gerhard – sein eigenes Instrument.
(Wilhelm
Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das wollen wir hier jetzt nicht kommentieren!)
Ich
sage als Abgeordneter sehr selbstbewusst: Die Bundesregierung muss sich beim
Regieren beraten lassen. Der Bundestag aber macht die Gesetze. Das soll auch so
bleiben.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ilja
Seifert [PDS]) – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist wahr! Das können wir
bestätigen!)
Wir müssen feststellen: Wo
gibt es dringenden Entscheidungsbedarf? Welche Probleme stehen an? Wenn wir uns
das in der Enquete-Kommission mit einem längeren Zeithorizont anschauen, dann
sehen wir sehr vieles, was noch auf uns zukommt. Die zwei oder drei Themen, die
heute immer wieder angesprochen werden, sind nur ein kleiner Bruchteil dessen,
was sich uns in den nächsten zehn Jahren wahrscheinlich als Problem stellen
wird.
Ich will ganz kurz auf die
Kernthemen eingehen. Im Zusammenhang mit der PID hat mich besonders animiert,
was Herr Gerhardt gesagt hat. Die Präimplantations
diagnostik, die im Rahmen der In-vitro-Fertilisation, der künstlichen
Befruchtung, im Ausland, soweit sie erlaubt ist, angewandt wird, zu befürworten
und gleichzeitig zu sagen, wir bräuchten das auch, um die Forschung nicht zu
behindern, macht mich allerdings stutzig.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Bei der von den
Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern genutzten Technik braucht man sechs bis
acht Embryonen. Im Gegensatz dazu braucht man bei dem bisher in Deutschland
genutzten Verfahren zwei bis drei Embryonen. Man braucht also mehr Embryonen,
um die richtigen aussuchen zu können. Wenn die Tatsache, dass es dadurch mehr
überzählige Embryonen gibt, als Argument benutzt würde, die PID einzuführen,
wären wir auf dem Holzweg. Das Problem muss klar angesprochen werden. So etwas
geht in Deutschland nicht.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der PDS)
Wir dürfen nicht so tun,
als seien wir die ersten, die
darüber nachdenken. In den Vereinigten Staaten hat die Regierung gesagt: Wir
beschränken uns auf die Forschungsförderung und ansonsten kann in der Reproduk
tionsmedizin gemacht werden, was der Markt fordert, das heißt, was die Eltern
als Kunden wollen. – In den USA gibt es Leihmütter, Eispenderinnen und
Samen-spender – das ist alles im Internet abrufbar –; man kann alles, wie in
einem Katalog, nach Rasse oder Intelligenzgrad aussuchen. Als wohlhabendes
Ehepaar in den USA muss man sich mit den Mühen einer Schwangerschaft gar nicht
mehr abgeben. Man kann die Eizelle kaufen, man kann die Samenzelle kaufen, man
kann die Leihmutter kaufen und kann sich das Kind machen
lassen, wenn man genug Geld hat. Das hat der Markt
ermöglicht. Eine solche Entwicklung wollen wir in Deutschland nicht.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der PDS)
Wir sollen die PID als
selektive Diagnostik Reproduktionszentren an die Hand geben, die schon jetzt,
zum Beispiel für die Pränataldiagnostik, die vorgeburtliche Dia-
g nostik, Verantwortung haben. Hier wird Missbrauch betrieben; wir haben das
heute wiederholt gehört. Mit einer fein auflösenden Diagnostik kann man Behinderungen
leicht erkennen und so werden Kinder abgetrieben, weil man meint, sie seien der
Mutter nicht zumutbar.
Ich habe in einer
Diskussion, an der auch Kollegen dieses Hauses teilgenommen haben, erlebt, dass
ein Bonner Gynäkologe von Hebammen gefragt wurde: Weshalb haben Sie in Ihrem
Hause wegen einer Lippenkiefergaumenspalte der Mutter freigestellt, ihr Kind abzutreiben?
Er hat gesagt, das Kind mit der Lippenkiefergaumenspalte wäre der Mutter nicht
zumutbar gewesen, sie hätte das nicht ausgehalten. Neben ihm am Tisch saß ein
sehr berühmter und sehr guter Pädiater, einer der besten deutschen Kinderärzte;
man sah ihm an, dass er als Kind an einer solchen Lippenkiefergaumenspalte operiert
worden war. Da wurde für mich sehr deutlich, in welchem Maße dieses Thema auch
mit Menschenwürde zu tun hat und worüber wir hier diskutieren.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU, der F.D.P. und der PDS)
Bei dem zweiten Thema, der
Nutzung embryonaler Stammzellen,
geht es darum, dass am fünften Tag nach der Befruchtung aus der Blastozyste,
dem Keimling, Zellen entnommen und kultiviert werden; wir alle haben darüber
gelesen. Diese Zellen sind beliebig reproduzierbar und halten sich lange; sie
werden standardisiert und im Labor wird eine Zelllinie mit bestimmten Eigenschaften
herausgearbeitet, mit denen dann laboriert wird. Diese embryonalen Stammzellen
sind als Laborreagenzien weltweit patentiert. Man muss also Lizenzgebühren
bezahlen und es gibt Knebelverträge. Das weiß auch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft; das heißt, wenn sie solche Zellen kauft, muss sie zum
Teil die Rechte an den von ihren Instituten erarbeiteten Ergebnissen abtreten.
Aufgrund dieser Tatsache hat sich dieses Verfahren bisher nicht gelohnt.
Jetzt aber gibt es auf dem
Markt günstigere embryonale Stammzellen aus Australien oder Israel und der
Erwerb dieser Zellen ist nicht mit Knebelverträgen verbunden. Ich möchte, dass
wir uns darum kümmern, dass bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft nicht deshalb
plötzlich eine Wende eingetreten ist, weil die Zellen billiger geworden sind.
(Beifall bei
Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Wir haben uns in der
SPD-Fraktion schon lange sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wir
haben bei der Anhörung in der Fraktion nicht nur gehört, dass diesseits des
Rubikon noch viel Platz ist, sondern auch, dass unendlich viele Fragen noch
nicht beantwortet sind. Es wird mit embryonalen Mäusezellen gearbeitet. Dort
gibt es verschiedene Zelllinien, die man erst einmal miteinander vergleichen
muss, um zu prüfen, ob sie überhaupt reproduzierbar sind. An Primatenstammzellen
ist kaum geforscht worden. Auf dem Gebiet der adulten Stammzellen, die man
reprogrammieren möchte, sodass sie vielerlei Verwendung finden können, gibt es
noch sehr viel zu erforschen. Dies ist völlig unproblematisch, weil man
denjenigen, der die Zelle spendet, fragen kann, ob er mit der Zelle das machen
lassen will, was von der Forschung geplant ist. Bei den Regelungen zur adulten
Stammzelle gibt es einen breiten Konsens. Einen Embryo kann man dagegen nicht
fragen; diesen nutzt man einfach. Wir haben es hier also mit einer anderen
Situation zu tun. Deshalb geht es hier um die Menschenwürde.
(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND -
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Von daher freue ich mich,
dass die Bundesregierung ganz klar gesagt hat, dass adulte Stammzellen erforscht werden sollen. Wenn dies richtig durch
geführt werde, sehe die Bundesregierung darin eine nachhaltige Entwicklung in
der Biotechnologie. Wir haben die Nachhaltigkeit in der Biotechnologie bisher
zu wenig diskutiert; dies ist in der Energiewirtschaft und in vielen anderen
Bereichen ganz anders. In der Biotechnologie hat die Nachhaltigkeit etwas damit
zu tun, wie sich das, was geplant ist, auf die Regeln auswirkt, nach denen die
Menschen zusammenleben, also auf die Solidargemeinschaften und das Wert
gefüge.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wenn wir in der
Biotechnologie Nachhaltigkeit erreichen und eine Akzeptanz bei denjenigen, die
später die Medikamente kaufen, erzielen wollen, dann müssen wir uns viel Mühe
geben und versuchen, auch im internationalen Wettbewerb – so, wie wir es in der
Energiewirtschaft machen – das zu tun, was den geringsten Schaden anrichtet.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/
CSU)
Es würde mich freuen, wenn die adulten Stammzellen
weiterhin in den Vorder grund gestellt würden. Es ist nicht nötig, den
Engländern, die das therapeu tische Klonen erlaubt haben, in der falschen
Richtung nachzulaufen. Das brau chen wir nicht. Wir haben in diesem Bereich
sehr viel zu tun und können auch in Deutschland noch sehr viele Patente
erringen, die weltweit vermarktet wer den können. Bei den von Ihnen genannten
Heilsversprechungen handelt es sich ja nicht um konkrete Forschungsprojekte,
sondern um die Grundlagen forschung. Bei Ihrer Aussage, man könne für Alzheimer-Kranke
sowie für Per sonen mit speziellen Krankheiten etwas tun, handelt es sich um
eine reine Ak zeptanzbeschaffung mit dem Versuch einer Grenzbrechung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Man tut den Menschen, denen man so etwas erzählt, Unrecht
und weckt in ihnen falsche Hoffnungen. Dies dürfen wir nicht machen.
Margot von Renesse hat in
ihrer Eingangsrede gesagt, die Wissenschaft müsse Tabus brechen, sonst komme
man nicht weiter. Sie hat Freud und Darwin genannt. Sie hat Recht, wir müssen
Tabus brechen. Es sind aber in Deutschland bereits Tabus gebrochen worden, aus
denen sich ganz unselige und katastrophale Entwicklungen ergaben. Einige
Menschen wurden als lebenswert, andere als nicht lebenswert erachtet. Bei den
damals getroffenen Entscheidungen handelte es sich auch um Tabubrüche. Man kann
es sich nicht so einfach machen, indem man sagt, man müsse auch einmal Tabus
brechen. Wir müssen – das tun wir auch bereits – intensiv darüber diskutieren,
wie die Wissenschaft im Auge behalten werden kann, welcher Spielraum ihr
gegeben und an welcher Stelle Stopp gesagt werden soll. Die Freiheit der
Wissenschaft ist, wie es hier auch schon angedeutet wurde, durch die Menschenwürde begrenzt.
Frau Präsidentin, zum
Abschluss möchte ich ein kurzes Märchen vor lesen, denn ich finde, dieses
passt so gut zum Thema: Ein Bauer haderte mit Gott, weil sein Getreide
verhagelt war und die Sonne sein Gras hatte verdorren lassen. Da wandte sich
Gott an ihn und bot ihm an, er – der Bauer – möge doch im nächsten Jahr das
Wetter selbst gestalten. Der Bauer war dankbar und im nächsten Jahr ließ er es
regnen und die Sonne scheinen, worauf seine Äcker prächtig gediehen. Als er jedoch
das hoch gewachsene Korn geerntet hatte, stellte er fest, dass die Ähren leer
und ohne Früchte waren. Erneut klagte er zu Gott. Der schalt ihn und eröffnete
dem Bauern, dass er bei seinem Versuch, die Naturkräfte zu gestalten, leider
den Wind vergessen habe; denn der Wind sorgt dafür, dass die Befruchtung
stattfindet und sich Körner und Früchte im Getreide befinden.
Der Bauer konnte das
schnell merken. Die Latenzzeit, in der er seinen Fehler bemerkt hat, betrug
eine Saison. Das, was wir hier machen, wirkt sich aber erst in 20, 30 Jahren
aus. Wir merken vielleicht erst dann, ob aus den Embryonen, die nach PID
aussortiert worden sind, gesunde Kinder hätten aufwachsen können. Dann ist das
aber nicht wieder gutzumachen. Das heißt, wir können auf diesem Gebiet nicht
korrigierbare Fehler begehen. Das dürfen wir auf keinen Fall tun. Von daher
denke ich, dass wir aufpassen müs sen, weil die Gefahr, etwas falsch zu
machen, an etwas nicht zu denken, sehr groß ist.
Wenn wir uns die Vielzahl
und den Umfang der genetischen Informatio nen, die Vieldeutigkeit von Genen,
die wir erst erahnen – wir kennen erst Silben des Genoms, die wahrscheinlich in
vielen Sprachen unterschiedliche Bedeu tung haben –, vor Augen führen, liegt
die Vermutung nahe, dass die Sprache des Genoms sogar über Ironie, über
Doppeldeutigkeit verfügt. Insofern denke ich, dass wir hier große Fehler machen
können.
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Herr Kollege, das gehört aber jetzt nicht mehr zum Thema Märchen.
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD):
Das war kein Märchen, Frau Präsidentin. Das war zum Schluss noch einmal ein
Rückgriff auf die Wirklichkeit.
Ich freue mich auf die Debatte. Wir als Abgeordnete
haben uns zu orga nisieren, weil es die Fraktionen nicht machen. Einige
Abgeordnete haben heute angefangen und das Bündnis Menschenwürde wieder ins
Leben gerufen. Ich bin sicher, dass es verschiedene Initiativen aus diesem
Kreise geben wird. Wir wer den uns in einer völlig ungewohnten Weise neu
strukturieren, um diese Themen intensiv zu debattieren. Dafür brauchen wir Zeit
und gegenseitiges Verständnis.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Das Wort hat nun die Kollegin Maria Eichhorn für die
CDU/CSU-Fraktion.
Maria
Eichhorn (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her ren! Der
rasante biomedizinische Fortschritt stellt uns vor völlig neue Heraus
forderungen. Faszinierende Perspektiven mit weit reichenden Auswirkungen
eröffnen sich Wissenschaft und Forschung. Aber darf der Mensch alles, was
machbar ist? Weder euphorische Überschätzung noch totale Ablehnung der Gentech
nik sind richtig. Vielmehr geht es darum, Chancen und Risiken des biotechnolo
gischen Fortschritts gegeneinander abzuwägen. Dabei stellen sich schwerwie
gende Fragen, die an die Grundwerte unserer Gesellschaft rühren.
Meine Damen und Herren, die Menschenwürde steht nach Art. 1 des Grundgesetzes nicht zur
Disposition. Daher kommt dem menschlichen Leben in allen Lebensphasen ein
absoluter Schutz zu. Die Schlüsselfrage lautet: Wann beginnt menschliches
Leben?
Für mich ist klar: Menschliches Leben beginnt mit der
Zeugung. Von die sem Augenblick an entwickelt sich ein eigenständiger Mensch
mit allen Anlagen und Fähigkeiten. Damit beginnt dieser eine unverwechselbare
Mensch. Nach meiner vollen Überzeugung muss das Leben bereits von diesem Anfang
an ge schützt werden. Jede andere Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem ein
voller Lebensschutz gewährt werden muss, wäre willkürlich.
Das C in unserem Namen steht für den Schutz von Anfang
an, weil wir Anfang und Ende des Lebens aus dem christlichen Glauben heraus
definieren. Der Staat ist zum Schutz und zur Förderung allen menschlichen
Lebens ver pflichtet, und zwar vom frühesten Beginn bis zu seinem Ende. Vor
diesem Hin tergrund muss die Politik die Rahmenbedingungen für die Entwicklung
in der Forschung und deren Anwendung setzen.
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie
muss dabei die Hoffnung auf künftige Heil- und Hilfsmöglichkeiten ebenso
bedenken wie die möglichen Folgen einer vorschnellen Verschiebung ethischer Grenzen.
Es geht um eine ethisch verantwortbare Nutzung der Gen technologie. Für uns,
die CSU, ist das christliche Menschenbild der Maßstab dafür. Die Würde und der
Schutz des Menschen stehen höher als das For schungs- und
Wirtschaftsinteresse.
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es
wäre fatal, wenn durch vorschnelle Entscheidungen
einer Entwick lung, die heute am Anfang steht und noch keinesfalls
eingeschätzt werden kann, Tür und Tor geöffnet werden würden.
Durch den Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
Embryo nen, die für eine Einpflanzung nicht mehr infrage kommen, für die
Forschung zur Verfügung zu stellen, würde nach meiner Überzeugung die Begehrlichkeit
zur Herstellung zusätzlicher Embryos im Reagenzglas geweckt; denn nach dem
Verbrauch so genannter überzähliger Embryonen wird man entgegen der Rechtslage
ihre Herstellung für die Forschung nicht mehr aufhal ten können.
(Jörg
Tauss [SPD]: Doch!)
Die
Unverfügbarkeit des Lebens lässt nicht zu, dass Eizellen zum Zwecke der
Forschung befruchtet werden. Zwar könnte durch die Forschung an embryona len Stammzellen Menschenleben
gerettet werden, jedoch nur um den Preis, dass anderes Leben vernichtet wird.
Es steht Leben gegen Leben. Wenn Leben zu Forschungszwecken willkürlich
geschaffen werden kann, wird die Grenze des Lebens beliebig. Es kann und darf
nicht gegeneinander abgewogen werden.
Hinzu kommt, dass selbst in der Wissenschaft die
Notwendigkeit des Einsatzes embryonaler Stammzellen umstritten ist. In
Deutschland ist erfreuli cherweise bei der Forschung an adulten Stammzellen oder
an Stammzellen aus Nabelschnurblut ein hohes Niveau zu verzeichnen. Daher ist
für mich bei der Abwägung des Lebensschutzes klar: Wir müssen diese Forschung
verstär ken.
Aus der staatlichen Pflicht, menschliches Leben zu
schützen, folgt auch die Aufgabe, die Praxis der Pränataldiagnostik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die
Erfahrung zeigt, dass sich die Testung immer mehr zu einem Screening-Verfahren
für Föten entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund des so genannten Oldenburger
Urteils raten viele Ärzte auch Schwangeren unter 35 Jahren zur
Pränataldiagnostik. Damit wird diese zu einer Maßnahme der Qualitätssicherung,
die mit der Würde des Menschen nicht mehr vereinbar ist. Auch der ungeborene
Mensch hat einen Anspruch auf menschliche Würde.
(Beifall
bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)
Als wir 1995 bei der Reform des Abtreibungsrechts die
embryopathische Indikation abschafften, hat die Frage der Pränataldiagnostik
eine wichtige Rolle gespielt. Die Entwicklung zeigt jedoch, dass entgegen der
damaligen Annahme dieses Verfahren heute bei einer großen Zahl von Schwangeren
angewendet und so in vielen Fällen leider ein Automatismus hin zur
Spätabtreibung in Gang gesetzt wird. Es droht die Gefahr, dass auch die Methode
der Präimplantati onsdiagnostik nicht
auf eine eng begrenzte Anwendung beschränkt werden kann, wie die Erfahrung in
den USA zeigt. Der Fortschritt in der Wissen schaft darf nicht zu einer
gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer Unter scheidung zwischen lebenswertem
und nicht lebenswertem Leben führen.
(Beifall
bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)
Es stellt sich die Frage: Was ist eigentlich nicht lebenswertes
Leben? Wer kann entscheiden, ob zum Beispiel ein Mensch mit Downsyndrom sein
Leben als lebenswert oder als lebensunwert empfindet? Wer kann sich an maßen,
eine solche Entscheidung zu treffen? Der Hinweis, dass die Prä
implantationsdiagnostik deswegen erlaubt sein müsse, weil es die Pränatal
diagnostik gebe, ist für mich kein Argument. Bei der Pränataldiagnostik wird an
dem im Mutterleib heranwachsenden Embryo festgestellt, ob er mit einer
Krankheit oder Behinderung behaftet ist. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt,
dass eine Behinderung kein Grund für eine Abtreibung sein kann. Es geht um die
individuelle Abwägung des Lebensrechtes der Mutter und des Kindes. Das steht im
Vordergrund.
Als Gesetzgeber muss unser Ansatzpunkt sein, Eltern
schon vor der Anwendung der Pränataldiagnostik darauf hinzuweisen, in welche
Konflikte diese sie bringen kann, und sie nicht als selbstverständlich
anzubieten. Bei der Prä implantationsdiagnostik wird bereits der im Reagenzglas
erzeugte Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn der Embryo
als erblich unbe lastet getestet wird, wird er in die Gebärmutter der Frau
eingesetzt. Im anderen Fall wird er vernichtet. Die PID ist damit von
vornherein auf Selektion von menschlichem Leben ausgerichtet. Dies ist aus
ethischer und christlicher Sicht nach meiner Überzeugung nicht akzeptabel.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so-wie des
Abg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
Es
wird die Qualität von befruchteten Eizellen geprüft und nicht mehr Leben gegen
Leben abgewogen. Genau das widerspricht unserem christlichen Menschenbild.
Ich verkenne nicht, dass mit dieser Methode Menschen
geholfen werden kann. Aber heute bereits müssen sich Eltern von behinderten
Kindern sagen lassen: Hat denn das sein müssen? Mit der Zulassung der PID würde
der Druck auf Eltern mit behinderten Kindern bzw. mit erblichen Krankheiten
noch größer werden. Ein behindertes Kind als Schaden für die Gesellschaft
anzusehen ist inakzeptabel. Es ist eine Diskriminierung aller Menschen mit
Behinderungen.
Meine Damen und Herren, Sie alle haben den Brief des
Deutschen Behindertenrates vom 29. Mai 2001 erhalten. Darin steht:
Menschen mit Behinderungen sind erschrocken,
mit welcher Selbstverständlichkeit für die Einführung einer
Präimplantationsdiagnostik als Selektionsinstrument argumentiert wird.
Gerade als Christen diskutieren wir auf einem sicheren
Fundament: der Verantwortung vor Gott und der Schöpfung. Dieses Fundament
dürfen wir nicht verlassen.
(Beifall
bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort der
Kollegin Ulrike Höfken.
Ulrike
Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr gut, dass wir hier im Parlament
diese umfassende Diskussion über die Gentechnik führen; denn die Nutzung der Gentechnik kann unsere Gesellschaft
fundamental verändern. Das gilt für den Bereich der Medizin; das gilt aber
genauso für die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelerzeugung, aber auch beim Tier.
Ich bin Agraringenieurin.
Im Rahmen meiner beruflichen Praxis und Forschung habe ich Lebewesen selektiert,
Lebewesen optimiert. In Kenntnis der Machbarkeit, teilweise aber auch der
Nichtmachbarkeit dieser Technik, möchte ich auf die Implikationen hinweisen,
die die Übertragung eines solchen Berufsbildes auf die Humanmedizin hat.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt Art. 3 des
Grundgesetzes, der ein Diskriminierungsverbot enthält, das heißt ein Verbot von
Selektion. Es wird unmöglich sein, ohne dieses Fundament unserer Gesellschaft
zu verändern, die PID anzuwenden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich weise hier auch auf das Embryonenschutzgesetz hin.
Nicht zulässig ist übrigens auch die Verbindung der Diskussion über § 218, der
Abtreibungsdiskussion, mit der Diskussion um die PID. Es ist einfach so, dass
sich dieser Paragraph und die Rechtsprechung dazu nur auf einen Konflikt in
Bezug auf das Kind im Mutterleib beziehen, auf einen Mutter-Kind-Konflikt. Das
können wir nicht einfach übertragen. Das gilt übrigens auch für die Anwendung
der Spirale.
Ich möchte an alle appellieren,
die nötige Trennschärfe nicht aufzugeben. Die DFG, so habe ich in der Diskussion
in der Grünen-Fraktion gehört, möchte, unter Bezugnahme auf Professor Wolfrum,
zwischen überzähligen Embryonen und
der Herstellung von Embryonen unterscheiden können, sagt aber gleichzeitig: Das
Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
und der Embryo im Reagenzglas darf nicht schutzlos sein. – Wie, bitte schön,
will man trennen zwischen einem hergestellten Embryo und einem, der überzählig
ist? Es gibt in Deutschland 15 überzählige Embryonen, die sehr wohl als
„Findelembryo“ in eine Frau eingepflanzt werden könnten, die ein Kind möchte.
Ich möchte also appellieren, diese in der Diskussion manchmal fehlende
Trennschärfe zu beachten.
Es ist unser Anliegen –
ich glaube, dieses Anliegen wird geteilt –, dass Gentechnik nicht schleichend
eingeführt werden darf, wie es große Chemiekonzerne im Bereich der
Lebensmittelerzeugung versucht haben. Ich nenne gentechnisch verändertes Soja.
Ein solcher Versuch wird Widerstand hervorrufen und scheitern. Die Regale sind,
was die gentechnisch veränderten Lebensmittel angeht, leer geblieben. Wir
Grünen wollen Motor einer Politik des breiten und offenen gesellschaftlichen
Diskurses sein und wollen dafür sorgen, dass der Entscheidungsprozess
demokratisch institutionalisiert wird.
Grundlage unserer Politik ist es ebenfalls, Chancen
realistisch zu beurtei len, bestehende Bedenken ernst zu nehmen und die
verantwortbaren Innovationspotenziale
der Gentechnik zu definieren und auch zu fördern. Mich erschreckt der Hinweis
unseres früheren Bundespräsidenten auf Mukoviszidosekran ke ein bisschen. Dazu
muss man sagen: Es gibt keinen gentechnischen Ansatz zur Heilung dieser
Krankheit. Der gentechnische An satz, PID, wäre, einen solchen Embryo zu
verwerfen, ihn also überhaupt nicht auf die Welt kommen zu lassen.
(Beifall
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne ten der SPD)
Ein
solches Verständnis von Heilung lehne ich ab. Ich bin der Überzeugung, dass
auch Herr Herzog es nicht will.
Gleichzeitig muss man im Hinblick auf die Mukoviszidose
sagen: Es wa ren doch die Methoden der ganz
normalen Medizin, die es ermöglicht haben, dass jedes Jahr enorme Fortschritte
zu erzielen sind und dass Mukoviszidosekran ke inzwischen über 60 Jahre alt
werden können.
(Beifall
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne ten der SPD)
Was
Arbeitsplätze, Freiheit und Markt angeht: Es wird sich doch ein Markt zur
Lösung dieses Problems bilden. Das bedeutet auch, die vorhandenen Möglichkei
ten zu nutzen. In diesem Fall sind das ganz klar die nicht gentech nischen
Methoden.
Es gilt, ethische und grundrechtliche Grenzen zu ziehen.
Das heißt aber nicht, dass nicht mehr geforscht werden darf; vielmehr gilt –
ganz im Gegenteil – das, was ich eben gesagt habe: Bestimmte Anreize schaffen
einen bestimmten Markt.
Das Genom des Menschen und das des Schimpansen stimmen
zu etwa 99 Prozent überein. Rein technisch ist eine Kombination aus
Embryozellen von Affen und von Menschen – eine Chimäre; halb Mensch, halb Tier
– wohl herzustellen. Zwar bezeichnen das EPÜ, das Europäische
Patentübereinkommen, und auch die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments
so etwas als sittenwidrig; aber ich muss Sie einmal fragen: Wo sind denn
eigentlich die Grenzen? Wie viel Schwein darf ein Mensch sein? Wie viel Mensch
darf ein Schwein sein? Längst stehen humanisierte Schweine in Englands und
Deutschlands Forschungsställen. Stehen wir an der Grenze zum modernen
Kannibalismus?
Wir müssen uns auch den tierethischen Fragen stellen. Dürfen wir Tiere ohne weiteres
klonen? Dürfen wir Tierarten vermischen? Ich erinnere zum Bei spiel an die
Herstellung der „Schiege“, ein Wesen aus Schaf und Ziege, und an Xenotransplantationen. Nicht vergessen
sollte man die Übertragungen bisher unbekannter Krankheiten, was durchaus sehr
ernst zu nehmen ist. Man muss sich fragen, ob Tiere Ersatzteillager bei der
Behandlung unheilbarer Krankhei ten sein dürfen. Unabhängig von den
ungeklärten gesundheitlichen Fragen und Risiken müssen auch beim Klonen und bei
der Xenotransplantation die Anforderun gen des Tierschutzes beachtet werden.
Die Aufnahme des Tier schutzes in die Verfassung wäre eine wichtige Hilfe bei
der Abwägung der verschiede nen Gesichtspunkte.
Ich möchte zum Abschluss
etwas zur Anwendung der Biotechnologie im Lebensmittelbereich – Stichwort „grüne Gentechnik“ – sagen. Was die Kos
ten-Nutzen- Relation angeht, müssen die gentech nisch veränderten Pflanzen
eher negativ beurteilt werden. Sie werden nicht wettbewerbsfähig sein.
Insektizidresistente Pflanzen werden im Prinzip nichts anderes als ein
selektives Pestizid mit all seinen Möglichkeiten, aber auch mit all seinen
Problemen sein. Im Übrigen werden sie mit hohen Kosten belastet sein. Die
Arbeitsplätze, die in diesem Bereich mithilfe der Gentechnik entstehen können,
sind vor diesem Hintergrund realistisch zu betrachten. Es gilt abzuwägen:
Gentechnik ist einerseits eine Rationalisierungstechnik, sie ist anderer seits
ein Problem für den Mittelstand und für einen Teil der Industrie. Arbeitsplätze
durch Gentechnik sind allerdings sicherlich kein sozialethisches Argument.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne ten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Für die F.D.P. hat jetzt der Kollege Detlef Parr das Wort.
Detlef Parr (F.D.P.):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die F.D.P.-Fraktion hat vor mehr als
acht Monaten einen Antrag zur Präimplantations
diagnostik in den Bundestag eingebracht.
(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das war
voreilig!)
Der Bundesparteitag der F.D.P. hat vor einigen Wochen mit
großer Mehrheit einen eindeutigen Beschluss gefasst: Ja, wir wollen denjenigen
Paaren mit Kinder wunsch, aus deren Familiengeschichte sich hohe genetische
Risiken zweifelsfrei ergeben, endlich auch bei uns zu einem gesunden Kind
verhelfen; wir wollen diese Paare und die Ärzte ihres Vertrauens von
erheblichen Konflik ten befreien; wir wollen Rechtssicherheit für alle
Betroffenen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Wir müssen versuchen, die
Widersprüche – diese sind auch heute in der De batte deutlich geworden – zu
den bestehenden Richtlinien und Rechtslagen der künstlichen Befruchtung, der
Pränataldiagnostik, der Spätabtreibung und des medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs
so weit wie möglich aufzulö sen.
Auch wenn es die
veröffentlichte Meinung manchmal anders deutet: Die F.D.P.-Fraktion setzt dem
einengenden kategorischen Nein mancher Kollegin nen und Kollegen kein
bedenkenloses Ja entgegen. Zweifel und Skepsis sind auch uns nicht fremd. Wir
haben aber rechtzeitig eine offene Debatte geführt. Wir sind deshalb bei
unserer Entscheidungsfindung und bei der Abwägung der Rechtsgüter vielleicht
ein bisschen weiter als andere.
(Beifall bei der F.D.P.)
Ich sage das, weil uns in einem Zwischenruf Voreiligkeit
vorgeworfen wurde.
(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Mit Recht!)
Eines verwundert uns bei
der öffentlichen Diskussion bis heute sehr: Betroffene Eltern sind nur wenig einbezogen. Ihr Lebens- und Leidensweg wird
in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Ich nenne nur das Beispiel der Fa
milie Graumann, das deutlich macht, was Betroffene empfinden. Deshalb war es
gut, auf dem Symposium des BMG vor einem Jahr einem Kinderarzt mit der
Fachrichtung Neugeborenen-Medizin genau zuzuhören. Er erzählte die Ge schichte
eines todgeweihten Mädchens und schilderte die Verzweiflung der El tern. Er
beschrieb die hingebungsvolle Pflege dieses Mädchens. Dann kam die
unausweichliche Frage, die sich alle Eltern nach dem Tod ihres geliebten Kin
des in dieser Situation stellen: Können wir noch einmal aushalten, was wir mit
unserem Kind haben durchleiden müssen?
Da mögen Fundamentalisten
rigoros auf die nach ihrer Meinung ethisch einzig angemessene Antwort verweisen,
nämlich: Verzichtet doch auf ein weite res Kind! – Aber was gibt uns das
Recht, Paaren ex cathedra etwas abzuspre chen, was integraler Bestandteil
unseres Lebens ist? Dürfen wir menschliches Mitgefühl ausblenden und in unserer
Debatte das vergessen, was man Mitleid oder was man wie Jürgen Rüttgers
Barmherzigkeit nennt?
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD –
Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das gilt auch für die verworfenen Embryonen!)
Sollten wir uns nicht lieber an die christliche Botschaft
erinnern, die gerade solch starre Gesetzmäßigkeiten aufgebrochen hat und die
klargemacht hat, dass der Mensch nie in jeder Hinsicht moralisch unanfechtbar
wird leben kön nen?
Eine Grundregel der
philosophischen Ethik lautet: Der mögliche Miss brauch verbietet nicht den
rechten Gebrauch. – Zum rechten Gebrauch gehören Grenzen. Ich gebe dem
Bundespräsidenten Recht: Ohne Grenzen gibt es kein Maß. Wir wollen diese
Grenzen. Deshalb gehört aus unserer Sicht zu den unabdingbaren Voraussetzungen
der Zulassung der PID eine umfassende, qualifizierte humangenetische Beratung
über Chancen, Ge fahren und Belastungen. Die PID ist eben nicht, wie der
hessische Ministerprä sident Roland Koch glaubt, eine mechanische
Qualitätsprüfung ohne individu elle Abwägung durch die Frau.
(Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Richtig!)
Wir wollen strenge
medizinische Zulassungskriterien, eine zivilrechtliche Würdigung sowie eine
strafrechtliche Bewehrung. Wir wollen Einzelfallentschei dungen, die von einer
unabhängigen Kommission bestätigt werden müssen. Dabei soll es aber keinen
Indikationskatalog geben; denn wer weiß, ob das, was wir heute über Krankheiten
und Therapiemöglichkeiten wissen, nicht schon morgen überholt sein wird. Wir
möchten die Durchführung der PID nur in lizen zierten Zentren und wir möchten
die Dokumentation, Information und Steuerung fortpflanzungsmedizinischer Fragen
über eine Zentralstelle ähnlich der briti schen Human Fertility Embryology
Authority.
Diese Grenzen
sind nötig. In anderen Punkten müssen wir uns aber über Grenzen hinwegsetzen.
Wir müssen
heraus aus dem deutschen Elfenbeinturm. Ich freue mich sehr, dass gestern der
Gesundheitsausschuss auf unseren An trag hin eine Anhörung beschlossen hat,
die wir international anlegen wollen. Beispielsweise gab es in Frankreich
bereits 1983 die erste Ethikkommission der Welt. Nach zehn Jahren hatte man ein
bislang in Europa einzigartiges le gislatives „Bioethik-Paket“ mit detaillierten
gesetzlichen Regelwerken geschnürt, die auch die Grenzen für die PID sorgfältig
ziehen.
Das Überraschendste an dieser Diskussion in Frankreich
war, dass es in der Frage der Bewertung von Behinderungen in der Gesellschaft
keine Polari sierung, ebenso wenig wie in den Niederlanden, gegeben hat. Im
Gegenteil: Bis auf die Querschnittsgelähmten haben alle französischen
Behindertenverbände es – Zitat – „als empörend bezeichnet, den Frauen unnötiges
Leid aufzubürden, das die PID ihnen ersparen könnte“. Wir sehen: Auch in diesem
sensiblen Be reich ist Integration möglich.
Das haben auch Patienten und Eltern der deutschen
Mukoviszidose-Vereinigung in einer Erklärung vom 24. September 2000 trotz
grundsätzlicher Bedenken zum Ausdruck gebracht:
Betroffene Eltern, die einen
Schwangerschaftsabbruch ablehnen, haben nur mit der PID die Chance auf ein wei
teres Kind ohne diese Erkrankung. Der Verein will diese Eltern mit ihren Sorgen
nicht durch ein Verbot der PID al leine gelassen sehen.
(Beifall
bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das
sind Beiträge zur gegenseitigen Verständigung. Hier werden Brücken gebaut.
Diese Brücken sollten wir bei der weiteren De batte gemeinsam nutzen.
Eine letzte Bemerkung: Bei allem Respekt vor den
Hinweisen auf Geduld im Entscheidungsprozess sollten wir nicht das Wirklichkeit
werden lassen, was Professor Solter, der Direktor des Max-Planck-Institutes in
Freiburg, formulierte:
Es werden nicht die Wissenschaftler sein,
die die Politiker zu Gesetzesänderungen zwingen, sondern die Patienten.
(Beifall
bei der F.D.P.)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Für die PDS-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Ilja
Seifert.
Dr.
Ilja Seifert (PDS): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Meine Damen und Herren! So sicher ich weiß, dass es ewige Wahr heit
nicht gibt, so sicher weiß ich, dass wir dennoch einige dringend brauchen. Ich
erlaube mir in dieser Debatte, in der wir uns der Wirklichkeit von verschie
denen Seiten zu nähern versuchen, dieses Paradoxon auf poetische Art
widerzuspiegeln:
Ein
Zeitgeist
Computerspiele,
Traumhaft viele,
Bieten neue Wir-Gefühle.
Manchmal hab‘ ich drei, zehn Leben,
Stirbt eins, wird‘s mir neu gegeben.
Ganz wie‘s wahre Leben eben.
Im Ausland darf man sich bald klonen.
Bei uns lässt sich‘s ganz sicher wohnen.
Mit Ethik darf man mich verschonen.
Viel länger als im Kuschelbett
Zappe(l)n wir im Internet.
Erotik wird zum Eros-Set.
Wozu noch mit den Wimpern
Klimpern?
Mausgeklicke macht uns zimpern.
Zur Not bleibt noch das Onlinebanking.
Fonds-Charts bieten uns ein Ranking.
Moneymaking ohne Denking.
Computerspiele,
Furchtbar viele,
Ersetzen uns bald die Gefühle.
Meine Damen und Herren,
solch eine Horrorwelt will keiner von uns, da von gehe ich aus. Dennoch sind
wir auf dem Wege, sie zu ermöglichen. Das menschliche
Genom wurde von Computern entschlüsselt. Wir stehen inzwi schen vor der
Frage: Soll die Wissenschaft lieber forschen, wie umweltresis tente Menschen
entstehen, oder, wie eine Umwelt aussehen muss, in der sich Menschen, Tiere und
Pflanzen gut entwickeln können?
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg Tauss [SPD]: Ist das eine Alternative?)
Wir stehen inzwischen vor
der Frage – das ist keine Alternative, es läuft aber so –, ob die menschheitliche Vielfalt, die eben
gerade durch die Zufälligkeit der Entstehung Wirklichkeit wird, in Gefahr
gerät, durch Aus - sonderung dezimiert zu werden.
Zunächst einmal werden nur
die so genannten Schlechten ausgeson dert. Es gibt jetzt schon Wissenschaftler
– ob verantwortlich oder unverantwortlich –, die sagen, dass sie nicht nur das
„Negative“ weghaben wollen, son dern auch „positiv eingreifen“ und verändern wollen.
Welcher „Mode“ unterliegen denn bitte schön die Kinder, die dann entstehen? Wie
verhalten die sich, wenn in 20 Jahren alle gleich aussehen, weil ihr Typ eben
vor 20 Jahren in Mode war? Was sollen wir machen, wenn dann eine andere Mode
herrscht? Sollen wir sie wegwerfen oder sollen die sich selber wegwerfen, weil
sie „unmodern“ sind? Das wird doch wohl niemand ernsthaft wollen.
Wir stehen hier nicht nur
vor der Frage: PID – ja oder nein? Das ist zu einfach. Wir stehen vor der
Frage: Wollen wir, dass sich das Menschenbild so verändert, dass in Zukunft nur
noch jung, schön und dyna misch als Maßstab gilt? Diese Gefahr ist doch
ohnehin in unserer Welt da.
(Beifall bei der PDS)
Wenn wir das jetzt auch noch durch die Erlaubnis von
genetischen Eingriffen unterstützen
(Peter Dreßen [SPD]: Tut doch keiner!)
– natürlich –, dann hat die Menschheit keine Chance. Erwin
Chargaff, einer der Entdecker der gentechnischen Möglichkeiten, warnt heute,
dass die Gentechnik gefährlicher ist als alle Atombomben der Welt. Er sagt das
nicht, weil die Zerstörungskraft der Gentechnik größer ist als die der
Atombomben – drei- oder fünfmal tot und die Welt vernichtet, das ist egal; tot
ist tot –, sondern er sagt das, weil allein die Existenz dieser Möglichkeit unser
Welt- und unser Menschenbild so enorm verändert – viel stärker noch als die
Atombombe –, dass er diese Wirkung nicht will. Er ist inzwischen ein
hochbetagter Mann. Er weiß, wovon er spricht, fachlich gesehen mehr als wir
alle zusammen. Ich meine, man soll die Weisheit des Alters durchaus schätzen.
Das sind Fragen, vor denen
wir heute stehen. Es geht nicht um Einzel entscheidungen: PID – ja oder nein,
Stammzellenforschung – ja oder nein. Das sind die praktischen Auswirkungen, die
praktischen Ergebnisse, um die es geht, wenn wir hierüber am Ende entscheiden.
Ich freue mich, dass die meisten der Disputanten hier gesagt haben, sie wollten
eine offene Diskussion, sie wollten nicht heute mit Ergebnissen beginnen,
sondern Fragen stellen, und zwar so laut und so deutlich, dass die Bevölkerung
mitdiskutieren kann.
Zum Abschluss erlaube ich
mir, ein Gedicht meines Freundes Christian Schröder vorzutragen; vielleicht
macht es auch Sie etwas nachdenklich:
milliarden vor uns
haben sich gefragt
was kommt nach
uns
antwort
haben alle
irgendwohin
mitgenommen
Ich bedanke mich für die
Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Michael Müller, SPD-Fraktion.
Michael Müller (Düsseldorf)
(SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines der interessanten
Ergebnisse dieser Debatte ist, dass wie der deutlich wird, wie wichtig Politik ist. Denn eines ist klar: Wir
stehen hier, am Beginn der Umsetzung der Biowissenschaft,
vor der Aufgabe, diesen Prozess zu ges talten. Das kann man niemand anders
überlassen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Hier
ist die Politik wie nirgendwo sonst gefordert. Was man uns höchstens vorwerfen
kann, ist, dass wir nicht früher intensiver damit begonnen haben. Denn jetzt machen
wir vieles vielleicht schon unter zu großem Zeitdruck. Aber – davon bin ich
überzeugt – die öffentliche Debatte, die Debatte im Parlament und in der Zivilgesellschaft,
ist der beste Beitrag zur Verhinderung eines Ethik-Dumpings.
Das Beste, was wir überhaupt tun können ist: die Prozesse
transparent zu machen, die Wissenschaft zu zwingen, auch Alternativen
aufzuzeigen, und ihr vor allem einen verantwortbaren Rahmen zu setzen.
Insofern führt diese Debatte hoffentlich dazu – ich
finde, die Beiträge weisen in diese Richtung –, dass die Politik stark genug
wird, um zu erreichen, dass es keinen Wettlauf der Besessenen um diese
Technologie gibt.
Margot von Renesse hat gesagt, abstrakte Bekenntnisse
seien wichtig, aber trotzdem gehe es um konkrete Konflikte. Damit hat sie
völlig Recht. Es geht letztlich immer darum, wie bestimmte Prozesse behandelt
werden. Aber es ist auch richtig, dass es nicht um Einzel ent schei dungen,
nicht um Teilbereiche und auch nicht um Teilwahrheiten geht. Die
Biowissenschaft fordert uns in einer Frage zutiefst: Welche Wirkungen haben
Entscheidungen? Das geht weit über die Einzelentscheidung hinaus. Hier liegt
der entscheidende Unterschied.
(Beifall
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gert Kaiser, der Präsident des Wissenschaftszentrums
von Nordrhein-Westfalen, fordert die Politik auf, die Wissenschaft wieder
stärker in die Gesell schaft zurückzuholen. Ich halte das für richtig. Wir müssen
sehen, dass es am Beginn der Wissenschaftsgesellschaft, der biotechnologischen
Revolution mit das Wichtigste ist, die Wissenschaft zu zwingen, nicht nur an
die je weilige Fachdisziplin zu denken, sondern auch an ihre Wirkungen auf die
Wirt schaft und die Gesellschaft in der Zukunft.
(Dr.
Wolfgang Wodarg [SPD]: Und nicht nur für die Aktiengesellschaften!)
Vor allem müssen wir sie zwingen, auch über Alternativen
nachzudenken. Das sind zwei zentrale Punkte ei nes veränderten Verständnisses
in der Wissensgesellschaft.
Denn
es gibt keinen autonomen Technikprozess.
(Beifall
der Abg. Monika Knoche [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Technik
ist immer gestaltbar. Insofern geht es um die Frage, ob die Politik den Raum
für Pluralität und Vielfalt schafft. In dieser Hinsicht sind wir heute
gefordert.
Dabei stehen wir vor drei großen Herausforderungen.
Erstens. Als wir vor etwa 15 Jahren den Bericht „Chancen und Risiken der
Gentechnik“ veröffentlicht und im Parlament diskutiert haben, haben wir
geglaubt, wir hätten im Wesentlichen alle Bereiche abgedeckt, die wir abdecken
mussten. Heute stellen wir fest, dass uns die Ent wicklung, vor allem in den
letzten vier Jahren, überrollt hat.
Angesichts dessen, was seit Ende 1997, seit Dolly,
passiert ist, stellt Professor Lee Silver von Princeton völlig zu Recht die
These auf, dass diese Aktivitäten nur eine Logik haben, nämlich alle Verfahren
schließlich beim Menschen anzuwenden. Genau das ist die Logik dessen, was in
vielen Bereichen heute passiert.
(Beifall
bei Abgeordneten der PDS)
Der zweite Punkt, der
dieses Thema so schwierig macht, ist, dass wir mit der Globalisierung eine Auflösung
fester Normierungen erleben – der Soziologe Zygmunt Baumann nennt das
existenzielle Unbestimmtheit –, eine formbare Weichheit, die immer weniger
gegebene Grenzen akzeptiert, sondern alle Prozesse fließend macht.
Drittens, das vielleicht
größte Problem: Lothar Haak spricht davon, dass die Wissenschaft immer mehr zur
Vollen dung von Tatsachen werde. Das heißt, dass die bisherige Grenze zwischen
Grundlagenforschung und Anwendung verschwimmt und der Druck auf die Wissenschaft
zunimmt, selbst zur unmittelbaren ökonomischen Ver wertung zu werden. Dies ist
eine verhängnisvolle Entwicklung.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Wir müssen dafür kämpfen,
dass die Wissenschaft auch die Fähigkeit zur Pluralität und zur Abwägung bewahrt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Durch die Ökonomisierung
der Wissenschaft gehen diese Grenzen verloren. Es ist einer der zentralen
Punkte, das Verhältnis zwischen Wissenschaft, Wirt schaft und Gesellschaft so
zu organisieren, dass es keinen verhängnisvollen Wett lauf um die schnelle
ökonomische Verfügbarkeit gibt.
(Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr rich
tig!)
Dafür sind die Fragen, die sich uns stellen, viel zu wichtig
und viel zu zentral.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der PDS)
Ich weise darauf hin, dass
selbst „Nature“ fragt, ob der wissenschaftlich-industrielle Komplex außer Kontrolle
gerät. Nein, Wissenschaft muss eine Dis tanz zu ihrem eigenen Metier bewahren,
um überhaupt wissenschaftlich bleiben zu können. Dafür müssen wir sorgen.
Das bedeutet Transparenz,
das bedeutet Vielfalt, das bedeutet aber vor allem, dass wir klarmachen, was
wir unter Menschenwürde verstehen.
Die kantsche Philosophie ist in ihrem Grundentwurf in erster Linie individuell
orientiert. Dennoch gibt es dort einen zentralen Punkt, an dem wir uns
orientieren müssen.
Handle so,
dass du die Menschheit sowohl in deiner Per son als auch in der Person eines
jeden anderen niemals bloß als Mittel brauchest.
Ich glaube, dies ist der
wesentliche Punkt. Der Naturphilosoph Meyer-Abich bezeich net dies so: Die
Würde des Menschen ist im Charakter des menschlichen Mitseins an gelegt, und
zwar von Anfang an.
Die bisherige
Gesellschaftsgeschichte war immer eine Ge schichte von Kontinuität und
Veränderung, war immer „gewachsen und gewor den“. Der entscheidende
Unterschied der Biowissenschaft scheint mir angesichts des sich auftuenden
Möglichkeitsraumes darin zu liegen, dass diese heute eine gemachte Gesellschaft
werden kann. Die entscheidende moralische Herausforderung liegt von daher
darin, dass wir die gemachte Gesellschaft verhindern,
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der PDS)
aber die wachsende aus Kontinuität und Veränderung stärken
und wir und uns für die gewachsene einsetzen. Das ist der wesentliche Punkt.
Wenn wir es zulassen, dass eine Gesellschaft nicht mehr aus ihrer Geschichte
wächst, dass es nicht immer wieder eine Verbindung zwischen Beständigkeit und
Veränderung gibt, sondern nur durch das Neue abgelöst wird, was zu Entwurzelung
und Bodenlosigkeit führen würde, haben wir versagt. Insofern ist der
entscheidende Punkt: Es muss Kontinuität mit Veränderung verbunden werden. Es
muss ein gewachsener Fortschritt bleiben und darf kein gemachter werden.
Dies ist aus meiner Sicht
entscheidend, um das, was Kant als die Ver bindung von Menschsein und Menschheit
definiert, zu bewahren, den Kern dessen, was die Menschenwürde und letztlich
die Gesellschaft ausmacht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Nun hat für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Werner Lensing das Wort.
Werner Lensing (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Meine Kollegen! Mit
atemberaubender Spannung verfolgen wir den aktuellen Diskussionsprozess. Als
Sprecher der Unionsfraktion in der ent sprechenden Enquête-Kommission treibt
mich nicht von ungefähr die bange Sorge um die in Theorie wie Praxis
verbreitete Doppelmoral, zumindest die Widersprüchlichkeit so mancher oft
wiederholter Argumente. Das gilt selbst für die heutige mit großem Ernst
geführte Debatte. Mitunter droht sogar der ethische Diskurs in die Defensive zu
geraten. Es bleibt die berechtigte Frage, ob Ethik und Politik mehr bedeuten
als eine nachträgliche Akzeptanzbe schaffung für das Machbare.
Zudem wird gerne
vergessen, dass niemand, also wirklich niemand, dem Menschen die alleinige
Verantwortung für sein eigenes Handeln abnehmen kann. Dies gilt für Politiker,
Naturwissenschaftler und Geisteswissenschaftler ebenso wie für Anwender und
Nutzer. Schließlich hat Gott den Menschen als freies, eigenverantwortliches
Wesen geschaffen. Daher dürfen wir unsere höchstpersönliche
Entscheidungskompetenz nicht kurzerhand auf ein Gut achtergremium – unter
welcher Etikettierung dieses auch immer firmiert – dele gieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich warne davor, sich
schon allein aufgrund des täglich – auch heute wieder – zu vernehmenden
Hinweises, die Forschung werde durch die Wahrung der Menschenwürde ihre
natürliche Begrenzung erfahren, in irgendeiner Weise vordergründig beruhigen zu
lassen, unabhängig davon, dass die Würde
des Menschen ohne einen persönlichen Wertebezug keinen Wert hat. Leider prä
sentiert sich die Menschenwürde in der Gegenwart als ein inflationär ge
brauchter Schlüsselbegriff der Politik und des Rechts ebenso wie der Ethik und
der Moraltheologie.
Der Hauptstreitpunkt liegt
meines Erachtens in Folgendem: Das Bun desverfassungsgericht hat bekanntlich
mehrfach festgestellt, dass der Schutz des ungeborenen Lebens von immenser
Bedeutung ist, hat aber gleichzeitig be stimmte Ausnahmen zugelassen, mit der
fatalen Folge, dass der Schutz des Lebens bei uns in Deutschland stark
relativiert ist. Entweder fordere ich den abso luten Schutz von Anfang an –
und dies dann ohne Ausnahme – oder ich schränke diesen ein, mit der traurigen
Folge, dass, wie derzeit in Deutschland, tag täglich unsäglich viele
Abtreibungen erfolgen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von daher dürfen wir uns
nicht wundern, wenn inzwischen ein in der Petrischale liegender Embryo geschützter
zu sein scheint oder gar ist als ein Embryo, der im Mutterleib heranwächst. So
wird die Tötung eines Embryos in vitro mit Strafe bedroht, wohingegen unter
geregelten Voraussetzungen die eines Embryos in vivo straffrei bleibt. Von
einer Kultur des Lebens sind wir weit entfernt, erst recht, wenn wir uns auf
die Spätabtreibung besinnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Vor diesem Hintergrund
erscheint es mir widersprüchlich, dass nach gül tiger Rechtslage ein Embryo
legal getötet werden darf, wenn er sich in der Ge bärmutter befindet und
bereits ein vergleichsweise hohes Entwicklungsstadium erreicht hat, eine
Verwerfung in einem früheren Stadium aber ausscheidet.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Es ist für mich schwer
nachvollziehbar, weshalb ein künstlich erzeugter Embryo der Pränataldiagnostik unterzogen werden
und unter bestimmten Um ständen sogar abgetrieben werden darf, ohne dass dies
angeblich seiner Men schenwürde widerspricht, wohingegen die Kombination von
künstlicher Be fruchtung mit einem diagnostischen Verfahren, nämlich der PID,
zu einem Ver stoß gegen die Menschenwürde erklärt wird.
Auch bei der Bewertung der
Stammzellenforschung begegnen wir
einer Reihe evidenter Widersprüche und ungeklärter Fragen, die ich nur auf zwei
fokussieren möchte: Erstens. Soll es deutschen Forschern verboten sein, auf
Ergebnisse zurückzugreifen, die im Ausland auf in Deutschland verbotene Weise
erzielt wurden? Zweitens. Dürfen und können wir beispielsweise rechtfertigen,
deutschen Patienten bestimmte Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, nur weil
diese mithilfe von Verfahren zustande gekommen sind, die bei uns unzulässig
sind?
Ich frage Sie, meine Damen
und Herren, ob Sie annehmen, gerade auch aufgrund der heutigen Debatte, dass
wir eine Einigung erzielen können. Denn – davon bin ich zutiefst überzeugt –
die Positionen zwischen den Befürwortern eines uneingeschränkten Lebensschutzes
ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und denen eines abgestuften,
wachsenden Schutzes der Embryonen liegen so weit auseinander, dass eine
Vermittlung bedauerlicherweise nicht möglich ist.
Gestatten Sie mir für
unsere Arbeit in der Enquête-Kommission und auch hier im Plenum zum Schluss
vier kurze, aber grundsätzliche Thesen:
Erstens. Bei unserem
unendlich schwierigen Bemühen um eine Konsensbildung sollten wir uns stets vor
Augen halten, dass wir Deutschen den anderen Europäern moralisch nichts voraus
haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und
der F.D.P.)
Zweitens. Mit bloßen
Diffamierungen oder einer einseitigen Verweigerungshaltung geraten wir schnell
ins Abseits und verlieren so auch jede Chance, mit unseren Beiträgen – gleich
welcher Art – überhaupt noch wahrgenommen zu werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
F.D.P.)
Drittens. Es ist wichtig,
unsere Forschung im Bereich der Bio- und Gentechnik nicht mehr als unbedingt
erforderlich und verantwortlich einzuschränken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Viertens. Für mich steht
unzweifelhaft fest: Die biotechnische Forschung hat keinerlei Auftrag zu einem
achten Schöpfungstag.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Für das Bündnis 90/ Die Grünen hat jetzt der Kollege Hans-Josef Fell das Wort.
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Gentechnik bietet ohne Zweifel Chancen für die Heilung von Krankheiten. Immer
mehr wird sie daher zu einem Schwerpunkt der Forschungsförderung von
Bundesregierung und Europäischer Union. Auch deshalb verläuft die Entwicklung
der Gentechnik ungeheuer rasant. Neue Forschungsergebnisse werden mit hoher
Geschwindigkeit veröffentlicht, sodass ethische Bewertungen oder gar das
Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen nicht mehr Schritt halten können.
Ethische, ökologische, rechtliche oder soziale Folgen der Gentechnik können
kaum noch rechtzeitig erkannt und diskutiert werden. Nicht zuletzt deshalb
haben wir in den letzten beiden Jahren in Deutschland einen wesentlich höheren
Mittelanteil als international üblich für die Technikfolgenabschätzung und die
ethische Betrachtung bereitgestellt.
Die Chancen der
medizinischen Gentechnik bergen aber auch die Gefahr, dass die
Gesundheitsforschung zu sehr auf den gentechnischen Ansatz verengt wird. Viele
Krankheiten sind nicht oder nur teilweise genetisch bedingt. Auch
Umweltfaktoren spielen eine größere Rolle. So stehen etwa Pestizide im
Verdacht, Parkinson zu verursachen.
Auch mit Blick auf die
Präimplantations- und Pränataldiagnostik nenne ich nur einige Beispiele dafür,
wo die Forschung über den gentechnischen Ansatz hinaus wichtige Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität liefern
kann: die Gesundheitsvorsorgeforschung, die Pflege, die Schmerzlinderung, die
gesellschaftliche Integration von Behinderten und Hilfen für deren Angehörige.
Dafür Forschungsschwerpunkte zu schaffen ist mindestens genauso wichtig wie für
die gentechnische Medizin.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Potenziell kranke bzw.
behinderte embryonale Menschen auszusortieren, wozu die PID letztendlich dient,
darf nicht unser Ziel sein. Die PID wird nicht kranken, schwachen Menschen
helfen; nein, sie wird zu deren Aussortierung führen. Das lehnen wir ab.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abge ordneten der SPD und der
PDS)
Die Deutsche
Forschungsgemeinschaft setzt sich für die Forschung mit embryonalen Stammzellen
ein, die überschüssig sind und deren Ableben damit besiegelt sei. Tatsächlich,
darauf wurde schon hingewiesen, gibt es in Deutschland aber nur sehr wenige
dieser verwaisten Embryonen. Für diese würden sich sicher unfruchtbare Frauen
bzw. Paare finden, die für eine Embryospende sehr dankbar wären. Der
Argumentation der DFG fehlt daher die Grundlage, denn todgeweihte Embryonen
muss es nicht geben. Selbst wenn das Überleben der Embryos nicht möglich wäre:
Aus meiner Sicht ist die Tötung von embryonalem Menschenleben zu Forschungszwecken
ethisch nicht vertretbar.
Aus bündnisgrüner Sicht
sind adulte Stammzellen eine ethisch und wis senschaftlich vertretbare
Alternative zu embryonalen Stammzellen. Hierauf sollten wir unsere Forschungsanstrengungen
konzentrieren.
Meine Damen und Herren,
Gentechnik ist nicht nur Humangenetik. Auch Tier- und Pflanzengenetik müssen wir kritisch diskutieren. Niemand
kann heute schon wissen, welche gesundheitlichen und ökologischen Risiken sich
hinter der Freisetzung und dem Genuss von genetisch veränderten Pflanzen verber
gen. Genfood findet daher verständlicherweise fast keine Käufer. Welthunger
pro-bleme brauchen andere Ansätze. Gentechnisch stimulierte Höchsterträge
können keine wirkliche Lösung bieten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS -
SES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Lassen Sie uns gemeinsam
aus der BSE-Krise lernen und pflanzliche Gentechnik erst dann anwenden, wenn
alle Sicherheitsbedenken mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeräumt sind.
Ansonsten werden wir wie Goethes Zau berlehrling die gentechnisch veränderten
Pflanzengeister vielleicht nie mehr los.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge
ordneten der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Christel Riemann-Hanewinckel.
Christel Riemann-Hanewinckel (SPD):
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir
debattieren nun schon einige Stunden über die Würde des Menschen, und zwar vom
Beginn bis zum Ende des Lebens, von der ersten Zellteilung bis zum letzten
Atemzug.
Wie soll menschliches
Leben aussehen? Gibt es unterschiedlich wert volles Leben? Welche Andersartigkeit,
welche Abweichung von der Norm akzeptiert die Gesellschaft? Was an Eingriffen
ist erlaubt? Ist es vertretbar, Krankes, Belastendes, Abweichendes am Leben zu
lassen oder dieses Leben zu beenden? Wie viele Prozente müssen erreicht werden,
wenn ich als gesund gelten will? Und wer entscheidet all diese Fragen – die
Medizin, die Forschung, der internationale Wettbewerbszwang, die Kassen, die
Allgemeinheit, die wer denden Eltern, die Politik?
Der Fragenkatalog ist noch
sehr viel umfangreicher. Das hat die heutige Debatte schon gezeigt. Er macht
mir deutlich, dass die Debatte überall geführt werden muss, nicht nur hier im
Deutschen Bundestag, nicht nur in der For schung, sondern in allen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens, das heißt überall da, wo Menschen zusammenleben.
Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag heute ein deutliches Signal für die
Notwendigkeit dieser allgemeinen Debatte sendet.
Meine Damen und Herren,
ich möchte mich in meiner Rede auf einen Punkt konzentrieren. Aber zuvor muss
ich etwas zu der Bemerkung von Frau Merkel sagen, die sie vorhin gemacht hat:
Was ich hier zu sagen habe, sage ich ganz bewusst als Christin – als Christin,
die der sozialdemokratischen Partei angehört. Es gibt keine Partei – nicht in
Deutschland und auch nicht anderswo auf der Welt –, die das Christsein allein
in Anspruch nehmen könnte, die für sich in Anspruch nehmen könnte, nur sie habe
ein christliches Gewissen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das hat
sie auch nicht gesagt! – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ohren waschen!)
Ich rede hier als Christin, als Pfarrerin und – ich sage
es noch einmal – als Sozialdemokratin.
Meine Damen und Herren,
der eine Punkt, auf den ich mich konzentrie ren möchte, beschreibt die Situation,
in die werdende Eltern schon heute in Deutsch land kommen: Eine
Schwangerschaft ist heute weniger eine Normalität als Risiko bis Krankheit.
Schwangere haben sich zig pränatalen diagnostischen Untersuchungen zu
unterziehen, über die sie oft genug nicht aufgeklärt werden, geschweige denn,
dass ihr Einverständnis vorliegen würde. Schwangere haben kaum eine Chance,
sich der pränatalen Diagnostik zu
entziehen, weil sie inklusive im Behandlungsvertrag mit den meisten Ärztinnen
und Ärzten festgeschrieben ist. Dazu gehören Untersuchungen – das ist meiner
Ansicht nach das Wichtigste –, die in der Mehrzahl nicht der Heilung oder
Behandlung der werdenden Mutter oder des werdenden Kindes dienen, sondern dem
Erkennen von Schäden beim Embryo mit der Konsequenz seiner möglichen Abtreibung
wie etwa die Untersuchung zum Erkennen des Down-Syndroms.
Werdende Mütter bzw.
Eltern haben oft keine Chance, sich mit dem zu erwartenden Krankheitsbild auseinander
zu setzen, weil in der Regel vor der Beratung bzw. Überweisung an eine
Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe das Terminangebot für eine Abtreibung
steht. Damit wird indirekt aus medizinischer Sicht deutlich gemacht: „Nicht
solch ein Kind in dieser Gesellschaft!“
Die Präimplantationsdiagnostik reduziert dies noch auf die Frage, ob
die Qualität des Embryos zum Einpflanzen reicht oder nicht. Die potenziellen
Eltern haben diesen Konflikt ohne das Erleben von Schwangerschaft zu
entscheiden. Damit wird aus meiner Sicht die Entscheidung entpersonalisiert.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)
Nicht das Kind steht im Vordergrund, sondern der – zum
Teil auch verständliche – Wille der Eltern nach einem gesunden Kind.
Der Ärztinnenbund, der
Behindertenrat und auch andere Organisationen haben sich gegen die Präimplantationsdiagnostik
ausgesprochen. Ich tue das auch, denn Behinderung und Krankheit mindern nicht
den Wert des menschlichen Lebens. 1994 haben wir in Art. 3 des Grundgesetzes
verankert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. – Das
gilt meiner Meinung nach für den Embryo im Reagenzglas genauso wie im Bauch der
werdenden Mutter.
Die
Präimplantationsdiagnostik ist mit der Würde des Menschen meiner Ansicht nach
nicht vereinbar. Das menschliche Leben ist nicht in einer bestimmten und
gewünschten Art und Weise zu haben. Es ist immer unterschiedlich in seinen
Möglichkeiten, Fähigkeiten und Schönheiten. Es ist auch immer unterscheidbar
von anderen Werten. Menschenwürde ist deshalb nicht an eine bestimmte Art von
Gesundheit oder Krankheit gebunden. Sie ist meines Erachtens auch nicht mit der
Freiheit der Forschung verrechenbar und auch nicht aufrechenbar gegen das
Bruttosozialprodukt, Arbeitsplätze oder Gewinne in anderen Bereichen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Das Wort hat nun der Kollege Peter Hintze von der CDU/CSU-Fraktion.
Peter Hintze (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn
ein kleines Missverständnis ausräumen, das offensichtlich bei der Kollegin
Hanewinckel aufgetreten ist. Frau Merkel hat in ihrem Beitrag deutlich gemacht,
wie sehr wir gerade aufgrund unserer Entscheidung, uns Christlich-Demokratische
Union zu nennen, mit dieser Frage ringen.
(Jörg Tauss [SPD]: Wir haben gehört, was sie gesagt
hat, Herr Hintze! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war eine Anmaßung!)
Selbstverständlich ist sie genauso wie ich der Auffassung,
dass es engagierte Christen in allen politischen Parteien und Richtungen gibt.
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das klang nicht
so!)
Ich wollte das zu Beginn meiner Rede gerne klarstellen.
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist in
Ordnung!)
Im Zentrum unseres Denkens
und Handelns steht die Würde des Menschen. Wir als Gesetzgeber haben die
Verantwortung, menschliches Leben zu schützen. Für mich ist es ein Gebot des
Lebensschutzes, die medizinische Forschung nach Kräften zu unterstützen. Ich
möchte deutlich sagen: Wer die Forschung unter Generalverdacht stellt, der
beschädigt ein wichtiges Gut.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat
doch niemand getan!)
Unsere Forscher stehen an
der Seite der Schwachen und die Forschung dient schwachen und kranken Menschen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Erfahrung mit der Stammzellenforschung
zeigt, dass sie schon heute vielen Menschen hilft. Denken Sie beispielsweise an
die Therapie leukämiekranker Kinder. Wir verbinden mit ihr die Hoffnung, auch
andere schwere Krankheiten heilen zu können. Lange haben wir darauf gesetzt,
dass die Forschung mit adulten Stammzellen alle Fragen zu beantworten in der
Lage ist. Drei Jahre nach den beiden entscheidenden Veröffentlichungen in
„Nature“ und „Science“ über die embryonalen Stammzellen wissen wir durch die
sorgfältige Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wie wichtig die
vergleichende Forschung mit embryonalen Stammzellen gerade auch für das
Verständnis der adulten Stammzellen und die Entwicklung wirksamer Therapien
ist.
Ich will mit allem Ernst
sagen: Keiner weiß heute, ob die schlimme Rin derkrankheit BSE in Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit einmal
massiv auf den Menschen überspringt. Die Folgen wären fürchterlich. Wir alle
wün schen uns, dass dies nie eintritt. Aber wir als Gesetzgeber haben die
Verant wortung, schon heute alles Menschenmögliche zu unternehmen, um solche
Entwicklungen abwenden zu können. Schwerwiegende Fehler geschehen nicht nur
durch falsches Handeln. Schwerwiegende Fehler entstehen auch dann, wenn man das
Richtige unterlässt.
Ich erinnere mich noch
genau an den Kampf in den 70er-Jahren gegen gentechnisch hergestelltes Insulin.
Er ist mit aller Erbitterung geführt worden. 1986 haben wir es in Deutschland
zugelassen. Heute ist es für die vielen zucker kranken Menschen eine wichtige
Überlebenshilfe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere mich, dass schon
damals der Rubikon beschworen wurde, den man nicht überschreiten dürfe. Heute
hören wir von höchster Stelle genau das Gleiche. Übrigens: Cäsar hat den
Rubikon überschritten. Er hat Rom gewonnen und die Geschichte hat ihm Recht
gegeben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
In dieser Debatte ist die
Frage nach dem Beginn des menschlichen
Le bens aufgeworfen worden. Unbestritten ist, dass es mit der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Aber ist dieses beginnende
menschliche Leben schon der Mensch? Kann man eine befruchtete Eizelle mit einem
Menschen gleichsetzen? Dies wäre aus meiner Sicht ein gravierender naturalistischer
Fehlschluss, vor dem namhafte Wissenschaftler warnen. Ich nenne hier nur Horst
Dreier, Reinhard Merkel und Volker Gerhardt. Ich verweise auch auf das interessante
Interview mit Wolfgang Schäuble, das heute im „Tagesspiegel“ erschienen ist.
Ich halte eine deutliche Unterscheidung zwischen einer winzigen Zelle im Reagenzglas
und einem heranwachsenden Kind im Mutterleib unter jedem denkbaren Aspekt für
richtig.
(Beifall bei der F.D.P.)
Ich bin der Auffassung,
dass die Rechtsprechung des Bundesverfas sungsgerichts von den Gegnern der
diskutierten gentechnischen Methoden in unzulässiger Weise in Anspruch genommen
wird. Ich teile nachdrücklich die Auffassung von Jutta Limbach, der Präsidentin
unseres Bundesverfassungsge richtes, und von Roman Herzog, unserem früheren
Bundespräsidenten.
Menschen mit Behinderungen gehören zu unserem Leben. Ohne sie wä
ren wir ärmer. Diese Menschen können zu Recht von uns erwarten, dass wir alles
in unserer Macht Stehende tun, um Leiden zu lindern. Ich bin Roman Her zog
daher für die Frage, die er aufgeworfen hat, dankbar: Habt ihr alles ge tan,
um diesen Menschen zu helfen? Darum wollen wir ringen.
Ich setze mich für eine
Ethik des Heilens ein. Als Chris ten sollen wir nach Prinzipien fragen. Das
finde ich richtig. Aber ich finde es noch richtiger zu fragen: Wo sind wir
gefordert, Entscheidungen zu treffen, die Menschenleben retten können? Als Christen
sollten wir Menschen retten, nicht Prinzipien.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
F.D.P.)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Als Nächster redet der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die gentechnologischen
und biotechnologischen Forschungen ermöglichen riesige Chancen in der
Entwicklung, aber sie verlan gen unsere Gestaltung. Wir haben bereits heute
medizinische Entwicklungen, die ohne die Erkenntnisse dieser neuen Technologien
nicht denkbar sind.
Aber es sind in diesem
Zusammenhang, neben der Betonung der Chan cen und der Förderung der Möglichkeiten,
wichtige Fragen zu stellen: Wem ge hören die genetischen Programme von Mensch,
Flora und Fauna? Welche Ri siken dürfen wir bei der Änderung genetischer
Programme in Lebewesen ein gehen? Darf und will man die biologische Arten- und
Sortenvielfalt durch gene tisch veränderte Lebewesen gefährden?
All diese Fragen müssen
wir als Parlament diskutieren. Aber all diese Fragen treten in der heutigen
Debatte in den Hintergrund. Die embryonale
Stammzellenforschung und PID
treiben fast alle Rednerinnen und Redner um. So ist es auch draußen in der
Gesellschaft. Alle Menschen spüren: Hier geht es um mehr als nur eine Diagnose
methode oder eine neue Forschungslinie. Es geht um große Hoffnungen,
Heilsversprechungen der Medizin und der For schungen, die erst noch bestätigt
werden müssen. Aber es geht auch darum, wo wir menschliches Leben als
menschliches Leben anerkennen und mit wel chen rechtfertigenden Gründen wir
eine Einschränkung des unbedingten Schutzes des Lebens zulassen wollen.
Wer verfügt über das Leben
anderer? Auch wenn wir im Parlament und in unserem Land keinen Konsens darüber
haben, ob es einen Schöpfer gibt, müssen wir doch fragen: Wollen wir uns als
Menschen, als Politiker, zu Schöpfern aufschwingen und zu Richtern über Leben oder
Tod machen?
Das Bundesverfassungsgericht – es wurde hier mehrfach ange sprochen –
hat sich in der Vergangenheit nie zu den Fragen geäußert, über die wir heute
diskutieren und die wir irgendwann beantworten müssen. Es hat aber in früheren
Entscheidungen bedeutende Worte gesagt und Figuren entwickelt, die wir meines
Erachtens dieser Debatte zugrunde legen sollten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Dies betrifft die Frage: Wann beginnt menschliches Leben?
Das Bundesverfas sungsgericht hat dazu gesagt, menschliches Leben beginne,
sobald es indi viduelles, in seiner genetischen Identität festgelegtes Leben
gebe. – Es ist sinn voll, das auf den Zeitpunkt festzulegen, an dem Ei- und
Samenzelle miteinander verschmolzen sind. Es gibt kein anderes objektives
Kriterium, um den Beginn des menschlichen Lebens festzulegen. Wenn wir bejahen,
dass es ab dann mensch liches Leben gibt, dann dürfen wir dieses Lebensrecht
nicht ohne erheblich rechtfertigenden Aufwand infrage stellen.
Wir kennen in unserer
Rechtsordnung nur zwei Fälle, bei denen wir den absoluten Lebensschutz relativieren
– es handelt sich dabei immer um Situationen, wo das Leben eines anderen
Menschen in Gefahr ist –: beim Notwehrrecht und in der Abtreibungsfrage. Bei
der Abtreibung rechtfertigen wir übrigens nicht die pränatal indizierte
Abtreibung, sondern die Beschränkung der seelischen und körperlichen Gesundheit
der Frau und die Einwirkung auf sie und zwar als einzigen rechtfertigenden
Grund für einen legalen Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenlösung. Diese
Tatsache verschwimmt leider etwas in der Diskussion.
Ich meine, wir müssen uns
bei der Diskussion um die Stammzellen forschung und die PID fragen: Wollen wir
andere Grundrechte, die einen gerin geren Rang haben als der Schutz des
Lebens, als rechtfertigenden Grund dafür zulassen, um den Schutz menschlichen
Lebens in unserer verfassungsrecht lichen Ordnung zu beschränken? Die
Beantwortung dieser Frage – wir können keine Einzelfallethik durchführen oder
das Verfassungsrecht speziell für diese Fälle auslegen, ohne dass das zu Weiterungen
in der Zukunft führt – wird den Schutz des menschlichen Lebens eines jeden
Einzelnen in der Gesell schaft betreffen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir uns im
Zusammenhang mit der PID überlegen, was wir im Embryonenschutzgesetz geregelt haben, müssen wir sehen, dass wir
bei der Fortpflanzungsmedizin sehr enge Möglichkeiten geschaffen haben, Paaren,
die auf natürlichem Wege nicht zu Kindern kommen können, den Wunsch nach einem
Kind zu erfüllen. Es handelt sich hier aber nicht um die positive Ausge
staltung des Grundrechts auf persönliche Entfaltung, indem man Kinder bekommt,
sondern wir wollten Menschen dadurch helfen und haben dies auch einge schränkt
getan.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir die Praxis der
Bundesärztekammer betrachten, können wir feststellen, dass diese die Fortpflanzungsmedizin
– ohne dass das bisher recht lich beanstandet wurde – nur für verheiratete
Paare zulässt. Eine allein stehende Frau oder eine Frau, die in einer nicht
ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, kann auf legale Weise auf diesem Wege in
Deutschland nicht zu einem Kind kommen. Wenn im Rahmen der Diskussion über PID
gefordert wird, man müsste diese Grundrechtsverwirklichung für die Eltern
durchsetzen, halte ich das nicht für
einen rechtfertigenden Grund, um die PID zuzulassen; die Zulassung hätte zur
Folge, dass ein Embryo nach dem anderen, eine ganze Generation von Embryos,
verworfen werden könnte, weil sie als nicht lebenswert betrachtet würden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Ein Satz zum Schluss als
Appell an die Medien: Ich habe
mehrere Fern sehsendungen gesehen, die sich mit diesem Thema beschäftigten. In
diesen Sendungen werden immer wieder Kinder gezeigt, die schwere Krankheiten
haben. Es wird gesagt, Kinder mit solchen Erkrankungen wären durch die PID
angeblich vermeidbar gewesen. Überlegen Sie einmal, was Sie den Menschen, die
Sie in den Filmen zeigen, letztlich sagen. Sie sagen ihnen: Hätte es die PID
gegeben, hättest du nicht leben müssen.
Haben Sie einmal diese
Kinder und Erwachsenen gefragt, ob sie nicht leben wollen, ob sie trotz mancher
Beeinträchtigungen und mancher persönlicher Leiden nicht gerne leben und das
Gefühl haben, dass ihr Leben lebenswert ist, obwohl es auch Tage gibt, an denen
sie ihre Krankheit und ihr Leiden verflu chen? Wer als Außenstehender hat das
Recht zu sagen, dieses Leben hätte nicht gelebt werden dürfen? Wir müssen uns
sehr genau fragen, welche gesell schaftlichen Implikationen die Diskussion
hat, die wir hier heute führen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin
Anke Fuchs: Ich erteile das Wort der Kollegin Helga Kühn-Mengel für
die SPD-Fraktion.
Helga
Kühn-Mengel (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! In der Begegnung und Auseinandersetzung mit biomedizinischer Forschung
gibt es einige Fragen, die mich in besonderer Weise beschäftigen – die PID,
zwar kein zentraler, aber doch ein wichtiger Punkt in der Debatte, bündelt sie
–: Muss der Gesetzgeber die Nutzung eines neuen biotechnischen Verfahrens
ermöglichen? Oder besser: Darf er es verhindern? Wen müssen wir schützen?
Welche gesellschaftlichen Prozesse verstärken wir? Wie werden die Interessen
der Frauen vertreten? Wie ist bei Zulassung der PID die Signal wirkung auf
gesellschaftliche Prozesse? Werden hier nicht doch ausgrenzende, stigmatisierende
Tendenzen verstärkt? Wird das von einer definierten Abwei chung unbelastete
Kind nicht doch zur Norm? Verurteilen Menschen mit Behinderung oder chronischer
Krankheit nicht zu Recht die mit der PID verbundenen Angriffe gegen behindertes
Leben?
Auf das Nichtdiskriminierungsgebot
wurde schon hingewiesen. Men schen mit Behinderungen wird schwer zu vermitteln
sein, dass die Möglichkeit, die mit PID eröffnet wird, nämlich die Auswahl von
Embryonen mit un erwünschten Merkmalen, nicht mit einer Klassifizierung
verbunden ist. Wächst nicht der Erwartungsdruck auf die Frauen, doch ein
gesundes Kind zur Welt zu bringen?
Wer wie ich für die freie Wahl weiblicher Lebensentwürfe
eintritt, muss den von der biomedizinischen Forschung vorgegebenen Weg noch
lange nicht kritiklos gutheißen. Es stimmt: Das Verbot der PID schränkt die
Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau ein. Es sei aber auch daran
erinnert, dass die Wahl weiblicher Lebensentwürfe nach wie vor und in erster
Linie durch patriarchalisch dominierte gesellschaftliche Bedingungen begrenzt
wird, an deren Veränderung wir arbeiten.
Die Wahlfreiheit für alle Fortpflanzungsentscheidungen
hat einen hohen Preis: Bewertung von Leben bis hin zur Verwerfung, Diskriminierung
von Be hinderungen sowie möglicher Einstieg in die verbrauchende Embryonen
forschung. Eine Begrenzung der PID wird rechtlich nicht haltbar sein.
Die vor
geburtliche Diagnostik bietet dazu eine Parallele. Diese wurde ursprünglich
für eine kleine Gruppe von Menschen geschaffen. Heute kommt sie in der Mehr
zahl der Schwangerschaften zur Anwendung. Die Tatsache, dass 70 bis 80 Prozent
der Schwangerschaften nicht mehr den Zustand guter Hoff nung und freudiger
Erwartung, sondern ein Risiko ereignis darstellen, sollte nicht nur unter dem
ökonomischen, sondern auch unter dem Aspekt des Wertewandels diskutiert werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Werden hier, unter Inkaufnahme erheblicher psychischer und
physischer Be lastungen für die betroffenen Frauen
– selten genug von adäquaten Bera tungen flankiert –, nicht technische
Lösungsansätze für in erster Linie soziale Probleme gesucht?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
In der Debatte um PID wird
häufig das Argument geäußert, wer die Se lektion von Embryonen ablehne, müsse
auch den Schwangerschaftsabbruch
infrage stellen. Ich bin mit denen einig, die Bedenken gegen die PID
formulieren, und grenze mich deutlich von jenen ab, die die PID-Debatte mit
einer Neubele bung der Diskussion über § 218 verbinden wollen.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Der Unterschied ist offensichtlich: In der Schwangerschaft
sind Mutter und Kind in ganz besonderer Weise körperlich miteinander verbunden.
Diese Verbindung kann nicht gegen den Willen der Frau aufrechterhalten werden.
Aus diesem Grund öffnet der Schwangerschaftsabbruch einen Korridor für eine
selbst be stimmte Entscheidung. Diese ist zwar rechtswidrig, kann aber
straffrei getroffen werden.
Die Konfliktsituation, die
den Anlass zur PID gibt, ist nicht vorhanden; sie wird antizipiert.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Der Ort des Konfliktes ist nicht der Körper, sondern das
Labor. Nicht zuletzt wird die Entscheidung gegen ein behindertes Kind in fremde
Hände gelegt.
Bei der PID fallen
überzählige Embryonen an; es findet Selektion statt. Vor diesem Hintergrund
kann sie dann eben doch eine Türöffnerfunktion haben.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD und
dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Ich erteile dem Kollegen Hubert Hüppe, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Hubert Hüppe (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen heute eine der vielleicht
wichtigsten Debatten, die je im Deutschen Bundestag geführt worden sind. Wir
stehen nämlich vor der Frage, ob die Un antastbarkeit der Menschenwürde noch
für alle gilt. Wir stehen vor der Frage ob wir es zulassen, dass Menschen
selektiert, vernutzt oder als For schungsobjekt genutzt werden. Ja, es wird
sogar diskutiert, ob man menschliches Leben in Form von Embryonen produzieren
darf, um diese hinterher zu verwerten.
Bisher galt: Jeder hat
Lebensrecht und Menschenwürde, einfach nur deswegen, weil er Mensch ist, ohne
dass man Qualitätsmaßstäbe anlegt. Bis her galt auch
eindeutig: Der Mensch beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Wie
anders kann man es auch erklären, dass vor zehn Jahren das Embryonenschutzgesetz
fast einstimmig verabschiedet worden ist?
(Margot von Renesse [SPD]: Das ist falsch!)
Angesichts der neuen
Techniken und Heilungsversprechen scheint das alles nicht mehr zu gelten.
Plötzlich unterscheidet man zwischen Mensch und Person; von inflationärem
Gebrauch der Menschenwürde ist die Rede, ja von abgestufter Menschenwürde. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft geht
aus drücklich so weit zu sagen: Das Grundrecht auf Forschungsfreiheit kann
höher stehen als das Recht auf Leben. Das ist ein Satz, den ich nach 1945 auch
vor dem Hintergrund der Geschichte der DFG nie mehr für möglich gehalten hätte.
(Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Meine Damen und Herren,
ich muss auch dies sagen: Herr Nida-Rümelin glaubt Menschenwürde nur bei dem zu
erkennen, bei dem die Selbstachtung verletzt werden kann. Wenn wir diese
Diskussion führen, dann werden wir sie bald nicht nur über Embryonen, sondern
auch über Säuglinge, vor allen Dingen behinderte Säuglinge, über Komapatienten
und Menschen mit geistigen Behinderungen führen.
(Jörg Tauss [SPD]: Absolut!)
Die Menschenwürde ist
unantastbar. Dies ist ein grundsätzliches Gebot, in der Tat ein Dogma. Da immer
von Funda mentalismus gesprochen
wird, bekenne ich: Ich bin in dieser Frage ein Funda mentalist.
(Jörg Tauss [SPD]: Das ist wahr!)
Unsere Verfassung enthält diesen Artikel vor dem Hintergrund
unserer Geschichte. Wir können ihn mit keiner Mehrheit ändern. Dabei soll es
auch bleiben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und
der PDS)
Verfolgt man die Debatten
der letzten Monate und auch die heutige De batte, so scheint es überhaupt kein
wichtigeres Problem als die PID zu geben. Angeblich soll sie ja nur bei 100
Paaren in Deutschland angewendet werden. Die Forschungsministerin ist dafür,
der Präsident der Deutschen Forschungs gemeinschaft natürlich auch, die
Gesundheitsministerin ist zumindest nicht da gegen. Kerngesunde Kinder wurden
und werden auch heute genetisch belaste ten Eltern auf diesem Wege versprochen.
Ich spreche nicht nur von
anderen, sondern auch aus Erfahrungen in meinem familiären Bereich. Ich kenne
Behinde rungsformen von Hunderten und Tausenden
Betroffenen, die dankbar wären, wenn sie so viel Aufmerksamkeit von
Bioethikräten, Kommissionen, Ärztekammern, Forschungsorganisationen, Parteien
und Regierungen erhalten würden. Wir soll ten uns um diese Menschen kümmern,
(Zuruf von der SPD: Das tun wir doch auch!)
aber nicht
mit Heilungsversprechungen für irgendwann, in 50 Jahren, sondern für heute.
Vielen, die hier mit
Barmherzigkeit und Mitleid argumentieren, scheint es aber um etwas anderes zu gehen.
Denn wie ist es sonst zu erklären, dass die tatsächlichen Fallzahlen der PID
nicht zur Kenntnis genommen werden?
Ich will die größte Datenerhebung zu PID nennen. Sie umfasste
886 Paare, die die PID in den letzten acht Jahren in Anspruch nahmen. Trotz
teilweise mehrfacher Versuche haben von diesen 886 Paaren überhaupt nur 123
Paare ein Kind bekommen. Also konnte nur jede siebte Frau ein Kind aus tragen.
Was machen wir aber mit der großen Zahl der Frauen, den anderen sechs von
sieben Frauen, die kein Kind bekommen? Wenn man bedenkt, dass für diese 123 Geburten 6
465 Em bryonen produziert worden sind, dann ist das ein Menschenverbrauch, den
ich nicht akzeptieren kann.
Auch das Argument, es gebe
danach keine Abtreibungen mehr, ist
falsch. Die Statistik belegt, dass 4 Prozent der Föten, also innerhalb des Mut
terleibes, nach Pränataldiagnostik abgetrieben und 5 Prozent durch so ge
nannte Mehrlingsreduktionen, also durch das Abspritzen im Mutterleib, getötet
wurden. Wer diesen Menschenverbrauch leugnet, der macht sich nicht nur am
menschlichen Leben schuldig, sondern auch an den Eltern, die den Verspre
chungen der PID-Befürworter glauben.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Richtig!)
Ich habe den Verdacht, es
geht nicht um die angeführten 100 Paare, sondern darum, endlich Embryonen zu
bekommen, um sie der Forschung zu zuführen.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Genau so ist es!)
Es geht auch darum, den Embryonenschutz zu knacken, und
darum, dass man statt mit Ratten- und Mäuseembryonen endlich mit menschlichen
Embryonen experimentieren darf. Welche Embryonen eignen sich besser als die –
schon das ist ein schlimmer Begriff – überzähligen der PID für die Keimbahntherapie? Denn wer diagnos
tiziert, wird irgendwann auch therapieren.
Meine Redezeit ist leider
zu Ende. Ich hätte noch vieles zu sagen, weil das Thema für mich sehr wichtig
ist. Ich möchte Sie zum Abschluss nur bitten – das ist ein Appell an alle
Kolleginnen und Kollegen –: Lassen Sie uns diese Tür nicht aufmachen! Fördern
wir die Genforschung, die dem Menschen dient, und nicht diejenige, bei der der
Mensch der Forschung dient! Wir schaffen – auch das ist meine feste Überzeugung
– das Leid nicht aus unserer Gesellschaft, indem wir die Leidenden aus unserer
Gesellschaft entfernen. Eine Ethik des Heilens durch Töten darf es nicht geben!
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Die meisten Kolleginnen und Kollegen überziehen ihre Redezeit sehr weit. Ich
bitte, meine Milde zu beachten, die ich heute an den Tag lege. Das liegt an dem
Thema.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD,
der F.D.P. und der PDS)
Nun hat das Wort die
Kollegin Rita Grießhaber, Bündnis 90/Die Grünen.
Rita Grießhaber (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Schutz des
Lebens, den wir alle wollen, und darüber, wie er am besten zu erreichen ist,
gibt es zwar in einer modernen, pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche
Auffassungen. Aber gerade in dem sensiblen Be reich der Gentechnik sind
Vorsicht und Umsicht dringend geboten. Auffallend ist, dass in den Feuilletons
die Debatte über dieses Thema meistens nur in hö heren Sphären schwebt: Es
geht um Ethik, Medizin und deren Grenzen. Es geht sehr selten um die
Hauptakteure des Kinderkriegens, die Frauen. Es geht auch selten darum, unter
welchen Umständen sie Kinder bekommen, und noch seltener darum, unter welchen
Bedingungen sie mit ihren Kindern leben.
Die neuen Techniken
schaffen einerseits neue Möglichkeiten und ande rerseits neue Zwänge. Wie die
vorgeburtliche Untersuchung findet auch die Präimplantationsdiagnostik nicht in
einem wertfreien Raum statt. Viele befürch ten, dass mit ihrer Einführung ein
Dammbruch eintritt, der zu unkontrollierter Selektion von krankem oder behindertem Leben führt. Diese Befürchtung
ist verständlich. Aber wer weiß, dass es weniger erblich bedingte Krankheiten
als Schäden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern bei der Geburt gibt – von
Unfäl len im späteren Leben ganz abgesehen –, der hat verstanden, dass der
Traum vom gesunden Leben ohne Schmerzen eben nur ein Traum ist.
Die PID ist ein rein
diagnostisches Verfahren. Sie ist keine Erbgutmani pulation. Sie verändert den
Embryo nicht.
(Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist eine
Selektion!)
Es erschließt sich mir nicht, warum eine Untersuchung in
der Petrischale, die später ohne weiteres im Mutterleib gemacht werden kann,
ohne Wenn und Aber kategorisch verboten sein soll.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und
der F.D.P.)
Warum soll die PID erst verboten werden, um später eventuell
eine Abtreibung zu ermöglichen?
Um eines klarzustellen:
Ich bin nicht für eine völlige Freigabe der PID. Aber in begrenzten
Ausnahmefällen sollte sie möglich sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Wer glaubt, mit einem rigorosen Verbotsdamm ließe sich
alles aufhalten, der irrt. Gesetze müssen lebbar sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Ein Test, der ohne Probleme im Nachbarland gemacht werden
kann, wird von denen, die ihn unbedingt wollen, auch gemacht. Statt genereller
Verbote scheint mir ein sorgsames Abwägen im Sinne der Betroffenen lebensnäher
zu sein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Genauso wenig, wie ein Gentest erzwungen werden kann, darf
meiner Meinung nach der Gesetzgeber ihn unter allen Umständen verbieten.
Wer sich in den
Wartezimmern der Frauenärzte und
-ärztinnen umschaut und die Statistiken kennt, der weiß, dass Frauen ihren
Kinderwunsch immer weiter hinausschieben. Je älter sie und ihre Partner werden,
desto beunruhigter stellen sie die Frage nach der Gesundheit des Kindes und
desto häufiger benötigen sie medizinische Hilfe, um sich ihren Kinderwunsch
überhaupt zu erfüllen. Sie ahnen nicht einmal, auf was sie sich da einlassen,
was sie sich zumuten.
Die wenigsten Frauen
kalkulieren späte Schwangerschaften. Es sind die gesellschaftlichen
Bedingungen, die zu diesem Ergebnis führen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)
Wer diesen Umstand ausblendet, wird nie verstehen, warum
die Reproduktionsmedizin so boomt.
Gesetze sollten möglichst
auch konsistent sein. Wer schon mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle den
absoluten Schutz der Menschenwürde festlegt, muss fragen, ob dann nicht auch Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die
Spirale, verboten werden müssten.
(Zuruf von der F.D.P.: So ist es!)
Makaber wird es
schließlich, wenn zur Rettung überzähliger künstlich hergestellter Embryonen
zur Adoption aufgerufen wird und Leihmütter für so genannte verwais te
Embryonen als Gebärmaschinen gesucht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und
der F.D.P.)
Wer Gesetze in einer
pluralistischen Gesellschaft macht, muss sich auch fragen, ob in einer so
bedeutenden Wertfrage mittels Strafrecht alles rigoros verboten werden kann,
was weltanschaulich höchst verschieden gesehen wird. Unser deutsches Trauma
besteht doch darin, dass sich der NS-Staat in fataler Weise anmaßte, mit seiner
Eugenik über „wertes“ bzw.
„unwertes“ Leben zu entscheiden.
Ich ziehe daraus die
Konsequenz, dass staatliche Eingriffe eingedämmt und individuelle
Freiheitsrechte geschützt werden müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)
Es gibt Wege, liebe
Kolleginnen und Kollegen, die Balance herzustellen. Letztlich hat doch die
Regelung des § 218 einerseits das Strafrecht begrenzt. Andererseits hat die
Praxis das Bewusstsein über den Schutz des Lebens in dieser Gesellschaft
grundlegend zum Guten verändert. Ich finde, in dieser Richtung sollten wir weitergehen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS -
SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/
CSU und der F.D.P.)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Jetzt hat das Wort der Kollege René Röspel, SPD-Fraktion.
René Röspel (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich 1998 in den
Bundestag gewählt wurde, habe ich mich fast fünf Jahre lang am Uni-Klinikum in
Essen wissenschaftlich und forschend mit der Frage befasst: Wie schafft es
eigentlich ein Embryo, sich in der Gebärmutter einzunisten? Je länger ich mich
mit dieser Frage befasste, wie dieser menschliche Zellhaufen in dem für ihn
eigentlich unfreundlichen Milieu des Uterus existieren kann, desto mehr wurde
ich gefangen von dem faszinierenden Geschehen der embryonalen Entwicklung, das
seit Jahrtausenden unbeobachtet und ungestört im Körper der Frau ablief.
Der Nobelpreisträger und
Entdecker – nicht Erfinder! – der Genregulation, der Genetiker François Jacob, hat diese Faszination wie folgt
ausgedrückt:
Das
Unglaubliche besteht darin, dass nach der Befruchtung der ersten Zelle das
befruchtete Ei sich zu teilen beginnt. Was zwei Zellen ergibt. Dann vier. Dann
acht. Dann eine kleine Traube von Zellen. Und dass diese Traube sich dann an
die Gebärmutterwand hängt, länger wird, wächst und einige Monate später einen
Säugling bildet, der in mehr als 95 Prozent der Fälle mit allem versehen ist,
was er braucht, um zu leben, die Welt zu durchstreifen und sogar um zu denken.
Dies ist das Wunder. Das ist das erstaunlichs te Phänomen, das sich auf dieser
Welt abspielt. Derart erstaunlich, dass es für alle Menschen Gegenstand einer
tiefen Verwunderung sein müsste und sie nach den Mechanismen fragen müssten,
die einem solchen Wunder zugrunde liegen.
Je mehr ich mich mit
diesem Wunder auseinander setzte, desto stärker wuchs in mir der Respekt vor
dem menschlichen Leben auch in seiner frühesten Form. Ich bin heute noch sehr
froh darüber, noch nie mit echten Embryonen gearbeitet zu haben. Denn wir haben
unsere Arbeit mit Krebszellen durchgeführt, die wir sozusagen als Modell
benutzt haben. Wir haben nicht mit echten embryonalen Zellen gearbeitet, weil
es in Deutschland verboten ist, aber auch, weil wir es als ethisch nicht vertretbar
hielten.
In anderen Ländern ist die
Forschung an Embryonen erlaubt. In den USA, in Israel, in Großbritannien sind
bis zum heutigen Tage etwa 50 000 Embryonen zu Forschungszwecken verbraucht
worden. Einen dieser Embryonen habe ich im Januar dieses Jahres auf einem Symposium
in Essen „kennen gelernt“. Ein britischer Forscher zeigte uns wie
selbstverständlich das Dia einer Blastozys te, also eines menschlichen
Embryostadiums, auf dem bestimmte Oberflächenmoleküle markiert waren. Es
handelte sich übrigens um reine Grundlagenforschung, ohne irgendeine Anwendung
im Bereich der Gesundheit.
Das war zwar
wissenschaftlich ohne Zweifel interessant; aber es ging vielen deutschen
Kollegen wie mir, als sie sich fragten: Darf es so weit kom men, dass menschliche
Embryonen wie selbstverständlich verarbeitet werden? Dürfen wir die 150 –
vielleicht sind es nur 15; die Zahl ist noch offen – „überzäh ligen“ Embryonen
aus künst lichen Befruchtungen in Deutschland zu For schungs zwecken
benutzen? Wird die Begehrlichkeit nach mehr begrenzt werden können? Wie
realistisch sind die Versprechungen, Krankheiten zu hei len oder zumindest zu
lindern?
Trotz der Faszination, die
ich für das von mir geschilderte Wunder empfin de, sind für mich persönlich
die Argumente, die Forschung an menschli chen embryonalen Stammzellen
zuzulassen, noch nicht gut genug, die Versprechun gen noch zu unrealistisch
und der Preis noch zu hoch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft,
die uns zur Ver fügung stehen. Wir müssen uns eines klarmachen: Es wird nie
eine leidfreie oder auch nur leidarme Gesellschaft geben können.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Sehr richtig!)
In den zwei Jahren meiner
Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag habe ich gesehen, dass Abgeordnete keine
unverletzlichen Wesen oder besonders geschützte Menschen sind, für die uns
einige halten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben in dieser kurzen Zeit wie
die Menschen, die wir vertreten, Leid erfahren müssen. Wenn in nächster Zeit
vielleicht wichtige Entscheidungen ge troffen werden müssen, dann dürfen sie
nicht in den Labors getroffen werden, dann dürfen sie schon gar nicht an der
Börse getroffen werden, dann müssen sie in diesem Hohen Hause getroffen werden.
Es ist ein guter Ort dafür und es ist der richtige Ort dafür.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin Anke Fuchs:
Ich erteile dem Kollegen Helmut Heiderich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Helmut Heiderich (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegin nen und Kollegen! Rote Gentechnik,
Entscheidungen direkt für, gegen, am Le ben – da fordert der Bundeskanzler:
Scheuklappen ablegen, Leinen los, Vorrang dem wirtschaftlichen Fortschritt!
(Jörg Tauss [SPD]: Hat er heute nicht gesagt!)
Der grünen Gentechnik – für sie spreche ich; denn ich
meine, dass sie zur De batte des heutigen Tages gehört – zieht er dagegen die
Zwangsjacke an und hängt ihr den Maulkorb um, obwohl er noch vor einem Jahr
deren Perspektive als „Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts“
herausgestellt hat. So wird vielen Entwicklungen deutscher Unternehmen, der
Kompetenzzentren, der For schungs einrichtun gen die Praxisanwendung verweigert.
Das Dreijahrespro gramm zum großflächigen Anbau gentechnisch fortentwickelter Pflanzen wurde vom Kanzleramt – fertig
ausgehandelt – zwei Tage vor Unterzeichnung gekippt, und dies mit völlig
unsachlicher Begründung.
(Jörg Tauss [SPD]: Welche Debatte führen wir hier
eigent lich?)
Die noch zuvor
herausgestellten Entwicklungschancen, Herr Kollege, sind jetzt blockiert. Dabei
gibt es in Deutschland viele gute Ansätze: Kunst stofffolien aus
Kartoffelstärke, Spinnenseide aus Tabakpflanzen, weniger Che mie im
Gemüseanbau, Einsparungen von Insektiziden bei Maispflanzen, Einspa rungen von
Herbiziden beim Zuckerrübenanbau, bessere Ausnutzung von nachwachsenden
Rohstoffen, Einsparungen von Energie und Kosten in der Verarbeitung. Dies alles
sind Entwicklungen, die bei uns vor Ort stattfinden.
Wenn ich dies vortrage,
dann wird auch den Fachleuten erkennbar: Die CDU ist, was grüne Gentechnik
angeht, nicht der Werbetrommler der internationa len Konzerne, auch wenn dies
einer der ebenso beliebten wie falschen Vorwürfe der Gentechnikgegner ist. Andererseits
hat der Anbau internationa ler Produktlinien – jährlich geschieht dies weltweit
auf einer Fläche von über 40 Millionen Hektar – dazu beigetragen, den Bedenkenträgern
die Argumente zu nehmen; denn die Prognosen sind nicht Realität geworden. Im
Gegen teil: Es gab wesentliche Vorteile, wie die Reduzierung von Erosionsproblemen
oder die Verminderung des Chemieeinsatzes. Auch deshalb ist es längst über
fällig, in Deutschland endlich eigene Erfahrungen im großflächigen Anbau zu
machen – unter Beobachtung der Wissenschaft, mit Auswertung durch die Züchter
und die Experten sowie unter den Augen von Öffentlichkeit und Journa listen.
Der Abgeordnete Schröder
hat heute Morgen gesagt
– das ist das wich tigste Element –, dass wir eine Gesellschaft brauchen, die
Bescheid weiß. Ich füge hinzu: Wir brauchen dann auch die Kommunikation mit den
Verbrauchern: Denn welcher Verbraucher weiß wirklich etwas über Chancen,
Potenziale, Bedingun gen der Bio- und Gentechnik in Ernährung und Umwelt?
Wie sehr sich die
Bundesregierung hier drückt, zeigt das Argument, der Verbraucher wolle keine
Produkte der Gentechnik. Das ist aber doch nichts an deres als das
Eingeständnis: Wir haben die Bürger nicht informiert. Oder: Wir wollen sie
nicht informieren.
(Monika Ganseforth [SPD]: Was ist das für eine
Logik?)
Dazu passt auch die gegenwärtige Linie Ihrer zuständigen
Ministerin Künast. Sie verfolgt offenbar das Ziel, grüne Gentechnik gänzlich
totzuschweigen und das bisher zarte Pflänzchen verdorren zu lassen.
(V o r s i t z: Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer)
Dagegen hat die CDU/CSU
bereits 1990 mit dem Gentechnikgesetz
Maßstäbe gesetzt, die sich bis heute bewährt haben. Seitdem gilt in Deutsch
land für die Gentechnik: Sicherheit von Anfang an, Sicherheit Schritt für
Schritt, eine an jede einzelne Entwicklung angepasste Sicherheitsforschung und
Si cherheitsrabatt an keiner Stelle. Das muss man den Bürgern deutlich sagen.
Ebenso eindeutig waren und sind wir für die Kennzeichnung gentechnischer
Produkte. Das heißt aber auch Festlegung von standardisierten Testverfahren und
Grenzwerten sowie eine europäische Vereinheitlichung.
Wir sind in dieser
Technologie für Offenheit und Transparenz gegenüber unseren Bürgern.
Warum sollten wir verheimlichen, dass seit Jahren Tausende von Schiffsladungen
von gentechnisch verbessertem Soja oder Mais in Deutschland verfüttert und
verarbeitet werden, und zwar ohne jede negative Erkenntnis? Immerhin werden in
unserem Land in diesem Jahr 1 000 Hektar als Versuchsfläche ausgewiesen, was
mit Vorteilen und nicht mit Problemen verbun den ist.
Warum – so frage ich –
schaffen wir nicht auch in diesem Bereich ein Zehn-Jahres-Zukunftsprogramm für
die Entwicklung der biotechnischen Poten ziale in Ernährung, natürlicher
Rohstoffversorgung, Energieeinsparung und Umweltentlastung analog zur roten Gentechnik?
Warum fördern wir nicht die Einbindung gentechnischer Grundmethoden in den
Biologieunterricht unserer Schulen?
Deutschland muss heraus
aus seiner Verweigerungsecke, was diese Technologie betrifft. Es muss auch bei
der grünen Gentechnik heißen: Fort schritt in Verantwortung statt weiterer Erhöhung
rot-grüner Ideologiebarrieren. Die Forschung, die wissenschaftlichen Einrichtungen,
die Kompetenzzentren und die Unternehmen brauchen auch in Deutschland die
Chance, zu beweisen, dass grüne Gentechnik genauso voller Fortschritt für den
Menschen ist wie die Humangenetik.
Lassen Sie mich mit einer
Bemerkung schließen. Vor zehn Jahren noch wurde der Einbau eines menschlichen
Gens in ein Bakterium als Horrorvision dargestellt. Heute lehnt keiner mehr
Insulin aus gentechnischer Produktion ab. Deshalb ist es heute unsere
Verpflichtung, solche Chancen auch in der grünen Gentechnik für die nächste
Generation zu eröffnen. Gehen Sie auf diesem Weg mit, statt ihn weiter zu
blockieren!
Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
F.D.P.)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Ka rin Kortmann.
Karin Kortmann (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Die Sorge um die Chancen
und Risiken, um den notwendigen Fortschritt und die gebotene Grenzziehung treibt
mich ebenso wie viele andere in unse rer Gesellschaft und auch in diesem Parlament
um. Liegt doch die größte Verantwortung für uns in der Abwägung in dem nicht zu
leugnenden Konflikt zwischen den lebens-, den überlebensnotwendigen Forschungen
in der Medizin und der Beachtung und Einhaltung ethischer Grundlagen.
Als Mitglied des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken trete ich seit der Beschlusslage im
Mai wie viele andere in diesem Hause für die Erarbeitung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes ein, welches
den neuen biomedizinischen Entwicklungen Rechnung trägt, das aber auch nicht
hinter den Schutzrahmen des geltenden Embryonenschutzgesetzes von 1990 zurück
gehen darf.
Präimplantationsdiagnostik, Forschung an embryo
na-len Stammzellen und the rapeutisches Klonen erscheinen für viele kranke
Menschen oder auch für Paare, die sich sehnlichst und auch mit Recht ein
gesundes Kind wünschen, als der letzte Rettungsanker. Wer will diesen Menschen
die notwendige Hilfe ver wehren und vor allem mit welchem Recht?
Wir haben die Chance, die Entstehung von Krankheiten
und ihren Ablauf besser zu durchschauen. Chancen
gibt es sowohl auf der diagnosti schen als auch auf der therapeutischen Ebene.
Wir müssen uns darin einig sein, dass wir auf das Genwissen nicht verzichten können.
Aber verheißen uns manche Forscher nicht auch Aussicht auf Hilfe und Linde
rung, die sie zum jetzigen Forschungsstand leider niemandem garantieren kön
nen und dürfen? Diese menschliche Hoffnung auf den medizinisch-technischen
Fortschritt darf aber doch niemals dazu führen, die Bedingungen für die For
schung und die Menschenwürde auf ein und dieselbe Stufe der Abwägung zu
stellen. Vielmehr sind doch die Forscher ebenso wie wir alle an ethische Maß
stäbe gebunden.
An der Menschenwürde
findet die Forschungsfreiheit ihre Grenzen, da mit diese nicht zu
unmenschlichen Konsequenzen führt.
(Beifall
des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])
Darauf
haben in den vergangenen Wochen viele Verbände und Organisationen in Schreiben
an uns hingewiesen. Ich danke den Kirchen für ihre wertvollen Beiträge. Die
Deutsche Bischofskonferenz warnt beispielsweise mit Recht davor, zu glauben,
die Fragen der Gentechnik mithilfe von Mehrheitsentscheidungen klären zu
können, und appelliert an die Forscher, dass sie die menschendienliche Pers
pektive nicht aus den Augen verlieren.
(Beifall
des Abg. Willi Brase [SPD])
Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist
Aufgabe aller staatlichen Gewalt; dazu verpflichten uns das Grundgesetz und die
grauen- und leidvollen Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit. Deshalb
geht es bei der Gentechnik nicht allein um einzelne individuell zu
beantwortende Problemberei che, sondern in dieser Debatte geht es vor allem um
die zukünftige ethische und moralische Verfassung unserer Gesellschaft. Wie
viel wollen wir bestim men, was wollen wir festlegen, was ist für uns
wertvoll, was ist für uns wertlos, was ist schützenswert und was ist aufgebbar?
Die so genannte Menschheits formel des kategorischen Imperativs von Kant bietet
hier Orientierung. Der Kol lege Michael Müller hat darauf hingewiesen, ich
zitiere sie gerne noch einmal, weil wir sie als Handlungsrahmen nicht außer
Acht lassen dürfen. Kant sagte:
Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in
deiner Per son als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als
Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.
Setzen wir uns gemeinsam, liebe Kolleginnen und
Kollegen, dafür ein, die Gentechnik für einen Fortschritt und für ein Leben
nach menschlichem Maß zu nutzen, wie es der Bundespräsident in der vergangenen
Woche angemahnt hat.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Katherina Reiche.
Katherina Reiche (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klon-Schaf Dolly, die
Entschlüsselung des menschlichen Ge noms und Berichte über angebliche
Designerbabys entfachen einen Streit im Spannungsfeld zwischen Menschenwürde
und Forschungsfreiheit. Wir erleben eine Spannbreite der Diskussion von der
Voraussage der Apokalypse einerseits und Heilsversprechen der Wissenschaft
andererseits. Viele Fragen müssen geklärt werden. Die Antworten auf diese
Fragen wird uns jedoch kein Rat, auch kein Nationaler Ethikrat, geben können.
Am Ende der Debatte steht eine Ent scheidung hier im Deutschen Bundestag.
Ich persönlich führe meine
Überlegungen in dem besonderen Span nungsfeld als Mutter, Christin und Naturwissenschaftlerin.
Die Sorge um meine Tochter begleitet mich seit dem Moment, in dem ich erfuhr,
dass ich ein Kind erwarte. Meine ersten Fragen bei den Vorsorgeuntersuchungen
beim Arzt lau teten jeweils, ob alles in Ordnung sei und das Baby gesund sei.
Sind solche Fragen
diskriminierend? Die Frage: „Was wäre, wenn ...?“ beschäftigt uns noch immer.
Ich denke an meine amerikanischen Gasteltern, die drei von sieben Söhnen
verloren. Alle starben zwischen dem zwölften und sech zehnten Lebensjahr an
einer tödlichen Erbkrankheit, der Duchenne-Muskeldystrophie. Mir fährt es kalt
den Rücken herunter, wenn ich lese, dass in Paris ein PID-Kind zur Welt kam,
dessen Eltern zuvor zwei Kinder begraben haben, weil sie einem tödlichen
Leberleiden erlagen. Es ist mir unmöglich, Ihnen unmorali sches Handeln zu
unterstellen.
In Deutschland ist die PID unzulässig. In zehn Ländern Europas
ist die PID erlaubt. Ich erlaube mir den Hinweis, dass nationale Sonderwege
ethische Probleme ganz eigener Art nach sich ziehen. Ich sehe die PID als
Erweiterung des Spektrums der vorgeburtlichen Diagnostik. Interessiert
beobachte ich die Haltung einiger Teile der jetzigen Koalition und Regierung,
in der ich gewisse Wider sprüche ausmache. Der Philosoph Robert Spaemann
sagte:
Konsequenz
im Denken und im Handeln ist nur dort eine Tugend, wo man den richtigen Anfang
gemacht hat.
Nun weiß ich im Kontext der heutigen Debatte nicht, ob
Mitte der 90er-Jahre einige Teile der jetzigen Koalition bei der Reform des §
218 StGB den richtigen Anfang gemacht haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zurück zur PID. Das Töten
des Embryos in vitro ist strafbewehrt, die eines Embryos in utero jedoch
straffrei. Gespräche mit Seelsorgern und be troffenen Paaren überzeugten mich:
Wer sich der Tortur – und ich sage bewusst „Tortur“ – einer PID unterzieht,
will unbedingt ein Kind, kein perfektes, sondern eines, mit dem die Eltern
gemeinsam alt werden können.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Die Praxis spricht aber
eine andere Sprache!)
Impliziert ein dezidiertes
Nein zur PID nicht auch ein tiefes Misstrauen gegenüber Eltern, Ärzten und Humangenetikern,
eine Diagnose nicht rechtge mäß anzuwenden? Wenn die PID auf wenige Fälle
begrenzt wird, wenn die Be ratungspflicht hinzutritt und wenn die endgültige
Entscheidung über jeden Ein zelfall einem unabhän-
gigen Gremium übertragen wird, dann sehe ich die
Vor aus setzungen für die Zulassung der PID in Deutschland gegeben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und
der F.D.P.)
Ich habe mir diese
Position nicht leicht gemacht, vor allem nicht als Christin. Als
Naturwissenschaftlerin weiß ich, dass wir am Beginn und am Ende des Lebens eben
nicht allein objektives Wissen zur Grundlage unserer An schauungen machen
können. Dort endet Wissen, dort beginnt der Glaube. Ich glaube, dass wir
aufgrund unserer Ebenbildlichkeit zu Gott verantwortlich mit der Schöpfung
umgehen müssen. Und doch sage ich gerade als Christin, dass die Pflicht zur Hilfe durch Heilung und
Leidminderung nicht gering zu schätzen ist. Wer fühlt sich nicht hilflos
gegenüber dem Leid von Kranken,
gegenüber dem Leid der Angehörigen? Die Spreche -
rin der Deutschen Krebshilfe sagt heute in der „Frank furter Allgemeinen
Zeitung“: „Da ist viel Verzweiflung im Spiel ...“
Bei neurodegenerativen
Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson wird in Zukunft die Stammzellenforschung helfen.
Stammzellen haben ihr Poten zial ferner bei der Behandlung von Rheuma, von
Herzkreislauf erkrankungen oder von Querschnittslähmung unter Beweis gestellt.
Adulte Stammzellen ha ben sich als Alternativen etabliert. Was aber, wenn die
Forschung an adulten Stammzellen nicht zum Ziel führt oder man die Mechanismen
der Zellentwick lung nur an embryonalen Zellen erforschen kann, um als Ziel
die adulten Stammzellen für die Heilung von Krankheiten nutzbar machen zu können?
Die Forschungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz ist
durch andere Verfassungsgüter eingeschränkt. Bei der Beurteilung der Forschung
an Stammzellen sind die Art und Weise der Gewinnung, die angewandten Metho den
und die verfolgten Ziele zu unterscheiden. Können wir es rechtfertigen,
deutschen Patienten Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, weil diese mit
hilfe von in Deutschland nicht zugelassenen Verfahren zustande gekommen sind?
Oder importieren wir am Ende Therapien, deren Erforschung wir mit von hoher
Moral getragenem Haupt ablehnen, deren Ergebnisse wir aber annehmen, um Gutes
zu tun?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Wir können uns bei der
Beantwortung solch schwieriger Fragen Zeit las sen. Da es nie allein um die
Frage geht, ob wir das, was wir tun können, auch tun dürfen, sondern auch um
die Frage, ob wir es unterlassen dürfen, müssen wir das Ganze sehr genau
prüfen. Der Mensch ist ein Vernunftwesen mit Moral, was ihn zum Handeln mit
Augenmaß befähigt. Die Intention des Heilens ist eine zutiefst christliche. Die
Moral des Augenmaßes muss sich auch bei der Be wältigung des Wissenszuwachses
in der Biomedizin bewähren und es ermög lichen, dieser Intention gerecht zu
werden.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
SPD und der F.D.P.)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jörg Tauss.
Jörg Tauss (SPD): Frau
Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Eine
Gleichsetzung des Embryos mit dem geborenen Menschen ist nicht angemessen.
Und:
Forschung
am Embryo ist vertretbar, wenn der Embryo überzählig ist und ohne hin sterben
wird.
Dies sind Zitate aus der Benda-Kommission, einge setzt
vom früheren Bundeskanzler, übrigens zu einem Zeitpunkt – der Kollege Merz ist
nicht mehr da –, als der Bun destag ebenfalls eine Enquête-Kommission eingerichtet
hatte. Wir sollten uns also hier nicht mit Dingen beschäftigen, die schon in
der Vergangenheit ganz anders waren.
Dass wir heute über Bio- und Gentechnologie als Schlüsseltechnologien
des 21. Jahrhunderts diskutieren, zeigt, dass wir mit Ambivalenzen zu tun ha
ben. Auf der einen Seite haben wir mit enormen Ängsten zu tun, die auch heute
zum Ausdruck gebracht worden sind. Auf der anderen Seite haben wir mit
Hoffnungen zu tun, von denen ich meine, dass sie zum Teil, zumindest nach dem
heutigen Stand, übersteigert sind. Wir sollten bei vielen Kranken nicht
übersteigerte Hoff nungen wecken. Über vieles, was wir heute diskutiert haben,
wird erst in den nächsten Jahren, möglicherweise Jahrzehnten, als Ergebnis
berichtet werden können.
Die Debatte ist, glaube
ich, deswegen so engagiert, weil sie eng mit un serer komplexen Gesellschaft
verflochten ist, die nicht nur komplex ist, weil sie in vielen Punkten
kompliziert wird, sondern auch deshalb, weil sie keinen Ort mehr kennt, an dem
allgemeingültige und universelle Antworten und Wahrhei ten begründet werden
können. Sie ist auch deshalb komplex, weil weder öko nomische Nutzenkalküle
noch wissenschaftliche Rationalität, aber auch nicht allein die Religion oder
einzelne Juristen für die Gesellschaft als Ganzes spre chen können.
Vieles von dem, was
irgendwann einmal als undenkbar, unsittlich oder unmoralisch erschien, wird
heute ganz anders bewertet. Das gilt für den legalen Abbruch von
Schwangerschaften, das galt im Mittelalter für das Öffnen von Lei chen zum
Zwecke der Wissenschaft oder das gilt für das Austragen des Kindes einer unfallverletzten
Frau, bei der der Hirntod festgestellt wurde. Über diese Tabubrüche reden wir. Ich denke, wir reden nicht über Verbrechen
der Vergan genheit. Ich würde mich als Forschungspolitiker dagegen wehren,
dass die Ar beit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und von vielen
Biotechnikern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in diesem Lande mit
jenen Verbre chen gleichgesetzt wird. Das hat nichts miteinander zu tun. Diese
Grenze soll ten wir auch heute deutlich ziehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Dass gerade die
Philosophie und natürlich auch die Theologie diese Fragestellung verstärkt
aufgreifen müssen, wie wir gerade hier gehört haben, ist gerechtfertigt. Ich
bedaure, dass die Geisteswissenschaften, die im merhin fast 20 Prozent des
Etats der DFG bekommen, sich bei dieser Debatte mit Beiträgen noch immer bemerkenswert
zurückhalten. Ich würde mir wün schen, dass es auch aus diesem Bereich mehr
Beiträge gäbe.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt keine
kategorischen Antworten. Ich zitiere das Zentralkomi tee der deutschen
Katholiken, das gesagt hat, die Forschung könne das Gesamt der For schung
nicht überblicken. Das ist wahr. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass
eine Amtskirche das Gesamt der Gesellschaft nicht überbli cken kann, genauso
wenig wie der Flügel einer Partei dies könnte. Deshalb will ich ein paar Punkte
benennen, bei denen aus forschungspolitischer Sicht mei ner Auffassung nach
die Grenzen liegen.
Zunächst will ich keinen
Schutz weniger Zellen im Reagenzglas, der stärker wäre als beispielsweise der
Schutz der Embryonen im Mutterleib. Das ist nicht mein Verständnis von
Menschenwürde. Es kann und darf keine „Züch tung“ von Menschen geben. Kürzlich
hat jemand gesagt: Wenn Eltern viel Geld für Privatschulen für ihre Kinder
ausgeben, was man ihnen nicht übel nimmt, dann würden sie auch intelligente
Kinder gezüchtet haben wollen. – Ich halte dies für eine Überschätzung der
gentechnischen Möglichkeiten. Kinder, Menschen sind mehr als nur Zellen, sie
sind mehr als nur möglicherweise im Reagenzglas er zeugte Gebilde, die
beliebig manipulierbar sind. Wir könnten im Grunde genommen auch die
Bildungspolitik einstellen, wenn wir davon ausgingen, dass man alles im
Reagenzglas züchten könnte. Aber eine solche Züchtung darf es nicht geben und
bei PID geht es auch nicht darum.
Es darf keine Eingriffe in
die Keimbahn geben. Der genetische Neuent wurf des Menschen ist nicht das
Thema, über das wir hier diskutieren; er ist auch nicht angestrebt.
Die Erzeugung von
Embryonen für Forschungszwecke lehne ich ebenso ab. Im Gegensatz zu manch pessimistischer
Aussage, die wir heute gehört ha ben, sage ich deutlich: Das könnten wir als
Gesetzgeber verhindern; wir wären dazu in der Lage.
Aus diesem Grunde will ich mit einem Zitat von Robert
Leicht aus der heutigen „Zeit“ schließen. – Ich hoffe, wir sind davor bewahrt,
eine ideologisierte Debatte zu führen, die möglicherweise nur zu Schärfen
führt, die schwer zurückholbar sind. – Robert Leicht hat gesagt: „Ethischer
Maximalismus im Gewand staatlicher Ge setze – das wäre ... der Schritt vom
Fundament zum Fundamentalismus.“ Allen, die der Auffassung sind, dass wir
diesen Schritt zum Fundamentalismus gehen sollten, sage ich: Ich würde nicht
mitgehen, selbst dann nicht, wenn er unter dem Deckmantel der Menschenwürde
daherkäme.
(Beifall
bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Vizepräsidentin
Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Norbert Geis.
Norbert
Geis (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da men und
Herren! Diese Debatte hat viele Aspekte, ganz gewiss auch rechtspo litische Aspekte.
Es geht angesichts der ungeheuren Möglichkeiten, die die Humangenetik uns heute
bietet, natürlich auch um die Frage der Grundprinzi pien unserer verfassungsmäßigen
Ordnung.
Die Unionsfraktion hat aufgrund ihres Selbstverständnisses
schon immer Wert darauf gelegt, dass wir von dieser Grundordnung nicht durch
falsche Weichenstellungen weggeführt werden. Wir haben deshalb schon im Jahre
1990 das Embryonenschutzgesetz
vorgelegt, das hier von allen gelobt worden ist.
Unsere Verfassung hat sich für eine wertgebundene
Grundordnung ent schieden, an deren Anfang der klassische Satz „Im Bewusstsein
seiner Ver antwortung vor Gott und den Menschen ...“ steht und in deren Mittelpunkt
der Mensch, sein Recht auf Freiheit, sein Recht auf Leben und sein Recht auf
die Unantastbarkeit seiner Würde stehen. Diese Grundrechte überragen unsere gesamte Rechtsordnung. Sie finden sich
nicht in gleichem Maße, in dieser her ausragenden Stellung, in anderen
Verfassungen. Das hat nichts mit einer Ab wertung anderer Verfassungen,
sondern mit unserer Geschichte und den leid vollen Erfahrungen zu tun, die
anderen Völkern erspart worden sind. Darauf hat das Verfassungsgericht immer
wieder hingewiesen, in einer sehr markanten Weise in einem Urteil vom 25.
Februar 1975 zur Fristenregelung.
Die entscheidende Frage, die uns hier bewegt, ist, ob
dem Embryo im Reagenzglas das
gleiche Recht auf Leben und die gleiche Würde zustehen wie dem geborenen
Menschen oder dem noch nicht geborenen Menschen. Wir wissen, dass von Anfang an
menschliches Leben besteht; das wird hier von niemandem bestritten. Aber gibt
es einen graduellen Unterschied in der Schutzpflicht des Staates im Hinblick
auf das Recht auf Leben und auf das Recht auf die Unan tastbarkeit der Würde?
Auch hierzu gibt es Entscheidungen des Verfassungs gerichtes, die im
Zusammenhang mit dem Recht des Embryos in vivo, das heißt im Mutterleib,
stehen. Ich erinnere an die Entscheidungen von 1975 und von 1993. Hier hat das
Verfassungsgericht nach meiner Auffassung ganz klar festgestellt – das ergibt
sich aus der Logik dieser Entscheidungen –, dass der Mensch von Anfang an
Mensch ist, dass ihm von Anfang an das Recht auf Leben zusteht und dass er von
Anfang an auch das Recht auf die Unantastbar keit seiner Würde hat.
Nun ist die Frage, ob
einem Embryo im Rea genzglas
– trotz der Technizität seiner Zeugung aufgrund der Tatsache, dass er am Anfang
nicht in vivo, sondern in vitro lebt nicht in gleichem Maße zuzuerkennen sind,
wie dies für den Embryo im Mutterleib gilt. Ich glaube, dies trifft zu. Es gibt
keinen vernünftigen Grund, diese Rechte nicht schon bei einem Embryo im
Reagenzglas anzuerkennen. Alles andere stünde im Widerspruch zur Logik unserer
Rechtsordnung.
Das hat Folgerungen für
die Präimplantation und natürlich
auch für die Forschung an Embryonen.
Denn wenn dem Embryo das Recht auf Leben ungeteilt zu steht und wenn er ein
ungeteiltes Recht auf die Unantastbarkeit seiner Würde hat, dann ist die
Forschung an Embryonen nicht möglich. Dies gilt dann ganz gewiss für die
Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, die ja auf grund unseres
Embryonenschutzgesetzes nicht möglich ist. Aber das gilt auch für die „überzähligen“
Embryonen, wobei ich bitte, das Wort „über zählig“ immer in Anführungszeichen
zu setzen. Denn es erinnert allzu sehr an Vorgänge, an denen wir noch heute
schwer zu tragen haben. Man soll in diesen Fragen mit der Semantik vorsichtig
umgehen.
Ich glaube, dass für
„überzählige“ Embryonen das gleiche Recht gelten muss wie für Embryonen, die zu
Forschungszwecken hergestellt werden. Das heißt, eine Forschung an solchen
Embryonen darf nicht möglich sein. Unsere Verfassung verweist unsere Forschung
auf andere Wege und diese Wege führen vielleicht eher zum Ziel, weil sie, wie
ich meine, das Humanum mehr achten und weil sie, wie ich meine, mehr im
Einklang mit unserer Schöpfung stehen.
Das gilt aber auch für die
Präimplantationsdiagnostik; denn hier ge schieht keine reine Diagnose. Sie
wird vielmehr angewandt, um zu selektieren. Nur gesunde Embryonen sollen
übertragen werden. Hier meine ich, dass der Vergleich zwischen
Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik, das heißt der Vergleich zwischen
einem Embryo im Reagenzglas, also außerhalb des Mutterleibes, und einem Embryo
im Mutterleib durchaus angezeigt erscheint. Ich sehe im Grunde keinen
Unterschied zwischen der Tötung des Embryos im Reagenzglas und einer Abtreibung. Es wird immer eingewandt,
bei der Abtreibung komme die Konfliktsituation der Frau mit ins Spiel. Das mag
richtig sein, aber genau dieselbe Konfliktsituation kann bei einer bewussten
Übertragung eines im Reagenzglas befindlichen kranken Embryos in den Mutterleib
gegeben sein. Hier besteht also im Grunde genommen kein Unterschied.
Das kann aber wiederum
nicht heißen, dass wir es dann, wenn wir es hier erlauben, auch dort erlauben.
Wir müssen uns vielmehr die Frage stellen, ob diese Gesetzes praxis, die in
unserem Land insbesondere für die Spätabtreibung gilt, noch verfassungskonform
ist, das heißt, im Einklang mit unserem Grundgesetz steht. Diese Frage darf
hier nicht tabuisiert werden; denn es geht auch um einen Vergleich mit der
Spätabtreibung.
Da der Embryo im
Reagenzglas einer fast unkontrollierbaren Gefährdung ausgesetzt ist, stellt
sich noch eine weitere Frage, der man nicht ausweichen kann, nämlich, ob die Zeugung im Labor richtig sein kann.
Wenn man diese Frage bejaht, muss aber die Gesellschaft Regelungen treffen, um
diese Gefährdung zu reduzieren. Ich meine, das sollten wir bei künftiger
Gesetzgebung mit berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen
und Herren, die Würde des Menschen und sein Recht auf Leben sind keine hehren
Ziele unserer Verfassung, sondern sie sind das Minimum, das der Staat seinen
Menschen zu gewähren hat. Dieses Minimum steht auch dem Embryo im Reagenzglas
zu.
Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hanna Wolf.
Hanna Wolf (München)
(SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich
in meinem Beitrag mit den Versprechungen und Risiken der
Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – für Frauen auseinander setzen. Die
Frauen kommen in der derzeitigen Diskussion kaum mehr vor.
(Beifall der Abg. Ilse Janz [SPD] und der Abg.
Angelika Volquartz [CDU/CSU])
Heute haben Gott sei Dank einige Kollegen darauf abgehoben.
Ich will die Frauen wieder ins Zentrum rücken und ich werde begründen, warum
ich die PID ablehne.
Zur Vorgeschichte: Ohne künstliche Befruchtung im Reagenzglas
fände heute keine Debatte über PID statt. Diese künstliche Befruchtung wird
unfruchtbaren Frauen angeboten. Sie ist keine Heilung im ärztlich-ethischen
Sinn, sondern eine Art Dienstleistung. Sie geht von der falschen Vorstellung
aus, es gäbe ein Recht auf ein genetisch eigenes Kind. Die künstliche
Befruchtung in vitro verlangt zunächst eine hormonelle Überstimulation und eine
operative Eizellenentnahme. Sie ist nur in maximal 20 Prozent der Fälle
erfolgreich. Die physischen und psychischen Folgen dieser so genannten Behandlung
sind bisher nicht in Langzeitstudien erforscht. Bei dieser künstlichen
Befruchtung entstehen mehrere Embryonen. Deshalb ist dies für mich bereits der
Dammbruch hin zur Embryonenproduktion.
(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])
Unfruchtbare Frauen stehen unter Druck. Das vermeintliche
Recht auf ein genetisch eigenes Kind kann zum psychischen Zwang werden.
Nun zur PID. Sie bezieht sich im Prinzip nicht
auf unfruchtbare, sondern auf fruchtbare Frauen. Sie könnten jederzeit ein Kind
bekommen, allerdings mit dem Risiko einer Erbkrankheit. Auch diese fruchtbaren
Frauen werden einer hormonellen Überstimulation und einer operativen
Eizellenentnahme unterworfen. Hierfür werden noch mehr Embryonen als für die
In-vitro-Fertilisation be nötigt.
Die Entscheidung, welche
Embryonen eingepflanzt werden, fällen Spezialisten im Labor – nicht die Frau.
Ob das Kind wirklich ein Risiko trägt, kann aber endgültig erst während der
Schwangerschaft festgestellt werden, wenn überhaupt. Dann allerdings
entscheidet die Frau, ob sie sich im Konflikt sieht und wie sie sich zu dieser
Tatsache verhalten will. Der Konfliktfall gemäß § 218 StGB bezieht sich nur auf
die Einheit in der Zweiheit zwischen Frau und Fötus.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Der Fötus kann nur mit der Frau geschützt werden. Um
dieser Schutzmöglichkeit willen gibt es den Kompromiss der Straffreiheit bei
Abtreibung.
Was ist aber durch PID
geschehen? Aus dem vermeintlichen Recht auf das genetisch eigene Kind ist ein
vermeintliches Recht auf ein genetisch eigenes gesundes Kind geworden. Für die
Frau entsteht weiter Druck. Ein nicht gesundes Kind kann ihr zum Vorwurf
gemacht werden, vom Partner, von der Familie, von der Gesellschaft. Eine
perfekte Mutter muss also ein perfektes Kind zur Welt bringen.
Die PID löst auch Begehrlichkeiten auf überzählige
Embryonen aus, für embryonale Stammzellenforschung, für das therapeutische
Klonen, für die so genannte Spende von Eizellen für unfruchtbare Frauen.
Die Gewinnung von Eizellen
für diese Zwecke würde über kurz oder lang folgen, der Bedarf würde ansteigen.
Eizellen werden aber nicht gespendet wie Blut. Ihre Gewinnung ist mit
erheblichen gesundheitlichen Risiken für
die Frauen verbunden. Ein Handel übelster Art könnte beginnen. Die Worte
„Zweck“ und „Gewinnung“ von Embry onen ist nach meiner Meinung mit Art. 1 des
Grundgesetzes unvereinbar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – nicht nur
die Würde werdenden Lebens, son dern auch die Menschenwürde der Frauen.
Ich lehne also die PID aus
moralischen, physischen, psychischen und sozi alen Gründen ab. In dieser Ablehnung
weiß ich mich einig unter anderem mit dem Deutschen Ärztinnenbund.
Huxley hat schon 1932 in seinem utopischen Roman „Schöne neue Welt“
mögliche Entwicklungen der Biomedizin, nämlich die Ablösung der menschlichen Geburt
vom mütterlichen Körper und die Selektion der Embryo nen, nicht als
Heilsbotschaft für Frauen, sondern als Warnung verstanden. Wir dürfen seine Warnung
auch im neuen Jahrtausend nicht überhören.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hermann Kues.
Dr. Hermann Kues (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Fragen, die wir heute
diskutieren, kann niemand die Ver antwortung an jemand anders delegieren,
sondern jeder muss sich informieren, wir müssen Argumente austauschen und wir
müssen uns schließlich ein Urteil bilden. Das gilt für Forscher, das gilt für
Anwender, das gilt für Nutzer und das gilt für Politiker gleichermaßen.
Ich sage ausdrücklich:
Moral ist keine Frage von Experten oder
Fach gremien. Es genügt auch nicht,
zu sagen, ich bin Forschungspolitiker, Rechts politiker. Die Unterscheidung
zwischen Richtig und Falsch in der zentralen Frage und die Unterscheidung
zwischen Gut und Böse ist jedem Menschen zu zumuten. Ich bin dafür, dass wir
diese Debatte in Klarheit und Ernsthaftigkeit führen, ohne dass wir anderen
Fortschrittsfeindlichkeit oder Ideologiebehaftet heit vorwerfen. Dazu passt
auch nicht – das muss ich hier ebenfalls sagen –, dass der Bundeskanzler
bereits in einer sehr frühen Phase die Kirchen und damit auch die Christen in
die Nähe der Position mit „ideologischen Scheuklap pen“ gerückt hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es reicht auch nicht aus,
die Christen und die Kirchen
– es ist ja heute vielfach davon die Rede gewesen – in unserem Land zu
respektieren und sie sich sozusagen wie in einem zoologischen Park für
ethisches Sondergut zu halten. Nein, ich glaube, sie gehören mit ihren Überzeugungen
und ihren Argu menten in die Gesellschaft und in die gesellschaftlichen
Debatten hinein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
SPD)
Ich glaube nur, dass wir auch bereit sein müssen, uns von
ihnen, wenn sie sich sehr detailliert und konkret äußern, ins Gewissen reden zu
lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das gilt ganz besonders
für die heute hier angesprochene Fragestellung. Es ist völlig legitim,
verschiedene Güter und verschiedene Übel miteinander in Konkurrenz treten zu
lassen. Es gibt natürlich eine ethische Verantwortung für Wirtschaft und
Arbeitsplätze. Es gibt auch eine ethische Verpflichtung zum Heilen,
insbesondere zur Vermeidung von schier unerträglichem Leid, zur Be kämpfung
von bislang als unheilbar geltenden Krankheiten. Es gibt auch das hohe Gut der
Forschungsfreiheit. Aber es gibt auch nicht zuletzt den Respekt vor der Würde
eines jeden Menschen.
Ich sage ausdrücklich, man
kann diese Güter und Interessen gegenein ander abwägen, aber die ethische Abwägung fängt eigentlich
jetzt erst an, wenn man sie formuliert hat. Denn jetzt müssen wir
Wertentscheidungen tref fen, nach welchen Maßstäben, nach welchen Kriterien
und nach welchen Rangordnungen wir die zu entscheidenden Güter abwägen.
Die christlichen Kirchen in Deutschland – es haben sich ja heute viele
als Christen erklärt – haben uns in den letzten Wochen unmissverständliche Fix
punkte als Haltegriffe an die Hand gegeben. Das passiert nicht immer, und es
gilt für den Rat der EKD, für die Vereinigung der Evangelischen Kirchen, für
die katholische Deutsche Bischofskonferenz und auch für das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken. Nicht nur als Mitglied des Zentralkomitees, sondern auch
als Christ und Staatsbürger bin ich froh, dass sich die aus dem christlichen
Menschen verständnis und dem Grundgesetz ergebenden Rangordnungen sehr ähnlich
sind. Dort heißt es – das sagen auch die aktuellen kirchlichen Stellungnahmen
–: Die Würde des Menschen – unabhängig von seinen Entwicklungsstufen und seinen
Fähigkeiten – ist unantastbar; sie nimmt in der Rangordnung der abzuwägenden
Güter die erste Stelle ein.
Konkret heißt das: Die
Würde des Menschen wird dort verletzt, wo der Mensch als Träger der Menschenwürde
vom Staat oder von anderen Menschen zum bloßen Objekt gemacht und
ausschließlich für Zwecke anderer genutzt wird, sei es für den Zweck der freien
Forschung oder den Zweck, später Kranke heilen zu können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich meine, auch ein noch
so guter Zweck heiligt nicht das Mittel, die Würde eines einzelnen Menschen anzutas
ten. Das – und nur das – ist für mich der Maßstab.
Es geht auch nicht um eine
christliche oder kirchliche Sondermoral. Aber ich glaube, dass den Kirchen ein
Erfahrungsschatz zur Verfügung steht, auf den eine plurale Gesellschaft
aufbauen kann. Ein guter Teil dieses Schatzes ist auch in das Grundgesetz
eingegangen. Nicht von ungefähr steht in der Präambel die Verpflichtung zu
handeln vor „Gott und den Menschen“.
Ich setze in den kommenden
Wochen auf die Kraft der Argumente und darauf, dass diese klärende Wirkung
haben. So haben sich die Positionen als falsch, weil einer rationalen
Begründung nicht standhaltend, erwiesen, die Menschenwürde sei an die Fähigkeit
der Selbstachtung oder des Selbstbewusstseins geknüpft oder der Mensch werde
erst durch die Geburt zum Menschen.
Ebenso ist für mich klar
geworden, dass der vielfach ins Gespräch gebrachte Vorschlag, die im Falle
eines Schwangerschaftskonflikts aus
guten Gründen eingeführte Rechtskonstruktion „rechtswidrig, aber straffrei“ auf
die bedingte Zulassung der PID zu
übertragen, unlogisch wäre. Wir brauchen die Diskussion auch, um Zusammenhänge
zu erkennen. So ist mir im Zusammen hang mit der Diskussion über die bedingte
Zulassung der PID viel stärker bewusst geworden, dass wir die PID nicht
ungeachtet des skandalösen Zustands der so genannten Spätabtreibungen
diskutieren können. Dass in Deutschland solche Spätabtreibungen, das heißt Schwangerschaftsabbrüche
bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes bis unmittelbar vor
dem Zeitpunkt der Geburt erfolgen, ist ein Skandal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Lassen Sie mich mit einer
grundsätzlichen Bemerkung schließen, die mir wichtig ist. Weder aus dem
christlichen Menschenverständnis noch aus der Bibel ergeben sich konkrete unmittelbare Handlungsoptionen für
ethisches und politisches Handeln. Wohl aber ergeben sich daraus Kriterien und
Rang ordnungen für die anstehende Urteilsbildung. Sie bilden einen Kompass,
ein ethisches Koordinatensystem, das mir die Möglichkeit gibt, mich mit meinen
Überlegungen an der Urteilsbildung zu beteiligen, und sie geben mir die
Gewissheit, dass Ethik eben nicht
– auch nicht an einen Nationalen Ethikrat – delegierbar ist. Hierbei sind wir
schon selbst gefordert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Margrit Wetzel.
Dr. Margrit Wetzel (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immanuel
Kant gründet die Würde des Menschen nicht nur in seinem
Zweck-an-sich-selbst-Sein, sondern entwickelt auch die regulative Idee der
Menschheit in der Person als eine uns aufgegebene Pflicht.
Völlig im Einklang damit
sagt das Bundesverfassungsgericht: „Die
von Anfang an im menschlichen Sein angelegten Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde
zu begründen.“ Die Würde des Menschseins liege auch im ungeborenen Leben im
Dasein um seiner selbst willen, daher verbiete sich jegliche Differenzierung
der Schutzverpflichtung mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses
Lebens.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Deutlich auch die Ablehnung der Erzeugung menschlichen
Lebens, „um es alsbald wieder zu vernichten“.
Es gibt also gute Gründe,
an der Substanz des Embryonenschutz gesetzes ohne Wenn und Aber festzuhalten.
(Beifall bei der SPD und
dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für etwa 50 Paare jährlich
in Deutschland wird ihr Kinderwunsch zu einem Problem, weil sie aufgrund gene-
tischer Belastungen mit hoher Wahrscheinlichkeit erbkranke Kinder bekämen.
Es gibt verschiedene Konfliktlösungen. Einige dieser Paare verzichten auf die
Zeugung und damit ganz auf eigene Kinder. Andere entscheiden sich für den
Verzicht auf die biologische Vaterschaft und nehmen eine Samenspende an. Andere
nehmen ein fremdes Kind an oder – die vielleicht schwerste aller Entscheidungen
– sie nehmen ihr Schicksal in Gestalt eines erbkranken Kindes bewusst an.
Wer sich in dieser
Situation für die Präimplantationsdiagnostik
entschei det, steht damit nicht in einem Konflikt, sondern setzt bewusst
den Wunsch nach einem eigenen, genetisch unbelasteten Kind um. Er erteilt einen
ärztlichen Dienstleistungsauftrag zur Erzeugung einer ausreichend hohen Anzahl von
Embryonen durch künstliche Befruchtung und zur Gendiagnose. PID ist ein von
gentechnischen Kriterien geleitetes Handeln in der Petrischale: nicht Konflikt,
sondern Kalkül.
Zweck der Diagnose ist die
Aussonderung erbkranker Embryonen,
ihre Verwerfung. Es ist die Selektion mit der Hoffnung, mindestens einen
ungeschä digten Embryo für eine Schwangerschaft zu erzeugen. Wer hier eine
Parallele – rechtswidrig, aber straffrei – zur unabwendbaren Notlage beim
Schwanger schaftsabbruch konstruiert, verwechselt den Kinderwunsch, der einen
Lebens entwurf ohne ein eigenes und gesundes Kind scheinbar nicht zulässt, mit
dem ungewünschten Kind, dessen Austragung gegen den Willen der Mutter nicht
erzwungen werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Sehen wir uns die Erfolgsrate der PID an, die eine
entsetzlich hohe Be lastung für die betroffenen Frauen bedeutet. Die
ESHRE-Studie weist für den Zeitraum von 1993 bis 2000 die Behandlungen von 886
Frauen weltweit aus, die zu 123 Geburten und 162 Kindern führten.
Durchschnittlich wurden dabei pro Geburt 74 Eizellen befruchtet und elf
Embryonen transferiert. Ich frage mich, was sich diese Frauen damit antun.
Bezogen auf die circa 50 betroffenen Paare, abzüglich derer, die andere Alternativen
wählen, kämen damit besten falls zwei bis drei PID-Kinder jährlich in
Deutschland zur Welt. Sollen wir dafür den Embryonenschutz aufgeben?
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Nein!)
Einen Indikationenkatalog will aus gutem Grund niemand aufstellen. Eine
Begrenzung auf bestimmte Krankheiten wird niemals haltbar sein. Zu verlo ckend
ist die immer wieder in die Debatte gebrachte Qualitätssicherung der IVF.
Schnell sind wir bei der Altersindikation, der Eizellspende und der verbrauchen
den Embryonenforschung. Ist der Kinderwunsch erbkranker Eltern, der unser
Verständnis und unser Mitleid weckt, nicht in Wahrheit ein trojanisches Pferd
für den Wunsch einiger Forscher, den Einstieg in die verbrauchende Embryonen
forschung zu legalisieren und scheinbar moralisch zu legitimieren?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN)
Wir werden noch viele
Debatten führen müssen, noch viele Argumente austauschen, unseren ganzen
Verstand, unsere ganze Urteilskraft und unsere ganze Vernunft einsetzen müssen,
und zwar jeder Einzelne von uns, der auf der Grundlage seines Wissens und
seines Gewissens in diesen Fragen an Ent scheidungen mitwirken wird.
(Beifall bei der SPD und
dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Thomas Rachel.
Thomas Rachel (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kol leginnen und Kollegen! Als Forschungspolitiker
und Christ in der Politik treiben mich die neuen Möglichkeiten, Chancen und
Risiken um, die sich aus der Ver knüpfung von Biotechnologie und
Fortpflanzungsmedizin ergeben. Es ist das erste Mal in meiner siebenjährigen
Tätigkeit im Deutschen Bundestag, dass ich das Gefühl nicht loswerde, mein
Streben als Forschungspolitiker könnte in Wi derstreit zu manchen
Wertgrundlagen geraten, die ich als Christ und Landessynodaler der
evangelischen Kirche habe.
Was ist es, was diese
besondere Schwierigkeit ausmacht, vor der wir stehen? Die sich abzeichnenden
Möglichkeiten in Biotechnologie und Medi zin haben eine völlig neue Qualität;
denn erstmals scheint die Menschheit fähig zu sein, den Menschen selbst zu verändern.
Damit stehen wir als Gesellschaft vor der Frage: Dürfen wir alles zulassen, was
wir technologisch können? Aber ich ergänze: Dürfen wir etwas unterlassen, wozu
wir technologisch in der Lage wären?
Manche erzeugen in der
öffentlichen Diskussion den Eindruck, als ob es den Wissenschaftlern um Menschenzüchtung gehe. Diese
Beschreibung hat mit den Wissenschaftlern in Deutschland nichts zu tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ehrlicherweise muss man sogar einräumen, dass sich die
Forschung in einem Dilemma befindet. Die differenzierte und ausführliche
Stellungnahme der DFG zeigt dies.
Forschung und Wissenschaft
können nicht Selbstzweck sein oder aus schließlich einem nicht mehr zu
hinterfragenden, abstrakten Forschungsinte resse dienen. Auch die Wissenschaft
muss gegenüber der Gesellschaft Re chenschaft ablegen und am Wohl der Menschen
Maß nehmen. Aber es ist doch gerade der Urauftrag der Wissenschaft, sich im
Bereich der Biomedizin für ein neues Verständnis von Krankheitsprozessen und
neue Arzneimittel einzuset zen, um Krankheiten wie Parkinson oder Krebs zu
beseitigen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Deshalb bin ich gegen eine
Dämonisierung der Wissenschaft, wie sie von manchen versucht wird. Übrigens
nimmt auch die evangelische Theologie
die Hoffnung auf neue Heilungsmethoden auf gentechnologischer Grundlage sehr
ernst. Denn aus dem Gebot der Nächstenliebe ergibt sich geradezu die Pflicht,
Möglich keiten wahrzunehmen, um Menschen in Not zu helfen. Aber – hier kommen
wir zur notwendigen ethischen Grenzziehung
– dieses Ziel rechtfertigt nicht jedes Mittel. Auch Therapieversprechungen
rechtfertigen nicht jede Art von Forschung.
Welches kann nun der
Maßstab für die Beurteilung der neuen technolo gischen Möglichkeiten der Lebenswissenschaften
sein? Für uns Christ demokraten ist es das christliche Menschenbild. Wir wollen größtmöglichen Freiraum für
Bio- und Gentechnologie; diese Freiheit findet aber ihre Grenzen am absoluten
Wert des Menschen und der Menschenwürde. Über den Menschen kann nicht verfügt
werden, ganz gleich, auf welcher Entwicklungs stufe er steht, darf er nie zum
bloßen Objekt von Forschungs- und Wirtschafts interessen werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In voller Übereinstimmung
mit den beiden großen Kirchen stellen wir Christdemokraten fest, dass mit der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle menschliches Leben entsteht. Ab dem ersten
Tag ist die genetische Vorbe stimmtheit und Individualität des Menschen gegeben.
Damit genießt der Embryo bereits in den ersten Tagen seines Entstehens eine
klare Schutz würdigkeit. Aus diesem Grunde lehnt die CDU Deutschlands die Erzeugung
menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken und die verbrauchende Embryonen
forschung ab. Es muss auch andere Wege als die Vernichtung menschlichen Lebens
geben. Ein solcher Weg liegt in der Erforschung adulter Stammzellen und der Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur. Lassen wir doch
Deutschland zum Vorreiter gerade dieses Forschungszweiges, der ethisch nicht
belastet ist, werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der
SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich räume ein, dass ich
anfangs die so genannte Prä-implantations
diagnostik, PID, vollkommen abgelehnt habe. Je mehr ich mich aber mit dem
Sachverhalt befasst habe, desto mehr bin ich ins Nachdenken gekommen. Die Frage
ist letztlich: Kann man PID grundsätzlich verbieten? In zehn euro päischen
Nachbarländern wird die Methode der PID bereits erlaubt und prakti ziert. Für
mich käme eine Zulassung der PID nur für solche Paare infrage, die von einer
schwersten genetischen Vorbelastung, für die es keine Behand
lungsmöglichkeiten gibt, betroffen sind.
Bei der PID handelt es
sich in meinen Augen im Prinzip um eine vorge zogene Pränataldiagnostik. Bereits heute befindet sich unsere Gesellschaft
in einem moralischen Dilemma: Wer diese Diagnostikmethode ablehnt, muss bei
geltender Rechtslage in Kauf nehmen, dass ein Fötus mit genetischen Schäden
erst nach dem dritten Monat oder zu einem späteren Zeitpunkt abgetrieben wird,
während bei Anwendung der PID keine Einnistung der Eizelle stattge funden
hätte. Die PID könnte somit helfen, einer Frau in Konfliktsituation einen
späteren Schwangerschaftsabbruch zu ersparen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der F.D.P.)
Dass man die PID nicht in
hundert Prozent aller Fälle verbieten kann, hat mir ein Fall aus Amerika gezeigt: Eine Familie hatte eine schwerst kranke
Tochter, die
voraussichtlich mit sieben Jahren sterben würde. Die Eltern wollten ein
weiteres Kind und haben sich gefragt, was sie tun können, um ihrem kranken Kind
zu helfen. Sie haben sich für den Weg entschieden, Stammzellen aus der Nabelschnur
eines Neugeborenen zu gewinnen, um damit der kranken Tochter eine
Heilungschance zu geben. Sie wählten nach künstlicher Befruch tung und PID den
Embryo aus, der nicht die gleiche Erbkrankheit, wie sie bei der Tochter
aufgetreten war, hervorbringen würde. Und in der Tat: Mit den Stammzellen, die
sie der Nabelschnur des neugeborenen Jungen entnommen haben, konnte die kranke
Schwester geheilt werden.
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Ja!)
War dieser Weg ethisch und
moralisch verwerflich? Mithilfe von PID konnte Leben gerettet werden. Wer
wollte hier den ersten Stein werfen? Der Vorgang zeigt, dass man wahrscheinlich
nicht in hundert Prozent aller Fälle PID ausschließen kann. Die Indikation für
die Anwendung von PID müsste in meinen Augen auf Fälle schwerster genetischer
Vorbelastung begrenzt und mit umfassender Pflichtberatung verbunden sein.
Lassen Sie mich
abschließend fragen: Was tun wir eigentlich mit den Daten, die wir mithilfe der neuen gendiagnostischen Verfahren
bekommen? Jeder soll das Recht auf Wissen seiner eigenen Daten haben. Es darf
aber keiner gezwungen werden, der Erhebung dieser Informationen zuzu stimmen.
Wir müssen es ausschließen, dass künftig Kranken- und Lebens versicherungen
vor Abschluss eines Vertrages die Vorlage eines Gentests ver langen dürfen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Anderenfalls würde dies das Ende der Solidargemeinschaft
sowie das Ende der solidarischen Sozialversicherung, wie wir sie in der
Bundesrepublik Deutsch land haben, bedeuten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Dr. Peter Struck [SPD])
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Herr Kollege, denken Sie daran, dass Sie jetzt schon zwei
Minuten überzogen haben.
Thomas Rachel (CDU/CSU):
Liebe Frau Präsidentin, nachdem Sie mich darauf hingewiesen haben, möchte ich
zum Schluss kommen.
Meine Damen und Herren,
wir Parlamentarier haben eine große Ver antwortung: Wir haben die Verantwortung,
politisch alles zu tun – ich habe ein Beispiel genannt –, um eine Spaltung der
Gesellschaft in Bürger mit guten und solche mit schlechten Genen zu verhindern.
Wir wollen die Chancen der Gentechnik nut zen, aber keine Menschen ins Abseits
stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Carola Reimann.
Dr. Carola Reimann (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Her ren! Die Debatte um die PID und die
embryonalen Stammzellen ist untrennbar mit den Fragen der Menschenwürde, mit
dem Beginn und mit dem Schutz des Lebens verbunden. Das haben wir heute des Öfteren
gehört. Ich glaube, es gibt in diesem Hause niemanden, der den Beginn des
menschlichen Lebens nicht durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle definiert,
und auch nieman den, der solch einer befruchteten Eizelle abspricht, dass es
sich um menschli ches Leben handelt und Menschenwürde besitzt.
Im Zusammenhang mit der PID stellt sich für mich eine
zentrale Frage: Wie ist der Status des Embryos
in vitro? Kann und soll man einen Embryo in vitro anders schützen als einen
Embryo in vivo? Ich halte es für
fragwürdig, befruchtete Eizellen außerhalb des Körpers unter einen höheren
Schutz zu stellen als Embryonen im Mutterleib. Vor der Nidation, also vor der
Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter, besteht für na türlich entstandene
Embryonen kein Schutz. Gängige Verhütungsmethoden wie die Spirale verhindern
die Einnistung des entstandenen Embryos im Körper der Frau und sind
gesellschaftlich breit akzeptiert. Bei einer natürli chen Schwangerschaft
beginnt der Schutz des Embryos erst mit dem Zeitpunkt der Nidation. Betrachtet
man nun Embryonen in vivo und in vitro unabhängig vom Zeitpunkt dieser
Nidation, so kann man § 218 meiner Ansicht nach nicht außer Acht lassen. Es
stellt sich die zusätzliche Frage, ob wir Embryonen zu einem frühen Zeitpunkt,
nämlich unmittelbar nach der Befruchtung und noch vor der Einnistung in der
Gebärmutter, bei Androhung von Strafe stärker schützen sollten als solche
Embryonen, die schon einige Wochen alt sind und deren Abtreibung zwar nicht
erlaubt ist, aber unter den Voraussetzungen des § 218 straffrei bleibt. Im
täglichen Leben nehmen wir ein differenziertes Lebens schutzkonzept hin. Ich
warne davor, eine Ethik zu fordern, die von niemandem gelebt wird und auch von
niemandem gelebt werden will. Das führt geradewegs zu einer Doppelmoral.
(Beifall
bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)
Lassen Sie mich einen Aspekt nennen, der auch mir in
der Diskussion immer wieder zu kurz kommt, nämlich die Position der Frau. Die Rolle der Frau reduziert sich häufig auf ein
diffuses Schwangerschaftsumfeld. Man konzentriert sich stark auf das Potenzial
der befruchteten Eizelle, ohne ausreichend zu be rücksichtigen, dass die
Realisierung dieses Potenzials von einer Frau abhängig ist. Meiner Ansicht nach
kommt der Frau deshalb eine Schlüsselposition zu. Die Rechte des Embryos müssen
deshalb gegen die Rechte der Frau abgewogen werden, ähnlich wie wir das bei §
218 bereits tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bedeutet es, wenn
die PID gänzlich verboten bleibt? Eine Frau, die trotz problematischer
Familienanamnese einen Kinderwunsch hat, erhält keine Möglichkeit zur PID. Bei einer natürlich entstan denen
Schwangerschaft wird aber sehr wohl getestet, ob genetische Verände rungen
vorliegen. Die Frau wird zu einem späten Zeitpunkt der Schwanger schaft vor
die Entscheidung einer möglichen Abtreibung
gestellt. Das bedeutet: Frauen, die trotz bekannter Erkrankungen in der Familie
nicht auf Kinder ver zichten wollen, müssen sich als Gebärmutter auf Probe
benutzen lassen. Das halte ich für frauenverachtend.
(Beifall
bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)
Das
wird den Frauen und auch den Paaren mit problematischer Familienanam nese
nicht gerecht.
Das Gleiche gilt für den Vorwurf der Leichtfertigkeit,
der in der Diskus sion immer wieder mitschwingt. Ich glaube, dass gerade
Paare, die sich auf grund ihrer familiären Vorgeschichte einer genetischen
Beratung unterziehen, das aus einem Gefühl der Verantwortung heraus tun und
ihre Situation sehr wohl reflektieren.
Ich plädiere deshalb für
eine Zulassung der PID in engen Grenzen, die berücksichtigen, dass viele in unserem
Land Angst vor der Zeugung von Men schen nach Maß haben. Ich glaube aber, wir
brauchen eine klare gesetzliche und keine standesrechtliche Regelung, in der
die Bedingungen, unter de nen wir die Präimplantationsdiagnos-tik zulassen
wollen, sehr genau definiert werden. Zu diesen Bedingungen gehören für mich
eine professionelle psycho soziale Beratung und natürlich eine Begrenzung auf
Erkrankungen.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der
F.D.P. und der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Rolf Stöckel.
Rolf Stöckel (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Keuner fragt in einer Geschichte
von Bert Brecht: „Wäre es nicht
besser, die richtigen Fragen zu stellen, als so zu tun, als hätten wir immer
schon die richti gen Antworten?“
(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke [PDS])
Es geht mir wahrscheinlich wie den meisten, die diese so
wichtige Debatte bis jetzt verfolgt haben und keine Fachleute sind: Ich habe
noch viele Fragen. Ich meine wie auch Kollege Kues, dass wir alle, als Abge
ordnete, aber vor allem als mündige Bürgerinnen und Bürger, die Antworten und
Entscheidungen nicht allein den Spezialisten und erst recht nicht den
Vertreterinnen und Vertretern allein selig machender endgültiger Wahrheiten
überlassen dürfen.
Ich weiß auch nicht
wirklich, was zum Beispiel die Menschen
in meinem Wahlkreis über Gentechnik wis sen, denken und was sie sich von
ihr erhoffen, wie sie zukünftig leben wollen und vor allen Dingen, wovor sie
der Staat schützen soll. Was ist für sie Men schenwürde und menschliches
Leben? Ich meine aber zu wissen, dass sich die Mehrheit von ihnen das im 21.
Jahrhundert nicht mehr von Kirchenvorständen, Zentralkomitees oder von wem auch
immer vorschreiben lassen will.
Ich bin eher
zuversichtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in Deutschland zwischen
den Menschen verschiedener Religionen, Lebenssichten und auch der Wissenschaft
viel mehr ethische Gemeinsamkeiten
gibt, als die bisherige Debatte glauben macht, und zwar sowohl bei der Achtung
der Men schenwürde, bei der Haltung gegen Ökonomismus, gegen Diskriminierung
und Rassismus wie auch bei Eingriffen in die persönliche informelle
Selbstbestim mung durch Zwangsgentests.
Ich bin deshalb Roman
Herzog – er ist schon zitiert worden – für seinen Beitrag dankbar. Er hat als
Katholik, ehemaliger Bundespräsident und als re nommierter Verfassungsrechtler
nicht nur gesagt, dass das Recht der
Erbkran ken, durch weitere Forschung gerettet zu werden, auch den Wert
menschlichen Lebens auf seiner Seite hat, sondern will bei der „totalen Absolut
stellung des ungeborenen Lebens in einer Gesellschaft, die beim ,fertigen’ Le
ben – und zwar aus einsichtigen Gründen – durchaus zu unterscheiden weiß, nicht
mitmachen“.
Diesen Dialog so
öffentlich und verständlich zu führen und die Bürgerinnen und Bürger daran
tatsächlich zu beteiligen sind Wissenschaftler aller Fachrichtungen, Kirchen,
Verbände und wir Politiker verpflichtet. Ich teile deswegen die Frage des
Kollegen Tauss: Wo sind eigentlich die Geistes-
und Erziehungswissenschaftler, die laut sagen, dass die individuelle
Menschwer dung mit allen menschlichen Eigenschaften ohne soziale Wechselbeziehungen,
ohne Interaktionen im Mutterleib, in der Familie und in der Gesellschaft gar
nicht möglich ist? Was spricht eigentlich dagegen, dass nicht auch in Zukunft
wie heute fast alle Kinder durch natürliche Zeugung zur Welt kommen? Macht das
in Zeiten der Gentech nik keinen Spaß mehr? Die Machbarkeitsphantasien
bezüglich der Genfor schung und -technik, die von erbitterten Gegnern wie
euphorischen Interes senten suggeriert und von Massenmedien angeheizt werden,
müssen meiner Meinung nach auf den Boden realistischer Tatsachen gestellt
werden. Die De batte sollte gerade in Deutschland nicht überwiegend angstbesetzt
geführt wer den.
In Deutschland werden
wichtige Zukunfts- und Wertedebatten oft mit dem Hinweis auf die besondere deutsche
Geschichte für beendet erklärt. Ich meine, das Wissen über die Geschichte,
besonders die Lehren aus den Verbrechen
des Nationalsozialismus, ist eine substanzielle Basis für unseren
Rechtsstaat und die Demokratie, die hoffentlich bald auch eine europäische sein
wird. Ich frage mich aber gerade auch als jüngerer Kollege und für Jün gere,
wie wenig Zutrauen diejenigen in die Zukunft unseres Verfassungsstaates und
seiner Gewaltenteilung sowie Vertrauen den mündigen Bürgerinnen und Bürgern als
Souverän gegenüber haben, die die Forschung an vorhandenen, nicht
eingepflanzten Embryonen und PID, gegen Missbrauch klar definiert, be grenzt
und kontrolliert, als Dammbruch an die Wand malen und damit die Tür zur
sozialen und ökonomischen Selektion weit offen sehen.
Sollten wir nicht deutlicher
machen, dass nur rechtsstaatliche und demokratische Strukturen einen zivilisierten,
verantwortlichen, die Menschen würde achtenden Umgang mit neuem Wissen und
neuen Technologien, die weltweit verfügbar sein werden, ermöglichen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Können wir die Chancen und Risiken neuer Techniken
überhaupt ohne ethisch vertretbare Forschung beurteilen? Ich meine: Nein. Wie
werden das zukünftige Generationen beurteilen, wenn wir darauf verzichten? Sind
andere zivilisierte Gesellschaften, die Embryonenforschung und PID ermöglichen
und die eine längere demokratische Tradition als Deutschland haben und auch
einen langen ethischen Diskurs führen, moralisch wirklich schlechter? Ist es
nicht so wie in Brechts Kinderhymne: „Wir wollen nicht unter und nicht über
andren Völkern sein“?
Ich komme zum Schluss. Wir
wissen, dass höchstens 10 Prozent aller Behinderungen erbkrankheitsbedingt
sind. Nur ein Bruchteil der behindert Ge borenen ist durch künstliche
Befruchtung gezeugt worden. Wie kann es ange sichts dieser Tatsache durch PID
einen Dammbruch geben, der sich letztlich gegen Behinderte wendet?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der
F.D.P.)
Müssen wir Leiden und Behinderung kultivieren oder als
sinnstiftend erklären, um Behinderte als gleichwertige Menschen in unsere Mitte
zu nehmen, oder reicht es vielleicht aus, dass wir alle durch Unfall oder von
nach der Geburt auf tretenden Krankheiten potenziell betroffen sind? Lenkt die
bisherige Debatte über die Menschenwürde der Behinderten im Zusammenhang mit
PID nicht eher von den realen Defiziten bei der Integration und
Gleichbehandlung Behinderter ab, etwa vergleichbar mit der Debatte über aktive
Sterbehilfe auf der einen Seite und der Realität der Sterbebegleitung, der
Schmerztherapie und der Palliativmedizin in Deutschland auf der anderen Seite?
Das alles sind schwierige,
aber wichtige Fragen. Wir kommen nicht darum herum, sie zu klären und letztlich
politische Entscheidungen zu treffen, die wir in jedem Fall vor den zukünftigen
Generationen zu verantworten haben werden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD
sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der F.D.P.
und der PDS)
Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer: Als Letzter in der Debatte erhält jetzt der Abgeordnete Dr.
Hermann Scheer das Wort.
Dr. Hermann Scheer (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Her ren! Ich möchte im Zusammenhang mit der
Debatte zu bio ethischen Problemen über einen Punkt sprechen, der weder in den
letzten Wo chen noch heute im Zentrum der Debatte stand, der aber nach mei
ner Meinung – zwar nicht in erster Linie unter humanethischen, aber unter wirt
schaftsethischen und sozialethischen Gesichtspunkten – von größter Bedeutung
für die weitere Entwicklung ist, nicht zuletzt in Bezug auf die Rolle der
Entwick lungsländer. Es geht um die Frage der Patentierung von Stoffen.
Die Debatte darüber, ob es
erlaubt werden soll, nicht nur Erfindungen, sondern auch schlichte Entdeckungen
zu patentieren – Letzteres ist mehr als zweifelhaft –, ist bekannt. Sie wird
häufig so geführt, als ob es sich nur um einen formalen Konflikt handelt.
Darüber, dass dies die Sprengung des bis herigen Patentrechts bedeutet, dass
dies unglaubliche soziale Auswir kungen haben und dass sich hier entscheiden
wird, ob die Biowis senschaft eine ungerechtfertigte neue Cashquelle in der
Hand weniger oder eine große Chance für die gesamte Menschheit ist, wird
meistens nicht debattiert.
Die Patentierung von Genen bedeutet die Enteignung des evolutio nären
Erbguts sowie des Wissens und der Praktiken der Menschen, insbeson dere in den
landwirtschaftlichen Regionen der Welt, und zwar nicht durch Staaten oder
Regierungen, sondern durch wenige private, überwiegend transnational tätige
Unternehmen. Dies ist ein Schlüsselproblem, das entschieden mehr beachtet
werden müsste. Wenn dem Tür und Tor geöffnet würde, wäre das der größte
Enteignungsvorgang in der Zivilisationsgeschichte, der nicht zuletzt in vielen
Publikationen, vor allem aus der Dritten Welt, als Biopiraterie bezeichnet wird.
Ein meines Erachtens treffender Begriff.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Im Jahre 1948 hat der
Supreme Court, das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, die Patentierung
von Genen, damit auch von biologischen Stoffen, verboten. Er hat gesagt,
verwertbare Eigenschaften der Natur seien nicht patentierungsfähig. Der
Schlüsselsatz in seinem Urteil lautete, diese Eigenschaften der Natur seien
„part of the storehouse of all men. They are manifestations of laws of nature,
free to all men and reserved exclusively to none.“ Für niemanden exklusiv
reservierbar durch Patentierung!
Nun wird häufig darauf
verwiesen, dass diese Frage doch eigentlich nicht viel anderes sei als eine
Fortentwicklung dessen, was man etwa im Sortenschutz schon kenne, wo es um
Züchtungen geht. Es gibt dabei aber drei wesentliche Unterschiede. Der eine
Unterschied ist die Geschwindigkeit. Der zweite, noch größere, Unterschied ist
die Menge. Und der dritte Unterschied ist, dass hier keine mühsame Züchterarbeit
dahinter steht, sondern schlicht und einfach die Entdeckung der Verwertbarkeit
einer Pflanze, eines Tieres oder natürlich auch von Genen von Menschen.
Für diese Patentierung
wird mit der Behauptung geworben, es gehe hier um eine neue Chance zur Überwindung
des Welthungers. Aber die Welthungerproblematik hängt zusammen mit der
Organisation der Agrarstrukturen, mit der Erodierung von Böden durch falschen
Gebrauch von Düngemitteln und mit anderem mehr. Sie resultiert nicht aus
mangelnder Leistungsfähigkeit von Pflanzen.
(Beifall bei Abgeordneten
der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Die Dritte Welt wird als Argument mobilisiert. Dabei
wird übersehen, dass fast alle internationalen Entwicklungsorganisationen,
angefangen von der UNDP bis hin sogar zur Weltbank, eindringlich vor den
entwicklungspolitischen Konsequenzen warnen. In einem Land wie Madagaskar, in
dem schon seit Jahren Biopatente erlaubt sind – so ein Bericht der Weltbank –
haben ausländische Firmen 15 000 Patente an dem natürlichen Erbgut, von
Pflanzen, die es auf Madagaskar gibt, einheimische Forscher dagegen nur 21.
Damit droht eine völlige Verdrehung, eine völlige Neugewichtung in der
internationalen Wirtschaftsordnung, weit über die gegenwärtigen
Nord-Süd-Verhältnisse hinaus. Länder der Dritten Welt wie Indien, wo 80 Prozent
der Aussaat noch aus eigener Ernte kommt, könnten künftig in die Situation
kommen, zu Lizenznehmern von wenigen multinationalen Konzernen zu werden mit
der Folge, dass sie Lizenzgebühren zahlen müssen. Sie werden sich das nicht
gefallen lassen. Es wird riesige Revolten geben. Es wird aus sozialer Notwehr
in vielfacher Weise eine Durchbrechung internationaler Rechtsordnungen geben.
Das gilt nicht nur für die Dritte Welt, das ist längst
schon in der Ersten erreicht. Kürzlich stand in der „Süddeutschen Zeitung“,
dass ein kanadischer Landwirt, der biogen veränderte, also genmanipulierte
Ölsaaten bewusst nicht anbaut – das ist also sozusagen seine Marke–, aufgrund des Patentrechts gerichtlich zu 80
000 Dollar Lizenzgebühr verdonnert worden ist, weil solche Saatgüter auf seine
Felder geweht sind und seine Saat damit nicht mehr natürlich war – und das,
obwohl das für ihn sogar noch eine Geschäftsschädigung war; denn sein Produkt
entsprach nicht mehr dem, was er haben und anbieten wollte.
Die UNDP – das möchte ich abschließend zitieren – sagt
zu dieser Frage:
Neue Patentgesetze kümmern sich kaum um die
Kenntnisse der indigenen Bevölkerung, die damit den Ansprüchen von außen
schutzlos ausgesetzt ist. Diese Gesetze ignorieren die kulturelle Vielfalt bei
der Schaffung von Innovationen und die Teilhabe daran. Ebenso wenig
berücksichtigen sie die vielfältigen Ansichten darüber, was Gegenstand von
Eigentumsansprüchen sein kann und darf – von Pflanzensorten bis zum menschlichen
Leben. Das Ergebnis ist ein stillschweigender Diebstahl von über Jahrhunderte
erworbenem Wissen, der von den entwickelten Ländern an den Entwicklungsländern
begangen wird.
Wir
dürfen diese Entwicklung nicht zulassen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)
Sie
stellt unsere gesamten entwicklungspolitischen Ansprüche auf den Kopf.
Entwicklungshilfe wird die verursachten sozialen Zerstörungen, Verwerfungen und
Veränderungen von Eigentumsverhältnissen in der Dritten Welt in keiner Weise
mehr kompensieren können.
Wir erleben gegenwärtig eine Debatte über Aidsmedikamente
in Südafrika. Auch unsere Entwicklungshilfeministerin hat sich in dieser Frage
engagiert. Diese Arzneimittel sind nicht entdeckt, sondern tatsächlich erfunden
worden. Geschähe etwas Ähnliches bei Saatgütern, so hätte das sogar
einschnürenden Einfluss auf Dinge, die aus den Traditionskulturen dieser Länder
selbst kommen.
Vizepräsidentin
Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Dr.
Hermann Scheer (SPD): Wir müssen bei der gesamten Biopatentierung
höchst wachsam sein und verhindern, dass sich solche Entwicklungen ihre sozial
verheerende Bahn brechen.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin
Dr. Antje Vollmer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
Ende dieser sehr langen und sehr intensiven Debatte. Sie war auch für dieses
Haus ungewöhnlich. Wir können allen Beteiligten nur danken. Es war gut, dass
wir diese Debatte geführt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)