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Landesverband Baden-Württemberg

Plenarprotokoll 14/173

Deutscher Bundestag

Stenographischer Bericht

173. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 31. Mai 2001

I n h a l t :

 


Erweiterung der Tagesordnung                          

16883 A

Absetzung der Tagesordnungspunkte 15 und 28 i     

16884 C

Änderung der Tagesordnung                             

16884 C

Nachträgliche Ausschussüberweisungen        

16884 D

Tagesordnungspunkt 4:

Vereinbarte Debatte: Zu Recht und Ethik der modernen Medizin und Bio­ technologie              

16885 A

Margot von Renesse SPD                                    

16885 B

Dr. Maria Böhmer CDU/CSU                               

16887 A

Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  

16888 C

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P.                       

16890 D

Roland Claus PDS                                                 

16892 A

Gerhard Schröder SPD                                          

16892 D

Friedrich Merz CDU/CSU                                     

16894 D

Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16896 B

Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P.                             

16897 C

Pia Maier PDS                                                        

16899 B

Dr. Peter Struck SPD                                             

16900 A

Dr. Angela Merkel CDU/CSU                              

16901 B

Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16903 A

Ulrike Flach F.D.P.                                                 

16903 D

Angela Marquardt PDS                                        

16904 D

Dr. Wolfgang Wodarg SPD                                 

16905 D

Maria Eichhorn CDU/CSU                                   

16908 A

Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16909 B

Detlef Parr F.D.P.                                                   

16910 C

Dr. Ilja Seifert PDS                                                 

16911 D

Michael Müller (Düsseldorf) SPD                       

16912 D

Werner Lensing CDU/CSU                                  

16914 B

Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16915 B

Christel Riemann-Hanewinckel SPD                   

16916 A

Peter Hintze CDU/CSU                                         

16916 D

Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN          

16917 D

Helga Kühn-Mengel SPD                                     

16919 A

Hubert Hüppe CDU/CSU                                     

16919 D

Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16921 A

René Röspel SPD                                                   

16922 A

Helmut Heiderich CDU/CSU                                

16922 D

Karin Kortmann SPD                                             

16923 D

Katherina Reiche CDU/CSU                                

16924 C

Jörg Tauss SPD                                                     

16925 C

Norbert Geis CDU/CSU                                        

16926 C

Hanna Wolf (München) SPD                              

16927 C

Dr. Hermann Kues CDU/CSU                              

16928 B

Dr. Margrit Wetzel SPD                                        

16929 C

Thomas Rachel CDU/CSU                                   

16930 B

Dr. Carola Reimann SPD                                       

16931 D

Rolf Stöckel SPD                                                    

16932 C

Dr. Hermann Scheer SPD                                      

16933 D

Tagesordnungspunkt 5:

a)                                                                         Erste Beratung des von den Abgeordneten Heidemarie Lüth, Heidemarie Ehlert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Petitionen und über die Aufgaben und Befugnisse des Petitions- ausschusses des Deutschen Bundes­ tages – Petitionsgesetz

(Drucksache 14/5762)                               

16935 A

b)                                                                         Erste Beratung des von den Abgeordneten Heidemarie Lüth, Heidemarie Ehlert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 45 c)

(Drucksache 14/5763)                               

16935 A

Heidemarie Lüth PDS                                            

16935 B

Joachim Stünker SPD                                            

16937 B

Hubert Deittert CDU/CSU                                    

16939 A

Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN      

16940 C

Günther Friedrich Nolting F.D.P.                         

16942 B

Bernd Reuter SPD                                                  

16943 B

Volker Kauder CDU/CSU                                     

16945 C

Tagesordnungspunkt 28:

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

a)                                                                         Erste Beratung des von der Bundes­ regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grund­ gesetzes (Art. 108)

(Drucksache 14/6144)                               

16947 C

b)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

(Drucksache 14/6140)                               

16947 D

c)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

(Drucksache 14/6142)                               

16947 D

d)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständig­ keitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)

(Drucksache 14/5937)                               

16947 D

e)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und des Finanzverwal­ tungs- gesetzes sowie zur Umrechnung zoll- und verbrauchsteuerrechtlicher Euro-Beträge (Zwölftes Euro-Einführungsgesetz)

(Drucksache 14/6143)                               

16948 A

f)                                                                          Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit

(Drucksache 14/6100)                               

16948 A

g)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik vom 2. Februar 2000 zur weiteren Erleich­ terung des Rechtshilfeverkehrs

(Drucksache 14/6101)                               

16948 A

h)                                                                         Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

(Drucksache 14/5927)                               

16948 B

j)                                                                          Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen­ abschät­ zung gemäß § 56 a der Geschäfts­ ordnung: Technikfolgenabschät­ zung; hier: TA-Projekt „Klonen von Tieren“

(Drucksache 14/3968)                               

16948 B

k)                                                                         Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen­ abschät­ -zung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschät­ ­ zung; hier: Monitoring „Stand und Pers­ pektiven der genetischen Diagnostik“

(Drucksache 14/4656)                               

16948 C

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 4:

Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren

a)                                                                         Erste Beratung des von der Bundes­ regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)

(Drucksache 14/6096)                               

16948 C

b)                                                                         Erste Beratung des von der Bundes­ regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über soziale Sicherheit

(Drucksache 14/6110)                               

16948 C

c)                                                                         Erste Beratung des von den Abgeordneten Annette Faße, Reinhard Weis (Stendal), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Deutschen Binnenschifffahrtsfonds (Binnenschifffahrts­ fondsgesetz)

(Drucksache 14/6159)                               

16948 D

d)                                                                         Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Tierschutz auf nationaler und EU-Ebene fortentwickeln

(Drucksache 14/6047)                               

16948 D

e)                                                                         Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Für ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung

(Drucksache 14/6170)                               

16949 A

Tagesordnungspunkt 29:

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

a)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundes­ regierung: Bericht der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament; European Community Investment Partners (ECIP); Bericht über die Durchführung 1998

(Drucksachen 14/3428 Nr. 2.28, 14/4944)                 

16949 A

b)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung

(Drucksachen 14/3859 Nr. 2.2, 14/4976)

16949 B

c)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung

(Drucksachen 14/5931, 14/6019 Nr. 2.1, 14/6136)    

16949 C

d)                                                                         Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 8 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas­ sungsgericht

(Drucksache 14/6013)                               

16949 D

e) – h)

                                                                            Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 270, 271, 272, 273 zu Petitionen

(Drucksachen 14/6075, 14/6076, 14/6077, 14/6078)

16950 A

Zusatztagesordnungspunkt 5:

Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handels­ sachen in den Mitgliedstaaten (EG-Zustellungsdurchführungsgesetz)

(Druck­ sachen 14/5910, 14/6114, 14/6175)   

16950 B

Zusatztagesordnungspunkt 6:

Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu möglichen Auswirkun­ gen der Berliner Finanzkrise auf den Bundeshaushalt                                              

16950 C

Petra Pau PDS                                                        

16950 C

Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF                  

16951 C

Dietrich Austermann CDU/CSU                          

16952 C

Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN                                                         

16953 D

Dr. Günter Rexrodt F.D.P.                                     

16955 B

Hans Georg Wagner SPD                                     

16956 C

Peter Kurth, Senator (Berlin)                                

16957 D

Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

16959 A

Dr. Christa Luft PDS                                              

16959 D

Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU                     

16961 A

Volker Kröning SPD                                              

16961 D

Josef Hollerith CDU/CSU                                     

16963 A

Jörg-Otto Spiller SPD                                            

16964 A

Tagesordnungspunkt 6:

a)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag des Abgeordneten Werner Lensing und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Uta Titze-Stecher und weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Ekin Deligötz und weiterer Abgeordneter der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg) und weiterer Abgeordneter der Fraktion der F.D.P.: Für einen verbesserten Nichtraucher­ schutz am Arbeitsplatz

(Drucksachen 14/3231, 14/5325)             

16965 A

b)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeord­ neter und der Fraktion der PDS: Verbot der Werbung für den Tabakkonsum

(Drucksachen 14/3318, 14/6174)             

16965 B

Uta Titze-Stecher SPD                                          

16965 B

Werner Lensing CDU/CSU                                  

16968 A

Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN            

16969 D

Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.                                   

16971 B

Werner Lensing CDU/CSU                            

16971 D

Monika Griefahn SPD                                     

16972 B

Dr. Barbara Höll PDS                                             

16973 A

Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P.         

16973 C

Doris Barnett SPD                                                 

16974 B

Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.                            

16974 D

Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU                

16975 D

Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P.                

16977 A

Tagesordnungspunkt 7:

a)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Familienzusammen­ führung sachgerecht regeln – EU-Richtlinienvorschlag ablehnen

(Druck­ sachen 14/4529, 14/5808)            

16978 A

b)                                                                         Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Familienbericht; Fa­ mi­ lien ausländischer Herkunft in Deutschland; Leistungen – Belastungen – Herausforderungen und Stellungnahme der Bundesregierung

(Drucksache 14/4357)                               

16978 B

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 7:

Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes

(Drucksache 14/5266)                                     

16978 C

Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ  

16978 C

Thomas Dörflinger CDU/CSU                             

16980 C

Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN              

16983 B

Ina Lenke F.D.P.                                                     

16984 C

Petra Pau PDS                                                        

16986 B

Christel Riemann-Hanewinckel SPD                   

16987 C

Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU               

16989 C

Rüdiger Veit SPD                                             

16990 C

Marieluise Beck, Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen              

16992 A

Christa Lörcher SPD                                              

16993 B

Rüdiger Veit SPD                                                   

16994 B

Tagesordnungspunkt 8:

Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2000

(Drucksache 14/5400)                                     

16995 D

Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages    

16995 D

Werner Siemann CDU/CSU                                 

16998 B

Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg

17000 A

Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P.                

17001 D

Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN          

17003 A

Heidi Lippmann PDS                                             

17004 B

Gerhard Neumann (Gotha) SPD                           

17005 B

Hans Raidel CDU/CSU                                         

17006 C

Tagesordnungspunkt 9:

Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für eine Reform des Stiftungszivilrechts (Stiftungsrechtsreform­ gesetz)

(Drucksache 14/5811)                                     

17008 A

Tagesordnungspunkt 10:

Unterrichtung durch die Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland – Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

(Drucksache 14/5990)                                     

17008 B

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 8:

Antrag der Abgeordneten Pia Maier,
Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen

(Drucksache 14/6171)                                     

17008 C

Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA

17008 D

Jürgen Koppelin F.D.P.                                         

17010 C

Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA

17011 A

Karl-Josef Laumann CDU/CSU                           

17011 A

Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17012 C

Pia Maier PDS                                                        

17014 A

Rolf Stöckel SPD                                                    

17015 A

Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU              

17016 B

Tagesordnungspunkt 11:

Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff, Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Die deutsch-französischen Beziehungen neu begründen

(Drucksache 14/5959)                                     

17018 A

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 9:

Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die deutsch-französischen Beziehungen mit Leben erfüllen

(Drucksache 14/6167)                                     

17018 B

Tagesordnungspunkt 12:

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes

(Drucksache 14/6141)                                     

17018 C

Tagesordnungspunkt 13:

Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fairer Wettbewerb bei Basel II

(Drucksache 14/6049)                                     

17018 C

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 10:

Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Basel II – Belange des Mittelstands wahren

(Druck­ sache 14/6172)                                    

17018 D

in Verbindung mit

Zusatztagesordnungspunkt 11:

Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS: Fairer Wettbewerb bei Basel II – Neufassung der Basler Eigenkapitalvereinbarung und Überarbeitung der Eigenkapital­ vorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

(Drucksache 14/6196)                                     

17018 D

Tagesordnungspunkt 14:

a)                                                                         Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen­ abschät­ zung gemäß § 56 a der Geschäfts­ ordnung: Technikfolgen­ abschätzung; hier: Monitoring „Risikoabschätzung und Nachzulas­ sungs-Monitoring trans­ gener Pflanzen“

(Drucksache 14/5492)                               

17019 A

b)                                                                         Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäfts­ ordnung: Technikfolgenabschätzung; hier: Monitoring „Nachwachsende Rohstoffe“ – Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Baubereich

(Druck­ sachen 14/2949, 14/5574)            

17019 B

Tagesordnungspunkt 16:

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirt­ schaftsrechts

(Drucksache 14/5969)                                     

17019 D

Tagesordnungspunkt 17:

Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Errichtung eines Fonds zur Unterstützung der Doping-Opfer der DDR

(Drucksache 14/5674)                                     

17020 A

Klaus Riegert CDU/CSU                                       

17020 A

Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) SPD

17021 C

Dr. Klaus Kinkel F.D.P.                                         

17023 C

Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN                                                                 

17024 B

Friedhelm Julius Beucher SPD                      

17025 A

Nächste Sitzung                                                     

17025 D

Anlage 1

Liste der entschuldigten Abgeordneten            

17027 A

Anlage 2

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für eine Reform des Stiftungszivilrechts (Stiftungsrechtsreformgesetz) (Tagesordnungspunkt 9)           

17027 C

Jörg Tauss SPD                                                     

17027 C

Alfred Hartenbach SPD                                       

17028 D

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU

17029 D

Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17031 A

Rainer Funke F.D.P.                                            

17032 A

Dr. Heinrich Fink PDS                                        

17032 C

Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ

17033 B

Anlage 3

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:

                                                                                Unterrichtung: Lebenslagen in Deutschland; Der erste Armuts- und Reichtums­ bericht der Bundesregierung

                                                                                Antrag: Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehen

(Tagesordnungspunkt 10 und Zusatztagesordnungspunkt 8) 

17034 B

Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.                                

17034 B

Anlage 4

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge:

                                                                                Die deutsch-französischen Beziehungen neu begründen

                                                                                Die deutsch-französischen Beziehungen mit Leben erfüllen

(Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesordnungspunkt 9) 

17035 C

Gernot Erler SPD                                                  

17035 C

Monika Griefahn SPD                                         

17036 D

Dr. Christian Ruck CDU/CSU                            

17038 A

Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU               

17038 D

Ernst Burgbacher F.D.P.                                     

17040 A

Wolfgang Gehrcke PDS                                       

17041 B

Joseph Fischer, Bundesminister AA                  

17041 D

Anlage 5

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 12)

17043 C

Lydia Westrich SPD                                              

17043 C

Heidemarie Wright SPD                                      

17044 B

Norbert Schindler CDU/CSU                             

17045 B

Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17046 C

Marita Sehn F.D.P.                                               

17047 B

Kersten Naumann PDS                                        

17047 D

Anlage 6

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge

                                                                                Fairer Wettbewerb bei Basel II

                                                                                Basel II – Belange des Mittelstandes wahren

                                                                                Fairer Wettbewerb bei Basel II – Neufassung der Basler Eigenkapitalvereinbarung und Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wert-papier­ firmen

(Tagesordnungspunkt 13 und Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11)

17048 B

Klaus Lennartz SPD                                             

17048 B

Leo Dautzenberg CDU/CSU                               

17049 C

Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17051 A

Rainer Funke F.D.P.                                            

17051 D

Dr. Barbara Höll PDS                                          

17052 C

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF               

17053 B

Anlage 7

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Berichte zur Technikfolgen­ abschätzung:

                                                                                hier: Monitoring „Risikoabschätzung und Nachzulassungs-Monitoring transgener Pflanzen

                                                                                hier: Monitoring „Nachwachsende Rohstoffe“ – Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Baubereich

(Tagesordnungspunkt 14 a und b)                     

17054 B

René Röspel SPD                                                  

17054 B

Heino Wiese (Hannover) SPD                            

17054 D

Peter Bleser CDU/CSU                                        

17055 D

Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17056 C

Ulrike Flach F.D.P.                                              

17057 C

Kersten Naumann PDS                                        

17057 D

Anlage 8

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Tages­ ordnungspunkt 16)

17058 D

Volker Jung (Düsseldorf) SPD                           

17058 D

Hartmut Schauerte CDU/CSU                            

17060 B

Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

17062 A

Walter Hirche F.D.P.                                            

17062 D

Eva Bulling-Schröter PDS                                  

17063 C

Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi            

17064 B

Anlage 9

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Errichtung eines Fonds zur Unterstützung der Doping-Opfer der DDR (Tagesordnungspunkt 17)                                   

17065 A

Gustav-Adolf Schur PDS                                     

17065 A


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173. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 31. Mai 2001

Beginn: 8.00 Uhr


Präsident Wolfgang Thierse: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufge­ führt:

1.     Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS: Feststellung ausreichender Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Drucksache 14/6158 – (siehe 172. Sitzung)

2.     Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Haltung der Bundesregierung zum drastischen Anstieg der Inflationsrate auf 3,5 Prozent (siehe 172. Sitzung)

3.     Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Sofortige Auszahlung an die Opfer der NS-Zwangsarbeit – Drucksache 14/5788, 14/6165 –

        Berichterstattung:
Abgeordnete Bernd Reuter
Martin Hohmann
Volker Beck (Köln)
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke

        (siehe 172. Sitzung)

4.     Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 28)

        a)                Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) – Drucksache 14/6096 –

                Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

                Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

        b)                Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über soziale Sicherheit – Drucksache 14/6110 –

                Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

        c)                Erste Beratung des von den Abgeordneten Annette Faße, Reinhard Weis (Stendal), Hans-Günter Bruckmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge­ brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Deutschen Binnenschifffahrtsfonds (Binnenschifffahrts­ fonds­ gesetz – BinSchFondsG) – Drucksache 14/6159 –

                Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss

        d)                Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Tierschutz auf nationaler und EU-Ebene fortent­ wickeln
– Drucksache 14/6047 –

                Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Er­ nährung und Landwirtschaft (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

        e)                Beratung des Antrags der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Für ein Bundesrahmengesetz zur Weiterbildung – Drucksache 14/6170 –

                Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Kultur und Medien

5.     Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 29)

        Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung
gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Zustellungs­ ­ durch­führungsgesetz – ZustDG) – Druck­ sachen 14/5910, 14/6114 –

        (Erste Beratung 170. Sitzung)

        Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
(6. Ausschuss) – Drucksache 14/6175 –

        Berichterstattung:
Abgeordnete Alfred Hartenbach
Joachim Stünker
Norbert Geis
Dr. Norbert Röttgen
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

6.     Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der PDS: Haltung der Bundesregierung zu möglichen Aus­ wirkungen der Berliner Finanzkrise auf den Bundes­ haushalt

7.     Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes
– Drucksache 14/5266 –

Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

8.     Beratung des Antrags der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Klaus Grehn, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht ziehenDrucksache 14/6171 –

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus

9.     Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ernst Burgbacher, Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die deutsch-französischen Beziehungen mit Leben erfüllen – Drucksache 14/6167 –

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)
Auswärtiger Ausschuss

10.   Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeord­ neter und der Fraktion der F.D.P.: Basel II – Belange des Mittelstands wahren – Drucksache 14/6172 –

Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für  Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

11.   Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS: Fairer Wettbewerb bei Basel II – Neufassung der Basler Eigenkapitalvereinbarung und Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Drucksache 14/6196 –

12.   Beratung des Antrags der Abgeordneten Gunnar Uldall, Matthias Wissmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Konjunkturabschwung stoppen – Wachstumskräfte stärken – Drucksache 14/6161 –

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für  Wirtschaft und Technologie (f)
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss

13.   Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung – Drucksache 14/6160 –

Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Sonderausschuss Maßstäbe-/Finanzausgleichsgesetz
Haushaltsausschuss

14.   Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen – Drucksache 14/6173 –

Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss

Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, ab­ gewichen werden.

Die Punkte 15 – Chemiepolitik – und 28 i – Abgeordnetengesetz – sollen abgesetzt werden.

Außerdem ist nach der Beratung des Jahreswirtschafts­ berichts und dem Zusatzpunkt „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung“ folgende geänderte
Reihenfolge der Beratungen vereinbart worden: Tages­ ord­ nungs­ punkt 21 – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz –, Tagesordnungspunkt 20 – Landwirtschaftliche Sozialversicherung –, Tagesordnungspunkt 23 – Antrags­ recht für die Kinderkommission –, Tages­ ­ ordnungspunkt 22 – Hinterbliebenen­ rentenrecht –, Tagesordnungspunkt 24 – Biomasseverordnung –, Tagesord­ nungspunkt 26 – Zukunft der Individuallizenz –, Tagesordnungspunkt 27 – Existenzbedrohung des Handwerks – und dann Tagesordnungspunkt 25 – Post­ gesetz –.

Weiterhin mache ich auf nachträgliche Überweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:

Der in der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen werden.

Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Gunnar Uldall, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU:  Innovation und fairer Wettbewerb im Handel nach Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung – Drucksache 14/5751 –

überwiesen:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Tourismus

Der in der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen werden.

Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Friedrich Merz, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU:  Deutschland 2015 – Aufbau Ost als Leitbild für ein modernes Deutschland – Drucksache 14/6038 –

überwiesen:
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder (f)
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Sonderausschuss Maßstäbe-/Finanzausgleichsgesetz
Haushaltsausschuss

Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Vereinbarte Debatte
zu Recht und Ethik der modernen Medizin und Bio­ techno­ logie

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache vier Zeitstunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlos­ sen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Kollegin Margot von Re­ nesse, SPD-Fraktion.

Margot von Renesse (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben täglich, wie die Lebenswissenschaften mit wachsender Geschwindigkeit ihr Wissen und ihr Können sowie die Möglichkeiten erweitern, in die Natur und damit auch in die menschliche Natur einzugreifen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Auf der einen Seite erfüllt das uns alle mit Hoff­ nung, dass die Möglichkeiten des Menschen, sein eigenes Schicksal zu bestimmen, die Ohnmacht vor dem Zufall zu bekämpfen und ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen, damit erweitert werden.

Auf der anderen Seite erfüllt uns alle die Angst, dass damit auch die Ein­ griffe des Menschen in die menschliche Natur tiefer werden und die Möglich­ keiten erweitert werden, auch das, was den Menschen ausmacht, zu verändern, anscheinend zu verbessern oder nach dem Menschenbild des jeweilig Handelnden zu formen und damit den Menschen in seiner Substanz zu verwerfen, zu bewerten, über ihn zu verfügen und ihn zu manipulieren. Dies ist das, was viele Menschen mit Schmerz erfüllt, weil sie die Sorge haben, dass sie selber verworfen werden können, dass insbesondere krankes, behindertes und ge­ schädigtes Leben auf diese Weise einem Maßstab unterworfen wird, der nicht mehr menschengerecht ist. Sind die Menschenwürde und unsere wunderbare Verfassung eine Grenze, mit der wir uns beruhigen können und die uns hilft, mit den neuen Herausforderungen fertig zu werden, sodass wir die segensreichen Wirkungen der Biotechnologien in An­ spruch nehmen können und gleichzeitig das, was uns Angst macht und was uns schädigen könnte, mit Aussicht auf Erfolg zurückweisen können?

Erst einmal sollten wir festhalten, in welchen Punkten Konsens besteht. Ich denke, in diesem ganzen Hause, bei der Regierung wie beim Parlament, bei allen Kräften des Staates und bei allen Wissenschaftlern herrscht darüber Einigkeit, dass die immer wieder neu gestellte Frage: „Dürfen wir alles tun, was wir tun können?“ mit Nein beantwortet werden muss.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich fürchte aber, dass uns die Antwort auf diese Grundfrage – leider – nicht viel wei­ terhelfen wird. Denn was dürfen wir tun? Was müssen wir lassen?

An dieser Stelle er­ gibt sich Streit, der zu führen sein wird vor dem Hintergrund unserer eigenen Wertordnungen, indem wir unsere eigenen Wertordnungen erkennen und das, was uns als Person ausmacht, von dem unterscheiden lernen, was wir als all­ gemein verbindlich für die gesamte Gesellschaft feststellen dürfen. Wir sind das Parlament. Wir haben die Gesetze zu machen. Die Gesetze kennen keine Aus­ nahmen. Die Gesetze sind allgemeinverbindlich; unsere Wertordnungen sind es nicht. Es ist ein großer Unterschied zwischen dem, was ich in meinem eigenen Leben für richtig halte und woran ich mich halte, und dem, was ich in Allge­ meinverbindlichkeit für alle mit der Kraft des Gesetzes gebieten und verbieten kann. Die Ethik des Gesetzgebers verlangt von ihm Zurückhaltung in Wertfra­ gen. Denn wir sind ein Staat der weltanschaulichen Neutralität, in dem Katholi­ ken und Protestanten, Atheisten und Moslems, Juden und alle anderen Religio­ nen, die es auf der Welt gibt und die bei uns vorhanden sind, in Eintracht mit­ einander leben können müssen. Niemand darf in seinem Gewissen vergewaltigt werden. Die Rechtsethik erwartet von uns, dass wir diese Unterscheidung tref­ fen, dass wir das, was uns als Person ausmacht, kennen lernen und unterscheiden lernen von dem, was die Allgemeinheit von uns erwartet.

Die Menschenwürde ist ein Begriff, der sich nicht benutzen lässt wie eine binomische Formel in der Mathematik. Dies hat das Verfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder festgestellt. Jede Form von Verdich­ tung zur Ideologie hat es zurückgewiesen, und es hat es abgelehnt, die Men­ schenwürde positiv zu beurteilen und zu definieren. Menschenwürde ist immer nur erklärbar und feststellbar anhand der Verletzungen, bei denen es um Schwache, um Geschädigte, um Ohnmächtige geht, die von der Verletzung der Menschenwürde besonders gefährdet werden. Ich meine, daran sollten wir uns halten und daran sollten wir uns erinnern: dass die Menschenwürde nicht ein Gerinnungsprodukt von Ideologie ist und sich schon gar nicht als Knüppel eignet, mit dem man auf den Kopf eines anderen einschlägt, sondern genau der Punkt ist, an dem wir uns im Konsens aufeinander zubewegen müssen; denn Gesetze auf diesem Gebiet entstehen nur im Konsens.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie mich einmal kurz rekapitulieren, was wir als Par­ lamentarier auf dem Gebiet der Gesetzgebung eigentlich zu entscheiden haben. Wir ha­ ben Konsens – darüber wird nicht gestritten –, dass die Möglichkeiten der nach­ geburtlichen Genomanalyse insgesamt vom Gesetzgeber neu erörtert und neu eingegrenzt werden müssen. Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, das Recht auf Wissen und das Recht vor allem auch auf Nichtwissen, das Recht der Ver­ sicherungen, das Recht beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses – dies alles ist unstreitig und hätte eigentlich schon vorgestern erledigt sein können. Ich hoffe, dass das in dieser Legislaturperiode noch klappt, und zwar mit Zu­ stimmung des ganzen Hauses.

Sehr viel schwieriger wird es bei der Frage – die wir wahrscheinlich nicht zu erörtern haben, weil wir dazu keine Anträge vorliegen haben und in dieser Legislaturperiode wohl auch nicht bekommen –, inwieweit ein Embryo, der in vitro erzeugt worden ist, als Forschungsobjekt zur Verfügung steht. Ich halte die Entscheidung des Gesetzgebers von vor elf Jahren – ich nehme an, dass ich da auch weitgehende Zustimmung bei Ihnen finde –, die In-vitro-Fertilisation der na­ türlichen Zeugung und Empfängnis nachzubilden, nach wie vor für richtig. Ein Embryo, auch im Glas erzeugt, ist das zukünftige Kind zukünftiger Eltern und sonst nichts.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)

Er steht für andere Zwecke nicht zur Verfügung. Weder ist er ein Medikament zur Behandlung irgendeiner Fruchtbarkeitsstörung noch ist der Embryo ein Werkstück, das man unter Mangeleinreden betrachten kann, noch ist er ein Rohstoff für andere Zwecke.

(Beifall im ganzen Hause)

Diese Grundentscheidung, die der Gesetzgeber getroffen hat, sichert die Menschenwürde sowohl des Paares als auch des Embryos. Wir werden sicher­ lich in dieser Legislaturperiode und auch in der nächsten keine Anträge zur Veränderung des Embryonenschutzgesetzes bekommen und das ist gut so.

Dann gibt es das große Problem der PID, der Prä­ implantationsdi­ agnostik. Meine Damen und Herren, ich stehe nicht an zu sagen, Präimplantati­ onsdiagnostik ist nichts Gutes, genauso wenig wie der Schwanger­ schafts­ ab­ bruch. Wir wünschen uns Eltern, wir wünschen uns Paare, die Kinder anneh­ men, so wie sie sind, und nicht erst prüfen, ob sie für ihre Zwecke taugen.

(Beifall im ganzen Hause)

Aber ebenso wie beim Schwangerschaftsabbruch reden wir hier nicht darüber, ob Präimplantationsdiagnostik oder Schwangerschaftsabbruch etwas Gutes ist. Wir reden über die Grenzen des Strafrechts. Das Strafrecht ist dazu da, das ethische Minimum zu sichern; es ist die schärfste Waffe des Staa­ tes. Hinter jedem Gesetz, hinter jedem Urteil steht das Wort: Ich an deiner Stelle hätte anders gehandelt. – Wer mag das in jedem dieser Fälle sagen?

Wir müssen im Hinblick auf die schwer belasteten Paare und die Hochrisiko­ paare – sie sind ihrerseits Geschlagene – darüber nachdenken, ob wir sie mit dem Knüppel des Strafrechts noch treffen können, ob wir mit dem Strafrecht noch das erreichen können und sollten, was elterliche Hingabe im Grunde genommen so wichtig macht. Die Frage, die sich hier stellt, ist Thema der Bergpredigt: Richten wir hier nicht und müssen dabei in Kauf nehmen, dass wir selbst gerichtet werden? Ich finde, dass wir über das, was Strafrecht ist, nachdenken müssen und nicht über die Frage, ob diese Technologie das Selbstwertgefühl oder die Selbstbestimmung eines Menschen erweitert; das tut sie nicht. Wir müssen hier über die mit Konflikten und Belastungen verbunde­ nen Probleme diskutieren. Es geht dabei nicht um eine flächendeckende Tech­ nik zur Erweiterung des gelingenden Lebens.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Ich möchte Sie bitten – meine Zeit geht zu Ende –, dass wir von einem, was sich im Vorfeld dieser Debatte öfter gezeigt hat, Abstand nehmen: Wenn wir es richtig angehen, dann haben wir es nicht damit zu tun, die Guten und die Bösen voneinander zu trennen und Autodafés zu errichten, auf denen die Ketzer verbrannt werden. Ich bitte um alles in der Welt darum, dass wir davon Abstand nehmen, weil es der Debatte nichts nützt. Wir sollten auch davon Ab­ stand nehmen, Wissenschaft zu dämonisieren. Wissenschaft dient der Gesell­ schaft nicht nur dadurch, dass sie neue Möglichkeiten des Handelns, des Hei­ lens und des Helfens entwirft, sondern auch dadurch, dass sie Tabus verletzt; sonst gäbe es keine Anatomie, keinen
Darwin und keinen Freud.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir müssen uns gefallen lassen, dass uns die Wissenschaft nicht in Ruhe lässt, wenn wir die wohltuende Binde des Nichtwissens vor unseren Augen behalten. Nicht-wissen-Wollen ist das Recht des Einzelnen, aber nicht das der Gesell­ schaft.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Präsident, wenn Sie es mir erlauben, dann möchte ich als Letztes Folgendes erzählen, um Ihnen deutlich zu machen, dass auch unsere Söhne und Töchter, unsere Brüder und Schwestern, unsere Väter und Mütter Wissenschaft­ ler sein können: Als ich in Münster studierte, gab es dort einen Anatomieprofessor, der dafür bekannt war, dass er immer mit auf den Friedhof ging, wenn die kümmerlichen Reste der Leichen, die für Präparierkurse der Medizinstudenten dienten – unter den Studenten waren diese Kurse so etwas wie Initiationsriten, oft mit derben Späßen begleitet –, beerdigt wurden. Das war für uns alle und auch für mich als Jurastudentin dahin gehend stilbildend, wie man auch dann, wenn man das Objekt Mensch auf dem Tisch hat, mit dem Menschen, der er ist und der er war, menschenwürdig umgeht. Das war für mich ein Vorbild.

Ich danke Ihnen.

(Beifall im ganzen Hause)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile der Kollegin Maria Böhmer, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Bio- und Gentechnologie beschreiten wir nicht nur in der For­ schung, sondern auch in der Ethik Neuland. Erstmals ist der Mensch in bisher ungeahnter Weise Gegenstand der Forschung. Erstmals zeichnet es sich ab, dass der Mensch in die Entwicklung des Menschen selbst eingreifen und seinen genetischen Code verändern kann. Es stellt sich die Frage: Inwieweit ist der Mensch noch Geschöpf? Inwieweit wird er zum Produkt? Diese Frage geht tief in das Innerste des Menschseins. Wir müssen uns diesen fundamentalen Fragen stellen und wir ringen um die Antworten. Ich bin froh, dass wir das in diesem Hohen Hause heute tun.

Hoffnungen und Ängste, euphorische Begeisterung, aber auch Ratlosig­ keit treffen in diesen Diskussionen aufeinander. Wir sind mit überwältigenden Ergebnissen in der Grundlagenforschung konfrontiert; aber wir wissen noch längst nicht, ob die Anwendung damit auch gelingen kann.

Das hat sich bei der Entschlüsselung des menschlichen Genoms in be­ sonderer Art und Weise gezeigt. Das Buch des Lebens liegt geöffnet vor uns. Wir können die Buchstaben entziffern; aber wir können deshalb noch längst nicht den Sinn begreifen. Das zeigt: Je weiter wir in diese Geheimnisse des Le­ bens vordringen, desto schwieriger wird es, sie zu entschlüsseln. Vor uns liegt eine Jahrhundertaufgabe. Wir wissen nicht, ob es Wissenschaftlern je gelingen wird, den Stein der Weisen zu finden. Deshalb sollten wir uns auch in Diskussionen wie dieser in Be­ scheidenheit üben und – ich benutze jetzt einen Begriff des Bundespräsi­ denten – das menschliche Maß sehr wohl beachten. Wir brauchen ein ent­ sprechendes Bewusstsein. Wir alle wissen, dass es um die Fragen der Schöp­ fung und um die Fragen geht, wer wir sind und wie wir leben wollen. Wenn die Schallmauer einmal durchbrochen ist, dann sind Entscheidungen nicht mehr rückholbar.

Mir hat John Geerhart, einer der bekanntesten Stammzellenforscher in den USA, eine Mahnung mit auf den Weg gegeben. Er sagte zu mir: „Be patient!“ Er hat uns als Politikerinnen und Politiker ins Stammbuch geschrieben, Geduld zu haben, Geduld zu haben auch deshalb, weil sich der letzte Stand der Forschung schon morgen möglicherweise in einem ganz anderen Licht darstellt. Die Forschungs­ entwicklungen sind im Falle der Bio- und Gentechnologie rasant. Zugleich werden wir mit neuen ethischen Dimensionen konfrontiert.

Wir müssen aber auch vonseiten der Politik die Wissenschaft auffordern, Ge­ duld mit uns hinsichtlich der zu treffenden Entscheidungen zu haben; denn wir haben ein Recht auf Nachdenklichkeit, wenn es um solche zentralen Fragen des Menschseins geht. Wir brauchen eine breite Debatte in der Öffentlichkeit: über die Leitbilder von Menschenwürde, über die universelle Gleichheit aller Men­ schen, über das Verhältnis von Mensch und Natur, von Gesundheit und Lebensstilen sowie von unerlaubten Eingriffstiefen und gebotenen Grenzziehun­ gen. All das steht zur Diskussion.

Die Fragen müssen erörtert werden. Aber die Entscheidungsfindung ge­ hört in den Deutschen Bundestag.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der F.D.P. sowie des Abg. Roland Claus [PDS])

Die Politik darf und kann Themen von einer derartigen Tragweite nicht einfach an Wissenschaftler und Gremien delegieren. Die Politik und auch wir selbst müssen in diesen schwierigen Fragen Position beziehen. Wir müssen uns auch die Zeit lassen, um diese Fragen – seien es die grundsätzlichen, seien es Ein­ zelfragen – zu beantworten.

Wir haben im Deutschen Bundestag die Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ eingesetzt. Wir können nicht anderen Gre­ mien die Entscheidungen überlassen oder sie durch andere Gremien mögli­ cherweise sogar vorwegnehmen lassen. Diese Aufgabe müssen wir als Parla­ mentarierinnen und Parlamentarier verantwortungsvoll wahrnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Wer Neuland betritt, der braucht einen Kompass. Der Kompass liegt in dem, was ethisch verantwortbar ist. Er liegt in der Unverfügbarkeit des Men­ schen, im Schutz des Lebens von Anbeginn und in der Wahrung der Men­ schenwürde. Dazu können wir uns auf entsprechende rechtliche Grundlagen stützen.

Wann beginnt das zu schützende menschliche Leben? Diese Frage stand in den letzten Wochen und Monaten immer wieder in der Diskussion. Ich meine, es gibt eine klare Antwort. Ich hoffe auf eine große Übereinstimmung in dieser Frage. Es ist die Grundfrage, von der alles Weitere ausgeht. Zu schüt­ zendes Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle; denn von Anbeginn ist das volle Potenzial, also das volle genetische Programm des Menschen, vorhanden. Der Embryo ist menschliches Leben und nichts ande­ res. Es gilt, dieses menschliche Leben zu schützen und seine menschliche Würde zu wahren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Mi­ chael Goldmann [F.D.P.])

Wer anderes denkt, muss auch bedenken, was er aufgibt. Wer glaubt, dass das volle Lebensrecht erst danach anfange und dass es hinsichtlich der Menschenwürde Abstufungen gäbe, der muss überlegen, was es bedeutet, wenn man heute den 12., morgen den 14. und übermorgen den 16. Tag als Grenze nimmt. An diesem Beispiel wird deutlich, welche Willkür diesen Entscheidungen anhaftet. Solche Entscheidungen sind nicht tragfähig. Wir müssen klar sagen, dass es sich von Anfang an, also ab der Verschmelzung, um menschliches Le­ ben handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, diesen Schutz des Lebens von Anfang an zu gewährleisten.

Ich will noch ein Wort zu den Konsequenzen sagen, die sich daraus er­ geben. Zwei Fragen treiben uns nämlich in ganz besonderem Maße in der aktuellen Dis­ kussion um: Die eine Frage berührt die Fortpflanzungsmedizin und die andere die Embryonenforschung.

Bei der Fortpflanzungsmedizin sind viele von der Frage bewegt: Ermög­ licht es die Präimplantationsdiagnos-tik eventuell Eltern, die sich brennend ein Kind wünschen, ein gesundes Kind zu bekommen, auch wenn sie genetische Dispositionen haben, die dagegen sprechen? Auf der einen Seite müssen wir diese Sorge sehr ernst nehmen. Auf der anderen Seite liegt aber in der Waag­ schale das Leben als solches. Überlegen wir uns einmal, was es konkret be­ deutet, eine Präimplantationsdiagnostik durchzuführen: Das heißt, dass im frü­ hesten Stadium geprüft wird, ob der Embryo genetisch beschädigt ist. In der Konsequenz führt das dazu, dass dieser aussortiert wird. Aussortieren heißt selektieren, heißt, möglicherweise behindertes Leben wegzuwerfen und zu tö­ ten. Ich glaube, an dieser Stelle ist aus Achtung vor dem Leben und dem sich daraus ergebenden Schutz für dieses eine solche Schlussfolgerung nicht zuläs­ sig. Deshalb scheidet für mich die Präimplantationsdiagnostik aus.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Ein Leserbrief, den ich gestern in der „Welt“ gesehen habe, hat mich sehr bewegt, nicht allein wegen seines Inhaltes, sondern auch deswegen, weil ich die Schreiberin dieses Leserbriefes seit ihrer Geburt kenne. Heute ist dieses Mädchen 14 Jahre alt und hat Mukoviszidose. Sie hat in der „Welt“ geschrie­ ben – ich weiß, wie die Eltern darüber denken und wie sehr diese Frage das Mädchen in ihren jungen Lebensjahren schon persönlich bewegt hat –: Sie findet ihr Leben trotz aller Beschwernisse ganz und gar nicht lebensunwert. Sie geht ins Gymnasium, sie spielt, hat Freunde und vor allen Dingen Ziele. Sie will in diesem Leben et­ was erreichen. Zugleich sagt sie aber auch: Sie habe die Sorge, dass sie, wenn die Diagnosemöglichkeit PID vor Jahren zugelassen worden wäre
– über die Zulassung diskutieren wir ja jetzt –, heute nicht in dieser Welt wäre, nicht le­ ben könnte und nicht all das, was an Fülle des Lebens vor ihr liege, erfahren könnte.

Die Botschaft, die uns ein behindertes Mädchen, ein Mädchen mit einer schweren Krankheit, hier mit auf den Weg gibt, lautet: Lasst mich leben! Zer­ stört nicht das Leben, sondern sagt Ja dazu und ermöglicht es, dass behinder­ tes und von Krankheit umfangenes Leben eine Chance hat in dieser Welt! Ich glaube, wir sind in besonderem Maße aufgerufen, diesen Ruf zu hören und die­ sem Ruf auch nachzugehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker [SPD])

Ich hoffe und setze darauf, dass wir in diesem Bewusstsein eine Entscheidung für das Leben treffen.

Das gilt auch dann, wenn wir darüber entscheiden, ob wir verbrauchende Embryonenforschung wollen. Wenn wir wissen, dass es auf der einen Seite eine Illusion wäre, wie uns Forscher sagen, zu glauben, dass die Hoffnungen auf Heilung von Krankheiten bald eingelöst werden können, aber auf der anderen Seite feststeht, dass ein Embryo Leben ist, dann muss an dieser Stelle klar sein, wo wir den Schutz verstärken müssen. Es gibt viele andere Möglichkeiten im Bereich der Stammzellenforschung, die ethisch unproblematisch sind. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten ergreifen. Chancen, die sich bieten, sollen wir nutzen, aber zugleich das Leben schüt­ zen. Es darf nie und nimmer zur Disposition stehen!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ernst Ul­ rich von Weizsäcker [SPD] und des Abg. Hans-Michael Goldmann [F.D.P.])

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort der Kollegin Andrea Fischer, Bündnis 90/Die Grünen.

Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir heute diese ungewöhnliche Debatte im Bundestag führen, hat damit zu tun – das wurde schon gesagt –, dass unser Wissen um den Menschen durch die rasanten Fortschritte der biotechnischen Wissenschaften in den letzten Jahren unglaublich gestiegen ist. Das Humange­ nomprojekt hat uns Erkenntnisse über das Innerste des menschlichen Körpers verschafft. Damit einher gingen Entwicklungen in der Medizin oder zumindest Aussichten darauf.

Gentechnisch hergestellte Medikamente und Diagnos-tika sind längst eine Selbstverständlichkeit und haben schon sehr, sehr vielen Menschen geholfen. Es bestehen gute Chancen, dass auf diesem Weg noch weitere segensreiche Neuerungen zu erwarten sind. Das gilt unter anderem für den Bereich der Pharmakogenetik. Es ist offen, welche weiteren Wege uns durch die zu erwar­ tenden Erkenntnisse aus dem Humangenomprojekt und der Proteomics­ forschung noch eröffnet werden. Deswegen ist es gut, dass hier vielfach ge­ forscht und dies auch durch Förderung vonseiten des Staates unterstützt wird.

Als Zuschauer, als interessierte Laien und auch als eines Tages viel­ leicht von diesen Fortschritten Begünstigte stehen wir staunend und fasziniert vor diesen Entwicklungen und den Verheißungen, die darin liegen. Wir bewun­ dern den großartigen wissenschaftlichen Fortschritt. Wir sind neugierig auf im­ mer neue Erkenntnisse über unseren Körper, was ihn steuert, was ihn krank macht. Ironischerweise lernen wir dabei gerade von den Genforschern, dass all diese Prozesse viel komplizierter sind, als es der boulevardeske Aus­ druck von einem Intelligenzgen oder der genetischen Bestimmung glauben ma­ chen könnte.

Die Besonderheit dieser neuen Forschung, dass wir die Vorgänge in un­ seren Körpern besser verstehen, ist ihre große Stärke und zugleich stellt sie uns genau dadurch vor Herausforderungen. Wir müssen uns ihnen stellen, ge­ rade wenn und weil wir die positiven Potenziale der Gentechnik weiter erschlie­ ßen und nutzen wollen.

Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Entscheidungen unter der Prämisse treffen, dass wir die Chancen auf Heilung nutzen wollen. Nie­ mand, der sich an dieser Diskussion beteiligt, ist gegenüber den Hoffnungen auf Hilfe vonseiten der Schwerkranken unempfindlich. Deswegen sollten wir es uns auch nicht gegenseitig unterstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Was es aber für uns so schwierig macht, ist, dass wir mit dem Willen zu heilen allein keinen Maßstab haben, wenn wir unsere Entscheidungen treffen. Wenn Heilung nämlich der alleinige Maßstab wäre, gäbe es gar keine Grenzen, die wir aus Respekt vor dem Lebensrecht eines anderen Menschen ziehen könnten und müssten. Hier eine Abwägung zu finden und diese Aufgabe zu lösen be­ deutet, die Chancen von Biomedizin und Gentechnik verantwortungsbewusst wahrzunehmen.

Es gibt zurzeit – davon war bereits bei den Kolleginnen die Rede – vor allem ein Verfahren aus der Biomedizin und einen Bereich der gentechnischen Forschung, die im Zentrum dieser Abwägungen stehen und die Frage nach der Grenzziehung aufwerfen. In den letzten Wochen war die Diskussion auf die Zulässigkeit von Präimplantationsdiagnostik sowie Forschung unter Verbrauch von Embryonen konzentriert. Oft genug konnte man den Eindruck gewinnen, an der Haltung gegenüber diesen beiden Fragen entscheide sich die grundlegende Haltung zur Gentechnik und die Erschließung ihrer Chancen. Das ist in der Sa­ che nicht zutreffend; denn es handelt sich bei der PID um einen sehr randstän­ digen Bereich der Anwendung neuer Diagnoseverfahren und bei der Forschung an embryonalen Stammzellen um einen unbestreitbar sehr wichtigen, aber eben nicht um den einzig entscheidenden Bereich der Forschung. Wer in die­ sen beiden Punkten für Grenzziehung plädiert, wird sich vielen kritischen Fra­ gen danach stellen müssen, ob dies berechtigt ist und ob er die Grenze richtig zieht. Aber er wird sich nicht vorwerfen lassen müssen, dass damit der gesam­ ten Forschungsrichtung und allen neuen Heilungschancen der Weg abge­ schnitten würde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abge­ ordneten der SPD und der PDS)

Das heißt, es geht auf der materiellen Ebene nicht um ein Ja oder Nein zur Gentechnik. Trotzdem halte ich es für berechtigt, dass wir genau über diese Fragen mit so viel Energie streiten; denn hier geht es um unser Menschenbild, unsere Werte, die Regeln unseres Zu­ sammenlebens und vor allem auch darum, wie wir sie in Zukunft im Angesicht der medizinischen Fortschritte gestalten wollen.

In der Bündnisgrünen-Fraktion haben wir uns mit einer großen Mehrheit für eine Grenzziehung ausgesprochen, die sich an der Unverfügbarkeit des menschlichen Embryos für die Auswahl von Kindern ebenso wie für die fremd­ nützige Forschung festmacht. Selbst wenn wir in der Fraktion eine große Mehrheit für diese Position haben, so gibt es auch bei uns andere Meinungen und vor allem – das ist in einer welt­ anschaulich nicht gebundenen Partei wie jener der Bündnisgrünen selbstverständ­ lich – unterschiedliche Begründungen für diese Position. Dabei verbindet uns das verfassungsrechtliche Gebot der Wahrung der Menschenwürde.

Bei der Präimplantationsdiagnostik stehen wir vor der Frage, ob wir zu­ lassen wollen, dass menschliche Embryonen sich nur dann zu Menschen ent­ wickeln sollen, wenn sie nicht Träger einer bestimmten genetischen Krankheit sind. Wir, auch ich ganz persönlich, verstehen gut die Angst der Eltern vor der Belastung für sie und das Kind, die von dieser Erkrankung ausgeht. Trotzdem wollen wir dieses Verfahren nicht zulassen, weil wir nicht damit beginnen wol­ len, Kinder nach ihren gesundheitlichen Eigenschaften auszuwählen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Diejenigen, die für dieses Verfahren sprechen, verweisen darauf, dass es heute vielfach zu Schwangerschaftsabbrüchen kommt, wenn die künftigen Eltern im Verlauf der Schwangerschaft die Information über die Behinderung ihres Kindes erhalten; dann sei es schonender, diesen Schwangerschaftskon­ flikt von vornherein zu vermeiden.

Ich möchte gegenfragen: Kann es sein, dass aus der immer mehr um sich greifenden Praxis, ein Kind wegen seiner künftigen Behinderung nicht an­ zunehmen, zwangsläufig folgt, diese Praxis auch noch zu vereinfachen? Oder müssen wir nicht vielmehr andersherum fragen, warum Eltern nicht den Mut fassen können, ein Kind mit einer Behinderung anzunehmen? Wir alle stehen doch in der Pflicht. Wir können etwas dafür tun, dass das Leben mit einem kranken oder behinderten Kind nicht so schwer ist, wie es den Eltern heute häufig gemacht wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-wie bei Abge­ ordneten der SPD und der PDS)

Obwohl es schwer ist, nehmen heute viele Eltern diese Herausforderung an. Sie zu unterstützen und den anderen die Chance zu geben, dass sie so le­ ben können, darum sollten wir mit viel Energie streiten, statt darum, wie wir das Leben mit einer Behinderung vermeiden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Deswegen plädiere ich dafür, die Praxis der pränatalen Diagnostik und die dar­ aus oft folgenden Schwangerschaftskonflikte in den Mittelpunkt unserer Überle­ gungen zu stellen.

Diese Praxis muss uns auch beeindrucken, wenn wir darüber sprechen, ob wir dieses Verfahren nicht wenigs­ tens in engen Grenzen zulassen könnten, eine Frage, die hier nahe liegt, wie Frau von Renesse gesagt hat. Aber mit Blick auf diese Erfahrungen steht doch zu erwarten, dass sich auch bei der Prä­ implantationsdiagnostik eine Begrenzung nicht einhalten lässt, dass die Nach­ frage nach diesem Verfahren steigen wird,

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Alle Erfahrungen zeigen das!)

sodass es immer selbstverständlicher sein wird, von künftigen Eltern zu verlangen, dass sie kein kran­ kes Kind bekommen oder dass sie sich vielleicht sogar, wenn sie es doch wollen, dafür rechtfertigen. Aber ein Kind braucht doch gerade Eltern, die es annehmen, wie es ist, die es lieben, unabhängig von seiner Gestalt und seinen Fähigkeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Diese Haltung steht nicht im Widerspruch zu unserer Position zur Rechtslage hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs. Hier wird bei beste­ henden Schwangerschaftskonflikten darauf verzichtet, das Grundrecht des Kin­ des gegen den Willen seiner Mutter strafrechtlich durchzusetzen. Die Frau hat das Recht, selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Bei der PID aber gibt es keine Schwangerschaft, die eine Notlage begründen könnte und in der die Lebensansprüche gegeneinander abgewogen werden könnten.

Eine kritische Überprüfung der bestehenden Praxis bei der Diagnose von behinderten Föten sollte uns alle zum Nachdenken darüber anregen, ob das unsere Haltung zu behinderten Menschen zum Schlechten verändert und ob wir hier nicht zur Umkehr aufgefordert sind.

Keinesfalls aber kann es dabei um eine Gesetzesänderung gehen. Im Gegenteil verweise ich darauf, dass das dem Geist des 1995 reformierten § 218 des Strafgesetzbuches entspricht, in dem die eugenische Indikation ausdrück­ lich abgeschafft worden ist. Ich bin sicher, dass niemand etwas gewinnt, wenn er die Entscheidungen, die in der Biopolitik anstehen, mit einer Neuauflage der Diskussion um den § 218 verbindet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD)

Eine ebenso schwierige Entscheidung wird von uns bei der Forschung mit Stammzellen erwartet, die unter dem Verbrauch von Embryonen gewonnen werden. Das wäre nach all den Schritten, die wir schon jetzt gegangen sind, ein Schritt, der eine andere Qualität hat. Embryonen zu verbrauchen hieße, menschliches Leben zu einem außerhalb seiner selbst liegenden Zweck zu benutzen. Es macht aber doch gerade die Menschenwürde aus, dass der Mensch für sich selbst steht, dass er keinem Zweck dienbar sein muss und sein darf.

Wir entkommen diesem Problem nicht, indem wir den Status des Embryos erst graduell unter Schutz stellen. Dies hieße, willkürlich eine Grenze zu setzen; denn die Biologie hilft uns nicht mit einer eindeutigen Bestimmung, wann jenseits der Befruchtung noch einmal Einschnitte in den Entwicklungs­ prozess des Embryos zu rechtfertigen sind. Eine einmal unter Nutzenkriterien gesetzte Grenze lässt sich jederzeit wieder verschieben; denn der entschei­ dende Schritt wäre damit getan.

Das ist eine schwere Entscheidung. Denn die Aussagen der Forscher über das, was sie sich davon erwarten, sind sehr viel versprechend. Sie wird uns jedoch dadurch erleichtert, dass die Fortschritte bei der Forschung an Stammzellen von Erwachsenen in letzter Zeit gewaltig sind. Aber ich meine, dass es auch aus der Perspektive von kranken und behinderten Men­ schen wichtig ist, dass menschliches Leben nicht verfügbar ist. Dass der Schutz des menschlichen Lebens an keine Bedingung geknüpft wird, weder an Fähig­ keiten noch an die Entwicklungsstufe, ist für uns alle ein Schutz, besonders aber für diejenigen Menschen, die dieses Schutzes aufgrund von Schwächen insbesondere bedürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD und der PDS)

Diese Diskussionen, die in einer breiten Öffentlichkeit geführt werden, stehen erst am Anfang. Die Entscheidung des Parlaments ist noch in weiter Ferne. Es wird auf uns alle ankommen, wie wir diese Debatte führen. Sie braucht gegenseitigen Respekt und Ernsthaftigkeit. Wir müssen die Wünsche und die Ängste, die in dieser Debatte auftauchen, ernst nehmen. Es gibt keine falschen Wünsche. Es kann aber gute Gründe geben, sie nicht zu erfüllen. Kei­ ner von uns sollte sich mit seiner eigenen Moral hochmütig über die anderen stellen. Jeder von uns sollte sich in dieser Diskussion immer wieder einmal durch die Argumente des anderen verunsichern lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Die Biowissenschaften haben uns neue Freiheiten geschenkt. Sie haben uns damit neue Fragen aufgegeben. Der Mensch hat immer die Freiheit, sich für Selbstbeschränkung zu entscheiden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kollegen Edzard Schmidt-Jortzig, F.D.P.-Fraktion, das Wort.

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr ver­ ehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie gut es ist, dass sich der Bundestag ein­ mal ganz grundsätzlich, und zwar vor einer konkreten Befassung mit Regelungsvorhaben oder Gesetzentwürfen, über den Bereich der modernen Biomedizin Gedanken macht, ist schon mehrfach unterstrichen worden. Mir erscheint dabei in der Tat wichtig, die Erwägungen über den engeren Bereich der reinen Gentechnik hinaus auf das ganze Feld neu in den Blick gekommener Grundbelange menschlicher Existenz zu erstrecken.

Der Fächer staatlicher Regelungsbedarfe ist angesichts des medizinisch-naturwissenschaftlichen Fortschritts umfassend geöffnet; machen wir uns da bitte überhaupt nichts vor. Dieser Fächer beginnt mit der Spende von Keim­ zellen und deren künstlicher Verschmelzung, den Möglichkeiten genetischer Diagnostik an embryonalen Stammzellen und der Erforschung sowie Klonierung dieser Bestandteile. Er umfasst pränatale Biopsien, die selektive Abtreibung von Föten, die Gentherapie sowie den Keimbahneingriff und reicht bis zum Ende des menschlichen Lebens, bis zu den Fragen von Sterbehilfe, Patien-ten­ selbstbestimmung und den Bedingungen von Organ-entnahmen. Es ist wichtig, diese Einzelprobleme immer als Teil eines Gesamtbogens zu sehen, in dessen Mittelpunkt der Mensch steht.

(Beifall bei der F.D.P.)

All unsere Gestaltungs-, all unsere Steuerungs- und Regelungsbe­ mühungen haben sich auf das Wohl des Menschen hin aus­ zurichten und nicht irgendwelche abs-trakten Vorteile ins Auge zu nehmen:

Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Staat um des Staates willen.

Dies war bekanntlich der Eingangsartikel im Vorentwurf unserer Verfassung und gilt inhaltlich heute noch immer und genauso – und vielleicht mehr denn je.

Dafür hilft aber sicherlich eine Beschwörung guter alter medizinischer Idylle wenig. Der Rubikon für die Möglichkeit des Eingriffs in die menschlichen Lebenssubstanzen ist am Beginn des Lebens mit der Zulassung von In-vitro-Fertilisationen und am Ende des Lebens mit der Gestattung von Organtransplantationen längst unwiderruflich überschritten.

(Beifall bei der F.D.P.)

Sich hier heute noch im Stand der Unschuld und in der vollen Entscheidungshoheit über Gut und Böse oder Ja oder Nein zu wähnen wäre reichlich realitätsfern.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zu viele Einzelentscheidungen haben schon Richtpunkte gesetzt. Dazu gehört auch, verehrte Frau Kollegin Fischer, § 218 a Abs. 2 StGB.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

Das kann man auch mit noch so hohem Argumentationsaufwand nicht mehr ungeschehen machen. Die Zulassung etwa der Tötung von Föten – mit welch guten Gründen auch immer – steht natürlich im Abgleich mit der Frage einer Zulässigkeit des Tötens von Embryonen. Die dankbare Hinnahme von Zellkultivierung und Implantationen bei Läsionstherapien von Blutsubstanzen, Haut oder Rückenmark hat natürlich Vorwirkungen auf das therapeutische Klonieren anderer Zellen. Es ist ein Flickenteppich einzelner Präjudizien entstanden, die zusammenzuführen nur schwer noch gelingen will. Auch um deswillen ist eine Besinnung auf das Grundsätzliche unerlässlich.

In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit will ich dazu nur zwei Stichworte geben:

Erstens. Es wird gewiss darum gehen, verlässlich die Bedingungen menschlichen Lebens, das heißt, seinen für das Recht maßgeblichen Beginn und sein Ende zu bestimmen, und damit die Skala seines ethischen wie rechtlichen Schutzbedarfs festzulegen.

Gleiches gilt – wahrscheinlich noch viel grundsätzlicher und schwieriger – für die Menschenwürde. Lebensschutz und Würdeschutz sind jedenfalls deutlich auseinander zu halten. Beide betreffen ganz unterschiedliche Ebenen menschlicher Realität: der Lebensschutz die physische, der Würdeschutz die geistig-reflektorische. Leben ist ein biologisches Faktum, Würde eine soziale Wertung. Nichts ist in dem schwierigen Diskurs störender und vernebelnder als der immer wieder zu hörende sich auf die Verfassung stützende Vorwurf, hier werde aber nun doch die Würde des menschlichen Lebens bedroht. So steht es eben nicht in der Verfassung. Es geht in Art. 1 Grundgesetz vielmehr um die Würde des Menschen und nicht des menschlichen Lebens. Das körperliche Element von Leben und Gesundheit wird dagegen in Art. 2 Grundgesetz unter völlig anderen Bedingungen geschützt. Wer immer dies durcheinander wirft – egal, ob bewusst oder unbewusst und von welch hohem Podest auch immer – und dazu noch – wie kürzlich geschehen – die Verfassungskeule schwingt, der verhindert eine angemessene, differenzierte Linienführung und Linienfindung.

(Beifall bei der F.D.P.)

Menschenwürde ist eben gegen nichts abwägbar, auch mit noch so vielen guten Gründen nicht. Dies war – jedenfalls in meinen Augen – auch das Missverständnis in der Abtreibungsdebatte. Menschenwürde ist, wie die Verfassung sagt, unantastbar. Der Schutz des Menschenlebens aber lässt sehr wohl Einschränkungen zugunsten anderer Rechtsgüter zu. So steht es ausdrücklich im Grundgesetz. Dies ist auch für eine intakte, tragfähige Gesellschaftsordnung unerlässlich.

Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, muss von Beginn an jedem gedanklichen Absolutismus abgeschworen werden. Es gilt, die verschiedensten Facetten, Rechtsbelange, Zwecke, Interessen und Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen und gegebenenfalls durch wechselseitige Aufeinanderabstimmung zu harmonisieren. Bei der Präimplantationsdiagnostik geht es eben nicht nur um kompro­ misslosen Schutz des embryonalen menschlichen Lebens, sondern auch um die sozialen Chancen des künftigen Kindes, um das psychische Zurechtkom­ men der Eltern mit seiner begrenzten Perspektive und den ärztlichen berufli­ chen Heilungs- und Leidensvermeidungsauftrag.

Hüten wir uns also – das wäre mein größter Wunsch in dieser Debatte – in diesem hochdifferenzierten sensiblen Gelände vor Einseitigkeiten und Fun­ damentalismen, vor unkritischem Fortschrittsglauben genauso wie vor bunkerhafter Fortschrittsverweigerung.

Aufgegeben sind uns ein mühsames, intensives Abwägen zwischen den verschiedensten Aspekten und die Suche nach Ausgleich zwischen all dem Gegenläufigen. Die heutige Debatte kann dafür nur ein erster, ein vager Anfang sein.

Danke sehr.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kollegen Roland Claus, PDS-Fraktion, das Wort.

Roland Claus (PDS): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Spannende und zugleich das Verführerische in dieser Bioethikde­ batte ist doch wohl, dass Chancen und Gefahren so dicht beieinander liegen. Ich finde es gut, hier mitzuerleben, wie wir Abgeordneten uns als Suchende, Hoffende, zu wenig Wissende öffentlich darstellen, wo wir doch sonst als Politi­ kerinnen und Politiker gern die Wegweisenden, die Alleswissenden geben. Zu dieser Offenbarung will ich gern beitragen und unumwunden eingeste­ hen, dass wir demokratischen Sozialisten uns dabei schwer tun, weil tradierte Wertevorstellungen für diese Debatte nicht ausreichen. Das geht uns wohl nicht allein so. Ich finde es auch ehrlich, dass man uns das anmerkt.

Die PDS-Fraktion vertritt in dieser Debatte verschiedene Positionen und wir werden das auch kenntlich machen. Der einigende Grundsatz heißt auch für uns: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Ich will dem Herrn Bundespräsidenten nicht näher treten, als das für ihn unschädlich ist, aber für seine Berliner Rede zu diesem Thema gibt es in meiner Fraktion sehr viel Zustimmung. Das zu sagen muss dann ja auch erlaubt sein.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

Johannes Rau hat schwierige Dinge so gesagt, dass alle, die es denn wollen, ihn verstehen können. Ich fände es gut, wenn diese Art des Umgangs mit dem Thema vom Fernsehen aufgegriffen würde, ich will sagen: in einer Art Serie und nicht Talkshow, im Sinne von Aufklärung und nicht zum Zwecke me­ dialer Schaukämpfe.

Ich will dem Versuch das Wort reden, uns alle hier im Bundestag nicht hastig in verschiedene Lager einzuteilen. Was zum Teufel treibt uns eigentlich zu einer vorschnellen Polarisierung? Sind es nicht die selbst geschaffenen Zwänge, wegen vermeintlicher Klarstellung und Erkennbarkeit Fronten aufzumachen und uns an den Polen zu versammeln? Ist es so sonderlich demokra­ tisch, die Fraktionsgrenzen aufzuheben, um sich sofort danach in oder hinter neuen Gräben wieder einzurichten?

(Beifall des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])

Warum in aller Welt müssen wir ganz am Anfang einer wirklich großen Debatte zuerst über die Versetzung von Rechtsnormen reden? Das leuchtet mir nicht ein. Warum können nicht die Argumente in gegenseitiger Achtung erst einmal ausgetauscht werden?

Lassen Sie uns doch zunächst über die Chancen, vor allem über die vielen ungenutzten Chancen, reden. Die Wendung „Es ist viel Raum diesseits des Rubikon“ hat Johannes Rau ja sehr treffend formuliert. Diesseits des Rubikon ist mit moderner Biotechnologie auch jede Menge neuer Arbeit denk­ bar, zum Beispiel in der Anwendung der Tropenmedizin, bei der Aidsbe­ kämpfung, bei der Abwehr wiederkehrender Seuchen wie der Tuberkulose, auch bei der Bekämpfung von Hungersnot. Es wäre daher verantwortungslos, den öffentlichen Eindruck zu verbreiten, mit Biotechnologien könnten Arbeits­ plätze nur dort entstehen, wo gerade die Goldrauschmentalität der Gentechnik zu Hause ist.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ich meine, die Debatte läuft auch deshalb so, wie sie momentan läuft, weil Politik ihrer gesellschaftlichen Verantwortung heute nicht ausreichend gerecht wird. Es ist ein Bild etwa der Art verbreitet, Hightech sei modern und Ethik sei etwas von gestern. Ich meine, das darf so nicht hingenommen werden. Was wir brauchen, ist eine politische Verantwortungsgemeinschaft, in der fachwissenschaftlicher und ethischer Vorlauf befördert werden. Das nenne ich modern.

(Beifall bei der PDS)

Die Menschheitsgeschichte zeigt doch deutlich genug, dass ihr nicht alles, was im Namen von Fortschritt und Modernisierung angelegt war, auch zum Nutzen gereichte. Natürlich brauchen wir Wissenschaftsfreiheit, aber zugleich auch die gesellschaftliche Abwägung der Folgen von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Es geht doch nicht an, nach der Logik zu verfahren: Forschungsfreiheit jetzt, industrielle Vermarktung sofort und die Folgenabschätzung kommt irgendwann später.

(Beifall bei der PDS)

Rechtliche Schranken machen einen Sinn, solange die Folgen neuer Technologien nicht einigermaßen ergründet sind; ich weiß, ganz geht das nie. Man erwirbt sich so auch den wenig beliebten Titel eines Bedenkenträgers. Sei es drum – das ist mir lieber, denn als Träger von Bedenkenlosigkeit zu gelten.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Stefan Heym hat im Juni 1989 – also vor zwölf Jahren, und wenn wir uns erinnern, in einer noch anderen Welt – in einer Debatte unter dem Titel „Über eine Ethik von morgen“ in Frankfurt am Main vor den Folgen des Ausbleibens gesellschaftlicher Vernunft bei der ungezügelten Anwendung und Vermarktung der Gentechnik gewarnt. Er sagte:

Es stimmt nicht mehr, dass erst das Fressen kommt und dann die Moral – nein, wenn nicht die Moral sein wird, zuerst und allzeit von nun an, wird es nichts mehr zu fressen geben und nichts mehr zu atmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns über die Verantwortung von moderner Politik für Technologieentwicklung unvoreingenommen, aber verantwortungsbewusst streiten und dann entscheiden, damit nicht eintritt, wovor uns Stefan Heym einst warnte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Abgeordneten Gerhard Schröder, SPD-Fraktion, das Wort.

Gerhard Schröder (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das Wichtigste, was in dieser Debatte deutlich geworden ist, ist, dass wir nicht nur für die Inhalte dessen, was gesagt wird, sondern auch für die Form Verantwortung haben und nach dem Ablauf der Debatte auch wahren. Deswegen war es wohltuend, dass hier niemand dem Anders­ denkenden Gewissen, Moral, auch Ernsthaftigkeit abgesprochen hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)

Niemand bestreitet, dass die wichtigste Grenze, die uns gesetzt ist, Art. 1 des Grundgesetzes ist. Das ist eine Grenze, die von der Würde des Menschen handelt. Sie ist und sie bleibt für uns unantastbar. Ich denke, dies eint uns. Worüber wir aber streiten und weiter streiten werden, ist, was das denn im Einzelnen heißt, was also bezogen auf unsere Handlungen im Einzelnen ethisch vertretbar ist und was nicht.

Diese Fragen zu entscheiden, das setzt zunächst einmal möglichst viel an Information voraus, und zwar an umfassender und vorurteilsfreier Information. Das bezieht sich nicht nur auf diejenigen, die hier an der Debatte teilnehmen, sondern auf die ganze Gesellschaft. Nur eine Gesellschaft, die Bescheid weiß und offen über Optionen diskutieren kann, ist in der Lage, über eine solch schwer wiegende Zukunftsfrage wie die der umfassenden Nutzung der Gentechnik zu entscheiden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)

Entgegen manchem Missverständnis möchte ich sagen, dass der von mir einberufene Nationale Ethikrat kein Ersatzparlament sein soll. Das könnte er auch gar nicht.

(Zurufe von der CDU/CSU: Was soll er denn sein? – Da sind wir aber beruhigt!)

– Vielleicht kann man das in dieser Diskussion mal lassen.

Der Ethikrat soll kein Ersatzparlament sein; er bietet die Möglich­ keit, die Diskussion in der Gesellschaft zu erweitern und sachverständiger werden zu lassen und sie immer wieder zu bereichern. Natürlich ist er auch eine Möglichkeit, sachverständigen Rat zu geben. Ich denke, dagegen spricht wenig.

Präsident Wolfgang Thierse: Herr Kollege Schröder, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Seifert?

Gerhard Schröder (SPD): Nein, ich würde meine Rede gerne im Zu­ sammenhang vortragen.

Zu den umstrittensten Themen gehört sicherlich – das ist auch hier deut­ lich geworden – der Embryonenschutz. Soweit ich die Diskussion verfolgen konnte, bietet das bestehende Embryonenschutzgesetz einerseits ausreichen­ den Schutz und lässt andererseits genügend Spielraum für Wissenschaft und Forschung. Ich meine deshalb, dass wir gut beraten sind, dieses Gesetz nicht vorschnell zu ändern. Wir können uns also auf der Basis dieses Gesetzes für eine ausführliche, offene und gewissenhafte Diskussion Zeit lassen. Darum geht es uns allen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Ich stimme Herrn Schmidt-Jortzig ausdrücklich zu, wenn er darauf hin­ weist, dass uns der Rückgriff auf das Verfassungsgericht zurzeit wenig hilft; denn sowohl Altbundespräsident Roman Herzog als auch die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts haben überzeugend deutlich gemacht, dass zu die­ ser Frage die Judikatur des Gerichts nicht vorliegt. Das Gericht ist mit dieser Frage –jedenfalls bislang – nicht direkt beschäftigt worden. Wer also den Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit des einen oder anderen Handelns bemüht, sollte diese Stimmen unbedingt zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

Das eigentliche Potenzial der Gentechnik liegt darin, neue Medikamente und neue Behandlungsmethoden zu entwickeln, mit denen schwerste, bisher nicht heilbare Krankheiten unter Umständen geheilt oder gelindert werden kön­ nen. Sicherlich ist die religiös motivierte Position zu respektieren, die das Schicksal von Schwerstkranken und Patienten, die zum Beispiel an Krebs, Alz­ heimer,
Parkinson, Mukoviszidose oder an einer anderen Krankheit leiden, als bedauerlich, am Ende aber unabänderlich empfindet. Aber ich frage mich: Ist nicht der Wunsch, die ärztliche Pflicht, alles nur Menschenmögliche für die Heilung schwerstkranker Menschen zu unternehmen, ebenso zu respektieren?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der F.D.P. und der PDS)

Ich denke, die Ethik des Heilens und des Helfens verdient ebenso Respekt wie die Achtung der Schöpfung. Ich sehe nicht, dass wir in einer Situation sind, in der sich beides gegenseitig ausschließt.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordne­ ten der PDS)

Ich bin der festen Überzeugung: Man darf den Forschern, die beispiels­ weise große Hoffnungen in die Stammzellenforschung setzen, nicht pauschal dunkle, unethische Motive unterstellen. Es mag auch unter Wissenschaftlern Aufschneider und Scharlatane geben, aber die allermeisten forschen Tag für Tag mit dem großartigsten Ziel überhaupt, nämlich Menschenleben zu retten. Dafür haben sie Respekt und Anerkennung verdient.

(Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordne­ ten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Wir stimmen sicherlich darin überein, dass das medizinische und thera­ peutische Potenzial der Gentechnik nicht allein – darin stimme ich Ihnen zu, Frau Fischer –, aber doch auch von der Forschung an Stammzellen abhängt. Es besteht in der Gesellschaft augenscheinlich Einigkeit darüber, dass die For­ schung mit adulten Stammzellen erlaubt ist, ja sogar noch intensiviert werden soll. Wie aber verhält es sich mit den embryonalen Stammzellen? Es gibt eine Reihe von Forschern, die embryonale Stammzellen für wirksamer halten, wenn es um die Entwicklung neuer Therapiestrategien zur Ersetzung abgestorbener Zellen geht. Es gibt jene in unserem Land, die auf die Notwendigkeit verglei­ chender Forschung hinweisen. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 schließt die Herstellung von Embryonen allein zu Forschungszwecken aus. Ich denke, dabei sollte es bleiben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS)

Aber wie wollen wir es mit den überzähligen befruchteten Eizellen halten, die bei der künstlichen Befruchtung in Deutschland anfallen? Nach Schätzun­ gen lagern mehr als 100 Embryonen in Deutschland. Unser Gesetz erlaubt eine künstliche Befruchtung nur, um eine Schwan­ gerschaft herbeizuführen. Genau dafür aber werden diese befruchteten Eizellen nicht mehr benötigt. Die Frage ist: Was wird mit ihnen passiert? Ist es ange­ sichts der Alternative, sie wegzuwerfen, nicht doch vertretbar, begrenzte Forschung an ihnen zu ermöglichen? Diese Frage wird uns nicht loslassen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Noch eine andere Frage bewegt mich: Laufen wir nicht Gefahr, den Streit um die PID überzubewerten? Die PID ist ein rein diagnostisches und kein therapeutisches Verfahren.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Ein selektives Verfahren!)

Bei ihr findet kein Eingriff in die Erbsubstanz statt. Mit der PID werden somit keine genetisch veränderten Menschen erzeugt. Die Befürworter der PID sagen, aufgrund einer medizinischen Indikation könne eine Schwangerschaft straffrei abgebrochen werden. Statt die ent-sprechenden Tests erst im Mutterleib vorzunehmen, plädieren sie dafür, diese Tests bei genetisch belasteten Eltern bereits vorher zuzulassen. Ich denke, dafür gibt es Gründe, die achtbar sind.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ist der Rubikon wirklich überschritten, wenn ein Verfahren, das im Mutterleib angewendet werden darf, unter den gleichen Bedingungen – das ist zu betonen – wie bei der medizinischen Indikation auf Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, übertragen werden soll? Ist das ein Verfahren, das man wirklich unter allen Umständen ausschließen darf? Ich meine: nein.

(Beifall bei der SPD, der F.D.P. und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)

Ich meine, dass wir dieses Verfahren in genau den glei-chen Grenzen verantworten können, in denen wir eine medizinische Indikation zulassen. Ich will auf eines hinweisen: Dies bei uns zu ermöglichen, gibt uns die Chance, die Grenzen zu setzen, ohne zusehen zu müssen, dass sie in anderen Ländern überschritten werden. Es geht um schwierige Abwägungsfragen. Die heutige Debatte wird ein wichtiger und ein für alle hilfreicher Beitrag sein; aber eben nur ein einzelner Beitrag.

Die Diskussion muss und wird weitergehen. Das ist gut so und hilfreich für die politische Kultur in unserer Gesellschaft. Dabei werden wir uns immer wieder klarmachen, dass wir in schwierigen Abwägungsfragen in einer doppelten Hinsicht Verantwortung tragen, weil wir nicht nur für uns selber, sondern für die gesamte Gesellschaft und ihre Entwicklung verantwortlich sind. Eine Verantwortung haben wir für das, was wir tun, wir haben aber auch eine Verantwortung für das, was wir unterlassen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Dies – und nicht platter Ökonomismus – ist gemeint, wenn ich darauf hin­ gewiesen habe, dass wir auch die Folgen des Unterlassens für Forschung und Entwicklung und damit für die Richtung, die unsere Gesellschaft nimmt, zu bedenken haben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile dem Kollegen Friedrich Merz, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Friedrich Merz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Schröder hat in seiner Funktion als Bundeskanzler – ich denke jedenfalls, so war es gemeint – auf die Funktion und Bedeutung des von ihm eingesetzten Ethikrates hingewiesen. Dieser Nationale Ethikrat, wie er genannt wird, wird in der nächsten Woche zum ersten Mal zu einer Sitzung zusammentreten.

Ich hoffe, Herr Bundeskanzler, dass diese Debatte, die wir heute führen, nicht in der zeitlichen Abfolge zwischen Parlamentsdebatte und Sitzung des Nationalen Ethikrates in der nächsten Woche eine reine Alibifunktion hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich sage das deshalb, weil ich mir gewünscht hätte, dass es aus den beiden, die Regierung tragenden Fraktionen, den Mehrheitsfraktionen, einen scharfen Protest gegen die Ein­ setzung eines solchen Nationalen Ethikrates gegeben hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Gremium – so empfinde ich es jedenfalls – ist eine Zumutung für den Deutschen Bundestag, der zu Beginn dieser Legislaturperiode eine Enquête-Kommission eingesetzt hat, die sich genau zu diesem Sachverhalt so sach­ kundig machen soll, dass der Deutsche Bundestag eine Entscheidungs­ grundlage findet.

(Beifall bei der CDU/CSU – Margot von
Renesse [SPD]: Das habt es alles schon einmal gegeben!)

– Die Ernsthaftigkeit des Themas spricht ja nicht dagegen, dass auch kritische Fragen angesprochen werden.

(Jörg Tauss [SPD]: Kinderkommission! Wie war das damals?)

Ich beobachte insbesondere bei diesem Thema mit großer Sorge eine voranschreitende Entparlamentarisierung der Politik in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Peter Struck [SPD]: Das ist ja Quatsch!)

Deswegen hoffe ich, dass es so ist und auch so bleibt, wie Sie es gesagt haben, dass nämlich nicht etwa in Beiräten der Regierung, sondern hier im Parlament die notwendigen Debatten geführt und Entscheidungen getroffen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind uns einig, dass die moderne Biotechnologie und die Gentechnik große Chancen beinhalten. Chancen zur Heilung von Krankheiten, gewiss auch große wirtschaftliche Chancen. Ich will auch heute Morgen darauf hinweisen, dass diese großen Chancen nicht erst von der neuen Regierung gesehen worden sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Oh!)

– Es mag ja sein, dass Sie darauf mit Zwischenrufen reagieren, meine Damen und Herren,

(Jörg Tauss [SPD]: Nicht mal! – Zuruf von der SPD: Peinlich!)

aber auch der Kammerton dieser Debatte darf nun wirklich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die alte Bundesregierung war, die gegen den erbitterten Widerstand der damaligen Opposition von SPD und Grünen das durchsetzen musste, was in der Bundesrepublik Deutschland bis heute in Fragen der Biotechnologie und der Gentechnik erreicht worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich füge eine weitere kritische Anmerkung hinzu: Herr Bundeskanzler, Sie haben uns aufgefordert, die Debatte über Fragen der Biomedizin und der Biotechnologie ohne ideologische Scheuklappen zu führen. Dieses Wort haben Sie heute Morgen dankenswerterweise nicht wiederholt. Sie haben es zu einem Zeitpunkt gesagt, an dem Ihre Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Krise um BSE und Maul- und Klauenseuche aufgefordert hat, man solle jetzt im Bereich der so genannten grünen Gentechnologie eine Atempause einlegen und zunächst einmal auf diesem Weg nicht weiter vorangehen.

(Zuruf von der SPD: Thema verfehlt!)

Hier geraten die Prioritäten und die Maßstäbe durch-einander. Die ethisch und moralisch viel weniger diskussionsbedürftige so genannte grüne Gentechno­ logie hätte gerade angesichts der Krise um BSE und Maul- und Klauenseuche eine verstärkte Zuwendung der Politik sowie Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich etwas zu den Chancen und den Risiken sagen, die sich durch die Biomedizin ergeben: Wir stehen ganz gewiss erst am Anfang der mo­ dernen Fortpflanzungs- und Zellbiologie. Damit werden viele Hoffnungen verbunden. Es werden vermutlich auch viele Hoffnungen enttäuscht werden. Ich stimme jedenfalls all denjenigen zu – Frau von Renesse, Sie haben es heute Morgen sehr eindrücklich gesagt –, die mit diesen neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten quasi religiöse Heilsversprechen verbinden. Es wird aber auch enttäuschte Hoffnungen mit der Biomedizin geben.

Meine Damen und Herren, es werden uns eine Reihe von alten Fragen neu gestellt, vor allem die Fragen: Was ist menschliches Leben? Wann beginnt menschliches Leben? Bleibt menschliches Leben ungeteilt und ohne Abstufun­ gen schützenswert?

Weitgehende Übereinstimmung besteht in Wissenschaft und Politik bis­ her wohl darüber, dass mensch-liches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle be­ ginnt. Von diesem Zeitpunkt an entwickelt es sich – hier gibt es Hin­ weise in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – nicht zum Menschen, sondern von dieser Verschmelzung an entwickelt es sich als Mensch.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen müssen diejenigen, die den Zeitpunkt des Beginns menschli­ chen Lebens etwa auf den Zeitpunkt, von dem an die Fähigkeit der Selbstach­ tung besteht, verschieben wollen, wie der Staatsminister im Bundeskanz-leramt gesagt hat, wissen, dass damit nicht nur am Beginn des menschlichen Lebens, sondern auch während und am Ende des menschlichen Lebens der bisher ab­ solute Schutz unseres Grundgesetzes relativiert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich wünsche mir jedenfalls, dass es dabei bleibt, dass die Unantastbarkeit der Würde nicht nur dem Embryo, sondern auch dem schwer Geisteskranken, dem schwerbehinderten Kind und dem im Alter schwer Demenz-kranken niemals ab­ gesprochen werden darf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es mag andere Setzungen geben, die den Beginn des menschlichen Le­ bens und damit den Beginn des Schutzes seiner Würde zutreffend bestimmen, etwa – da-rüber wird diskutiert – den Beginn der Schwangerschaft zwei Wochen nach der Befruchtung mit der Nidation der befruchteten Eizelle in der Gebär­ mutter. Wer aber diesen Zeitpunkt annimmt, der muss wissen: Dann gibt es auch keinen unbedingten Rechtsschutz für im Reagenzglas befruchtete Eizellen vor ihrer Einpflanzung mehr; deren Zeitpunkt ist bekanntlich an Fristen nicht gebunden.

Meine Damen und Herren, diese bisherige Überzeugung, dass mensch­ liches Leben mit der Befruchtung beginnt, muss meiner Meinung nach beachtet werden, wenn es um die Zulässigkeit der so genannten PID, der Präimplantati­ onsdiagnostik, geht. Natürlich geht es bei der Präimplantationsdiagnostik nicht um Diagnose, sondern um die Konsequenzen aus der Diagnose, nämlich um die Entscheidung über Einpflanzung oder Vernichtung der befruchteten Eizelle.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hier lege ich Wert auf Klarheit in der Sprache. Wollen wir uns dann wirklich an­ maßen zu entscheiden, welche genetischen Defekte der befruchteten Ei­ zelle ihre Vernichtung erlauben?

(Zuruf von der SPD: Falsch!)

Ich weiß, wir haben alle die Bilder von Kindern mit schwersten genetisch bedingten körperlichen und geistigen Defekten vor Augen. Ihre Spätabtreibung wäre nach geltendem Recht in vielen Fällen in Deutschland erlaubt. Aber im Reagenzglas werden genauso wie die schweren genetischen Defekte auch po­ sitive genetische Dispositionen feststellbar sein. Wo ist die Grenze? Wer trifft die Entscheidung? Wer garantiert, dass mit PID der Selektion nicht Tür und Tor geöffnet wird?

(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Wir zum Beispiel!)

Meine Damen und Herren, bei der Entscheidung dieser schwierigen Frage werden uns – jedenfalls nach meiner festen Überzeugung – die Regeln über die Indikation beim Schwangerschaftsabbruch nicht weiterhelfen, denn anders als bei der Abwägung zwischen zwei prinzi-piell als gleichwertig angesehe­ nen Rechtsgütern, nämlich dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes und dem Leben der Mutter, fehlt es bei der PID gerade an dieser Gleichwertigkeit zweier gegeneinander abzuwägender Rechtsgüter. Dem Schutzrecht der be­ fruchteten Eizelle kann kein gleichwertiger Anspruch der Eltern auf Geburt ei­ nes Kinder oder gar auf Geburt eines gesunden Kindes entgegengehalten wer­ den. So hart das für die Betroffenen klingen mag: Es gibt in unserer Rechtsord­ nung keinen Anspruch auf die Geburt eines gesunden Kindes.

(Margot von Renesse [SPD]: Das hat auch niemand be­ hauptet!)

Den Maßstab dafür bestimmt unsere Verfassung. Er kommt in Art. 1 unseres Grundgesetzes zum Ausdruck. Dieser Artikel ist nach Maßgabe der Präambel formuliert, eben nicht wertneutral, sondern, so heißt es dort, in „Ver­ antwortung vor Gott und den Menschen“. Lassen Sie uns bei allem, was noch im Detail geklärt werden muss, nie diesen Wertmaßstab unseres Grundgeset­ zes aus dem Blick verlieren. Er ist Maßstab für alle Entscheidungen, die wir im Deutschen Bundestag zu treffen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort dem Kollegen Rezzo Schlauch, Bündnis 90/Die Grünen.

Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, wir Abgeordnete, das ge­ samte Parlament, haben allen Grund, selbstbewusster als der Kollege Vorsit­ zende der CDU/CSU-Fraktion zu sein,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

Selbstbewusster, weil ich mir ganz sicher bin, dass sich dieses Parlament die Aufgabe, über das auf der heutigen Tagesordnung stehende schwierige Thema ernsthaft zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen, nicht von Kommissio­ nen, Institutionen und zahllosen Diskutanten aus Publizistik und Wissenschaft aus der Hand nehmen lassen wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD)

Ich denke, Herr Kollege Merz, anders wird ein Schuh daraus: Wenn wir die Ratschläge und Beiträge aus Publizistik und Wissenschaft in unserem par­ lamenta-
rischen Beratungsprozess selbstbewusst aufnehmen, dann werden wir wie schon in vergleichbaren anderen schwierigen Debatten – ich erinnere an die Diskussion über das Transplantationsgesetz – substanzvolle und auch tragfä­ hige Entscheidungen treffen können. Das scheint mir der richtigere Weg zu sein, als über irgendwelche Kommissionen zu räsonieren.

In den letzten Monaten wurde zu Recht immer wieder eine offene De­ batte im Parlament eingefordert. Heute führen wir sie. Aber diese Debatte braucht auch inhaltliche Standpunkte und Positionen. Eine Diskussion zwischen Menschen und Gruppierungen ohne Standpunkte ist schlechterdings nicht möglich. Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, welche Position die Parteien zu der wichtigen Frage der Biotechnik einnehmen. Wenn ich es richtig sehe, dann gibt es in dieser Hinsicht noch einen gewissen Nachholbedarf. Deshalb ist es gut, dass wir uns darauf einvernehmlich verständigt haben, uns ausreichend Zeit für diese Diskussion zu lassen und Entscheidungen in dieser wichtigen Frage erst in der nächsten Legislaturperiode zu treffen.

Durch die Entwicklung der Biotechnologie sind Grundwerte und Grund­ rechte berührt, die unser Selbstverständnis angehen, also die Art und Weise, wie wir uns selber als Individuen und als Gesellschaft ethisch verorten. Deshalb ist es unverzichtbar – das tun wir ja heute –, dass wir zuallererst eine ethische Debatte führen.

Aber wir wissen auch, dass die ethischen Fragen sehr schwie­ rig und komplex sind. Die Herausbildung eines ethischen Standpunkts ist immer ein äußerst anstrengender Prozess, der ein hohes Maß an Selbstverständigung und Differenzierung erfordert.

Wir haben es mit mehreren konkurrierenden Grundwerten zu tun, die alle höchsten Verfassungsrang genießen. Es geht um den Schutz des menschli­ chen Lebens in einem frühen Stadium, um den Anspruch Kranker und Behin­ derter auf Heilung und um die Frage, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen.

Ich glaube, gerade diese Frage haben wir noch zu wenig beleuchtet. Welche Vorstellungen von Identität legen wir zugrunde? Und wie sind die emanzipatorischen Wurzeln unserer modernen Gesellschaft einzuordnen – was wird aus den Werten Freiheit und Selbstbestimmung?

In komplexen modernen Gesellschaften wächst die Verunsicherung und die Sehnsucht nach den einfachen Antworten. Die einfache Antwort ist jedoch oft unethisch, da sie sich eben nicht auf die unterschiedlichen Facetten der moralischen Frage einlässt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich will meine Warnung noch etwas genauer fassen. Die Entwicklung der Gentechnik ist eine Herausforderung, die eine deutliche ethische Antwort und klare Grenzziehungen braucht. Ich glaube, dass eine ethische Position und eine ethische Grenzziehung umso stärker ist, je mehr sie den verschiedenen Aspekten von Menschenwürde gerecht wird und insofern eine differenzierte und damit auch moralisch angemessene Antwort gibt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mehrzahl der Menschen in unserer Gesellschaft
– das wissen wir, das geht ja auch bei uns so, das müssen wir eingestehen – ist doch hin- und hergerissen zwischen verschiedenen moralischen Aspekten, die mit der Gentechnik verbunden sind. An einem Tag lesen sie von den Heilungschancen, die sich eröffnen, und sehen die Chancen dieser Technologie. Am nächsten Tag lesen sie vom Klonen von Menschen und Embryonenverbrauch und sind zutiefst skeptisch und ablehnend. Seien wir ehrlich: Ein Stück weit tragen wir diese Ambivalenz doch auch alle in uns selbst; denn hier konkurrieren nicht etwas Moralisches und etwas Unmoralisches, sondern hier konkurrieren zwei moralische Impulse. Das macht die Sache etwas schwierig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

Ich bin überzeugt davon, dass nur derjenigen Position Glaubwürdigkeit zugebilligt wird, der es gelingt, beiden Impulsen gerecht zu werden und sie in einem Konzept von Menschenwürde und Schutz des menschlichen Lebens zu integrieren.

Meine Kollegin Fischer hat unsere Position, die in dem Papier „Politik in der Verantwortung“ festgehalten ist und die ja breite öffentliche Resonanz bekommen hat, ausführlich dargelegt. Wir haben damit die massiven Gefahren für Menschenwürde, Menschenleben, Selbstbestimmung und Pluralität aufgezeigt. Sie sind für meine Begriffe und aus unserer Sicht Grund genug, der Gentechnik, insbesondere auch in den beiden konkreten Problemkreisen, die hier diskutiert werden, PID und Stammzellenforschung, mit einer kritischen Grundhaltung gegenüberzutreten. Der Schutz der Embryonen verbietet eine verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen wie auch eine Auslese durch PID. Gleichzeitig nehmen wir die Hoffnung der Kranken und die Sorgen der Eltern sehr ernst und wollen Gentechnik deshalb dort zulassen, wo sie den Menschen tatsächlich hilft und sie nicht gefährdet. Bei der Herstellung von pharmazeutischen Produkten in Diagnostik und Therapie beispielsweise eröffnete die gentechnische Forschung viele neue Möglichkeiten, die wir weiter fördern wollen.

Wir haben damit, meine ich, einen Versuch unternommen, Freiheit und ethische Verantwortung zu verbinden, da wir der festen Überzeugung sind, dass Freiheit ohne ethische Verantwortung ein Wegbereiter der Unfreiheit ist. In diesem Sinne wollen wir diese Diskussion weiter begleiten und die Entscheidung mitgestalten.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort dem Kollegen Wolfgang Gerhardt, F.D.P.-Fraktion.

Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren komplizierte Fragen der Menschenwürde, des menschlichen Lebens und medizinischer Potenziale in einer offenen Gesellschaft. Die offene Gesellschaft hat mit der Aufklärung begonnen. Die drei Fragen von Immanuel Kant „Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen?“ sind die Fragen, die uns bewegen.

Diese Debatte haben schon andere Gesellschaften
– auch solche in un­ serer europäischen Nachbarschaft – mit den gleichen Verfassungsbestimmun­ gen, mit den gleichen Argumenten über Menschenwürde, mit der gleichen Zivi­ lisations- und Kulturgeschichte wie wir geführt. Sie haben die Fragen anders, als es uns von manchen Fundamentalisten in der Diskussion empfohlen wird, beantwortet. Wir sollten auf diese Gesellschaften nicht ethisch he-rabblicken. Auch unsere französischen und britischen Nachbarn haben keine leichtfertigen Entscheidungen getroffen, auch wenn sie anders aussehen, als es manche Diskussionsbeiträge hier verlangen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Die Diskussion, die uns in Zonen moralischer Ratlosigkeit führt, muss frei von Fundamentalismen bleiben. Es kann weder eine Überdehnung der Freiheit im Namen der Freiheit noch eine Monopolisierung der Moral im Namen einer ganz bestimmten Moral geben.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Im Übrigen scheint es mir auch wichtig zu sein, darauf aufmerksam zu machen, dass die Heuristik der Furcht, wie Hans Jonas sagt, nicht ausschließlicher Rat­ geber sein kann. Sie schwingt zwar immer mit; aber sie darf eine Gesellschaft nicht kopflos machen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es ist nicht so, dass es in Deutschland eine Scientific Community, also Wissenschaftsorganisationen wie
die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft, und hervorragende Forscher gibt, die nur drauf und dran sind, die Menschenwürde zu verletzen, die sich nur in nicht mehr kon­ trollierbare Forschungen hineinbegeben und die selbst nicht begriffen haben, wo die Grenzen von verantwortbarer Forschung liegen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Blick auf einen einzigen – katastrophalen – Abschnitt der deutschen Geschichte darf uns das Vertrauen in die deutsche Forschungsland­ schaft nicht verbauen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Auch die deutsche Forschung hat einen Anspruch darauf, ihre Chancen verantwort­ bar zu suchen.

Eine offene Diskussion, wie wir sie führen wollen, findet natürlich in ei­ nem anthropologischen, in einem menschlichen Kontext statt. Wir führen diese Diskussion nicht nur über Forschungsfreiheit, die die Verfassung sichert, son­ dern auch über den Sinn von Chancen, die die Forschung ausloten soll. Ich glaube – das sage ich für die Freien Demokraten  –, dass diejenigen, die sich für die Präimplantationsdiagnostik und für die Forschung an Embryonen aus­ sprechen, dafür gute ethische und moralische Gründe in Feld führen können.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wir sind nicht der Überzeugung, dass menschliches Leid vermieden werden könnte, dass es keine Krankheiten mehr geben würde und dass der Hunger in der Welt beseitigt werden könnte. Aber wir sind der Überzeugung, dass es legitim, ethisch und moralisch begründbar ist, in einem begrenzten, gesetz­ lich beschränkten Rahmen per Forschung auszuloten, ob menschliches Leid gelindert werden kann.

(Beifall bei der F.D.P.)

Wenn eine offene Gesellschaft diese Debatte in den von der Verfassung und von der Zivilisations- bzw. Kulturgeschichte gebotenen Grenzen führt und sich der Zone moralischer Ratlosigkeit verantwortbar annähert, dann ist das ein ganz legitimer, moralisch-ethisch begründeter Prozess, der davon bestimmt wird, dass wir prüfen wollen, ob Menschen geholfen werden kann.

Das mag in vielen Fällen nicht möglich sein. Deshalb entsteht am Ende vielleicht nur ein bescheidener Beitrag, geringer als das, was sich viele For­ scher heute erhoffen. Aber für einen einzigen Menschen kann ein solch be­ scheidener Beitrag schon etwas ganz Großartiges sein. Ich denke an einen Mukoviszidosekranken, von dem der frühere Bundespräsident Herzog sprach. Er will ihm nicht erklären, warum ihm nicht geholfen werden kann – auch ich nicht! Deshalb möchte ich Sie bitten, mit uns zusammen in Deutschland nach langer Diskussion eine Mehrheit dafür zu finden, die es uns ermöglicht, diesen verantwortbaren Versuch zu unternehmen. Er ist vertretbar.

(Beifall bei der F.D.P.)

Argumente sollten den Zusammenhang mit der Lebenswirklichkeit nicht ganz außer Acht lassen. Wenn man sagt, menschliches Leben beginne mit der Befruchtung und das sei schon ein Mensch, dann nimmt man eine großflächige rechtsethische Bewertung vor. Diese Bewertung habe ich hier gehört und ich habe sie in deutschen Feuilletons gelesen. Diejenigen, die so vorgehen, müssen aufpassen, dass sie nicht schon dann in gewaltige geistig- moralische Konflikte kommen, wenn sie über Verhü­ tungsmittel diskutieren. Wir nehmen in unserer Lebenswirklichkeit die Spirale hin, führen aber im weiten Rahmen ethisch aus, wo das Leben und der Mensch beginnen, und zerbrechen uns den Kopf über die Präimplantationsdiagnostik.

Neulich schrieb ein kluger Mann einen langen Leserbrief an eine Zeitung und führte uns die Lebenswirklichkeit vor Augen. Er schrieb, dass Embryonen, die der Mutter nicht eingepflanzt worden sind, ihr Leben in Tiefkühlfächern in Kliniken fortset­ zen – prägen Sie sich das Bild ein: ihr Leben in Tiefkühlfächern in Kliniken fort­ setzen –, ohne jede Chance, dieses Gefängnis jemals verlassen zu können. Dann fragt er, warum diese Dauerexistenz im Kühlfach, woraus es kein Entrin­ nen gibt, mit der Menschenwürde gesunder Embryonen vereinbar ist, aber schwerlich mit der Menschenwürde schwerbeschädigter Embryonen unverein­ bar sein soll? Es ist eine zugespitzte Frage. Diese Frage muss aber so zuge­ spitzt werden, weil die Präimplantationsdiagnostik und das, was wir erforschen können, uns vor solchen Zuspitzungen nicht bewahrt. Unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wird es immer eine Abwägung geben.

Wir, die Fraktion der Freien Demokraten und ich persönlich, sprechen uns deshalb dafür aus, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen, weil wir nicht verstehen können, warum angesichts der Lebenswirklichkeit in der Bun­ desrepublik Deutschland die Pränataldiagnostik in einem fortgeschrittenen Sta­ dium der individuellen menschlichen Lebensentwicklung erst die mit hoher Tö­ tungsgefahr für die Leibesfrucht verbundene Konfliktsituation schafft, die die Präimplantationsdiagnostik verhindern könnte.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir führen überzeugende Argumente ins Feld. Wir haben in unserer Fraktion eine große Mehrheit gefunden. Aber nie­ mand von uns denkt daran, einen Fraktionsbeschluss zum Maßstab für alle zu machen. Natürlich wird jede Kollegin und jeder Kollege nach eigenem Gewis­ sen abstimmen. Das war übrigens auch bei dem Mehrheitsbeschluss der Fall. Diese Entscheidung hat sich niemand leicht gemacht. Ein Teil der Öffentlichkeit hat kritisch festgestellt, wir hätten zu schnell entschieden. Ich kann nicht jeden Feuilletonchef in die Fraktion der F.D.P. einladen. Wir diskutieren seit zwei Jahren. Wer unsere Diskussion aufmerksam verfolgt hat, kennt unsere Position.

(Beifall bei der F.D.P.)

Wir haben uns diese Entscheidung vom Frühjahr wahrhaftig nicht leicht gemacht. Die deutsche Gedankenschwermut, die große Metaphysik und dieses tränenreiche Gesicht zeigen wir nicht. Wir schauen schon mit etwas Zuversicht auf die Möglichkeiten und die Potenziale, die unsere Forschungslandschaft bietet.

Ich möchte denen, die anders denken als ich, sagen: Ich finde es eine Missachtung menschlichen Leids, im Übrigen auch eine Missachtung der Wün­ sche von Paaren, die ja nicht leichtfertig einen Kinderwunsch hegen – es ist in Deutschland nicht gerade Mode geworden, Kinder haben zu wollen; es wäre ja schön, wenn es mehr Kinderwünsche gäbe –

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

und die genetisch vorbelastet sind, wenn man das Totschlagargument anführt, es gebe keinen Rechtsanspruch auf diese Art medizinischer Hilfe. Beispielsweise verdient der Kinderwunsch von Paaren, sofern er in einer offenen Gesellschaft in vertretbarer Weise erfüllt werden kann, Respekt, wenn diese Paare nicht in der Lage sind, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wie das in vielen Familien der Fall ist.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es ist daher falsch, davon zu sprechen, der eine habe die Moral für sich und der andere gegen sich.

Am Ende werden sich in den Abstimmungen Überzeugungen gegen­ überstehen. Entscheidend ist aber, dass wir die Diskussion mit menschlichem Maß führen und dass jeder am Ende gemäß seinem Gewissen entscheiden kann.

Ich sage abschließend: Wir wollen die Chancen suchen. Wir sind der Überzeugung, dass das Kriterium der Hilfe, die wir Menschen gegen ihr Leid geben, ein wichtiges Argument dafür ist, in Deutschland die Forschung in die­ sem Bereich in gewissen Grenzen zuzulassen. Wir halten das für verantwort­ bar. Wir vertrauen auch denen in Deutschland, die zukünftig im Rahmen einer gesetzlichen Regelung forschen.

Es gehört – das sage ich zum Schluss – in diese Diskussion: Niemand darf glauben, dass wir durch ein Gesetz verhindern oder hemmen können, dass eine Forscherpersönlichkeit Missbrauch betreibt. Weder mit Gesetz noch ohne Gesetz kann das immer und überall sichergestellt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es führt deshalb nichts daran vorbei, dass wir uns immer wieder untereinander verstän­ digen und aufmerksam bleiben müssen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort der Kollegin Pia Maier, PDS-Fraktion.

Pia Maier (PDS): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her­ ren! Wir alle kennen eineiige Zwillinge. Sie sehen sich ähnlich, aber sie sind nicht gleich. Dabei stammen sie aus nur einer befruchteten Eizelle, die sich in einer Laune der Natur so geteilt hat, dass zwei Organismen entstanden, die zunächst genetisch identisch sind. Dennoch entstehen nie identische Men­ schen. Der Mensch ist nicht nur ein natürliches, sondern auch ein soziales We­ sen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ein Mensch entsteht nach meinem Verständnis nicht nur durch den bio­ logischen Akt der Zeugung. Die befruchtete Eizelle verfügt über das Potenzial, Mensch zu werden. Aber ohne die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter gibt es keine Menschwerdung. Oder anders gesagt: Ohne die po­ sitive Entscheidung der Frau wird aus der befruchteten Eizelle kein Mensch. Daher wird nach meinem Verständnis die vollständige Gleichsetzung von Embryonen innerhalb und außerhalb des Mutterleibes dem Phänomen der Menschwerdung nicht gerecht, denn diese Sicht negiert die Rolle der Mutter und alle sozialen und psychischen Einflüsse.

Embryonen, die außerhalb des Leibes erzeugt werden, bergen das Po­ tenzial zu menschlichem Leben und unterscheiden sich damit von x-beliebigen Dingen. Sie dürfen keinesfalls aus egoistischen Motiven hergestellt, aufgrund von Designwünschen verworfen oder zu Profitzwecken erzeugt werden. Die Gleichsetzung der befruchteten Eizelle und des werdenden Menschen mit vol­ len Schutzrechten steht meiner Meinung nach gegen das Selbstbestimmungs­ recht der Frau. Diese Gleichsetzung bedeutet, konsequent zu Ende gedacht, ein völliges Abtreibungsverbot und ein Verbot der Spirale als Verhütungsmittel. Eine solche Sichtweise lehne ich ab, denn ich finde: Frauen sollten weiterhin Herr über ihren Körper bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Die aus Embryonen gewinnbaren Zellen bergen offensichtlich Heilungs­ chancen, die anders nicht zu erreichen sind. Diese gilt es zu erforschen. Hier gilt es abzuwägen, ob die Interessen der Kranken an Heilung höher einzuschät­ zen sind als die Nutzung möglichen menschlichen Lebens. Keinesfalls dürfen andere Methoden vernachlässigt werden. Aber hier ist der Gesetzgeber gefragt. Möglichkeiten, die Menschen helfen könnten, gar nicht erst zu erforschen, er­ scheint mir ethisch nicht vertretbar. Ob der Gefahr des Missbrauchs durch Ein­ zelne ganze Forschungsansätze zu verbieten, entmündigt uns selbst, wenn wir uns nicht zutrauen, Kontrolle und Überwachung leisten zu können.

Meine Damen und Herren, noch ein Gedanke zur Prä­ implantationsdiagnostik. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass hier ein fauler Kompromiss aus der
Abtreibungsdebatte offensichtlich wird. Solange die Spätabtreibung über den Weg der medizinischen Indikation erlaubt ist, weil ein behindertes Kind geboren werden würde, ist das Verbot der PID für betroffene Frauen ein tiefer Widerspruch. Wenn mit einer künstlichen Befruchtung ohnehin in die Natur eingegriffen wird, ist es für die betroffene Frau besser, die befruch­ teten Eizellen werden untersucht, bevor sie in ihr zu einem Menschen heran­ wachsen, statt sie später möglicherweise abzutreiben. Die Methode der PID auf Fälle zu begrenzen, in denen diese Form der Diagnostik wirklich hilft, das ist unsere Aufgabe als Parlament.

Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich sagen: In dieser Debatte hilft es weder, wegen der Befürchtungen, was alles passieren könnte, alles zu verbieten, noch hilft es, alles, was wissenschaftlich machbar ist, auch ethisch für ver­ tretbar zu halten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort dem Kollegen Peter Struck, CDU/CSU-Fraktion.

(Lachen bei der CDU/CSU – Margot von Renesse [SPD]: So weit geht der Konsens nun doch nicht! – Michael Glos [CDU/CSU]: Haben Sie Gnade mit uns!)

– Ich korrigiere mich: SPD-Fraktion.

Dr. Peter Struck (SPD): Das ging aber wirklich zu weit, Herr Präsident.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Wahrnehmung vieler Debatten verläuft bei uns in Deutschland nach einem eigenartigen Prin­ zip – die jetzige über die Gentechnik ist übrigens ein Musterbeispiel dafür –: So­ lange sich die Debatte im wissenschaftlichen, forschenden, medizinischen Be­ reich bewegt, werden die widerstreitenden Meinungen in den Feuilletons und in den Wissenschaftsteilen der Medien positiv, als Ringen um den richtigen Weg beurteilt. Sobald sich diese Suche aber in den politischen Bereich, in die Par­ teien verlagert, wird das Ringen und Suchen in den Schlagzeilen der gleichen Medien unversehens in Streit umgemünzt. Das ist eine grobe und unzulässige Verkürzung.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Denn in diesen politischen Kontroversen spiegelt sich lediglich die Breite wider, wie sie exakt auch in der Forschung und in der Philosophie zu finden ist. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft vertritt eine andere Meinung als der Deut­ sche Ärztetag. Die evangelische Kirche setzt andere Akzente als die katholi­ sche.

(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!)

Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einer anderen Qualität von Fragen zu tun als bei all denen, die wir in dieser Legislaturperiode beant­ worten und entscheiden mussten. Ich will für mich freimütig gestehen: Ich bin weit davon entfernt, Rat geben zu können. Ich suche Rat, um mich entscheiden zu können. Und ich räume ein: Meine Entscheidung fällt mir nicht leichter da­ durch, dass die Forschung im Bereich der Präimplantationsdiagnostik eher drängt und die deutsche Ärzteschaft in ihrer Mehrheit eher mahnt.

Johannes Rau hat Recht, wenn er sagt, dass sich jeder Einzelne von uns in seiner Entscheidung hinter keiner Enquête-Kommission des Bundes­ tages, keinem Ethikrat der Regierung, keiner Empfehlung des Ärztetages oder keiner Denkschrift der Kirchen verstecken darf. Aber ich glaube ebenso, jede einzelne dieser Empfehlungen kann jedem Einzelnen helfen, zu einer Entschei­ dung zu kommen. Niemand kann dem Gesetzgeber Entscheidungen abneh­ men. Umso wichtiger ist es, dass er sich gründlich beraten lässt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gehört zur Ungeduld dieser Zeit, dass die Suche nach Lösungen gern als Zaudern, als Drücken vor Verantwortung interpretiert wird. Lösungen müs­ sen da sein, bevor die Probleme ausgebreitet und erörtert sind. Aber nicht das Drängen der Leitartikler darf für uns ausschlaggebend sein. Wir müssen viel­ mehr all die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, für die diese Fragen mit Ängsten und Befürchtungen besetzt sind. Die Medien haben die Pflicht, zu drängen und die Politik zu Lösungen zu mahnen. Aber ich muss offen sagen: Der Rigorismus, mit dem in diesen Fragen mancherorts eine Meinung vertreten wird, ist unangemessen und trägt nicht weiter.

(Beifall bei der SPD)

Er hilft nicht bei der Problemlösung, sondern führt eher zur Verhärtung der Po­ sitionen.

Im Gegensatz dazu finde ich es durchaus positiv, wie viele Fragen die meisten Beiträge der Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, die diese bislang zu den Themenkomplexen veröffentlicht haben, enthalten – die sie auch in dieser De­ batte artikuliert haben –, wie sie sich bemühen, Antworten auf diese schwierigen Fragen zu finden – übrigens nicht nur hier, sondern auch in meiner Fraktion. Ein Alleinvertretungsanspruch verbietet sich bei diesen Fragen. Es muss Platz für kontroverse Meinungen bleiben. Wir haben das Recht, ja die Pflicht zum Zögern, meine Damen und Herren.

Es gehört kaum etwas dazu, seine Meinung in Talk-shows auszubreiten. Aber es gehört sehr viel dazu, Meinungen und Mehrheiten gerade in solch schwierigen Fragen, wie sie die Kollegin Margot von Renesse in ihrer Einleitung so hervorragend skizziert hat, zu organisieren, Regelungen zu finden, die die Gesellschaft zusammenführen, statt sie zu spalten.

Ich lehne es ab, bei meiner Entscheidungsfindung lediglich die Interes­ sen der Wissenschaftler zu berücksichtigen, die damit drohen: Wenn ihr nicht bald eine positive Entscheidung über die Forschung an embryonalen Stamm­ zellen erlaubt, wenden wir uns ab vom Standort Deutschland. Mir steht es nicht an, diesen Standpunkt zu verurteilen. Aber im Gegensatz zu diesen Forschern dürfen wir nicht nur die Interessen der Handelnden, sondern müssen auch den Schutz des behandelten Lebens im Auge behalten. Und umgekehrt: Ich habe Verständnis für alle, die zur Vorsicht raten und beispielsweise die Präimplanta­ tionsdiagnostik ablehnen.

Aber ich frage auch: Sind wir in der Lage, die Ent­ wicklung bei PID aufzuhalten? Haben wir die Chance, auf einem globalisierten Forschungsmarkt eine Insel der Res-triktiven zu bleiben? Oder ist es vielleicht ein Stück doppelter Moral, diese Forschung bei uns zu verbieten und darauf zu hoffen, dass die Errungenschaften der Forschung aus dem Ausland zu uns herübergetragen werden? Oder riskieren wir stillschwei­ gend einen Gentourismus, wie wir in den 60er- und 70er-Jahren einen Abtrei­ bungstourismus in Kauf genommen haben?

Ich habe mit großem Respekt das Bekenntnis von Altbundespräsident Roman Herzog gelesen, der geschrieben hat – es ist schon vom Kollegen Gerhardt zitiert worden –:

Ich bin nicht bereit, einem muskoviszidosekranken Kind, das, den Tod vor Augen, nach Luft ringt, die ethischen Gründe zu erklären, die die Wissenschaft daran hindern, seine Rettung möglich zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

Er beschreibt treffend das Dilemma, vor dem wir stehen, wenn wir unsere Entscheidung treffen.

Wir brauchen sie nicht heute oder morgen zu fällen. Wir führen diese Debatte hier ja gerade deshalb, weil wir darüber eine breite Diskussion in der ganzen Gesellschaft wollen. Ich bin mit Bundeskanzler Gerhard Schröder der Meinung, dass wir uns bei möglichem Handlungsbedarf nicht unter Druck setzen lassen sollten. Als Erstes wäre dann zu klären, welche Handlungsräume das Em­ bry­ o­ nenschutz­ gesetz erlaubt.

Ich selbst bin in vielen der sich hier stellenden Fragen überhaupt noch nicht festgelegt. Fest steht dagegen für mich, dass die hier zu klärenden Fragen keine Fragen von Fraktions- oder Parteidisziplin sind. Ich werbe dafür, dass alle Kol­ leginnen und Kollegen in diesem Haus mögliche zukünftige Entscheidungen allein nach ihrem Gewissen fällen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Selbstverständlich!)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort Kollegin Angela Merkel, CDU/CSU-Fraktion.

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ ren! Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samen­ zelle. Das ist für mich der Fixpunkt in der heutigen Debatte und das ist für mich in der christlichen Verantwortung vor Gott begründet.

Wenn wir heute – in einer Zeit, in der wir wissen, dass wir am Anfang von vielen technischen Möglichkeiten stehen – hier eine Debatte führen, dann ist es gut und richtig, einen solchen Fixpunkt zu haben. Wir müssen aufpassen, dass wir einen solchen Fixpunkt nicht deshalb verschieben, weil wir gerne zu man­ chen Entscheidungen kommen würden, die mit diesem Fixpunkt nicht vereinbar sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein solcher Fixpunkt verschafft Klarheit. Er ist aber nicht starr und gibt deshalb auf viele Fragen, die uns gestellt werden, keine abschließenden Antworten.

Uns sind Fragen von der Ärzteschaft in Bezug auf PID gestellt worden, uns sind Fragen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bezug auf die Frage der embryonalen Stammzellenforschung gestellt worden. Wir brauchen deshalb neben einem solchen Fixpunkt auch Maßstäbe für unsere Debatte.

Der erste Maßstab ist: Dürfen wir in einem internationalen Umfeld natio­ nal entscheiden? Ich sage – deshalb gefällt mir der vorschnelle Vergleich mit der Insellösung nicht –: Wir sind als Abgeordnete in diesem nationalen Parlament verpflichtet, Entscheidungen zu treffen,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

und unsere Entscheidungen müssen unabhängig davon gefällt werden, was andere – mit Sicherheit mit respektablen Argumenten – entscheiden.

Der zweite Maßstab ist für mich, dass die Würde des Menschen als Wert absolut ist.

Der dritte Maßstab ist: Wenn es um Güterabwägung geht – ganz offen­ sichtlich sind Antworten auf viele konkrete Fragestellungen nicht ohne Güter­ abwägung möglich –, dann darf nur menschliches Leben gegen menschliches Leben abgewogen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb warne ich auch vor falschen Vergleichen. Ich habe die Aussage von den ideologischen Scheuklappen, Herr Bundeskanzler, im Zusammenhang mit dieser Debatte als ausgesprochen unangemessen empfunden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Der Wirtschaftsstandort Deutschland – bei aller Wichtigkeit, bei aller Notwendigkeit und bei aller Sehnsucht der Menschen nach Arbeitsplätzen – wird nicht auf der gleichen Ebene behandelt wie die Abwägung der Güter, die wir in den Fra­ gen der Gentechnik vorzunehmen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Weil diese Güterabwägungen so schwierig sind, müssen wir uns Zeit nehmen; Maria Böhmer hat es bereits gesagt. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Um unsere Entscheidungen treffen zu können, müssen wir sie in einen vernünftigen Prozess einmünden lassen. Deshalb halte ich diese Debatte heute für ausgesprochen wichtig.

Nun werden die Fragen konkret. Wie ist es mit der Präimplantations­ diagnostik? Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind. Es gibt nicht einmal ein Recht auf ein Kind. Aber es gibt doch den Wunsch nach einem gesunden Kind. Genauso gibt es die Hoffnung auf ein gesundes Kind. Diese Hoffnung haben wir immer wieder durch medizinische Möglichkeiten zu erfüllen versucht. Dass wir dies getan haben, ist doch niemals ein Grund dafür gewesen zu sagen: Be­ hinderte bzw. Kranke sind in unserer Gesellschaft nicht willkommen. Ich finde, das müssen wir ganz deutlich feststellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abge­ ordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN )

Natürlich ist die Präimplantationsdiagnostik eine neue Methode, bei der wir uns fragen müssen: Halten wir den Dammbruch hin zur Selektion auf? Für mich wiegen die Bedenken derer, die diese Frage verneinen, außerordentlich schwer. Aber vielleicht war schon die Pränataldiagnostik ein solcher Damm­ bruch. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir uns entschieden haben zu sagen: Wir wollen die Präimplantationsdiagnostik, die Pränataldiagnos­ tik und das schwie­ rige Problem der Spätabtreibungen in einem Zusammenhang besprechen, weil sich diese Dinge nicht voneinander trennen lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

Ich persönlich betone: Für den Fall, dass jemand ein behin­ dertes Kind hat, dass jemand – wie in Amerika geschehen – ein Kind hat, das dem Tod geweiht ist, und ein zweites Kind will, weil er die Hoffnung auf ein gesundes Kind hat und dieses zweite Kind vielleicht dazu beiträgt, das erste zu retten, fällt es mir schwer, radikal zu sagen: Nein, in diesem Fall unterstütze ich die Prä­ implantations­ diagnostik auf keinen Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Sicherlich müssen wir uns eines Tages entscheiden. Aber bevor wir in dieser Frage keine Entscheidung getroffen haben, darf es in Deutschland keine PID geben. Auch das ist klar. Lassen Sie uns dies gut überdenken.

Viel wichtiger ist die Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen, weil dort die Dynamik der Forschung am stärksten ist. Die Deutsche For­ schungs­ gemeinschaft hat uns Empfehlungen auf den Tisch gelegt. Dazu ist heute wenig Konkretes gesagt worden. Herr Bundeskanzler, ich bin genauso wie Sie der Meinung: Wir wollen das Embryonenschutzgesetz nicht ändern. Aber zur Ehrlichkeit gehört, zu sagen, dass im Rahmen dieses Embryonenschutzgesetzes das Verwenden von so genannten nicht mehr gebrauchten Embryonen nicht zulässig ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich halte das für richtig und deshalb dürfen wir uns an dieser Stelle nicht in die Tasche lügen.

Ich gehe weiter und sage: Der Import von pluripotenten Stammzellen, die aus embryonalen Stammzellen gewonnen wurden, ist mit dem Geist des Embryonenschutzgesetzes nicht vereinbar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese konkrete Möglichkeit ist 1990 nicht erkannt worden; das ist richtig. Aber die Tatsache, dass dies nicht erkannt wurde, ist für mich noch lange kein Grund dafür, über diese Hintertür bzw. diese Gesetzeslücke die Forschung an embryonalen Stammzellen zu ermöglichen, die nach der Rechtslage in Deutschland so nicht erlaubt wäre.

Deshalb sage ich: Ich würde mir von dieser Debatte wünschen, dass wir die Deutsche Forschungsgemeinschaft bitten, auf den Import von Stammzellen zu verzichten und ein Moratorium einzugehen, bevor wir uns in diesem Hause darüber geeinigt haben, ob wir die Forschung an embryonalen Stammzellen wollen oder nicht und, wenn ja, unter welchen Bedingungen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage dies als Physikerin, als Naturwissenschaftlerin, in dem vollen Wissen um den Drang, um den Wettbewerb und die Wünsche der Forscher, vieles zu schaffen. Ich sage es in der Erwartung, dass uns in Deutschland die Forschung an adulten Stammzellen ungeahnte Möglichkeiten brächte, an dieser Stelle wirklich führend in der Forschung zu sein. Darum sollten wir gemeinsam ringen.

Deshalb hätte ich mir an dieser Stelle, Herr Bundeskanzler, zu den ganz konkreten Anliegen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein klares Wort gewünscht. Die Wissenschaftler wollen wissen, was wir in diesem Hause zu dem, was sie uns aufgeschrieben haben, sagen. Ich wünsche mir ein Moratorium, keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes und habe deshalb auch Schwierigkeiten mit der Forschung an den Embryonen, die angeblich nicht mehr gebraucht werden. Denn was tun wir dann, wenn die Zahl dieser Embryonen eines Tages nicht mehr ausreicht und wir weitergehen müssen? Ich möchte keine verbrauchende Embryonenforschung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse: Kollegin Merkel, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Vollmer?

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU): Nein.

Deshalb werden wir weiter debattieren und diskutieren müssen. Unsere Entscheidungen sollten wir immer im Bewusstsein unserer Maßstäbe treffen. Wir sollten sie – das sage ich für mich – im Bewusstsein unserer Fixpunkte treffen.

Ich sage auch: An die Christlich Demokratische Union Deutschlands werden in dieser Debatte vielleicht höhere Maßstäbe als an andere Parteien gesetzt.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Na, na! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich sage dies im vollen Bewusstsein dessen, was ich lese und höre.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Was ist das für ein Hochmut!)

An uns werden höhere Maßstäbe als an andere gesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)

Dies macht die Debatte für uns nicht einfacher, weil nämlich die Verpflichtung auf das christliche Menschenbild noch keine konkrete politische Entscheidung beinhaltet. Aber ich sage auch und besonders in diesem Hause – dies gestatten Sie mir bitte –,

(Dirk Niebel [F.D.P.]: Gottlose Gesellen!)

dass uns diese Verantwortung stolz macht, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind, dass wir uns ihr stellen wollen und dass wir dies in aller Ernsthaftigkeit, selbst bei unterschiedlichen Antworten, tun werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Detlev von Larcher [SPD]: Welch eine Selbstgerechtigkeit!)

Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile der Kollegin Monika Knoche, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Bei dieser zweifellos hochanspruchs-vollen Menschenrechtsfrage der Moderne bin ich außerordentlich froh, über ein besonderes Privileg zu verfügen, das wir alle gemeinsam teilen: das weltanschaulich offene, in unserer Verfassung verankerte ganzheitliche Men-schenbild im Sinne der Aufklärung, das es uns erlaubt, bei den Grenzziehungen, zu denen wir aufgrund der Entwicklungen in der Bio- und Gentechnologie aufgerufen sind, die moralischen, ethischen Werte zu wahren.

Die Debatte heute ist so neu nicht. Sie begann, als sich die Frage stellte: Ist der Mensch schon tot, wenn keine Hirnfunktionen mehr zu messen sind? Die neuen Therapiemöglichkeiten der Biotechnik am Menschen stellen uns vor die Frage: Müssen wir unser Verständnis vom Menschen ändern, den Beginn und das Ende des Lebens neu definieren, um aus der Leiblichkeit eines anderen ein Hilfekonzept, ein Therapiekonzept für die moderne Medizin zu entwickeln?

Auch wenn die Frage nach dem Ende des Lebens heute so nicht mehr aufgeworfen wird, so hat sie doch zentrale Bedeutung bei der Frage, welchen grundrechtlichen Schutz der Embryo genießt.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])

Der Embryo ist ins Zentrum der Betrachtung gerückt.

Mit Erstaunen muss ich feststellen, dass nicht mehr von der Frau die Rede ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])

Wir sprechen von Pränataldiagnostik und tun so, als sei das eine Therapieform. Wir tun so, als würden Frauen eine Schwangerschaft auf Probe eingehen, um sich im fünften oder sechsten Schwangerschaftsmonat über eine Diagnostik Gewissheit darüber zu verschaffen, ob sie bereit sind, diese Schwangerschaft bis zum Ende aufrechtzuerhalten. Es erschreckt mich zutiefst, dass man Frauen ein solches eugenisches Denken und Handeln unterstellt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS­ -
SES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])

Wir müssen den ärztli­ chen Behandlungsauftrag ins Zentrum rücken, denn die ärztliche Indikations­ stellung ist es, die die Pränataldiagnostik in der Schwangerschaft erst ermög­ licht, und sie ist zu einem Screening-Verfahren geworden. Ich kenne keinen § 218, der eine eugenische Indikation kennt. Es gibt keinen ärztlichen Behand­ lungsauftrag zur Selektion.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Ich verwahre mich dagegen, dass die Fehlentwicklungen in der Prä­ nataldiagnostik heute zur falschen Argumentationsgrundlage genommen wer­ den, um die Präimplantationsdiagnostik zu etablieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD und der CDU/CSU)

Eine wichtige Aussage möchte ich noch machen.

(V o r s i t z: Vizepräsidentin Anke Fuchs)

Ohne die künstliche Befruchtung gäbe es das Interesse an der Verwertung des menschlichen Embryos in seinem frühen Entwicklungsstadium nicht. Erst die Entleiblichung, die Entsexualisierung, die Entsinnlichung und das Herauslösen aus dem Verantwortungskontext der Fruchtbarkeit hat uns diese neuen ethisch-moralischen Fragen gebracht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Der Embryo in vivo ist in seinen frühen Zuständen in nichts unterscheid­ bar von dem Embryo in vitro,

(Beifall der Abg. Christa Nickels [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])

außer in einem: Er ist in seinem schutzlosesten Zustand in die Welt gekommen; die Frau trägt ihn nicht. Deshalb ist die Gesellschaft ver­ pflichtet gewesen und muss es bleiben, ihn – weil er ohne die Frau auf der Welt ist – bedingungslos zu schützen, ihn nicht zum biologischen Material werden zu lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Grundlegend für diese Diskussion, die zu begreifen wir erst anfangen, möchte ich sagen: Die Menschenrechtsfrage der Moderne ist eine Frauenfrage, wie es noch keine gab. Lassen Sie uns diese menschenrechtsdogmatische Herausfor­ derung annehmen und nichts und niemanden in Dienst setzen, instrumentalisie­ ren oder gar verdinglichen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für die F.D.P.-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Ulrike Flach.

Ulrike Flach (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An­ gesichts der knappen Zeit möchte ich mich auf eines der beiden zentralen Themen beschränken, und zwar auf die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland.

Roman Herzog ist hier bereits zitiert worden. Aber seine Aussagen sind so treffend, dass ich ihn noch einmal heranziehen möchte:

Das Recht erbkranker Menschen, durch weitere For­ schung gerettet zu werden, hat auch den Wert menschli­ chen Lebens an seiner Seite.

Genau das ist der Grund der Beschlüsse der F.D.P. Es darf nicht um ökonomische Gründe gehen – das kann in
diesem Zusammenhang nicht der entscheidende Faktor sein – nicht um die Befriedigung reiner Neugier der Forscher und schon gar nicht um unbedarfte oder naive Forschungsgläubigkeit. Aber es geht um die Chance, schwer kranken Menschen in diesem Lande in absehbarer Zeit zu helfen. Deswegen, Frau Merkel, bin ich in dieser Frage dezidiert gegen ein Moratorium.

(Beifall bei der F.D.P.)

Die Zahl derjenigen, die sich von der Stammzellenforschung Therapie­ möglichkeiten erhoffen, ist riesig: 150 000 Menschen in Deutschland leiden an Multipler Sklerose, 700 000 an Epilepsie, 200 000 an Parkinson und 500 000 an Alzheimer.

Meine Damen und Herren, ich kann es auch ethisch nicht verantworten, diesen Betroffenen zu erklären: Wir haben eine – wenn auch kleine – Chance, Hilfe für euch zu finden, aber wir nutzen sie nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Vor diesem Hintergrund müssen wir lernen, wie die Programmierung von Stammzellen in bestimmte Gewebetypen funktioniert, um eines Tages gezielt Nerven-, Herz-, Leber- oder Muskelgewebe zu züchten. Ich sage bewusst „eines Tages“, denn hier handelt es sich eben nicht um Heils­ versprechen, sondern um langfristig angelegte, ungeheuer komplexe For­ schungsvorhaben.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass wir wertvolle Chancen ignorieren würden, wenn wir uns nur mit einem Teil der Zellen, den erwachsenen Stammzellen, beschäftigen würden. Wir können und wollen die Möglichkeiten der embryonalen Stammzellen nicht außen vor lassen.

Meine Damen und Herren, die Diskussion hat sich in den letzten Wochen von einem weit ausholenden Rundumschlag auf einen Kompromiss­ vorschlag der deutschen Forscher konzentriert: Wie kann sich Deutschland an einer internationalen Embryonenforschung beteiligen, ohne dabei gezielt Embryonen für Forschungszwecke herzustellen? Es geht eben nicht um fabrikmäßig hergestellte Forschungsembryonen, sondern es geht um überzählige embryonale Zellkörper, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen und derzeit eingefroren werden.

Wir gehen nach allen Aussagen der Fachmediziner für künstliche Befruchtung von circa 15 bis 30 derzeit in Deutschland in Kühltruhen lagernden echt verwaisten Embryonen aus.

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vollmer?

Ulrike Flach (F.D.P.): Nein, ich möchte gern mit meiner Rede fortfahren.

Deren Entwicklung ist unterbrochen, ihr Lebensrecht eingeschränkt, und zwar faktisch für immer. Das deutsche Recht erlaubt keine Adoption vor der Geburt, es lässt nur die Wahl zwischen Einpflanzung in die Mutter und ewigem Eis. Um diese Abwägung handelt es sich, und nicht um apokalyptische Schreckensbilder. Es geht um die Frage „Ethik gegen Ethik“.

Natürlich darf dies nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Spender nach vorheriger intensiver Beratung in ganz wenigen, eigens dafür lizenzierten Zentren und mit völliger Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geschehen. Das wollen wir. Dafür steht die liberale Partei: nicht nach Wildwestmanier, sondern streng kontrollierte Forschung.

(Beifall des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschlie-ßend zu einem Fazit aus unserer Sicht kommen: Viele der heute vorgetragenen Ängste vor abschüssigen Entwicklungen dürften sich als unbegründet, die meisten echten Gefahren als hinreichend kontrollierbar erweisen. Gesetzesänderungen können befristet und dann den Erfahrungen angepasst werden. Wir sollten nach langen Dis-
kussionen die engen Klammern des Embryonenschutzgesetzes vorsichtig lockern und die in ihnen festgeschriebene Verweigerung der Chancen für Hunderttausende von Schwerstkranken beenden.

Menschliche Entwicklung ist niemals risikofrei; das wissen wir alle. Daraus den Schluss einer Blockade jeder noch so positiven Entwicklung zu ziehen ist aus unserer Sicht moralisch zumindest ebenso zweifelhaft. Politisch wie ethisch dürfte es nicht zu den kleinsten Risiken einer modernen Gesell­ schaft gehören, keine Risiken mehr einzugehen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Jetzt hat die Kollegin Angela Marquardt für die PDS-Fraktion das Wort.

Angela Marquardt (PDS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dies ist nicht nur eine Debatte über die Zukunft, sondern auch eine Debatte, die die Gegenwart betrifft. Die Verkündung der so genannten Entschlüsselung des menschlichen Genoms hatte geradezu etwas Religiöses. Man dachte, die Genetiker hätten auf dem Berg Sinai neue Gesetzestafeln gefunden. Jahrelang galt die Entschlüsselung des Genoms als die große Vision. Doch kaum war das Ziel erreicht, bestand schon wieder eine neue: Es wird nicht mehr von großen Erkenntnissen durch das Genom gesprochen, sondern von der nächsten Ebene der Proteine oder der Funktionsanalyse der Gene. Noch sei das Rätsel nicht gelöst, also müssten wir selbstverständlich weiterforschen. Dann erst wüssten wir, wie der Mensch wirklich funktioniert.

Immer wieder wird versichert, dass die Wissenschaftler ganz uneigennützig für den Erkenntnisfortschritt der Welt forschen. Aber nicht erst seitdem Professor
Rosenthal aus Jena seine aus öffentlichen Mitteln finanzierten Erkenntnissen aus der Genomforschung privat kommerziell verwertet, wissen wir, dass hier auch eine Art Goldgräberstimmung mit Blick auf einen neuen, lukrativen Wirtschaftszweig herrscht.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS sowie des Abg. Dr. Axel Berg [SPD])

Seit vielen Jahren wird über pränatale Diagnostik und ihre Konsequenzen diskutiert. Heute wissen wir, dass es dabei um die Verhinderung der Geburt behinderter Menschen geht. Bei entsprechender Diagnose folgt in nahezu allen Fällen die Abtreibung. Wer dennoch ein behindertes Kind bekommt, ist selbst schuld. Ich glaube, dass da­ mit behinderten Menschen in unserer Gesellschaft jegliche Solidarität endgültig entzogen wird.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

Alte Gentests, bei denen nach einem bestimmten Gen gesucht wurde, muten fast harmlos an, wenn schon heute mithilfe von Genchips Millionen Gene, wie in einer Art Rasterfahndung, auf einmal überprüft werden können. Natürlich ist der flächendeckende Einsatz dieser Array-Technologie noch zu teuer. Aber das ist eine Frage der Zeit.

Eine Masse an Daten wird angehäuft. Deren Aussagekraft für das Indivi­ duum tendiert gegen Null. Dennoch kann dies erhebliche Diskriminierungen nach sich ziehen, wie es das Beispiel der Hämochromatose-Screenings zeigt. Dieser Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse in Hannover in Zu­ sammenarbeit mit Humangenetikern ist ein Einstieg zur Etablierung von Reihengentests. Hier zeigt sich, wie sich die wirtschaftlichen Interessen von Kran­ kenkassen und die wissenschaftlichen Interessen der Forscher decken können. Nur bei einem geringen Teil der Genträger kommt es zum Ausbruch dieser Ei­ senspeicherkrankheit, und dies noch in unterschiedlicher Schwere und zu einem völlig ungewissen Zeitpunkt.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Sehr richtig!)

Was kann dieser Test also aussagen? Wie reagieren diejenigen, die auf das Gen positiv getestet wurden, aber nicht erkranken? Werden sie einer The­ rapie unterzogen, die sie nicht brauchen? Sorgen sie sich unnötig, daran zu erkranken? Schon aus Datenschutzgründen hat die Verbraucherschutzzentrale Versicherte davor gewarnt, an diesen Tests teilzunehmen. Ich kann diese Position nur ausdrücklich unterstützen.

(Beifall bei der PDS)

Was geschieht dann mit den anfallenden Ergebnissen bezüglich anderer so genannter Gendispositionen? Werden Betroffene die Ergebnisse für sich be­ halten dürfen? Hinzu kommt die Frage, wo diese Ergebnisse gespeichert wer­ den. Denkt man daran, dass der Großteil der vorhandenen DNA-Banken in In­ stituten und Firmen ohne Zustimmung der Menschen zusammengestellt wurde, von denen die DNA stammt, dann darf man bezweifeln, dass in Zukunft anders verfahren wird. Das Verlangen, Abfragen und Anbieten von Gentests durch Ar­ beitgeber und Versicherungen muss strikt verboten werden.

(Beifall bei der PDS)

Die Fraktion der Grünen arbeitet an einem Gentestgesetz. Wir werden uns sehr gern an dieser Debatte beteiligen. Ich kann diesen Schritt nur aus­ drücklich begrüßen. Aber ich glaube, dass ein Verbot von Gentests für Arbeitgeber und Versicherungen nicht ausreichend ist. Nur wenn die Auswei­ tung genetischer Tests vollständig gestoppt wird, kann man das Eindringen einer genetifizierten Medizin in Arbeitswelt und Versicherungswesen auf Dauer verhindern. Auf jeden Fall sollte ein Moratorium für die Integration genetischer Tests in die gesetzliche Krankenversicherung verhängt werden.

Hier hat die unheilvolle Entwicklung in meinen Augen ihren Ausgangs­ punkt, eine Entwicklung, die letztlich dazu führt, dass der Mensch nicht mehr die Gesellschaft verbessert und lebenswerter macht, sondern dass sich die Menschen an bestehende Umstände anzupassen haben. Wer genetisch nicht in diese Leistungsgesellschaft passt, ist unerwünscht. Der Mensch wird dann nicht mehr nur eine Ware sein, sondern auch ein Produkt. Spätestens dies wird das Ende der Politik sein.

(Beifall bei der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Wolfgang Wodarg von der SPD-Fraktion.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben erheblichen Diskussionsbedarf; das wurde heute vermehrt festgestellt. Diese Diskussion findet auch statt. Sie fand bisher über­ wiegend in den Medien statt. Der Deutsche Bundestag hat sich aber vorbereitet und die Enquête-Kommission zu Recht und Ethik der modernen Medizin gebil­ det, um sich beraten zu lassen.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Nach schweren Kämpfen!)

Die Bundesregierung lässt sich ebenfalls beraten – das ist gut so –, denn sie trägt sehr viel Verantwortung. Sie muss Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsgeldern fällen. Sie muss die Wirtschaftsförderung richtig ge­ stalten und richtungsweisend sein. Sie muss zum Beispiel auch das Patentrecht gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag umsetzen. Das heißt, wir stehen in gemeinsamer Verantwortung. Wir müssen die richtigen Entscheidungen treffen und brauchen dafür Rat.

Der Bundestag hat sein Instrument. Der Bundeskanzler hat bei Hofe – ich darf das so sagen, lieber Gerhard – sein eigenes Instrument.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das wollen wir hier jetzt nicht kommentieren!)

Ich sage als Abgeordneter sehr selbstbewusst: Die Bundesregierung muss sich beim Regieren beraten lassen. Der Bundestag aber macht die Gesetze. Das soll auch so bleiben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS]) – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist wahr! Das können wir bestätigen!)

Wir müssen feststellen: Wo gibt es dringenden Entscheidungsbedarf? Welche Probleme stehen an? Wenn wir uns das in der Enquete-Kommission mit einem längeren Zeithorizont anschauen, dann sehen wir sehr vieles, was noch auf uns zukommt. Die zwei oder drei Themen, die heute immer wieder angesprochen werden, sind nur ein kleiner Bruchteil dessen, was sich uns in den nächsten zehn Jahren wahrscheinlich als Problem stellen wird.

Ich will ganz kurz auf die Kernthemen eingehen. Im Zusammenhang mit der PID hat mich besonders animiert, was Herr Gerhardt gesagt hat. Die Präimplantations­ diagnostik, die im Rahmen der In-vitro-Fertilisation, der künstlichen Befruchtung, im Ausland, soweit sie erlaubt ist, angewandt wird, zu befürworten und gleichzeitig zu sagen, wir bräuchten das auch, um die Forschung nicht zu behindern, macht mich allerdings stutzig.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der von den Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern genutzten Technik braucht man sechs bis acht Embryonen. Im Gegensatz dazu braucht man bei dem bisher in Deutschland genutzten Verfahren zwei bis drei Embryonen. Man braucht also mehr Embryonen, um die richtigen aussuchen zu können. Wenn die Tatsache, dass es dadurch mehr überzählige Embryonen gibt, als Argument benutzt würde, die PID einzuführen, wären wir auf dem Holzweg. Das Problem muss klar angesprochen werden. So etwas geht in Deutschland nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der PDS)

Wir dürfen nicht so tun, als seien wir die ersten, die
darüber nachdenken. In den Vereinigten Staaten hat die Regierung gesagt: Wir beschränken uns auf die Forschungsförderung und ansonsten kann in der Reproduk­ tionsmedizin gemacht werden, was der Markt fordert, das heißt, was die Eltern als Kunden wollen. – In den USA gibt es Leihmütter, Eispenderinnen und Samen-spender – das ist alles im Internet abrufbar –; man kann alles, wie in einem Katalog, nach Rasse oder Intelligenzgrad aussuchen. Als wohlhabendes Ehepaar in den USA muss man sich mit den Mühen einer Schwangerschaft gar nicht mehr abgeben. Man kann die Eizelle kaufen, man kann die Samenzelle kaufen, man kann die Leihmutter kaufen und kann sich das Kind machen
lassen, wenn man genug Geld hat. Das hat der Markt
ermöglicht. Eine solche Entwicklung wollen wir in Deutschland nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der PDS)

Wir sollen die PID als selektive Diagnostik Reproduktionszentren an die Hand geben, die schon jetzt, zum Beispiel für die Pränataldiagnostik, die vorgeburtliche Dia-
g­ nostik, Verantwortung haben. Hier wird Missbrauch betrieben; wir haben das heute wiederholt gehört. Mit einer fein auflösenden Diagnostik kann man Behinderungen leicht erkennen und so werden Kinder abgetrieben, weil man meint, sie seien der Mutter nicht zumutbar.

Ich habe in einer Diskussion, an der auch Kollegen dieses Hauses teilgenommen haben, erlebt, dass ein Bonner Gynäkologe von Hebammen gefragt wurde: Weshalb haben Sie in Ihrem Hause wegen einer Lippenkiefergaumenspalte der Mutter freigestellt, ihr Kind abzutreiben? Er hat gesagt, das Kind mit der Lippenkiefergaumenspalte wäre der Mutter nicht zumutbar gewesen, sie hätte das nicht ausgehalten. Neben ihm am Tisch saß ein sehr berühmter und sehr guter Pädiater, einer der besten deutschen Kinderärzte; man sah ihm an, dass er als Kind an einer solchen Lippenkiefergaumenspalte operiert worden war. Da wurde für mich sehr deutlich, in welchem Maße dieses Thema auch mit Menschenwürde zu tun hat und worüber wir hier diskutieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU, der F.D.P. und der PDS)

Bei dem zweiten Thema, der Nutzung embryonaler Stammzellen, geht es darum, dass am fünften Tag nach der Befruchtung aus der Blastozyste, dem Keimling, Zellen entnommen und kultiviert werden; wir alle haben darüber gelesen. Diese Zellen sind beliebig reproduzierbar und halten sich lange; sie werden standardisiert und im Labor wird eine Zelllinie mit bestimmten Eigenschaften herausgearbeitet, mit denen dann laboriert wird. Diese embryonalen Stammzellen sind als Laborreagenzien weltweit patentiert. Man muss also Lizenzgebühren bezahlen und es gibt Knebelverträge. Das weiß auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft; das heißt, wenn sie solche Zellen kauft, muss sie zum Teil die Rechte an den von ihren Instituten erarbeiteten Ergebnissen abtreten. Aufgrund dieser Tatsache hat sich dieses Verfahren bisher nicht gelohnt.

Jetzt aber gibt es auf dem Markt günstigere embryonale Stammzellen aus Australien oder Israel und der Erwerb dieser Zellen ist nicht mit Knebelverträgen verbunden. Ich möchte, dass wir uns darum kümmern, dass bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft nicht deshalb plötzlich eine Wende eingetreten ist, weil die Zellen billiger geworden sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)

Wir haben uns in der SPD-Fraktion schon lange sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wir haben bei der Anhörung in der Fraktion nicht nur gehört, dass diesseits des Rubikon noch viel Platz ist, sondern auch, dass unendlich viele Fragen noch nicht beantwortet sind. Es wird mit embryonalen Mäusezellen gearbeitet. Dort gibt es verschiedene Zelllinien, die man erst einmal miteinander vergleichen muss, um zu prüfen, ob sie überhaupt reproduzierbar sind. An Primatenstammzellen ist kaum geforscht worden. Auf dem Gebiet der adulten Stammzellen, die man reprogrammieren möchte, sodass sie vielerlei Verwendung finden können, gibt es noch sehr viel zu erforschen. Dies ist völlig unproblematisch, weil man denjenigen, der die Zelle spendet, fragen kann, ob er mit der Zelle das machen lassen will, was von der Forschung geplant ist. Bei den Regelungen zur adulten Stammzelle gibt es einen breiten Konsens. Einen Embryo kann man dagegen nicht fragen; diesen nutzt man einfach. Wir haben es hier also mit einer anderen Situation zu tun. Deshalb geht es hier um die Menschenwürde.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND­ -
­ NIS 90/DIE GRÜNEN])

Von daher freue ich mich, dass die Bundesregierung ganz klar gesagt hat, dass adulte Stammzellen erforscht werden sollen. Wenn dies richtig durch­ geführt werde, sehe die Bundesregierung darin eine nachhaltige Entwicklung in der Biotechnologie. Wir haben die Nachhaltigkeit in der Biotechnologie bisher zu wenig diskutiert; dies ist in der Energiewirtschaft und in vielen anderen Bereichen ganz anders. In der Biotechnologie hat die Nachhaltigkeit etwas damit zu tun, wie sich das, was geplant ist, auf die Regeln auswirkt, nach denen die Menschen zusammenleben, also auf die Solidargemeinschaften und das Wert­ gefüge.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir in der Biotechnologie Nachhaltigkeit erreichen und eine Akzeptanz bei denjenigen, die später die Medikamente kaufen, erzielen wollen, dann müssen wir uns viel Mühe geben und versuchen, auch im internationalen Wettbewerb – so, wie wir es in der Energiewirtschaft machen – das zu tun, was den geringsten Schaden anrichtet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/
CSU)

Es würde mich freuen, wenn die adulten Stammzellen weiterhin in den Vorder­ grund gestellt würden. Es ist nicht nötig, den Engländern, die das therapeu­ tische Klonen erlaubt haben, in der falschen Richtung nachzulaufen. Das brau­ chen wir nicht. Wir haben in diesem Bereich sehr viel zu tun und können auch in Deutschland noch sehr viele Patente erringen, die weltweit vermarktet wer­ den können. Bei den von Ihnen genannten Heilsversprechungen handelt es sich ja nicht um konkrete Forschungsprojekte, sondern um die Grundlagen­ forschung. Bei Ihrer Aussage, man könne für Alzheimer-Kranke sowie für Per­ sonen mit speziellen Krankheiten etwas tun, handelt es sich um eine reine Ak­ zeptanzbeschaffung mit dem Versuch einer Grenzbrechung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man tut den Menschen, denen man so etwas erzählt, Unrecht und weckt in ihnen falsche Hoffnungen. Dies dürfen wir nicht machen.

Margot von Renesse hat in ihrer Eingangsrede gesagt, die Wissenschaft müsse Tabus brechen, sonst komme man nicht weiter. Sie hat Freud und Darwin genannt. Sie hat Recht, wir müssen Tabus brechen. Es sind aber in Deutschland bereits Tabus gebrochen worden, aus denen sich ganz unselige und katastrophale Entwicklungen ergaben. Einige Menschen wurden als lebenswert, andere als nicht lebenswert erachtet. Bei den damals getroffenen Entscheidungen handelte es sich auch um Tabubrüche. Man kann es sich nicht so einfach machen, indem man sagt, man müsse auch einmal Tabus brechen. Wir müssen – das tun wir auch bereits – intensiv darüber diskutieren, wie die Wissenschaft im Auge behalten werden kann, welcher Spielraum ihr gegeben und an welcher Stelle Stopp gesagt werden soll. Die Freiheit der Wissenschaft ist, wie es hier auch schon angedeutet wurde, durch die Menschenwürde begrenzt.

Frau Präsidentin, zum Abschluss möchte ich ein kurzes Märchen vor­ lesen, denn ich finde, dieses passt so gut zum Thema: Ein Bauer haderte mit Gott, weil sein Getreide verhagelt war und die Sonne sein Gras hatte verdorren lassen. Da wandte sich Gott an ihn und bot ihm an, er – der Bauer – möge doch im nächsten Jahr das Wetter selbst gestalten. Der Bauer war dankbar und im nächsten Jahr ließ er es regnen und die Sonne scheinen, worauf seine Äcker prächtig gediehen. Als er jedoch das hoch gewachsene Korn geerntet hatte, stellte er fest, dass die Ähren leer und ohne Früchte waren. Erneut klagte er zu Gott. Der schalt ihn und eröffnete dem Bauern, dass er bei seinem Versuch, die Naturkräfte zu gestalten, leider den Wind vergessen habe; denn der Wind sorgt dafür, dass die Befruchtung stattfindet und sich Körner und Früchte im Getreide befinden.

Der Bauer konnte das schnell merken. Die Latenzzeit, in der er seinen Fehler bemerkt hat, betrug eine Saison. Das, was wir hier machen, wirkt sich aber erst in 20, 30 Jahren aus. Wir merken vielleicht erst dann, ob aus den Embryonen, die nach PID aussortiert worden sind, gesunde Kinder hätten aufwachsen können. Dann ist das aber nicht wieder gutzumachen. Das heißt, wir können auf diesem Gebiet nicht korrigierbare Fehler begehen. Das dürfen wir auf keinen Fall tun. Von daher denke ich, dass wir aufpassen müs­ sen, weil die Gefahr, etwas falsch zu machen, an etwas nicht zu denken, sehr groß ist.

Wenn wir uns die Vielzahl und den Umfang der genetischen Informatio­ nen, die Vieldeutigkeit von Genen, die wir erst erahnen – wir kennen erst Silben des Genoms, die wahrscheinlich in vielen Sprachen unterschiedliche Bedeu­ tung haben –, vor Augen führen, liegt die Vermutung nahe, dass die Sprache des Genoms sogar über Ironie, über Doppeldeutigkeit verfügt. Insofern denke ich, dass wir hier große Fehler machen können.

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Herr Kollege, das gehört aber jetzt nicht mehr zum Thema Märchen.

Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Das war kein Märchen, Frau Präsidentin. Das war zum Schluss noch einmal ein Rückgriff auf die Wirklichkeit.

Ich freue mich auf die Debatte. Wir als Abgeordnete haben uns zu orga­ nisieren, weil es die Fraktionen nicht machen. Einige Abgeordnete haben heute angefangen und das Bündnis Menschenwürde wieder ins Leben gerufen. Ich bin sicher, dass es verschiedene Initiativen aus diesem Kreise geben wird. Wir wer­ den uns in einer völlig ungewohnten Weise neu strukturieren, um diese Themen intensiv zu debattieren. Dafür brauchen wir Zeit und gegenseitiges Verständnis.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Das Wort hat nun die Kollegin Maria Eichhorn für die CDU/CSU-Fraktion.

Maria Eichhorn (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ ren! Der rasante biomedizinische Fortschritt stellt uns vor völlig neue Heraus­ forderungen. Faszinierende Perspektiven mit weit reichenden Auswirkungen eröffnen sich Wissenschaft und Forschung. Aber darf der Mensch alles, was machbar ist? Weder euphorische Überschätzung noch totale Ablehnung der Gentech­ nik sind richtig. Vielmehr geht es darum, Chancen und Risiken des biotechnolo­ gischen Fortschritts gegeneinander abzuwägen. Dabei stellen sich schwerwie­ gende Fragen, die an die Grundwerte unserer Gesellschaft rühren.

Meine Damen und Herren, die Menschenwürde steht nach Art. 1 des Grundgesetzes nicht zur Disposition. Daher kommt dem menschlichen Leben in allen Lebensphasen ein absoluter Schutz zu. Die Schlüsselfrage lautet: Wann beginnt menschliches Leben?

Für mich ist klar: Menschliches Leben beginnt mit der Zeugung. Von die­ sem Augenblick an entwickelt sich ein eigenständiger Mensch mit allen Anlagen und Fähigkeiten. Damit beginnt dieser eine unverwechselbare Mensch. Nach meiner vollen Überzeugung muss das Leben bereits von diesem Anfang an ge­ schützt werden. Jede andere Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem ein voller Lebensschutz gewährt werden muss, wäre willkürlich.

Das C in unserem Namen steht für den Schutz von Anfang an, weil wir Anfang und Ende des Lebens aus dem christlichen Glauben heraus definieren. Der Staat ist zum Schutz und zur Förderung allen menschlichen Lebens ver­ pflichtet, und zwar vom frühesten Beginn bis zu seinem Ende. Vor diesem Hin­ tergrund muss die Politik die Rahmenbedingungen für die Entwicklung in der Forschung und deren Anwendung setzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie muss dabei die Hoffnung auf künftige Heil- und Hilfsmöglichkeiten ebenso bedenken wie die möglichen Folgen einer vorschnellen Verschiebung ethischer Grenzen. Es geht um eine ethisch verantwortbare Nutzung der Gen­ technologie. Für uns, die CSU, ist das christliche Menschenbild der Maßstab dafür. Die Würde und der Schutz des Menschen stehen höher als das For­ schungs- und Wirtschaftsinteresse.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es wäre fatal, wenn durch vorschnelle Entscheidungen
einer Entwick­ lung, die heute am Anfang steht und noch keinesfalls eingeschätzt werden kann, Tür und Tor geöffnet werden würden.

Durch den Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Embryo­ nen, die für eine Einpflanzung nicht mehr infrage kommen, für die Forschung zur Verfügung zu stellen, würde nach meiner Überzeugung die Begehrlichkeit zur Herstellung zusätzlicher Embryos im Reagenzglas geweckt; denn nach dem Verbrauch so genannter überzähliger Embryonen wird man entgegen der Rechtslage ihre Herstellung für die Forschung nicht mehr aufhal­ ten können.

(Jörg Tauss [SPD]: Doch!)

Die Unverfügbarkeit des Lebens lässt nicht zu, dass Eizellen zum Zwecke der Forschung befruchtet werden. Zwar könnte durch die Forschung an embryona­ len Stammzellen Menschenleben gerettet werden, jedoch nur um den Preis, dass anderes Leben vernichtet wird. Es steht Leben gegen Leben. Wenn Leben zu Forschungszwecken willkürlich geschaffen werden kann, wird die Grenze des Lebens beliebig. Es kann und darf nicht gegeneinander abgewogen werden.

Hinzu kommt, dass selbst in der Wissenschaft die Notwendigkeit des Einsatzes embryonaler Stammzellen umstritten ist. In Deutschland ist erfreuli­ cherweise bei der Forschung an adulten Stammzellen oder an Stammzellen aus Nabelschnurblut ein hohes Niveau zu verzeichnen. Daher ist für mich bei der Abwägung des Lebensschutzes klar: Wir müssen diese Forschung verstär­ ken.

Aus der staatlichen Pflicht, menschliches Leben zu schützen, folgt auch die Aufgabe, die Praxis der Pränataldiagnostik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Testung immer mehr zu einem Screening-Verfahren für Föten entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund des so genannten Oldenburger Urteils raten viele Ärzte auch Schwangeren unter 35 Jahren zur Pränataldiagnostik. Damit wird diese zu einer Maßnahme der Qualitätssicherung, die mit der Würde des Menschen nicht mehr vereinbar ist. Auch der ungeborene Mensch hat einen Anspruch auf menschliche Würde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Als wir 1995 bei der Reform des Abtreibungsrechts die embryopathische Indikation abschafften, hat die Frage der Pränataldiagnostik eine wichtige Rolle gespielt. Die Entwicklung zeigt jedoch, dass entgegen der damaligen Annahme dieses Verfahren heute bei einer großen Zahl von Schwangeren angewendet und so in vielen Fällen leider ein Automatismus hin zur Spätabtreibung in Gang gesetzt wird. Es droht die Gefahr, dass auch die Methode der Präimplantati­ onsdiagnostik nicht auf eine eng begrenzte Anwendung beschränkt werden kann, wie die Erfahrung in den USA zeigt. Der Fortschritt in der Wissen­ schaft darf nicht zu einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer Unter­ scheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben führen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)

Es stellt sich die Frage: Was ist eigentlich nicht lebenswertes Leben? Wer kann entscheiden, ob zum Beispiel ein Mensch mit Downsyndrom sein Leben als lebenswert oder als lebensunwert empfindet? Wer kann sich an­ maßen, eine solche Entscheidung zu treffen? Der Hinweis, dass die Prä­ implantationsdiagnostik deswegen erlaubt sein müsse, weil es die Pränatal­ diagnostik gebe, ist für mich kein Argument. Bei der Pränataldiagnostik wird an dem im Mutterleib heranwachsenden Embryo festgestellt, ob er mit einer Krankheit oder Behinderung behaftet ist. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, dass eine Behinderung kein Grund für eine Abtreibung sein kann. Es geht um die individuelle Abwägung des Lebensrechtes der Mutter und des Kindes. Das steht im Vordergrund.

Als Gesetzgeber muss unser Ansatzpunkt sein, Eltern schon vor der Anwendung der Pränataldiagnostik darauf hinzuweisen, in welche Konflikte diese sie bringen kann, und sie nicht als selbstverständlich anzubieten. Bei der Prä­ implantationsdiagnostik wird bereits der im Reagenzglas erzeugte Embryo auf seine erbliche Belastung hin überprüft. Nur wenn der Embryo als erblich unbe­ lastet getestet wird, wird er in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Im anderen Fall wird er vernichtet. Die PID ist damit von vornherein auf Selektion von menschlichem Leben ausgerichtet. Dies ist aus ethischer und christlicher Sicht nach meiner Überzeugung nicht akzeptabel.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so-wie des Abg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Es wird die Qualität von befruchteten Eizellen geprüft und nicht mehr Leben gegen Leben abgewogen. Genau das widerspricht unserem christlichen Menschenbild.

Ich verkenne nicht, dass mit dieser Methode Menschen geholfen werden kann. Aber heute bereits müssen sich Eltern von behinderten Kindern sagen lassen: Hat denn das sein müssen? Mit der Zulassung der PID würde der Druck auf Eltern mit behinderten Kindern bzw. mit erblichen Krankheiten noch größer werden. Ein behindertes Kind als Schaden für die Gesellschaft anzusehen ist inakzeptabel. Es ist eine Diskriminierung aller Menschen mit Behinderungen.

Meine Damen und Herren, Sie alle haben den Brief des Deutschen Behindertenrates vom 29. Mai 2001 erhalten. Darin steht:

Menschen mit Behinderungen sind erschrocken, mit welcher Selbstverständlichkeit für die Einführung einer Präimplantationsdiagnostik als Selektionsinstrument argumentiert wird.

Gerade als Christen diskutieren wir auf einem sicheren Fundament: der Verantwortung vor Gott und der Schöpfung. Dieses Fundament dürfen wir nicht verlassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort der Kollegin Ulrike Höfken.

Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr gut, dass wir hier im Parlament diese umfassende Diskussion über die Gentechnik führen; denn die Nutzung der Gentechnik kann unsere Gesellschaft fundamental verändern. Das gilt für den Bereich der Medizin; das gilt aber genauso für die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelerzeugung, aber auch beim Tier.

Ich bin Agraringenieurin. Im Rahmen meiner beruflichen Praxis und Forschung habe ich Lebewesen selektiert, Lebewesen optimiert. In Kenntnis der Machbarkeit, teilweise aber auch der Nichtmachbarkeit dieser Technik, möchte ich auf die Implikationen hinweisen, die die Übertragung eines solchen Berufsbildes auf die Humanmedizin hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt Art. 3 des Grundgesetzes, der ein Diskriminierungsverbot enthält, das heißt ein Verbot von Selektion. Es wird unmöglich sein, ohne dieses Fundament unserer Gesellschaft zu verändern, die PID anzuwenden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weise hier auch auf das Embryonenschutzgesetz hin. Nicht zulässig ist übrigens auch die Verbindung der Diskussion über § 218, der Abtreibungsdiskussion, mit der Diskussion um die PID. Es ist einfach so, dass sich dieser Paragraph und die Rechtsprechung dazu nur auf einen Konflikt in Bezug auf das Kind im Mutterleib beziehen, auf einen Mutter-Kind-Konflikt. Das können wir nicht einfach übertragen. Das gilt übrigens auch für die Anwendung der Spirale.

Ich möchte an alle appellieren, die nötige Trennschärfe nicht aufzugeben. Die DFG, so habe ich in der Diskussion in der Grünen-Fraktion gehört, möchte, unter Bezugnahme auf Professor Wolfrum, zwischen überzähligen Embryonen und der Herstellung von Embryonen unterscheiden können, sagt aber gleichzeitig: Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
und der Embryo im Reagenzglas darf nicht schutzlos sein. – Wie, bitte schön, will man trennen zwischen einem hergestellten Embryo und einem, der überzählig ist? Es gibt in Deutschland 15 überzählige Embryonen, die sehr wohl als „Findelembryo“ in eine Frau eingepflanzt werden könnten, die ein Kind möchte. Ich möchte also appellieren, diese in der Diskussion manchmal fehlende Trennschärfe zu beachten.

Es ist unser Anliegen – ich glaube, dieses Anliegen wird geteilt –, dass Gentechnik nicht schleichend eingeführt werden darf, wie es große Chemiekonzerne im Bereich der Lebensmittelerzeugung versucht haben. Ich nenne gentechnisch verändertes Soja. Ein solcher Versuch wird Widerstand hervorrufen und scheitern. Die Regale sind, was die gentechnisch veränderten Lebensmittel angeht, leer geblieben. Wir Grünen wollen Motor einer Politik des breiten und offenen gesellschaftlichen Diskurses sein und wollen dafür sorgen, dass der Entscheidungsprozess demokratisch institutionalisiert wird.

Grundlage unserer Politik ist es ebenfalls, Chancen realistisch zu beurtei­ len, bestehende Bedenken ernst zu nehmen und die verantwortbaren Innovationspotenziale
der Gentechnik zu definieren und auch zu fördern. Mich erschreckt der Hinweis unseres früheren Bundespräsidenten auf Mukoviszidosekran­ ke ein bisschen. Dazu muss man sagen: Es gibt keinen gentechnischen Ansatz zur Heilung dieser Krankheit. Der gentechnische An­ satz, PID, wäre, einen solchen Embryo zu verwerfen, ihn also überhaupt nicht auf die Welt kommen zu lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne­ ten der SPD)

Ein solches Verständnis von Heilung lehne ich ab. Ich bin der Überzeugung, dass auch Herr Herzog es nicht will.

Gleichzeitig muss man im Hinblick auf die Mukoviszidose sagen: Es wa­ ren doch die Methoden der ganz
normalen Medizin, die es ermöglicht haben, dass jedes Jahr enorme Fortschritte zu erzielen sind und dass Mukoviszidosekran­ ke inzwischen über 60 Jahre alt werden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne­ ten der SPD)

Was Arbeitsplätze, Freiheit und Markt angeht: Es wird sich doch ein Markt zur Lösung dieses Problems bilden. Das bedeutet auch, die vorhandenen Möglichkei­ ten zu nutzen. In diesem Fall sind das ganz klar die nicht gentech­ nischen Methoden.

Es gilt, ethische und grundrechtliche Grenzen zu ziehen. Das heißt aber nicht, dass nicht mehr geforscht werden darf; vielmehr gilt – ganz im Gegenteil – das, was ich eben gesagt habe: Bestimmte Anreize schaffen einen bestimmten Markt.

Das Genom des Menschen und das des Schimpansen stimmen zu etwa 99 Prozent überein. Rein technisch ist eine Kombination aus Embryozellen von Affen und von Menschen – eine Chimäre; halb Mensch, halb Tier – wohl herzustellen. Zwar bezeichnen das EPÜ, das Europäische Patentübereinkommen, und auch die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments so etwas als sittenwidrig; aber ich muss Sie einmal fragen: Wo sind denn eigentlich die Grenzen? Wie viel Schwein darf ein Mensch sein? Wie viel Mensch darf ein Schwein sein? Längst stehen humanisierte Schweine in Englands und Deutschlands Forschungsställen. Stehen wir an der Grenze zum modernen Kannibalismus?

Wir müssen uns auch den tierethischen Fragen stellen. Dürfen wir Tiere ohne weiteres klonen? Dürfen wir Tierarten vermischen? Ich erinnere zum Bei­ spiel an die Herstellung der „Schiege“, ein Wesen aus Schaf und Ziege, und an Xenotransplantationen. Nicht vergessen sollte man die Übertragungen bisher unbekannter Krankheiten, was durchaus sehr ernst zu nehmen ist. Man muss sich fragen, ob Tiere Ersatzteillager bei der Behandlung unheilbarer Krankhei­ ten sein dürfen. Unabhängig von den ungeklärten gesundheitlichen Fragen und Risiken müssen auch beim Klonen und bei der Xenotransplantation die Anforderun­ gen des Tierschutzes beachtet werden. Die Aufnahme des Tier­ schutzes in die Verfassung wäre eine wichtige Hilfe bei der Abwägung der verschiede­ nen Gesichtspunkte.

Ich möchte zum Abschluss etwas zur Anwendung der Biotechnologie im Lebensmittelbereich – Stichwort „grüne Gentechnik“ – sagen. Was die Kos­ ten-Nutzen- Relation angeht, müssen die gentech­ nisch veränderten Pflanzen eher negativ beurteilt werden. Sie werden nicht wettbewerbsfähig sein. Insektizidresistente Pflanzen werden im Prinzip nichts anderes als ein selektives Pestizid mit all seinen Möglichkeiten, aber auch mit all seinen Problemen sein. Im Übrigen werden sie mit hohen Kosten belastet sein. Die Arbeitsplätze, die in diesem Bereich mithilfe der Gentechnik entstehen können, sind vor diesem Hintergrund realistisch zu betrachten. Es gilt abzuwägen: Gentechnik ist einerseits eine Rationalisierungstechnik, sie ist anderer­ seits ein Problem für den Mittelstand und für einen Teil der Industrie. Arbeitsplätze durch Gentechnik sind allerdings sicherlich kein sozialethisches Argument.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordne­ ten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für die F.D.P. hat jetzt der Kollege Detlef Parr das Wort.

Detlef Parr (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die F.D.P.-Fraktion hat vor mehr als acht Monaten einen Antrag zur Präimplantations­ diagnostik in den Bundestag eingebracht.

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das war
voreilig!)

Der Bundesparteitag der F.D.P. hat vor einigen Wochen mit großer Mehrheit einen eindeutigen Beschluss gefasst: Ja, wir wollen denjenigen Paaren mit Kinder­ wunsch, aus deren Familiengeschichte sich hohe genetische Risiken zweifelsfrei ergeben, endlich auch bei uns zu einem gesunden Kind verhelfen; wir wollen diese Paare und die Ärzte ihres Vertrauens von erheblichen Konflik­ ten befreien; wir wollen Rechtssicherheit für alle Betroffenen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Wir müssen versuchen, die Widersprüche – diese sind auch heute in der De­ batte deutlich geworden – zu den bestehenden Richtlinien und Rechtslagen der künstlichen Befruchtung, der Pränataldiagnostik, der Spätabtreibung und des medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs so weit wie möglich aufzulö­ sen.

Auch wenn es die veröffentlichte Meinung manchmal anders deutet: Die F.D.P.-Fraktion setzt dem einengenden kategorischen Nein mancher Kollegin­ nen und Kollegen kein bedenkenloses Ja entgegen. Zweifel und Skepsis sind auch uns nicht fremd. Wir haben aber rechtzeitig eine offene Debatte geführt. Wir sind deshalb bei unserer Entscheidungsfindung und bei der Abwägung der Rechtsgüter vielleicht ein bisschen weiter als andere.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich sage das, weil uns in einem Zwischenruf Voreiligkeit vorgeworfen wurde.

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Mit Recht!)

Eines verwundert uns bei der öffentlichen Diskussion bis heute sehr: Betroffene Eltern sind nur wenig einbezogen. Ihr Lebens- und Leidensweg wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Ich nenne nur das Beispiel der Fa­ milie Graumann, das deutlich macht, was Betroffene empfinden. Deshalb war es gut, auf dem Symposium des BMG vor einem Jahr einem Kinderarzt mit der Fachrichtung Neugeborenen-Medizin genau zuzuhören. Er erzählte die Ge­ schichte eines todgeweihten Mädchens und schilderte die Verzweiflung der El­ tern. Er beschrieb die hingebungsvolle Pflege dieses Mädchens. Dann kam die unausweichliche Frage, die sich alle Eltern nach dem Tod ihres geliebten Kin­ des in dieser Situation stellen: Können wir noch einmal aushalten, was wir mit unserem Kind haben durchleiden müssen?

Da mögen Fundamentalisten rigoros auf die nach ihrer Meinung ethisch einzig angemessene Antwort verweisen, nämlich: Verzichtet doch auf ein weite­ res Kind! – Aber was gibt uns das Recht, Paaren ex cathedra etwas abzuspre­ chen, was integraler Bestandteil unseres Lebens ist? Dürfen wir menschliches Mitgefühl ausblenden und in unserer Debatte das vergessen, was man Mitleid oder was man wie Jürgen Rüttgers Barmherzigkeit nennt?

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD – Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Das gilt auch für die verworfenen Embryonen!)

Sollten wir uns nicht lieber an die christliche Botschaft erinnern, die gerade solch starre Gesetzmäßigkeiten aufgebrochen hat und die klargemacht hat, dass der Mensch nie in jeder Hinsicht moralisch unanfechtbar wird leben kön­ nen?

Eine Grundregel der philosophischen Ethik lautet: Der mögliche Miss­ brauch verbietet nicht den rechten Gebrauch. – Zum rechten Gebrauch gehören Grenzen. Ich gebe dem Bundespräsidenten Recht: Ohne Grenzen gibt es kein Maß. Wir wollen diese Grenzen. Deshalb gehört aus unserer Sicht zu den unabdingbaren Voraussetzungen der Zulassung der PID eine umfassende, qualifizierte humangenetische Beratung über Chancen, Ge­ fahren und Belastungen. Die PID ist eben nicht, wie der hessische Ministerprä­ sident Roland Koch glaubt, eine mechanische Qualitätsprüfung ohne individu­ elle Abwägung durch die Frau.

(Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Richtig!)

Wir wollen strenge medizinische Zulassungskriterien, eine zivilrechtliche Würdigung sowie eine strafrechtliche Bewehrung. Wir wollen Einzelfallentschei­ dungen, die von einer unabhängigen Kommission bestätigt werden müssen. Dabei soll es aber keinen Indikationskatalog geben; denn wer weiß, ob das, was wir heute über Krankheiten und Therapiemöglichkeiten wissen, nicht schon morgen überholt sein wird. Wir möchten die Durchführung der PID nur in lizen­ zierten Zentren und wir möchten die Dokumentation, Information und Steuerung fortpflanzungsmedizinischer Fragen über eine Zentralstelle ähnlich der briti­ schen Human Fertility Embryology Authority.

Diese Grenzen sind nötig. In anderen Punkten müssen wir uns aber über Grenzen hinwegsetzen. Wir müssen
heraus aus dem deutschen Elfenbeinturm. Ich freue mich sehr, dass gestern der Gesundheitsausschuss auf unseren An­ trag hin eine Anhörung beschlossen hat, die wir international anlegen wollen. Beispielsweise gab es in Frankreich bereits 1983 die erste Ethikkommission der Welt. Nach zehn Jahren hatte man ein bislang in Europa einzigartiges le­ gislatives „Bioethik-Paket“ mit detaillierten gesetzlichen Regelwerken geschnürt, die auch die Grenzen für die PID sorgfältig ziehen.

Das Überraschendste an dieser Diskussion in Frankreich war, dass es in der Frage der Bewertung von Behinderungen in der Gesellschaft keine Polari­ sierung, ebenso wenig wie in den Niederlanden, gegeben hat. Im Gegenteil: Bis auf die Querschnittsgelähmten haben alle französischen Behindertenverbände es – Zitat – „als empörend bezeichnet, den Frauen unnötiges Leid aufzubürden, das die PID ihnen ersparen könnte“. Wir sehen: Auch in diesem sensiblen Be­ reich ist Integration möglich.

Das haben auch Patienten und Eltern der deutschen Mukoviszidose-Vereinigung in einer Erklärung vom 24. September 2000 trotz grundsätzlicher Bedenken zum Ausdruck gebracht:

Betroffene Eltern, die einen Schwangerschaftsabbruch ablehnen, haben nur mit der PID die Chance auf ein wei­ teres Kind ohne diese Erkrankung. Der Verein will diese Eltern mit ihren Sorgen nicht durch ein Verbot der PID al­ leine gelassen sehen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das sind Beiträge zur gegenseitigen Verständigung. Hier werden Brücken gebaut. Diese Brücken sollten wir bei der weiteren De­ batte gemeinsam nutzen.

Eine letzte Bemerkung: Bei allem Respekt vor den Hinweisen auf Geduld im Entscheidungsprozess sollten wir nicht das Wirklichkeit werden lassen, was Professor Solter, der Direktor des Max-Planck-Institutes in Freiburg, formulierte:

Es werden nicht die Wissenschaftler sein, die die Politiker zu Gesetzesänderungen zwingen, sondern die Patienten.

(Beifall bei der F.D.P.)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für die PDS-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Ilja Seifert.

Dr. Ilja Seifert (PDS): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! So sicher ich weiß, dass es ewige Wahr­ heit nicht gibt, so sicher weiß ich, dass wir dennoch einige dringend brauchen. Ich erlaube mir in dieser Debatte, in der wir uns der Wirklichkeit von verschie­ denen Seiten zu nähern versuchen, dieses Paradoxon auf poetische Art widerzuspiegeln:

Ein Zeitgeist

Computerspiele,
Traumhaft viele,
Bieten neue Wir-Gefühle.

Manchmal hab‘ ich drei, zehn Leben,
Stirbt eins, wird‘s mir neu gegeben.
Ganz wie‘s wahre Leben eben.

Im Ausland darf man sich bald klonen.
Bei uns lässt sich‘s ganz sicher wohnen.
Mit Ethik darf man mich verschonen.

Viel länger als im Kuschelbett
Zappe(l)n wir im Internet.
Erotik wird zum Eros-Set.

Wozu noch mit den Wimpern
Klimpern?
Mausgeklicke macht uns zimpern.

Zur Not bleibt noch das Onlinebanking.
Fonds-Charts bieten uns ein Ranking.
Moneymaking ohne Denking.

Computerspiele,
Furchtbar viele,
Ersetzen uns bald die Gefühle.

Meine Damen und Herren, solch eine Horrorwelt will keiner von uns, da­ von gehe ich aus. Dennoch sind wir auf dem Wege, sie zu ermöglichen. Das menschliche Genom wurde von Computern entschlüsselt. Wir stehen inzwi­ schen vor der Frage: Soll die Wissenschaft lieber forschen, wie umweltresis­ tente Menschen entstehen, oder, wie eine Umwelt aussehen muss, in der sich Menschen, Tiere und Pflanzen gut entwickeln können?

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg Tauss [SPD]: Ist das eine Alternative?)

Wir stehen inzwischen vor der Frage – das ist keine Alternative, es läuft aber so –, ob die menschheitliche Vielfalt, die eben gerade durch die Zufälligkeit der Entstehung Wirklichkeit wird, in Gefahr gerät, durch Aus­ - sonderung dezimiert zu werden.

Zunächst einmal werden nur die so genannten Schlechten ausgeson­ dert. Es gibt jetzt schon Wissenschaftler – ob verantwortlich oder unverantwortlich –, die sagen, dass sie nicht nur das „Negative“ weghaben wollen, son­ dern auch „positiv eingreifen“ und verändern wollen. Welcher „Mode“ unterliegen denn bitte schön die Kinder, die dann entstehen? Wie verhalten die sich, wenn in 20 Jahren alle gleich aussehen, weil ihr Typ eben vor 20 Jahren in Mode war? Was sollen wir machen, wenn dann eine andere Mode herrscht? Sollen wir sie wegwerfen oder sollen die sich selber wegwerfen, weil sie „unmodern“ sind? Das wird doch wohl niemand ernsthaft wollen.

Wir stehen hier nicht nur vor der Frage: PID – ja oder nein? Das ist zu einfach. Wir stehen vor der Frage: Wollen wir, dass sich das Menschenbild so verändert, dass in Zukunft nur noch jung, schön und dyna­ misch als Maßstab gilt? Diese Gefahr ist doch ohnehin in unserer Welt da.

(Beifall bei der PDS)

Wenn wir das jetzt auch noch durch die Erlaubnis von genetischen Eingriffen unterstützen

(Peter Dreßen [SPD]: Tut doch keiner!)

– natürlich –, dann hat die Menschheit keine Chance. Erwin Chargaff, einer der Entdecker der gentechnischen Möglichkeiten, warnt heute, dass die Gentechnik gefährlicher ist als alle Atombomben der Welt. Er sagt das nicht, weil die Zerstörungskraft der Gentechnik größer ist als die der Atombomben – drei- oder fünfmal tot und die Welt vernichtet, das ist egal; tot ist tot –, sondern er sagt das, weil allein die Existenz dieser Möglichkeit unser Welt- und unser Menschenbild so enorm verändert – viel stärker noch als die Atombombe –, dass er diese Wirkung nicht will. Er ist inzwischen ein hochbetagter Mann. Er weiß, wovon er spricht, fachlich gesehen mehr als wir alle zusammen. Ich meine, man soll die Weisheit des Alters durchaus schätzen.

Das sind Fragen, vor denen wir heute stehen. Es geht nicht um Einzel­ entscheidungen: PID – ja oder nein, Stammzellenforschung – ja oder nein. Das sind die praktischen Auswirkungen, die praktischen Ergebnisse, um die es geht, wenn wir hierüber am Ende entscheiden. Ich freue mich, dass die meisten der Disputanten hier gesagt haben, sie wollten eine offene Diskussion, sie wollten nicht heute mit Ergebnissen beginnen, sondern Fragen stellen, und zwar so laut und so deutlich, dass die Bevölkerung mitdiskutieren kann.

Zum Abschluss erlaube ich mir, ein Gedicht meines Freundes Christian Schröder vorzutragen; vielleicht macht es auch Sie etwas nachdenklich:

milliarden vor uns
haben sich gefragt
was kommt nach
uns

antwort
haben alle
irgendwohin
mitgenommen

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Michael Müller, SPD-Fraktion.

Michael Müller (Düsseldorf) (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines der interessanten Ergebnisse dieser Debatte ist, dass wie­ der deutlich wird, wie wichtig Politik ist. Denn eines ist klar: Wir stehen hier, am Beginn der Umsetzung der Biowissenschaft, vor der Aufgabe, diesen Prozess zu ges­ talten. Das kann man niemand anders überlassen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hier ist die Politik wie nirgendwo sonst gefordert. Was man uns höchstens vorwerfen kann, ist, dass wir nicht früher intensiver damit begonnen haben. Denn jetzt machen wir vieles vielleicht schon unter zu großem Zeitdruck. Aber – davon bin ich überzeugt – die öffentliche Debatte, die Debatte im Parlament und in der Zivilgesellschaft, ist der beste Beitrag zur Verhinderung eines Ethik-Dumpings.

Das Beste, was wir überhaupt tun können ist: die Prozesse transparent zu machen, die Wissenschaft zu zwingen, auch Alternativen aufzuzeigen, und ihr vor allem einen verantwortbaren Rahmen zu setzen.

Insofern führt diese Debatte hoffentlich dazu – ich finde, die Beiträge weisen in diese Richtung –, dass die Politik stark genug wird, um zu erreichen, dass es keinen Wettlauf der Besessenen um diese Technologie gibt.

Margot von Renesse hat gesagt, abstrakte Bekenntnisse seien wichtig, aber trotzdem gehe es um konkrete Konflikte. Damit hat sie völlig Recht. Es geht letztlich immer darum, wie bestimmte Prozesse behandelt werden. Aber es ist auch richtig, dass es nicht um Einzel­ ent­ schei­ dungen, nicht um Teilbereiche und auch nicht um Teilwahrheiten geht. Die Biowissenschaft fordert uns in einer Frage zutiefst: Welche Wirkungen haben Entscheidungen? Das geht weit über die Einzelentscheidung hinaus. Hier liegt der entscheidende Unterschied.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gert Kaiser, der Präsident des Wissenschaftszentrums von Nordrhein-Westfalen, fordert die Politik auf, die Wissenschaft wieder stärker in die Gesell­ schaft zurückzuholen. Ich halte das für richtig. Wir müssen sehen, dass es am Beginn der Wissenschaftsgesellschaft, der biotechnologischen Revolution mit das Wichtigste ist, die Wissenschaft zu zwingen, nicht nur an die je­ weilige Fachdisziplin zu denken, sondern auch an ihre Wirkungen auf die Wirt­ schaft und die Gesellschaft in der Zukunft.

(Dr. Wolfgang Wodarg [SPD]: Und nicht nur für die Aktiengesellschaften!)

Vor allem müssen wir sie zwingen, auch über Alternativen nachzudenken. Das sind zwei zentrale Punkte ei­ nes veränderten Verständnisses in der Wissensgesellschaft.

Denn es gibt keinen autonomen Technikprozess.

(Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])

Technik ist immer gestaltbar. Insofern geht es um die Frage, ob die Politik den Raum für Pluralität und Vielfalt schafft. In dieser Hinsicht sind wir heute gefordert.

Dabei stehen wir vor drei großen Herausforderungen. Erstens. Als wir vor etwa 15 Jahren den Bericht „Chancen und Risiken der Gentechnik“ veröffentlicht und im Parlament diskutiert haben, haben wir geglaubt, wir hätten im Wesentlichen alle Bereiche abgedeckt, die wir abdecken mussten. Heute stellen wir fest, dass uns die Ent­ wicklung, vor allem in den letzten vier Jahren, überrollt hat.

Angesichts dessen, was seit Ende 1997, seit Dolly, passiert ist, stellt Professor Lee Silver von Princeton völlig zu Recht die These auf, dass diese Aktivitäten nur eine Logik haben, nämlich alle Verfahren schließlich beim Menschen anzuwenden. Genau das ist die Logik dessen, was in vielen Bereichen heute passiert.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Der zweite Punkt, der dieses Thema so schwierig macht, ist, dass wir mit der Globalisierung eine Auflösung fester Normierungen erleben – der Soziologe Zygmunt Baumann nennt das existenzielle Unbestimmtheit –, eine formbare Weichheit, die immer weniger gegebene Grenzen akzeptiert, sondern alle Prozesse fließend macht.

Drittens, das vielleicht größte Problem: Lothar Haak spricht davon, dass die Wissenschaft immer mehr zur Vollen­ dung von Tatsachen werde. Das heißt, dass die bisherige Grenze zwischen Grundlagenforschung und Anwendung verschwimmt und der Druck auf die Wissenschaft zunimmt, selbst zur unmittelbaren ökonomischen Ver­ wertung zu werden. Dies ist eine verhängnisvolle Entwicklung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Wir müssen dafür kämpfen, dass die Wissenschaft auch die Fähigkeit zur Pluralität und zur Abwägung bewahrt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Durch die Ökonomisierung der Wissenschaft gehen diese Grenzen verloren. Es ist einer der zentralen Punkte, das Verhältnis zwischen Wissenschaft, Wirt­ schaft und Gesellschaft so zu organisieren, dass es keinen verhängnisvollen Wett­ lauf um die schnelle ökonomische Verfügbarkeit gibt.

(Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr rich­ tig!)

Dafür sind die Fragen, die sich uns stellen, viel zu wichtig und viel zu zentral.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Ich weise darauf hin, dass selbst „Nature“ fragt, ob der wissenschaftlich-industrielle Komplex außer Kontrolle gerät. Nein, Wissenschaft muss eine Dis­ tanz zu ihrem eigenen Metier bewahren, um überhaupt wissenschaftlich bleiben zu können. Dafür müssen wir sorgen.

Das bedeutet Transparenz, das bedeutet Vielfalt, das bedeutet aber vor allem, dass wir klarmachen, was wir unter Menschenwürde verstehen. Die kantsche Philosophie ist in ihrem Grundentwurf in erster Linie individuell orientiert. Dennoch gibt es dort einen zentralen Punkt, an dem wir uns orientieren müssen.

Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Per­ son als auch in der Person eines jeden anderen niemals bloß als Mittel brauchest.

Ich glaube, dies ist der wesentliche Punkt. Der Naturphilosoph Meyer-Abich bezeich­ net dies so: Die Würde des Menschen ist im Charakter des menschlichen Mitseins an­ gelegt, und zwar von Anfang an.

Die bisherige Gesellschaftsgeschichte war immer eine Ge­ schichte von Kontinuität und Veränderung, war immer „gewachsen und gewor­ den“. Der entscheidende Unterschied der Biowissenschaft scheint mir angesichts des sich auftuenden Möglichkeitsraumes darin zu liegen, dass diese heute eine gemachte Gesellschaft werden kann. Die entscheidende moralische Herausforderung liegt von daher darin, dass wir die gemachte Gesellschaft verhindern,

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

aber die wachsende aus Kontinuität und Veränderung stärken und wir und uns für die gewachsene einsetzen. Das ist der wesentliche Punkt. Wenn wir es zulassen, dass eine Gesellschaft nicht mehr aus ihrer Geschichte wächst, dass es nicht immer wieder eine Verbindung zwischen Beständigkeit und Veränderung gibt, sondern nur durch das Neue abgelöst wird, was zu Entwurzelung und Bodenlosigkeit führen würde, haben wir versagt. Insofern ist der entscheidende Punkt: Es muss Kontinuität mit Veränderung verbunden werden. Es muss ein gewachsener Fortschritt bleiben und darf kein gemachter werden.

Dies ist aus meiner Sicht entscheidend, um das, was Kant als die Ver­ bindung von Menschsein und Menschheit definiert, zu bewahren, den Kern dessen, was die Menschenwürde und letztlich die Gesellschaft ausmacht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Nun hat für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Werner Lensing das Wort.

Werner Lensing (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Meine Kollegen! Mit atemberaubender Spannung verfolgen wir den aktuellen Diskussionsprozess. Als Sprecher der Unionsfraktion in der ent­ sprechenden Enquête-Kommission treibt mich nicht von ungefähr die bange Sorge um die in Theorie wie Praxis verbreitete Doppelmoral, zumindest die Widersprüchlichkeit so mancher oft wiederholter Argumente. Das gilt selbst für die heutige mit großem Ernst geführte Debatte. Mitunter droht sogar der ethische Diskurs in die Defensive zu geraten. Es bleibt die berechtigte Frage, ob Ethik und Politik mehr bedeuten als eine nachträgliche Akzeptanzbe­ schaffung für das Machbare.

Zudem wird gerne vergessen, dass niemand, also wirklich niemand, dem Menschen die alleinige Verantwortung für sein eigenes Handeln abnehmen kann. Dies gilt für Politiker, Naturwissenschaftler und Geisteswissenschaftler ebenso wie für Anwender und Nutzer. Schließlich hat Gott den Menschen als freies, eigenverantwortliches Wesen geschaffen. Daher dürfen wir unsere höchstpersönliche Entscheidungskompetenz nicht kurzerhand auf ein Gut­ achtergremium – unter welcher Etikettierung dieses auch immer firmiert – dele­ gieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich warne davor, sich schon allein aufgrund des täglich – auch heute wieder – zu vernehmenden Hinweises, die Forschung werde durch die Wahrung der Menschenwürde ihre natürliche Begrenzung erfahren, in irgendeiner Weise vordergründig beruhigen zu lassen, unabhängig davon, dass die Würde des Menschen ohne einen persönlichen Wertebezug keinen Wert hat. Leider prä­ sentiert sich die Menschenwürde in der Gegenwart als ein inflationär ge­ brauchter Schlüsselbegriff der Politik und des Rechts ebenso wie der Ethik und der Moraltheologie.

Der Hauptstreitpunkt liegt meines Erachtens in Folgendem: Das Bun­ desverfassungsgericht hat bekanntlich mehrfach festgestellt, dass der Schutz des ungeborenen Lebens von immenser Bedeutung ist, hat aber gleichzeitig be­ stimmte Ausnahmen zugelassen, mit der fatalen Folge, dass der Schutz des Lebens bei uns in Deutschland stark relativiert ist. Entweder fordere ich den abso­ luten Schutz von Anfang an – und dies dann ohne Ausnahme – oder ich schränke diesen ein, mit der traurigen Folge, dass, wie derzeit in Deutschland, tag­ täglich unsäglich viele Abtreibungen erfolgen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Von daher dürfen wir uns nicht wundern, wenn inzwischen ein in der Petrischale liegender Embryo geschützter zu sein scheint oder gar ist als ein Embryo, der im Mutterleib heranwächst. So wird die Tötung eines Embryos in vitro mit Strafe bedroht, wohingegen unter geregelten Voraussetzungen die eines Embryos in vivo straffrei bleibt. Von einer Kultur des Lebens sind wir weit entfernt, erst recht, wenn wir uns auf die Spätabtreibung besinnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vor diesem Hintergrund erscheint es mir widersprüchlich, dass nach gül­ tiger Rechtslage ein Embryo legal getötet werden darf, wenn er sich in der Ge­ bärmutter befindet und bereits ein vergleichsweise hohes Entwicklungsstadium erreicht hat, eine Verwerfung in einem früheren Stadium aber ausscheidet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es ist für mich schwer nachvollziehbar, weshalb ein künstlich erzeugter Embryo der Pränataldiagnostik unterzogen werden und unter bestimmten Um­ ständen sogar abgetrieben werden darf, ohne dass dies angeblich seiner Men­ schenwürde widerspricht, wohingegen die Kombination von künstlicher Be­ fruchtung mit einem diagnostischen Verfahren, nämlich der PID, zu einem Ver­ stoß gegen die Menschenwürde erklärt wird.

Auch bei der Bewertung der Stammzellenforschung begegnen wir einer Reihe evidenter Widersprüche und ungeklärter Fragen, die ich nur auf zwei fokussieren möchte: Erstens. Soll es deutschen Forschern verboten sein, auf Ergebnisse zurückzugreifen, die im Ausland auf in Deutschland verbotene Weise erzielt wurden? Zweitens. Dürfen und können wir beispielsweise rechtfertigen, deutschen Patienten bestimmte Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, nur weil diese mithilfe von Verfahren zustande gekommen sind, die bei uns unzulässig sind?

Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob Sie annehmen, gerade auch aufgrund der heutigen Debatte, dass wir eine Einigung erzielen können. Denn – davon bin ich zutiefst überzeugt – die Positionen zwischen den Befürwortern eines uneingeschränkten Lebensschutzes ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und denen eines abgestuften, wachsenden Schutzes der Embryonen liegen so weit auseinander, dass eine Vermittlung bedauerlicherweise nicht möglich ist.

Gestatten Sie mir für unsere Arbeit in der Enquête-Kommission und auch hier im Plenum zum Schluss vier kurze, aber grundsätzliche Thesen:

Erstens. Bei unserem unendlich schwierigen Bemühen um eine Konsensbildung sollten wir uns stets vor Augen halten, dass wir Deutschen den anderen Europäern moralisch nichts voraus haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Zweitens. Mit bloßen Diffamierungen oder einer einseitigen Verweigerungshaltung geraten wir schnell ins Abseits und verlieren so auch jede Chance, mit unseren Beiträgen – gleich welcher Art – überhaupt noch wahrgenommen zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Drittens. Es ist wichtig, unsere Forschung im Bereich der Bio- und Gentechnik nicht mehr als unbedingt erforderlich und verantwortlich einzuschränken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Viertens. Für mich steht unzweifelhaft fest: Die biotechnische Forschung hat keinerlei Auftrag zu einem achten Schöpfungstag.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für das Bündnis 90/ Die Grünen hat jetzt der Kollege Hans-Josef Fell das Wort.

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gentechnik bietet ohne Zweifel Chancen für die Heilung von Krankheiten. Immer mehr wird sie daher zu einem Schwerpunkt der Forschungsförderung von Bundesregierung und Europäischer Union. Auch deshalb verläuft die Entwicklung der Gentechnik ungeheuer rasant. Neue Forschungsergebnisse werden mit hoher Geschwindigkeit veröffentlicht, sodass ethische Bewertungen oder gar das Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen nicht mehr Schritt halten können. Ethische, ökologische, rechtliche oder soziale Folgen der Gentechnik können kaum noch rechtzeitig erkannt und diskutiert werden. Nicht zuletzt deshalb haben wir in den letzten beiden Jahren in Deutschland einen wesentlich höheren Mittelanteil als international üblich für die Technikfolgenabschätzung und die ethische Betrachtung bereitgestellt.

Die Chancen der medizinischen Gentechnik bergen aber auch die Gefahr, dass die Gesundheitsforschung zu sehr auf den gentechnischen Ansatz verengt wird. Viele Krankheiten sind nicht oder nur teilweise genetisch bedingt. Auch Umweltfaktoren spielen eine größere Rolle. So stehen etwa Pestizide im Verdacht, Parkinson zu verursachen.

Auch mit Blick auf die Präimplantations- und Pränataldiagnostik nenne ich nur einige Beispiele dafür, wo die Forschung über den gentechnischen Ansatz hinaus wichtige Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität liefern kann: die Gesundheitsvorsorgeforschung, die Pflege, die Schmerzlinderung, die gesellschaftliche Integration von Behinderten und Hilfen für deren Angehörige. Dafür Forschungsschwerpunkte zu schaffen ist mindestens genauso wichtig wie für die gentechnische Medizin.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Potenziell kranke bzw. behinderte embryonale Menschen auszusortieren, wozu die PID letztendlich dient, darf nicht unser Ziel sein. Die PID wird nicht kranken, schwachen Menschen helfen; nein, sie wird zu deren Aussortierung führen. Das lehnen wir ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abge­ ordneten der SPD und der
PDS)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft setzt sich für die Forschung mit embryonalen Stammzellen ein, die überschüssig sind und deren Ableben damit besiegelt sei. Tatsächlich, darauf wurde schon hingewiesen, gibt es in Deutschland aber nur sehr wenige dieser verwaisten Embryonen. Für diese würden sich sicher unfruchtbare Frauen bzw. Paare finden, die für eine Embryospende sehr dankbar wären. Der Argumentation der DFG fehlt daher die Grundlage, denn todgeweihte Embryonen muss es nicht geben. Selbst wenn das Überleben der Embryos nicht möglich wäre: Aus meiner Sicht ist die Tötung von embryonalem Menschenleben zu Forschungszwecken ethisch nicht vertretbar.

Aus bündnisgrüner Sicht sind adulte Stammzellen eine ethisch und wis­ senschaftlich vertretbare Alternative zu embryonalen Stammzellen. Hierauf sollten wir unsere Forschungsanstrengungen konzentrieren.

Meine Damen und Herren, Gentechnik ist nicht nur Humangenetik. Auch Tier- und Pflanzengenetik müssen wir kritisch diskutieren. Niemand kann heute schon wissen, welche gesundheitlichen und ökologischen Risiken sich hinter der Freisetzung und dem Genuss von genetisch veränderten Pflanzen verber­ gen. Genfood findet daher verständlicherweise fast keine Käufer. Welthunger­ pro-bleme brauchen andere Ansätze. Gentechnisch stimulierte Höchsterträge können keine wirkliche Lösung bieten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS­ -
SES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Lassen Sie uns gemeinsam aus der BSE-Krise lernen und pflanzliche Gentechnik erst dann anwenden, wenn alle Sicherheitsbedenken mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeräumt sind. Ansonsten werden wir wie Goethes Zau­ berlehrling die gentechnisch veränderten Pflanzengeister vielleicht nie mehr los.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge­ ordneten der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Christel Riemann-Hanewinckel.

Christel Riemann-Hanewinckel (SPD): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir debattieren nun schon einige Stunden über die Würde des Menschen, und zwar vom Beginn bis zum Ende des Lebens, von der ersten Zellteilung bis zum letzten Atemzug.

Wie soll menschliches Leben aussehen? Gibt es unterschiedlich wert­ volles Leben? Welche Andersartigkeit, welche Abweichung von der Norm akzeptiert die Gesellschaft? Was an Eingriffen ist erlaubt? Ist es vertretbar, Krankes, Belastendes, Abweichendes am Leben zu lassen oder dieses Leben zu beenden? Wie viele Prozente müssen erreicht werden, wenn ich als gesund gelten will? Und wer entscheidet all diese Fragen – die Medizin, die Forschung, der internationale Wettbewerbszwang, die Kassen, die Allgemeinheit, die wer­ denden Eltern, die Politik?

Der Fragenkatalog ist noch sehr viel umfangreicher. Das hat die heutige Debatte schon gezeigt. Er macht mir deutlich, dass die Debatte überall geführt werden muss, nicht nur hier im Deutschen Bundestag, nicht nur in der For­ schung, sondern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, das heißt überall da, wo Menschen zusammenleben. Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag heute ein deutliches Signal für die Notwendigkeit dieser allgemeinen Debatte sendet.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich in meiner Rede auf einen Punkt konzentrieren. Aber zuvor muss ich etwas zu der Bemerkung von Frau Merkel sagen, die sie vorhin gemacht hat: Was ich hier zu sagen habe, sage ich ganz bewusst als Christin – als Christin, die der sozialdemokratischen Partei angehört. Es gibt keine Partei – nicht in Deutschland und auch nicht anderswo auf der Welt –, die das Christsein allein in Anspruch nehmen könnte, die für sich in Anspruch nehmen könnte, nur sie habe ein christliches Gewissen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das hat sie auch nicht gesagt! – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ohren waschen!)

Ich rede hier als Christin, als Pfarrerin und – ich sage es noch einmal – als Sozialdemokratin.

Meine Damen und Herren, der eine Punkt, auf den ich mich konzentrie­ ren möchte, beschreibt die Situation, in die werdende Eltern schon heute in Deutsch­ land kommen: Eine Schwangerschaft ist heute weniger eine Normalität als Risiko bis Krankheit. Schwangere haben sich zig pränatalen diagnostischen Untersuchungen zu unterziehen, über die sie oft genug nicht aufgeklärt werden, geschweige denn, dass ihr Einverständnis vorliegen würde. Schwangere haben kaum eine Chance, sich der pränatalen Diagnostik zu entziehen, weil sie inklusive im Behandlungsvertrag mit den meisten Ärztinnen und Ärzten festgeschrieben ist. Dazu gehören Untersuchungen – das ist meiner Ansicht nach das Wichtigste –, die in der Mehrzahl nicht der Heilung oder Behandlung der werdenden Mutter oder des werdenden Kindes dienen, sondern dem Erkennen von Schäden beim Embryo mit der Konsequenz seiner möglichen Abtreibung wie etwa die Untersuchung zum Erkennen des Down-Syndroms.

Werdende Mütter bzw. Eltern haben oft keine Chance, sich mit dem zu erwartenden Krankheitsbild auseinander zu setzen, weil in der Regel vor der Beratung bzw. Überweisung an eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe das Terminangebot für eine Abtreibung steht. Damit wird indirekt aus medizinischer Sicht deutlich gemacht: „Nicht solch ein Kind in dieser Gesellschaft!“

Die Präimplantationsdiagnostik reduziert dies noch auf die Frage, ob die Qualität des Embryos zum Einpflanzen reicht oder nicht. Die potenziellen Eltern haben diesen Konflikt ohne das Erleben von Schwangerschaft zu entscheiden. Damit wird aus meiner Sicht die Entscheidung entpersonalisiert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

Nicht das Kind steht im Vordergrund, sondern der – zum Teil auch verständliche – Wille der Eltern nach einem gesunden Kind.

Der Ärztinnenbund, der Behindertenrat und auch andere Organisationen haben sich gegen die Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Ich tue das auch, denn Behinderung und Krankheit mindern nicht den Wert des menschlichen Lebens. 1994 haben wir in Art. 3 des Grundgesetzes verankert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. – Das gilt meiner Meinung nach für den Embryo im Reagenzglas genauso wie im Bauch der werdenden Mutter.

Die Präimplantationsdiagnostik ist mit der Würde des Menschen meiner Ansicht nach nicht vereinbar. Das menschliche Leben ist nicht in einer bestimmten und gewünschten Art und Weise zu haben. Es ist immer unterschiedlich in seinen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Schönheiten. Es ist auch immer unterscheidbar von anderen Werten. Menschenwürde ist deshalb nicht an eine bestimmte Art von Gesundheit oder Krankheit gebunden. Sie ist meines Erachtens auch nicht mit der Freiheit der Forschung verrechenbar und auch nicht aufrechenbar gegen das Bruttosozialprodukt, Arbeitsplätze oder Gewinne in anderen Bereichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Das Wort hat nun der Kollege Peter Hintze von der CDU/CSU-Fraktion.

Peter Hintze (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ein kleines Missverständnis ausräumen, das offensichtlich bei der Kollegin Hanewinckel aufgetreten ist. Frau Merkel hat in ihrem Beitrag deutlich gemacht, wie sehr wir gerade aufgrund unserer Entscheidung, uns Christlich-Demokratische Union zu nennen, mit dieser Frage ringen.

(Jörg Tauss [SPD]: Wir haben gehört, was sie gesagt hat, Herr Hintze! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war eine Anmaßung!)

Selbstverständlich ist sie genauso wie ich der Auffassung, dass es engagierte Christen in allen politischen Parteien und Richtungen gibt.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das klang nicht so!)

Ich wollte das zu Beginn meiner Rede gerne klarstellen.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist in Ordnung!)

Im Zentrum unseres Denkens und Handelns steht die Würde des Menschen. Wir als Gesetzgeber haben die Verantwortung, menschliches Leben zu schützen. Für mich ist es ein Gebot des Lebensschutzes, die medizinische Forschung nach Kräften zu unterstützen. Ich möchte deutlich sagen: Wer die Forschung unter Generalverdacht stellt, der beschädigt ein wichtiges Gut.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch niemand getan!)

Unsere Forscher stehen an der Seite der Schwachen und die Forschung dient schwachen und kranken Menschen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Erfahrung mit der Stammzellenforschung zeigt, dass sie schon heute vielen Menschen hilft. Denken Sie beispielsweise an die Therapie leukämiekranker Kinder. Wir verbinden mit ihr die Hoffnung, auch andere schwere Krankheiten heilen zu können. Lange haben wir darauf gesetzt, dass die Forschung mit adulten Stammzellen alle Fragen zu beantworten in der Lage ist. Drei Jahre nach den beiden entscheidenden Veröffentlichungen in „Nature“ und „Science“ über die embryonalen Stammzellen wissen wir durch die sorgfältige Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wie wichtig die vergleichende Forschung mit embryonalen Stammzellen gerade auch für das Verständnis der adulten Stammzellen und die Entwicklung wirksamer Therapien ist.

Ich will mit allem Ernst sagen: Keiner weiß heute, ob die schlimme Rin­ derkrankheit BSE in Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit einmal massiv auf den Menschen überspringt. Die Folgen wären fürchterlich. Wir alle wün­ schen uns, dass dies nie eintritt. Aber wir als Gesetzgeber haben die Verant­ wortung, schon heute alles Menschenmögliche zu unternehmen, um solche Entwicklungen abwenden zu können. Schwerwiegende Fehler geschehen nicht nur durch falsches Handeln. Schwerwiegende Fehler entstehen auch dann, wenn man das Richtige unterlässt.

Ich erinnere mich noch genau an den Kampf in den 70er-Jahren gegen gentechnisch hergestelltes Insulin. Er ist mit aller Erbitterung geführt worden. 1986 haben wir es in Deutschland zugelassen. Heute ist es für die vielen zucker­ kranken Menschen eine wichtige Überlebenshilfe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere mich, dass schon damals der Rubikon beschworen wurde, den man nicht überschreiten dürfe. Heute hören wir von höchster Stelle genau das Gleiche. Übrigens: Cäsar hat den Rubikon überschritten. Er hat Rom gewonnen und die Geschichte hat ihm Recht gegeben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

In dieser Debatte ist die Frage nach dem Beginn des menschlichen Le­ bens aufgeworfen worden. Unbestritten ist, dass es mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Aber ist dieses beginnende menschliche Leben schon der Mensch? Kann man eine befruchtete Eizelle mit einem Menschen gleichsetzen? Dies wäre aus meiner Sicht ein gravierender naturalistischer Fehlschluss, vor dem namhafte Wissenschaftler warnen. Ich nenne hier nur Horst Dreier, Reinhard Merkel und Volker Gerhardt. Ich verweise auch auf das interessante Interview mit Wolfgang Schäuble, das heute im „Tagesspiegel“ erschienen ist. Ich halte eine deutliche Unterscheidung zwischen einer winzigen Zelle im Reagenzglas und einem heranwachsenden Kind im Mutterleib unter jedem denkbaren Aspekt für richtig.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich bin der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundesverfas­ sungsgerichts von den Gegnern der diskutierten gentechnischen Methoden in unzulässiger Weise in Anspruch genommen wird. Ich teile nachdrücklich die Auffassung von Jutta Limbach, der Präsidentin unseres Bundesverfassungsge­ richtes, und von Roman Herzog, unserem früheren Bundespräsidenten.

Menschen mit Behinderungen gehören zu unserem Leben. Ohne sie wä­ ren wir ärmer. Diese Menschen können zu Recht von uns erwarten, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Leiden zu lindern. Ich bin Roman Her­ zog daher für die Frage, die er aufgeworfen hat, dankbar: Habt ihr alles ge­ tan, um diesen Menschen zu helfen? Darum wollen wir ringen.

Ich setze mich für eine Ethik des Heilens ein. Als Chris­ ten sollen wir nach Prinzipien fragen. Das finde ich richtig. Aber ich finde es noch richtiger zu fragen: Wo sind wir gefordert, Entscheidungen zu treffen, die Menschenleben retten können? Als Christen sollten wir Menschen retten, nicht Prinzipien.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Als Nächster redet der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die gentechnologischen und biotechnologischen Forschungen ermöglichen riesige Chancen in der Entwicklung, aber sie verlan­ gen unsere Gestaltung. Wir haben bereits heute medizinische Entwicklungen, die ohne die Erkenntnisse dieser neuen Technologien nicht denkbar sind.

Aber es sind in diesem Zusammenhang, neben der Betonung der Chan­ cen und der Förderung der Möglichkeiten, wichtige Fragen zu stellen: Wem ge­ hören die genetischen Programme von Mensch, Flora und Fauna? Welche Ri­ siken dürfen wir bei der Änderung genetischer Programme in Lebewesen ein­ gehen? Darf und will man die biologische Arten- und Sortenvielfalt durch gene­ tisch veränderte Lebewesen gefährden?

All diese Fragen müssen wir als Parlament diskutieren. Aber all diese Fragen treten in der heutigen Debatte in den Hintergrund. Die embryonale Stammzellenforschung und PID treiben fast alle Rednerinnen und Redner um. So ist es auch draußen in der Gesellschaft. Alle Menschen spüren: Hier geht es um mehr als nur eine Diagnose­ methode oder eine neue Forschungslinie. Es geht um große Hoffnungen, Heilsversprechungen der Medizin und der For­ schungen, die erst noch bestätigt werden müssen. Aber es geht auch darum, wo wir menschliches Leben als menschliches Leben anerkennen und mit wel­ chen rechtfertigenden Gründen wir eine Einschränkung des unbedingten Schutzes des Lebens zulassen wollen.

Wer verfügt über das Leben anderer? Auch wenn wir im Parlament und in unserem Land keinen Konsens darüber haben, ob es einen Schöpfer gibt, müssen wir doch fragen: Wollen wir uns als Menschen, als Politiker, zu Schöpfern aufschwingen und zu Richtern über Leben oder Tod machen?

Das Bundesverfassungsgericht – es wurde hier mehrfach ange­ sprochen – hat sich in der Vergangenheit nie zu den Fragen geäußert, über die wir heute diskutieren und die wir irgendwann beantworten müssen. Es hat aber in früheren Entscheidungen bedeutende Worte gesagt und Figuren entwickelt, die wir meines Erachtens dieser Debatte zugrunde legen sollten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)

Dies betrifft die Frage: Wann beginnt menschliches Leben? Das Bundesverfas­ sungsgericht hat dazu gesagt, menschliches Leben beginne, sobald es indi­ viduelles, in seiner genetischen Identität festgelegtes Leben gebe. – Es ist sinn­ voll, das auf den Zeitpunkt festzulegen, an dem Ei- und Samenzelle miteinander verschmolzen sind. Es gibt kein anderes objektives Kriterium, um den Beginn des menschlichen Lebens festzulegen. Wenn wir bejahen, dass es ab dann mensch­ liches Leben gibt, dann dürfen wir dieses Lebensrecht nicht ohne erheblich rechtfertigenden Aufwand infrage stellen.

Wir kennen in unserer Rechtsordnung nur zwei Fälle, bei denen wir den absoluten Lebensschutz relativieren
– es handelt sich dabei immer um Situationen, wo das Leben eines anderen Menschen in Gefahr ist –: beim Notwehrrecht und in der Abtreibungsfrage. Bei der Abtreibung rechtfertigen wir übrigens nicht die pränatal indizierte Abtreibung, sondern die Beschränkung der seelischen und körperlichen Gesundheit der Frau und die Einwirkung auf sie und zwar als einzigen rechtfertigenden Grund für einen legalen Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenlösung. Diese Tatsache verschwimmt leider etwas in der Diskussion.

Ich meine, wir müssen uns bei der Diskussion um die Stammzellen­ forschung und die PID fragen: Wollen wir andere Grundrechte, die einen gerin­ geren Rang haben als der Schutz des Lebens, als rechtfertigenden Grund dafür zulassen, um den Schutz menschlichen Lebens in unserer verfassungsrecht­ lichen Ordnung zu beschränken? Die Beantwortung dieser Frage – wir können keine Einzelfallethik durchführen oder das Verfassungsrecht speziell für diese Fälle auslegen, ohne dass das zu Weiterungen in der Zukunft führt – wird den Schutz des menschlichen Lebens eines jeden Einzelnen in der Gesell­ schaft betreffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir uns im Zusammenhang mit der PID überlegen, was wir im Embryonenschutzgesetz geregelt haben, müssen wir sehen, dass wir bei der Fortpflanzungsmedizin sehr enge Möglichkeiten geschaffen haben, Paaren, die auf natürlichem Wege nicht zu Kindern kommen können, den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen. Es handelt sich hier aber nicht um die positive Ausge­ staltung des Grundrechts auf persönliche Entfaltung, indem man Kinder bekommt, sondern wir wollten Menschen dadurch helfen und haben dies auch einge­ schränkt getan.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir die Praxis der Bundesärztekammer betrachten, können wir feststellen, dass diese die Fortpflanzungsmedizin – ohne dass das bisher recht­ lich beanstandet wurde – nur für verheiratete Paare zulässt. Eine allein stehende Frau oder eine Frau, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, kann auf legale Weise auf diesem Wege in Deutschland nicht zu einem Kind kommen. Wenn im Rahmen der Diskussion über PID gefordert wird, man müsste diese Grundrechtsverwirklichung für die Eltern durchsetzen, halte ich das  nicht für einen rechtfertigenden Grund, um die PID zuzulassen; die Zulassung hätte zur Folge, dass ein Embryo nach dem anderen, eine ganze Generation von Embryos, verworfen werden könnte, weil sie als nicht lebenswert betrachtet würden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)

Ein Satz zum Schluss als Appell an die Medien: Ich habe mehrere Fern­ sehsendungen gesehen, die sich mit diesem Thema beschäftigten. In diesen Sendungen werden immer wieder Kinder gezeigt, die schwere Krankheiten haben. Es wird gesagt, Kinder mit solchen Erkrankungen wären durch die PID angeblich vermeidbar gewesen. Überlegen Sie einmal, was Sie den Menschen, die Sie in den Filmen zeigen, letztlich sagen. Sie sagen ihnen: Hätte es die PID gegeben, hättest du nicht leben müssen.

Haben Sie einmal diese Kinder und Erwachsenen gefragt, ob sie nicht leben wollen, ob sie trotz mancher Beeinträchtigungen und mancher persönlicher Leiden nicht gerne leben und das Gefühl haben, dass ihr Leben lebenswert ist, obwohl es auch Tage gibt, an denen sie ihre Krankheit und ihr Leiden verflu­ chen? Wer als Außenstehender hat das Recht zu sagen, dieses Leben hätte nicht gelebt werden dürfen? Wir müssen uns sehr genau fragen, welche gesell­ schaftlichen Implikationen die Diskussion hat, die wir hier heute führen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Ich erteile das Wort der Kollegin Helga Kühn-Mengel für die SPD-Fraktion.

Helga Kühn-Mengel (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Begegnung und Auseinandersetzung mit biomedizinischer Forschung gibt es einige Fragen, die mich in besonderer Weise beschäftigen – die PID, zwar kein zentraler, aber doch ein wichtiger Punkt in der Debatte, bündelt sie –: Muss der Gesetzgeber die Nutzung eines neuen biotechnischen Verfahrens ermöglichen? Oder besser: Darf er es verhindern? Wen müssen wir schützen? Welche gesellschaftlichen Prozesse verstärken wir? Wie werden die Interessen der Frauen vertreten? Wie ist bei Zulassung der PID die Signal­ wirkung auf gesellschaftliche Prozesse? Werden hier nicht doch ausgrenzende, stigmatisierende Tendenzen verstärkt? Wird das von einer definierten Abwei­ chung unbelastete Kind nicht doch zur Norm? Verurteilen Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit nicht zu Recht die mit der PID verbundenen Angriffe gegen behindertes Leben?

Auf das Nichtdiskriminierungsgebot wurde schon hingewiesen. Men­ schen mit Behinderungen wird schwer zu vermitteln sein, dass die Möglichkeit, die mit PID eröffnet wird, nämlich die Auswahl von Embryonen mit un­ erwünschten Merkmalen, nicht mit einer Klassifizierung verbunden ist. Wächst nicht der Erwartungsdruck auf die Frauen, doch ein gesundes Kind zur Welt zu bringen?

Wer wie ich für die freie Wahl weiblicher Lebensentwürfe eintritt, muss den von der biomedizinischen Forschung vorgegebenen Weg noch lange nicht kritiklos gutheißen. Es stimmt: Das Verbot der PID schränkt die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau ein. Es sei aber auch daran erinnert, dass die Wahl weiblicher Lebensentwürfe nach wie vor und in erster Linie durch patriarchalisch dominierte gesellschaftliche Bedingungen begrenzt wird, an deren Veränderung wir arbeiten.

Die Wahlfreiheit für alle Fortpflanzungsentscheidungen hat einen hohen Preis: Bewertung von Leben bis hin zur Verwerfung, Diskriminierung von Be­ hinderungen sowie möglicher Einstieg in die verbrauchende Embryonen­ forschung. Eine Begrenzung der PID wird rechtlich nicht haltbar sein.

Die vor­ geburtliche Diagnostik bietet dazu eine Parallele. Diese wurde ursprünglich für eine kleine Gruppe von Menschen geschaffen. Heute kommt sie in der Mehr­ zahl der Schwangerschaften zur Anwendung. Die Tatsache, dass 70 bis 80 Prozent der Schwangerschaften nicht mehr den Zustand guter Hoff­ nung und freudiger Erwartung, sondern ein Risiko­ ereignis darstellen, sollte nicht nur unter dem ökonomischen, sondern auch unter dem Aspekt des Wertewandels diskutiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Werden hier, unter Inkaufnahme erheblicher psychischer und physischer Be­ lastungen für die betroffenen Frauen
– selten genug von adäquaten Bera­ tungen flankiert –, nicht technische Lösungsansätze für in erster Linie soziale Probleme gesucht?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

In der Debatte um PID wird häufig das Argument geäußert, wer die Se­ lektion von Embryonen ablehne, müsse auch den Schwangerschaftsabbruch infrage stellen. Ich bin mit denen einig, die Bedenken gegen die PID formulieren, und grenze mich deutlich von jenen ab, die die PID-Debatte mit einer Neubele­ bung der Diskussion über § 218 verbinden wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Der Unterschied ist offensichtlich: In der Schwangerschaft sind Mutter und Kind in ganz besonderer Weise körperlich miteinander verbunden. Diese Verbindung kann nicht gegen den Willen der Frau aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund öffnet der Schwangerschaftsabbruch einen Korridor für eine selbst be­ stimmte Entscheidung. Diese ist zwar rechtswidrig, kann aber straffrei getroffen werden.

Die Konfliktsituation, die den Anlass zur PID gibt, ist nicht vorhanden; sie wird antizipiert.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)

Der Ort des Konfliktes ist nicht der Körper, sondern das Labor. Nicht zuletzt wird die Entscheidung gegen ein behindertes Kind in fremde Hände gelegt.

Bei der PID fallen überzählige Embryonen an; es findet Selektion statt. Vor diesem Hintergrund kann sie dann eben doch eine Türöffnerfunktion haben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Ich erteile dem Kollegen Hubert Hüppe, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Hubert Hüppe (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen heute eine der vielleicht wichtigsten Debatten, die je im Deutschen Bundestag geführt worden sind. Wir stehen nämlich vor der Frage, ob die Un­ antastbarkeit der Menschenwürde noch für alle gilt. Wir stehen vor der Frage ob wir es zulassen, dass Menschen selektiert, vernutzt oder als For­ schungsobjekt genutzt werden. Ja, es wird sogar diskutiert, ob man menschliches Leben in Form von Embryonen produzieren darf, um diese hinterher zu verwerten.

Bisher galt: Jeder hat Lebensrecht und Menschenwürde, einfach nur deswegen, weil er Mensch ist, ohne dass man Qualitätsmaßstäbe anlegt. Bis­ her galt auch
eindeutig: Der Mensch beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Wie anders kann man es auch erklären, dass vor zehn Jahren das Embryonenschutzgesetz fast einstimmig verabschiedet worden ist?

(Margot von Renesse [SPD]: Das ist falsch!)

Angesichts der neuen Techniken und Heilungsversprechen scheint das alles nicht mehr zu gelten. Plötzlich unterscheidet man zwischen Mensch und Person; von inflationärem Gebrauch der Menschenwürde ist die Rede, ja von abgestufter Menschenwürde. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft geht aus­ drücklich so weit zu sagen: Das Grundrecht auf Forschungsfreiheit kann höher stehen als das Recht auf Leben. Das ist ein Satz, den ich nach 1945 auch vor dem Hintergrund der Geschichte der DFG nie mehr für möglich gehalten hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Meine Damen und Herren, ich muss auch dies sagen: Herr Nida-Rümelin glaubt Menschenwürde nur bei dem zu erkennen, bei dem die Selbstachtung verletzt werden kann. Wenn wir diese Diskussion führen, dann werden wir sie bald nicht nur über Embryonen, sondern auch über Säuglinge, vor allen Dingen behinderte Säuglinge, über Komapatienten und Menschen mit geistigen Behinderungen führen.

(Jörg Tauss [SPD]: Absolut!)

Die Menschenwürde ist unantastbar. Dies ist ein grundsätzliches Gebot, in der Tat ein Dogma. Da immer von Funda­ mentalismus gesprochen wird, bekenne ich: Ich bin in dieser Frage ein Funda­ mentalist.

(Jörg Tauss [SPD]: Das ist wahr!)

Unsere Verfassung enthält diesen Artikel vor dem Hintergrund unserer Geschichte. Wir können ihn mit keiner Mehrheit ändern. Dabei soll es auch bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der PDS)

Verfolgt man die Debatten der letzten Monate und auch die heutige De­ batte, so scheint es überhaupt kein wichtigeres Problem als die PID zu geben. Angeblich soll sie ja nur bei 100 Paaren in Deutschland angewendet werden. Die Forschungsministerin ist dafür, der Präsident der Deutschen Forschungs­ gemeinschaft natürlich auch, die Gesundheitsministerin ist zumindest nicht da­ gegen. Kerngesunde Kinder wurden und werden auch heute genetisch belaste­ ten Eltern auf diesem Wege versprochen.

Ich spreche nicht nur von anderen, sondern auch aus Erfahrungen in meinem familiären Bereich. Ich kenne Behinde­ rungsformen von Hunderten und Tausenden
Betroffenen, die dankbar wären, wenn sie so viel Aufmerksamkeit von Bioethikräten, Kommissionen, Ärztekammern, Forschungsorganisationen, Parteien und Regierungen erhalten würden. Wir soll­ ten uns um diese Menschen kümmern,

(Zuruf von der SPD: Das tun wir doch auch!)

aber nicht mit Heilungsversprechungen für irgendwann, in 50 Jahren, sondern für heute.

Vielen, die hier mit Barmherzigkeit und Mitleid argumentieren, scheint es aber um etwas anderes zu gehen. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass die tatsächlichen Fallzahlen der PID nicht zur Kenntnis genommen werden?

Ich will die größte Datenerhebung zu PID nennen. Sie umfasste 886 Paare, die die PID in den letzten acht Jahren in Anspruch nahmen. Trotz teilweise mehrfacher Versuche haben von diesen 886 Paaren überhaupt nur 123 Paare ein Kind bekommen. Also konnte nur jede siebte Frau ein Kind aus­ tragen. Was machen wir aber mit der großen Zahl der Frauen, den anderen sechs von sieben Frauen, die kein Kind bekommen? Wenn man bedenkt, dass für diese 123 Geburten 6 465 Em­ bryonen produziert worden sind, dann ist das ein Menschenverbrauch, den ich nicht akzeptieren kann.

Auch das Argument, es gebe danach keine Abtreibungen mehr, ist falsch. Die Statistik belegt, dass 4 Prozent der Föten, also innerhalb des Mut­ terleibes, nach Pränataldiagnostik abgetrieben und 5 Prozent durch so ge­ nannte Mehrlingsreduktionen, also durch das Abspritzen im Mutterleib, getötet wurden. Wer diesen Menschenverbrauch leugnet, der macht sich nicht nur am menschlichen Leben schuldig, sondern auch an den Eltern, die den Verspre­ chungen der PID-Befürworter glauben.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Richtig!)

Ich habe den Verdacht, es geht nicht um die angeführten 100 Paare, sondern darum, endlich Embryonen zu bekommen, um sie der Forschung zu­ zuführen.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Genau so ist es!)

Es geht auch darum, den Embryonenschutz zu knacken, und darum, dass man statt mit Ratten- und Mäuseembryonen endlich mit menschlichen Embryonen experimentieren darf. Welche Embryonen eignen sich besser als die – schon das ist ein schlimmer Begriff – überzähligen der PID für die Keimbahntherapie? Denn wer diagnos­ tiziert, wird irgendwann auch therapieren.

Meine Redezeit ist leider zu Ende. Ich hätte noch vieles zu sagen, weil das Thema für mich sehr wichtig ist. Ich möchte Sie zum Abschluss nur bitten – das ist ein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen –: Lassen Sie uns diese Tür nicht aufmachen! Fördern wir die Genforschung, die dem Menschen dient, und nicht diejenige, bei der der Mensch der Forschung dient! Wir schaffen – auch das ist meine feste Überzeugung – das Leid nicht aus unserer Gesellschaft, indem wir die Leidenden aus unserer Gesellschaft entfernen. Eine Ethik des Heilens durch Töten darf es nicht geben!

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Die meisten Kolleginnen und Kollegen überziehen ihre Redezeit sehr weit. Ich bitte, meine Milde zu beachten, die ich heute an den Tag lege. Das liegt an dem Thema.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der F.D.P. und der PDS)

Nun hat das Wort die Kollegin Rita Grießhaber, Bündnis 90/Die Grünen.

Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Schutz des Lebens, den wir alle wollen, und darüber, wie er am besten zu erreichen ist, gibt es zwar in einer modernen, pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen. Aber gerade in dem sensiblen Be­ reich der Gentechnik sind Vorsicht und Umsicht dringend geboten. Auffallend ist, dass in den Feuilletons die Debatte über dieses Thema meistens nur in hö­ heren Sphären schwebt: Es geht um Ethik, Medizin und deren Grenzen. Es geht sehr selten um die Hauptakteure des Kinderkriegens, die Frauen. Es geht auch selten darum, unter welchen Umständen sie Kinder bekommen, und noch seltener darum, unter welchen Bedingungen sie mit ihren Kindern leben.

Die neuen Techniken schaffen einerseits neue Möglichkeiten und ande­ rerseits neue Zwänge. Wie die vorgeburtliche Untersuchung findet auch die Präimplantationsdiagnostik nicht in einem wertfreien Raum statt. Viele befürch­ ten, dass mit ihrer Einführung ein Dammbruch eintritt, der zu unkontrollierter Selektion von krankem oder behindertem Leben führt. Diese Befürchtung ist verständlich. Aber wer weiß, dass es weniger erblich bedingte Krankheiten als Schäden aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern bei der Geburt gibt – von Unfäl­ len im späteren Leben ganz abgesehen –, der hat verstanden, dass der Traum vom gesunden Leben ohne Schmerzen eben nur ein Traum ist.

Die PID ist ein rein diagnostisches Verfahren. Sie ist keine Erbgutmani­ pulation. Sie verändert den Embryo nicht.

(Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist eine Selektion!)

Es erschließt sich mir nicht, warum eine Untersuchung in der Petrischale, die später ohne weiteres im Mutterleib gemacht werden kann, ohne Wenn und Aber kategorisch verboten sein soll.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Warum soll die PID erst verboten werden, um später eventuell eine Abtreibung zu ermöglichen?

Um eines klarzustellen: Ich bin nicht für eine völlige Freigabe der PID. Aber in begrenzten Ausnahmefällen sollte sie möglich sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wer glaubt, mit einem rigorosen Verbotsdamm ließe sich alles aufhalten, der irrt. Gesetze müssen lebbar sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ein Test, der ohne Probleme im Nachbarland gemacht werden kann, wird von denen, die ihn unbedingt wollen, auch gemacht. Statt genereller Verbote scheint mir ein sorgsames Abwägen im Sinne der Betroffenen lebensnäher zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Genauso wenig, wie ein Gentest erzwungen werden kann, darf meiner Meinung nach der Gesetzgeber ihn unter allen Umständen verbieten.

Wer sich in den Wartezimmern der Frauenärzte und
-ärztinnen umschaut und die Statistiken kennt, der weiß, dass Frauen ihren Kinderwunsch immer weiter hinausschieben. Je älter sie und ihre Partner werden, desto beunruhigter stellen sie die Frage nach der Gesundheit des Kindes und desto häufiger benötigen sie medizinische Hilfe, um sich ihren Kinderwunsch überhaupt zu erfüllen. Sie ahnen nicht einmal, auf was sie sich da einlassen, was sie sich zumuten.

Die wenigsten Frauen kalkulieren späte Schwangerschaften. Es sind die gesellschaftlichen Bedingungen, die zu diesem Ergebnis führen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Wer diesen Umstand ausblendet, wird nie verstehen, warum die Reproduktionsmedizin so boomt.

Gesetze sollten möglichst auch konsistent sein. Wer schon mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle den absoluten Schutz der Menschenwürde festlegt, muss fragen, ob dann nicht auch Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Spirale, verboten werden müssten.

(Zuruf von der F.D.P.: So ist es!)

Makaber wird es schließlich, wenn zur Rettung überzähliger künstlich hergestellter Embryonen zur Adoption aufgerufen wird und Leihmütter für so genannte verwais­ te Embryonen als Gebärmaschinen gesucht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wer Gesetze in einer pluralistischen Gesellschaft macht, muss sich auch fragen, ob in einer so bedeutenden Wertfrage mittels Strafrecht alles rigoros verboten werden kann, was weltanschaulich höchst verschieden gesehen wird. Unser deutsches Trauma besteht doch darin, dass sich der NS-Staat in fataler Weise anmaßte, mit seiner Eugenik über „wertes“ bzw. „unwertes“ Leben zu entscheiden.

Ich ziehe daraus die Konsequenz, dass staatliche Eingriffe eingedämmt und individuelle Freiheitsrechte geschützt werden müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es gibt Wege, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Balance herzustellen. Letztlich hat doch die Regelung des § 218 einerseits das Strafrecht begrenzt. Andererseits hat die Praxis das Bewusstsein über den Schutz des Lebens in dieser Gesellschaft grundlegend zum Guten verändert. Ich finde, in dieser Richtung sollten wir weitergehen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS­ -
SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/
CSU und der F.D.P.)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Jetzt hat das Wort der Kollege René Röspel, SPD-Fraktion.

René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich 1998 in den Bundestag gewählt wurde, habe ich mich fast fünf Jahre lang am Uni-Klinikum in Essen wissenschaftlich und forschend mit der Frage befasst: Wie schafft es eigentlich ein Embryo, sich in der Gebärmutter einzunisten? Je länger ich mich mit dieser Frage befasste, wie dieser menschliche Zellhaufen in dem für ihn eigentlich unfreundlichen Milieu des Uterus existieren kann, desto mehr wurde ich gefangen von dem faszinierenden Geschehen der embryonalen Entwicklung, das seit Jahrtausenden unbeobachtet und ungestört im Körper der Frau ablief.

Der Nobelpreisträger und Entdecker – nicht Erfinder! – der Genregulation, der Genetiker François Jacob, hat diese Faszination wie folgt ausgedrückt:

Das Unglaubliche besteht darin, dass nach der Befruchtung der ersten Zelle das befruchtete Ei sich zu teilen beginnt. Was zwei Zellen ergibt. Dann vier. Dann acht. Dann eine kleine Traube von Zellen. Und dass diese Traube sich dann an die Gebärmutterwand hängt, länger wird, wächst und einige Monate später einen Säugling bildet, der in mehr als 95 Prozent der Fälle mit allem versehen ist, was er braucht, um zu leben, die Welt zu durchstreifen und sogar um zu denken. Dies ist das Wunder. Das ist das erstaunlichs­ te Phänomen, das sich auf dieser Welt abspielt. Derart erstaunlich, dass es für alle Menschen Gegenstand einer tiefen Verwunderung sein müsste und sie nach den Mechanismen fragen müssten, die einem solchen Wunder zugrunde liegen.

Je mehr ich mich mit diesem Wunder auseinander setzte, desto stärker wuchs in mir der Respekt vor dem menschlichen Leben auch in seiner frühesten Form. Ich bin heute noch sehr froh darüber, noch nie mit echten Embryonen gearbeitet zu haben. Denn wir haben unsere Arbeit mit Krebszellen durchgeführt, die wir sozusagen als Modell benutzt haben. Wir haben nicht mit echten embryonalen Zellen gearbeitet, weil es in Deutschland verboten ist, aber auch, weil wir es als ethisch nicht vertretbar hielten.

In anderen Ländern ist die Forschung an Embryonen erlaubt. In den USA, in Israel, in Großbritannien sind bis zum heutigen Tage etwa 50 000 Embryonen zu Forschungszwecken verbraucht worden. Einen dieser Embryonen habe ich im Januar dieses Jahres auf einem Symposium in Essen „kennen gelernt“. Ein britischer Forscher zeigte uns wie selbstverständlich das Dia einer Blastozys­ te, also eines menschlichen Embryostadiums, auf dem bestimmte Oberflächenmoleküle markiert waren. Es handelte sich übrigens um reine Grundlagenforschung, ohne irgendeine Anwendung im Bereich der Gesundheit.

Das war zwar wissenschaftlich ohne Zweifel interessant; aber es ging vielen deutschen Kollegen wie mir, als sie sich fragten: Darf es so weit kom­ men, dass menschliche Embryonen wie selbstverständlich verarbeitet werden? Dürfen wir die 150 – vielleicht sind es nur 15; die Zahl ist noch offen – „überzäh­ ligen“ Embryonen aus künst­ lichen Befruchtungen in Deutschland zu For­ schungs­ zwecken benutzen? Wird die Begehrlichkeit nach mehr begrenzt werden können? Wie realistisch sind die Versprechungen, Krankheiten zu hei­ len oder zumindest zu lindern?

Trotz der Faszination, die ich für das von mir geschilderte Wunder empfin­ de, sind für mich persönlich die Argumente, die Forschung an menschli­ chen embryonalen Stammzellen zuzulassen, noch nicht gut genug, die Versprechun­ gen noch zu unrealistisch und der Preis noch zu hoch.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die uns zur Ver­ fügung stehen. Wir müssen uns eines klarmachen: Es wird nie eine leidfreie oder auch nur leidarme Gesellschaft geben können.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Sehr richtig!)

In den zwei Jahren meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag habe ich gesehen, dass Abgeordnete keine unverletzlichen Wesen oder besonders geschützte Menschen sind, für die uns einige halten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben in dieser kurzen Zeit wie die Menschen, die wir vertreten, Leid erfahren müssen. Wenn in nächster Zeit vielleicht wichtige Entscheidungen ge­ troffen werden müssen, dann dürfen sie nicht in den Labors getroffen werden, dann dürfen sie schon gar nicht an der Börse getroffen werden, dann müssen sie in diesem Hohen Hause getroffen werden. Es ist ein guter Ort dafür und es ist der richtige Ort dafür.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Anke Fuchs: Ich erteile dem Kollegen Helmut Heiderich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Helmut Heiderich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegin­ nen und Kollegen! Rote Gentechnik, Entscheidungen direkt für, gegen, am Le­ ben – da fordert der Bundeskanzler: Scheuklappen ablegen, Leinen los, Vorrang dem wirtschaftlichen Fortschritt!

(Jörg Tauss [SPD]: Hat er heute nicht gesagt!)

Der grünen Gentechnik – für sie spreche ich; denn ich meine, dass sie zur De­ batte des heutigen Tages gehört – zieht er dagegen die Zwangsjacke an und hängt ihr den Maulkorb um, obwohl er noch vor einem Jahr deren Perspektive als „Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts“ herausgestellt hat. So wird vielen Entwicklungen deutscher Unternehmen, der Kompetenzzentren, der For­ schungs­ einrichtun­ gen die Praxisanwendung verweigert. Das Dreijahrespro­ gramm zum großflächigen Anbau gentechnisch fortentwickelter Pflanzen wurde vom Kanzleramt – fertig ausgehandelt – zwei Tage vor Unterzeichnung gekippt, und dies mit völlig unsachlicher Begründung.

(Jörg Tauss [SPD]: Welche Debatte führen wir hier eigent­ lich?)

Die noch zuvor herausgestellten Entwicklungschancen, Herr Kollege, sind jetzt blockiert. Dabei gibt es in Deutschland viele gute Ansätze: Kunst­ stofffolien aus Kartoffelstärke, Spinnenseide aus Tabakpflanzen, weniger Che­ mie im Gemüseanbau, Einsparungen von Insektiziden bei Maispflanzen, Einspa­ rungen von Herbiziden beim Zuckerrübenanbau, bessere Ausnutzung von nachwachsenden Rohstoffen, Einsparungen von Energie und Kosten in der Verarbeitung. Dies alles sind Entwicklungen, die bei uns vor Ort stattfinden.

Wenn ich dies vortrage, dann wird auch den Fachleuten erkennbar: Die CDU ist, was grüne Gentechnik angeht, nicht der Werbetrommler der internationa­ len Konzerne, auch wenn dies einer der ebenso beliebten wie falschen Vorwürfe der Gentechnikgegner ist. Andererseits hat der Anbau internationa­ ler Produktlinien – jährlich geschieht dies weltweit auf einer Fläche von über 40 Millionen Hektar – dazu beigetragen, den Bedenkenträgern die Argumente zu nehmen; denn die Prognosen sind nicht Realität geworden. Im Gegen­ teil: Es gab wesentliche Vorteile, wie die Reduzierung von Erosionsproblemen oder die Verminderung des Chemieeinsatzes. Auch deshalb ist es längst über­ fällig, in Deutschland endlich eigene Erfahrungen im großflächigen Anbau zu machen – unter Beobachtung der Wissenschaft, mit Auswertung durch die Züchter und die Experten sowie unter den Augen von Öffentlichkeit und Journa­ listen.

Der Abgeordnete Schröder hat heute Morgen gesagt
– das ist das wich­ tigste Element –, dass wir eine Gesellschaft brauchen, die Bescheid weiß. Ich füge hinzu: Wir brauchen dann auch die Kommunikation mit den Verbrauchern: Denn welcher Verbraucher weiß wirklich etwas über Chancen, Potenziale, Bedingun­ gen der Bio- und Gentechnik in Ernährung und Umwelt?

Wie sehr sich die Bundesregierung hier drückt, zeigt das Argument, der Verbraucher wolle keine Produkte der Gentechnik. Das ist aber doch nichts an­ deres als das Eingeständnis: Wir haben die Bürger nicht informiert. Oder: Wir wollen sie nicht informieren.

(Monika Ganseforth [SPD]: Was ist das für eine Logik?)

Dazu passt auch die gegenwärtige Linie Ihrer zuständigen Ministerin Künast. Sie verfolgt offenbar das Ziel, grüne Gentechnik gänzlich totzuschweigen und das bisher zarte Pflänzchen verdorren zu lassen.

(V o r s i t z: Vizepräsidentin Dr. Antje
Vollmer)

Dagegen hat die CDU/CSU bereits 1990 mit dem Gentechnikgesetz Maßstäbe gesetzt, die sich bis heute bewährt haben. Seitdem gilt in Deutsch­ land für die Gentechnik: Sicherheit von Anfang an, Sicherheit Schritt für Schritt, eine an jede einzelne Entwicklung angepasste Sicherheitsforschung und Si­ cherheitsrabatt an keiner Stelle. Das muss man den Bürgern deutlich sagen. Ebenso eindeutig waren und sind wir für die Kennzeichnung gentechnischer Produkte. Das heißt aber auch Festlegung von standardisierten Testverfahren und Grenzwerten sowie eine europäische Vereinheitlichung.

Wir sind in dieser Technologie für Offenheit und Transparenz gegenüber unseren Bürgern. Warum sollten wir verheimlichen, dass seit Jahren Tausende von Schiffsladungen von gentechnisch verbessertem Soja oder Mais in Deutschland verfüttert und verarbeitet werden, und zwar ohne jede negative Erkenntnis? Immerhin werden in unserem Land in diesem Jahr 1 000 Hektar als Versuchsfläche ausgewiesen, was mit Vorteilen und nicht mit Problemen verbun­ den ist.

Warum – so frage ich – schaffen wir nicht auch in diesem Bereich ein Zehn-Jahres-Zukunftsprogramm für die Entwicklung der biotechnischen Poten­ ziale in Ernährung, natürlicher Rohstoffversorgung, Energieeinsparung und Umweltentlastung analog zur roten Gentechnik? Warum fördern wir nicht die Einbindung gentechnischer Grundmethoden in den Biologieunterricht unserer Schulen?

Deutschland muss heraus aus seiner Verweigerungsecke, was diese Technologie betrifft. Es muss auch bei der grünen Gentechnik heißen: Fort­ schritt in Verantwortung statt weiterer Erhöhung rot-grüner Ideologiebarrieren. Die Forschung, die wissenschaftlichen Einrichtungen, die Kompetenzzentren und die Unternehmen brauchen auch in Deutschland die Chance, zu beweisen, dass grüne Gentechnik genauso voller Fortschritt für den Menschen ist wie die Humangenetik.

Lassen Sie mich mit einer Bemerkung schließen. Vor zehn Jahren noch wurde der Einbau eines menschlichen Gens in ein Bakterium als Horrorvision dargestellt. Heute lehnt keiner mehr Insulin aus gentechnischer Produktion ab. Deshalb ist es heute unsere Verpflichtung, solche Chancen auch in der grünen Gentechnik für die nächste Generation zu eröffnen. Gehen Sie auf diesem Weg mit, statt ihn weiter zu blockieren!

Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Ka­ rin Kortmann.

Karin Kortmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle­ gen! Die Sorge um die Chancen und Risiken, um den notwendigen Fortschritt und die gebotene Grenzziehung treibt mich ebenso wie viele andere in unse­ rer Gesellschaft und auch in diesem Parlament um. Liegt doch die größte Verantwortung für uns in der Abwägung in dem nicht zu leugnenden Konflikt zwischen den lebens-, den überlebensnotwendigen Forschungen in der Medizin und der Beachtung und Einhaltung ethischer Grundlagen.

Als Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken trete ich seit der Beschlusslage im Mai wie viele andere in diesem Hause für die Erarbeitung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes ein, welches den neuen biomedizinischen Entwicklungen Rechnung trägt, das aber auch nicht hinter den Schutzrahmen des geltenden Embryonenschutzgesetzes von 1990 zurück­ gehen darf.

Präimplantationsdiagnostik, Forschung an embryo­ na-len Stammzellen und the­ rapeutisches Klonen erscheinen für viele kranke Menschen oder auch für Paare, die sich sehnlichst und auch mit Recht ein gesundes Kind wünschen, als der letzte Rettungsanker. Wer will diesen Menschen die notwendige Hilfe ver­ wehren und vor allem mit welchem Recht?

Wir haben die Chance, die Entstehung von Krankheiten und ihren Ablauf besser zu durchschauen. Chancen gibt es sowohl auf der diagnosti­ schen als auch auf der therapeutischen Ebene. Wir müssen uns darin einig sein, dass wir auf das Genwissen nicht verzichten können. Aber verheißen uns manche Forscher nicht auch Aussicht auf Hilfe und Linde­ rung, die sie zum jetzigen Forschungsstand leider niemandem garantieren kön­ nen und dürfen? Diese menschliche Hoffnung auf den medizinisch-technischen Fortschritt darf aber doch niemals dazu führen, die Bedingungen für die For­ schung und die Menschenwürde auf ein und dieselbe Stufe der Abwägung zu stellen. Vielmehr sind doch die Forscher ebenso wie wir alle an ethische Maß­ stäbe gebunden.

An der Menschenwürde findet die Forschungsfreiheit ihre Grenzen, da­ mit diese nicht zu unmenschlichen Konsequenzen führt.

(Beifall des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])

Darauf haben in den vergangenen Wochen viele Verbände und Organisationen in Schreiben an uns hingewiesen. Ich danke den Kirchen für ihre wertvollen Beiträge. Die Deutsche Bischofskonferenz warnt beispielsweise mit Recht davor, zu glauben, die Fragen der Gentechnik mithilfe von Mehrheitsentscheidungen klären zu können, und appelliert an die Forscher, dass sie die menschendienliche Pers­ pektive nicht aus den Augen verlieren.

(Beifall des Abg. Willi Brase [SPD])

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt; dazu verpflichten uns das Grundgesetz und die grauen- und leidvollen Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit. Deshalb geht es bei der Gentechnik nicht allein um einzelne individuell zu beantwortende Problemberei­ che, sondern in dieser Debatte geht es vor allem um die zukünftige ethische und moralische Verfassung unserer Gesellschaft. Wie viel wollen wir bestim­ men, was wollen wir festlegen, was ist für uns wertvoll, was ist für uns wertlos, was ist schützenswert und was ist aufgebbar?

Die so genannte Menschheits­ formel des kategorischen Imperativs von Kant bietet hier Orientierung. Der Kol­ lege Michael Müller hat darauf hingewiesen, ich zitiere sie gerne noch einmal, weil wir sie als Handlungsrahmen nicht außer Acht lassen dürfen. Kant sagte:

Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Per­ son als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.

Setzen wir uns gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür ein, die Gentechnik für einen Fortschritt und für ein Leben nach menschlichem Maß zu nutzen, wie es der Bundespräsident in der vergangenen Woche angemahnt hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Katherina Reiche.

Katherina Reiche (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klon-Schaf Dolly, die Entschlüsselung des menschlichen Ge­ noms und Berichte über angebliche Designerbabys entfachen einen Streit im Spannungsfeld zwischen Menschenwürde und Forschungsfreiheit. Wir erleben eine Spannbreite der Diskussion von der Voraussage der Apokalypse einerseits und Heilsversprechen der Wissenschaft andererseits. Viele Fragen müssen geklärt werden. Die Antworten auf diese Fragen wird uns jedoch kein Rat, auch kein Nationaler Ethikrat, geben können. Am Ende der Debatte steht eine Ent­ scheidung hier im Deutschen Bundestag.

Ich persönlich führe meine Überlegungen in dem besonderen Span­ nungsfeld als Mutter, Christin und Naturwissenschaftlerin. Die Sorge um meine Tochter begleitet mich seit dem Moment, in dem ich erfuhr, dass ich ein Kind erwarte. Meine ersten Fragen bei den Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt lau­ teten jeweils, ob alles in Ordnung sei und das Baby gesund sei. Sind solche Fragen
diskriminierend? Die Frage: „Was wäre, wenn ...?“ beschäftigt uns noch immer. Ich denke an meine amerikanischen Gasteltern, die drei von sieben Söhnen verloren. Alle starben zwischen dem zwölften und sech­ zehnten Lebensjahr an einer tödlichen Erbkrankheit, der Duchenne-Muskeldystrophie. Mir fährt es kalt den Rücken herunter, wenn ich lese, dass in Paris ein PID-Kind zur Welt kam, dessen Eltern zuvor zwei Kinder begraben haben, weil sie einem tödlichen Leberleiden erlagen. Es ist mir unmöglich, Ihnen unmorali­ sches Handeln zu unterstellen.

In Deutschland ist die PID unzulässig. In zehn Ländern Europas ist die PID erlaubt. Ich erlaube mir den Hinweis, dass nationale Sonderwege ethische Probleme ganz eigener Art nach sich ziehen. Ich sehe die PID als Erweiterung des Spektrums der vorgeburtlichen Diagnostik. Interessiert beobachte ich die Haltung einiger Teile der jetzigen Koalition und Regierung, in der ich gewisse Wider­ sprüche ausmache. Der Philosoph Robert Spaemann sagte:

Konsequenz im Denken und im Handeln ist nur dort eine Tugend, wo man den richtigen Anfang gemacht hat.

Nun weiß ich im Kontext der heutigen Debatte nicht, ob Mitte der 90er-Jahre einige Teile der jetzigen Koalition bei der Reform des § 218 StGB den richtigen Anfang gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zurück zur PID. Das Töten des Embryos in vitro ist strafbewehrt, die eines Embryos in utero jedoch straffrei. Gespräche mit Seelsorgern und be­ troffenen Paaren überzeugten mich: Wer sich der Tortur – und ich sage bewusst „Tortur“ – einer PID unterzieht, will unbedingt ein Kind, kein perfektes, sondern eines, mit dem die Eltern gemeinsam alt werden können.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Die Praxis spricht aber eine andere Sprache!)

Impliziert ein dezidiertes Nein zur PID nicht auch ein tiefes Misstrauen gegenüber Eltern, Ärzten und Humangenetikern, eine Diagnose nicht rechtge­ mäß anzuwenden? Wenn die PID auf wenige Fälle begrenzt wird, wenn die Be­ ratungspflicht hinzutritt und wenn die endgültige Entscheidung über jeden Ein­ zelfall einem unabhän-
gigen Gremium übertragen wird, dann sehe ich die
Vor­ aus­ setzungen für die Zulassung der PID in Deutschland gegeben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Ich habe mir diese Position nicht leicht gemacht, vor allem nicht als Christin. Als Naturwissenschaftlerin weiß ich, dass wir am Beginn und am Ende des Lebens eben nicht allein objektives Wissen zur Grundlage unserer An­ schauungen machen können. Dort endet Wissen, dort beginnt der Glaube. Ich glaube, dass wir aufgrund unserer Ebenbildlichkeit zu Gott verantwortlich mit der Schöpfung umgehen müssen. Und doch sage ich gerade als Christin, dass die Pflicht zur Hilfe durch Heilung und Leidminderung nicht gering zu schätzen ist. Wer fühlt sich nicht hilflos gegenüber dem Leid von Kranken,
gegenüber dem Leid der Angehörigen? Die Spreche­ -
rin der Deutschen Krebshilfe sagt heute in der „Frank­ furter Allgemeinen Zeitung“: „Da ist viel Verzweiflung im Spiel ...“

Bei neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson wird in Zukunft die Stammzellenforschung helfen. Stammzellen haben ihr Poten­ zial ferner bei der Behandlung von Rheuma, von Herzkreislauf­ erkrankungen oder von Querschnittslähmung unter Beweis gestellt. Adulte Stammzellen ha­ ben sich als Alternativen etabliert. Was aber, wenn die Forschung an adulten Stammzellen nicht zum Ziel führt oder man die Mechanismen der Zellentwick­ lung nur an embryonalen Zellen erforschen kann, um als Ziel die adulten Stammzellen für die Heilung von Krankheiten nutzbar machen zu können?

Die Forschungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz ist durch andere Verfassungsgüter eingeschränkt. Bei der Beurteilung der Forschung an Stammzellen sind die Art und Weise der Gewinnung, die angewandten Metho­ den und die verfolgten Ziele zu unterscheiden. Können wir es rechtfertigen, deutschen Patienten Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, weil diese mit­ hilfe von in Deutschland nicht zugelassenen Verfahren zustande gekommen sind? Oder importieren wir am Ende Therapien, deren Erforschung wir mit von hoher Moral getragenem Haupt ablehnen, deren Ergebnisse wir aber annehmen, um Gutes zu tun?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir können uns bei der Beantwortung solch schwieriger Fragen Zeit las­ sen. Da es nie allein um die Frage geht, ob wir das, was wir tun können, auch tun dürfen, sondern auch um die Frage, ob wir es unterlassen dürfen, müssen wir das Ganze sehr genau prüfen. Der Mensch ist ein Vernunftwesen mit Moral, was ihn zum Handeln mit Augenmaß befähigt. Die Intention des Heilens ist eine zutiefst christliche. Die Moral des Augenmaßes muss sich auch bei der Be­ wältigung des Wissenszuwachses in der Biomedizin bewähren und es ermög­ lichen, dieser Intention gerecht zu werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jörg Tauss.

Jörg Tauss (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Eine Gleichsetzung des Embryos mit dem geborenen Menschen ist nicht angemessen.

Und:

Forschung am Embryo ist vertretbar, wenn der Embryo überzählig ist und ohne­ hin sterben wird.

Dies sind Zitate aus der Benda-Kommission, einge­ setzt vom früheren Bundeskanzler, übrigens zu einem Zeitpunkt – der Kollege Merz ist nicht mehr da –, als der Bun­ destag ebenfalls eine Enquête-Kommission eingerichtet hatte. Wir sollten uns also hier nicht mit Dingen beschäftigen, die schon in der Vergangenheit ganz anders waren.

Dass wir heute über Bio- und Gentechnologie als Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts diskutieren, zeigt, dass wir mit Ambivalenzen zu tun ha­ ben. Auf der einen Seite haben wir mit enormen Ängsten zu tun, die auch heute zum Ausdruck gebracht worden sind. Auf der anderen Seite haben wir mit Hoffnungen zu tun, von denen ich meine, dass sie zum Teil, zumindest nach dem heutigen Stand, übersteigert sind. Wir sollten bei vielen Kranken nicht übersteigerte Hoff­ nungen wecken. Über vieles, was wir heute diskutiert haben, wird erst in den nächsten Jahren, möglicherweise Jahrzehnten, als Ergebnis berichtet werden können.

Die Debatte ist, glaube ich, deswegen so engagiert, weil sie eng mit un­ serer komplexen Gesellschaft verflochten ist, die nicht nur komplex ist, weil sie in vielen Punkten kompliziert wird, sondern auch deshalb, weil sie keinen Ort mehr kennt, an dem allgemeingültige und universelle Antworten und Wahrhei­ ten begründet werden können. Sie ist auch deshalb komplex, weil weder öko­ nomische Nutzenkalküle noch wissenschaftliche Rationalität, aber auch nicht allein die Religion oder einzelne Juristen für die Gesellschaft als Ganzes spre­ chen können.

Vieles von dem, was irgendwann einmal als undenkbar, unsittlich oder unmoralisch erschien, wird heute ganz anders bewertet. Das gilt für den legalen Abbruch von Schwangerschaften, das galt im Mittelalter für das Öffnen von Lei­ chen zum Zwecke der Wissenschaft oder das gilt für das Austragen des Kindes einer unfallverletzten Frau, bei der der Hirntod festgestellt wurde. Über diese Tabubrüche reden wir. Ich denke, wir reden nicht über Verbrechen der Vergan­ genheit. Ich würde mich als Forschungspolitiker dagegen wehren, dass die Ar­ beit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und von vielen Biotechnikern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in diesem Lande mit jenen Verbre­ chen gleichgesetzt wird. Das hat nichts miteinander zu tun. Diese Grenze soll­ ten wir auch heute deutlich ziehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Dass gerade die Philosophie und natürlich auch die Theologie diese Fragestellung verstärkt aufgreifen müssen, wie wir gerade hier gehört haben, ist gerechtfertigt. Ich bedaure, dass die Geisteswissenschaften, die im­ merhin fast 20 Prozent des Etats der DFG bekommen, sich bei dieser Debatte mit Beiträgen noch immer bemerkenswert zurückhalten. Ich würde mir wün­ schen, dass es auch aus diesem Bereich mehr Beiträge gäbe.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es gibt keine kategorischen Antworten. Ich zitiere das Zentralkomi­ tee der deutschen Katholiken, das gesagt hat, die Forschung könne das Gesamt der For­ schung nicht überblicken. Das ist wahr. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass eine Amtskirche das Gesamt der Gesellschaft nicht überbli­ cken kann, genauso wenig wie der Flügel einer Partei dies könnte. Deshalb will ich ein paar Punkte benennen, bei denen aus forschungspolitischer Sicht mei­ ner Auffassung nach die Grenzen liegen.

Zunächst will ich keinen Schutz weniger Zellen im Reagenzglas, der stärker wäre als beispielsweise der Schutz der Embryonen im Mutterleib. Das ist nicht mein Verständnis von Menschenwürde. Es kann und darf keine „Züch­ tung“ von Menschen geben. Kürzlich hat jemand gesagt: Wenn Eltern viel Geld für Privatschulen für ihre Kinder ausgeben, was man ihnen nicht übel nimmt, dann würden sie auch intelligente Kinder gezüchtet haben wollen. – Ich halte dies für eine Überschätzung der gentechnischen Möglichkeiten. Kinder, Menschen sind mehr als nur Zellen, sie sind mehr als nur möglicherweise im Reagenzglas er­ zeugte Gebilde, die beliebig manipulierbar sind. Wir könnten im Grunde genommen auch die Bildungspolitik einstellen, wenn wir davon ausgingen, dass man alles im Reagenzglas züchten könnte. Aber eine solche Züchtung darf es nicht geben und bei PID geht es auch nicht darum.

Es darf keine Eingriffe in die Keimbahn geben. Der genetische Neuent­ wurf des Menschen ist nicht das Thema, über das wir hier diskutieren; er ist auch nicht angestrebt.

Die Erzeugung von Embryonen für Forschungszwecke lehne ich ebenso ab. Im Gegensatz zu manch pessimistischer Aussage, die wir heute gehört ha­ ben, sage ich deutlich: Das könnten wir als Gesetzgeber verhindern; wir wären dazu in der Lage.

Aus diesem Grunde will ich mit einem Zitat von Robert Leicht aus der heutigen „Zeit“ schließen. – Ich hoffe, wir sind davor bewahrt, eine ideologisierte Debatte zu führen, die möglicherweise nur zu Schärfen führt, die schwer zurückholbar sind. – Robert Leicht hat gesagt: „Ethischer Maximalismus im Gewand staatlicher Ge­ setze – das wäre ... der Schritt vom Fundament zum Fundamentalismus.“ Allen, die der Auffassung sind, dass wir diesen Schritt zum Fundamentalismus gehen sollten, sage ich: Ich würde nicht mitgehen, selbst dann nicht, wenn er unter dem Deckmantel der Menschenwürde daherkäme.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Norbert Geis.

Norbert Geis (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da­ men und Herren! Diese Debatte hat viele Aspekte, ganz gewiss auch rechtspo­ litische Aspekte. Es geht angesichts der ungeheuren Möglichkeiten, die die Humangenetik uns heute bietet, natürlich auch um die Frage der Grundprinzi­ pien unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Die Unionsfraktion hat aufgrund ihres Selbstverständnisses schon immer Wert darauf gelegt, dass wir von dieser Grundordnung nicht durch falsche Weichenstellungen weggeführt werden. Wir haben deshalb schon im Jahre 1990 das Embryonenschutzgesetz vorgelegt, das hier von allen gelobt worden ist.

Unsere Verfassung hat sich für eine wertgebundene Grundordnung ent­ schieden, an deren Anfang der klassische Satz „Im Bewusstsein seiner Ver­ antwortung vor Gott und den Menschen ...“ steht und in deren Mittelpunkt der Mensch, sein Recht auf Freiheit, sein Recht auf Leben und sein Recht auf die Unantastbarkeit seiner Würde stehen. Diese Grundrechte überragen unsere gesamte Rechtsordnung. Sie finden sich nicht in gleichem Maße, in dieser her­ ausragenden Stellung, in anderen Verfassungen. Das hat nichts mit einer Ab­ wertung anderer Verfassungen, sondern mit unserer Geschichte und den leid­ vollen Erfahrungen zu tun, die anderen Völkern erspart worden sind. Darauf hat das Verfassungsgericht immer wieder hingewiesen, in einer sehr markanten Weise in einem Urteil vom 25. Februar 1975 zur Fristenregelung.

Die entscheidende Frage, die uns hier bewegt, ist, ob dem Embryo im Reagenzglas das gleiche Recht auf Leben und die gleiche Würde zustehen wie dem geborenen Menschen oder dem noch nicht geborenen Menschen. Wir wissen, dass von Anfang an menschliches Leben besteht; das wird hier von niemandem bestritten. Aber gibt es einen graduellen Unterschied in der Schutzpflicht des Staates im Hinblick auf das Recht auf Leben und auf das Recht auf die Unan­ tastbarkeit der Würde? Auch hierzu gibt es Entscheidungen des Verfassungs­ gerichtes, die im Zusammenhang mit dem Recht des Embryos in vivo, das heißt im Mutterleib, stehen. Ich erinnere an die Entscheidungen von 1975 und von 1993. Hier hat das Verfassungsgericht nach meiner Auffassung ganz klar festgestellt – das ergibt sich aus der Logik dieser Entscheidungen –, dass der Mensch von Anfang an Mensch ist, dass ihm von Anfang an das Recht auf Leben zusteht und dass er von Anfang an auch das Recht auf die Unantastbar­ keit seiner Würde hat.

Nun ist die Frage, ob einem Embryo im Rea­ genzglas
– trotz der Technizität seiner Zeugung aufgrund der Tatsache, dass er am Anfang nicht in vivo, sondern in vitro lebt nicht in gleichem Maße zuzuerkennen sind, wie dies für den Embryo im Mutterleib gilt. Ich glaube, dies trifft zu. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Rechte nicht schon bei einem Embryo im Reagenzglas anzuerkennen. Alles andere stünde im Widerspruch zur Logik unserer Rechtsordnung.

Das hat Folgerungen für die Präimplantation und natürlich auch für die Forschung an Embryonen. Denn wenn dem Embryo das Recht auf Leben ungeteilt zu­ steht und wenn er ein ungeteiltes Recht auf die Unantastbarkeit seiner Würde hat, dann ist die Forschung an Embryonen nicht möglich. Dies gilt dann ganz gewiss für die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, die ja auf­ grund unseres Embryonenschutzgesetzes nicht möglich ist. Aber das gilt auch für die „überzähligen“ Embryonen, wobei ich bitte, das Wort „über­ zählig“ immer in Anführungszeichen zu setzen. Denn es erinnert allzu sehr an Vorgänge, an denen wir noch heute schwer zu tragen haben. Man soll in diesen Fragen mit der Semantik vorsichtig umgehen.

Ich glaube, dass für „überzählige“ Embryonen das gleiche Recht gelten muss wie für Embryonen, die zu Forschungszwecken hergestellt werden. Das heißt, eine Forschung an solchen Embryonen darf nicht möglich sein. Unsere Verfassung verweist unsere Forschung auf andere Wege und diese Wege führen vielleicht eher zum Ziel, weil sie, wie ich meine, das Humanum mehr achten und weil sie, wie ich meine, mehr im Einklang mit unserer Schöpfung stehen.

Das gilt aber auch für die Präimplantationsdiagnostik; denn hier ge­ schieht keine reine Diagnose. Sie wird vielmehr angewandt, um zu selektieren. Nur gesunde Embryonen sollen übertragen werden. Hier meine ich, dass der Vergleich zwischen Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik, das heißt der Vergleich zwischen einem Embryo im Reagenzglas, also außerhalb des Mutterleibes, und einem Embryo im Mutterleib durchaus angezeigt erscheint. Ich sehe im Grunde keinen Unterschied zwischen der Tötung des Embryos im Reagenzglas und einer Abtreibung. Es wird immer eingewandt, bei der Abtreibung komme die Konfliktsituation der Frau mit ins Spiel. Das mag richtig sein, aber genau dieselbe Konfliktsituation kann bei einer bewussten Übertragung eines im Reagenzglas befindlichen kranken Embryos in den Mutterleib gegeben sein. Hier besteht also im Grunde genommen kein Unterschied.

Das kann aber wiederum nicht heißen, dass wir es dann, wenn wir es hier erlauben, auch dort erlauben. Wir müssen uns vielmehr die Frage stellen, ob diese Gesetzes­ praxis, die in unserem Land insbesondere für die Spätabtreibung gilt, noch verfassungskonform ist, das heißt, im Einklang mit unserem Grundgesetz steht. Diese Frage darf hier nicht tabuisiert werden; denn es geht auch um einen Vergleich mit der Spätabtreibung.

Da der Embryo im Reagenzglas einer fast unkontrollierbaren Gefährdung ausgesetzt ist, stellt sich noch eine weitere Frage, der man nicht ausweichen kann, nämlich, ob die Zeugung im Labor richtig sein kann. Wenn man diese Frage bejaht, muss aber die Gesellschaft Regelungen treffen, um diese Gefährdung zu reduzieren. Ich meine, das sollten wir bei künftiger Gesetzgebung mit berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Würde des Menschen und sein Recht auf Leben sind keine hehren Ziele unserer Verfassung, sondern sie sind das Minimum, das der Staat seinen Menschen zu gewähren hat. Dieses Minimum steht auch dem Embryo im Reagenzglas zu.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hanna Wolf.

Hanna Wolf (München) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Beitrag mit den Versprechungen und Risiken der Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – für Frauen auseinander setzen. Die Frauen kommen in der derzeitigen Diskussion kaum mehr vor.

(Beifall der Abg. Ilse Janz [SPD] und der Abg. Angelika Volquartz [CDU/CSU])

Heute haben Gott sei Dank einige Kollegen darauf abgehoben. Ich will die Frauen wieder ins Zentrum rücken und ich werde begründen, warum ich die PID ablehne.

Zur Vorgeschichte: Ohne künstliche Befruchtung im Reagenzglas fände heute keine Debatte über PID statt. Diese künstliche Befruchtung wird unfruchtbaren Frauen angeboten. Sie ist keine Heilung im ärztlich-ethischen Sinn, sondern eine Art Dienstleistung. Sie geht von der falschen Vorstellung aus, es gäbe ein Recht auf ein genetisch eigenes Kind. Die künstliche Befruchtung in vitro verlangt zunächst eine hormonelle Überstimulation und eine operative Eizellenentnahme. Sie ist nur in maximal 20 Prozent der Fälle erfolgreich. Die physischen und psychischen Folgen dieser so genannten Behandlung sind bisher nicht in Langzeitstudien erforscht. Bei dieser künstlichen Befruchtung entstehen mehrere Embryonen. Deshalb ist dies für mich bereits der Dammbruch hin zur Embryonenproduktion.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Wodarg [SPD])

Unfruchtbare Frauen stehen unter Druck. Das vermeintliche Recht auf ein genetisch eigenes Kind kann zum psychischen Zwang werden.

Nun zur PID. Sie bezieht sich im Prinzip nicht auf unfruchtbare, sondern auf fruchtbare Frauen. Sie könnten jederzeit ein Kind bekommen, allerdings mit dem Risiko einer Erbkrankheit. Auch diese fruchtbaren Frauen werden einer hormonellen Überstimulation und einer operativen Eizellenentnahme unterworfen. Hierfür werden noch mehr Embryonen als für die In-vitro-Fertilisation be­ nötigt.

Die Entscheidung, welche Embryonen eingepflanzt werden, fällen Spezialisten im Labor – nicht die Frau. Ob das Kind wirklich ein Risiko trägt, kann aber endgültig erst während der Schwangerschaft festgestellt werden, wenn überhaupt. Dann allerdings entscheidet die Frau, ob sie sich im Konflikt sieht und wie sie sich zu dieser Tatsache verhalten will. Der Konfliktfall gemäß § 218 StGB bezieht sich nur auf die Einheit in der Zweiheit zwischen Frau und Fötus.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Fötus kann nur mit der Frau geschützt werden. Um dieser Schutzmöglichkeit willen gibt es den Kompromiss der Straffreiheit bei Abtreibung.

Was ist aber durch PID geschehen? Aus dem vermeintlichen Recht auf das genetisch eigene Kind ist ein vermeintliches Recht auf ein genetisch eigenes gesundes Kind geworden. Für die Frau entsteht weiter Druck. Ein nicht gesundes Kind kann ihr zum Vorwurf gemacht werden, vom Partner, von der Familie, von der Gesellschaft. Eine perfekte Mutter muss also ein perfektes Kind zur Welt bringen.

Die PID löst auch Begehrlichkeiten auf überzählige Embryonen aus, für embryonale Stammzellenforschung, für das therapeutische Klonen, für die so genannte Spende von Eizellen für unfruchtbare Frauen.

Die Gewinnung von Eizellen für diese Zwecke würde über kurz oder lang folgen, der Bedarf würde ansteigen. Eizellen werden aber nicht gespendet wie Blut. Ihre Gewinnung ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Frauen verbunden. Ein Handel übelster Art könnte beginnen. Die Worte „Zweck“ und „Gewinnung“ von Embry­ onen ist nach meiner Meinung mit Art. 1 des Grundgesetzes unvereinbar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – nicht nur die Würde werdenden Lebens, son­ dern auch die Menschenwürde der Frauen.

Ich lehne also die PID aus moralischen, physischen, psychischen und sozi­ alen Gründen ab. In dieser Ablehnung weiß ich mich einig unter anderem mit dem Deutschen Ärztinnenbund.

Huxley hat schon 1932 in seinem utopischen Roman „Schöne neue Welt“ mögliche Entwicklungen der Biomedizin, nämlich die Ablösung der menschlichen Geburt vom mütterlichen Körper und die Selektion der Embryo­ nen, nicht als Heilsbotschaft für Frauen, sondern als Warnung verstanden. Wir dürfen seine Warnung auch im neuen Jahrtausend nicht überhören.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hermann Kues.

Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Fragen, die wir heute diskutieren, kann niemand die Ver­ antwortung an jemand anders delegieren, sondern jeder muss sich informieren, wir müssen Argumente austauschen und wir müssen uns schließlich ein Urteil bilden. Das gilt für Forscher, das gilt für Anwender, das gilt für Nutzer und das gilt für Politiker gleichermaßen.

Ich sage ausdrücklich: Moral ist keine Frage von Experten oder Fach­ gremien. Es genügt auch nicht, zu sagen, ich bin Forschungspolitiker, Rechts­ politiker. Die Unterscheidung zwischen Richtig und Falsch in der zentralen Frage und die Unterscheidung zwischen Gut und Böse ist jedem Menschen zu­ zumuten. Ich bin dafür, dass wir diese Debatte in Klarheit und Ernsthaftigkeit führen, ohne dass wir anderen Fortschrittsfeindlichkeit oder Ideologiebehaftet­ heit vorwerfen. Dazu passt auch nicht – das muss ich hier ebenfalls sagen –, dass der Bundeskanzler bereits in einer sehr frühen Phase die Kirchen und damit auch die Christen in die Nähe der Position mit „ideologischen Scheuklap­ pen“ gerückt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es reicht auch nicht aus, die Christen und die Kirchen
– es ist ja heute vielfach davon die Rede gewesen – in unserem Land zu respektieren und sie sich sozusagen wie in einem zoologischen Park für ethisches Sondergut zu halten. Nein, ich glaube, sie gehören mit ihren Überzeugungen und ihren Argu­ menten in die Gesellschaft und in die gesellschaftlichen Debatten hinein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich glaube nur, dass wir auch bereit sein müssen, uns von ihnen, wenn sie sich sehr detailliert und konkret äußern, ins Gewissen reden zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das gilt ganz besonders für die heute hier angesprochene Fragestellung. Es ist völlig legitim, verschiedene Güter und verschiedene Übel miteinander in Konkurrenz treten zu lassen. Es gibt natürlich eine ethische Verantwortung für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es gibt auch eine ethische Verpflichtung zum Heilen, insbesondere zur Vermeidung von schier unerträglichem Leid, zur Be­ kämpfung von bislang als unheilbar geltenden Krankheiten. Es gibt auch das hohe Gut der Forschungsfreiheit. Aber es gibt auch nicht zuletzt den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen.

Ich sage ausdrücklich, man kann diese Güter und Interessen gegenein­ ander abwägen, aber die ethische Abwägung fängt eigentlich jetzt erst an, wenn man sie formuliert hat. Denn jetzt müssen wir Wertentscheidungen tref­ fen, nach welchen Maßstäben, nach welchen Kriterien und nach welchen Rangordnungen wir die zu entscheidenden Güter abwägen.

Die christlichen Kirchen in Deutschland – es haben sich ja heute viele als Christen erklärt – haben uns in den letzten Wochen unmissverständliche Fix­ punkte als Haltegriffe an die Hand gegeben. Das passiert nicht immer, und es gilt für den Rat der EKD, für die Vereinigung der Evangelischen Kirchen, für die katholische Deutsche Bischofskonferenz und auch für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Nicht nur als Mitglied des Zentralkomitees, sondern auch als Christ und Staatsbürger bin ich froh, dass sich die aus dem christlichen Menschen­ verständnis und dem Grundgesetz ergebenden Rangordnungen sehr ähnlich sind. Dort heißt es – das sagen auch die aktuellen kirchlichen Stellungnahmen –: Die Würde des Menschen – unabhängig von seinen Entwicklungsstufen und seinen Fähigkeiten – ist unantastbar; sie nimmt in der Rangordnung der abzuwägenden Güter die erste Stelle ein.

Konkret heißt das: Die Würde des Menschen wird dort verletzt, wo der Mensch als Träger der Menschenwürde vom Staat oder von anderen Menschen zum bloßen Objekt gemacht und ausschließlich für Zwecke anderer genutzt wird, sei es für den Zweck der freien Forschung oder den Zweck, später Kranke heilen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich meine, auch ein noch so guter Zweck heiligt nicht das Mittel, die Würde eines einzelnen Menschen anzutas­ ten. Das – und nur das – ist für mich der Maßstab.

Es geht auch nicht um eine christliche oder kirchliche Sondermoral. Aber ich glaube, dass den Kirchen ein Erfahrungsschatz zur Verfügung steht, auf den eine plurale Gesellschaft aufbauen kann. Ein guter Teil dieses Schatzes ist auch in das Grundgesetz eingegangen. Nicht von ungefähr steht in der Präambel die Verpflichtung zu handeln vor „Gott und den Menschen“.

Ich setze in den kommenden Wochen auf die Kraft der Argumente und darauf, dass diese klärende Wirkung haben. So haben sich die Positionen als falsch, weil einer rationalen Begründung nicht standhaltend, erwiesen, die Menschenwürde sei an die Fähigkeit der Selbstachtung oder des Selbstbewusstseins geknüpft oder der Mensch werde erst durch die Geburt zum Menschen.

Ebenso ist für mich klar geworden, dass der vielfach ins Gespräch gebrachte Vorschlag, die im Falle eines Schwangerschaftskonflikts aus guten Gründen eingeführte Rechtskonstruktion „rechtswidrig, aber straffrei“ auf die bedingte Zulassung der PID zu übertragen, unlogisch wäre. Wir brauchen die Diskussion auch, um Zusammenhänge zu erkennen. So ist mir im Zusammen­ hang mit der Diskussion über die bedingte Zulassung der PID viel stärker bewusst geworden, dass wir die PID nicht ungeachtet des skandalösen Zustands der so genannten Spätabtreibungen diskutieren können. Dass in Deutschland solche Spätabtreibungen, das heißt Schwangerschaftsabbrüche bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Geburt erfolgen, ist ein Skandal.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen, die mir wichtig ist. Weder aus dem christlichen Menschenverständnis noch aus der Bibel ergeben sich konkrete unmittelbare Handlungsoptionen für ethisches und politisches Handeln. Wohl aber ergeben sich daraus Kriterien und Rang­ ordnungen für die anstehende Urteilsbildung. Sie bilden einen Kompass, ein ethisches Koordinatensystem, das mir die Möglichkeit gibt, mich mit meinen Überlegungen an der Urteilsbildung zu beteiligen, und sie geben mir die Gewissheit, dass Ethik eben nicht
– auch nicht an einen Nationalen Ethikrat – delegierbar ist. Hierbei sind wir schon selbst gefordert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Margrit Wetzel.

Dr. Margrit Wetzel (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immanuel Kant gründet die Würde des Menschen nicht nur in seinem Zweck-an-sich-selbst-Sein, sondern entwickelt auch die regulative Idee der Menschheit in der Person als eine uns aufgegebene Pflicht.

Völlig im Einklang damit sagt das Bundesverfassungsgericht: „Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.“ Die Würde des Menschseins liege auch im ungeborenen Leben im Dasein um seiner selbst willen, daher verbiete sich jegliche Differenzierung der Schutzverpflichtung mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses Lebens.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Deutlich auch die Ablehnung der Erzeugung menschlichen Lebens, „um es alsbald wieder zu vernichten“.

Es gibt also gute Gründe, an der Substanz des Embryonenschutz­ gesetzes ohne Wenn und Aber festzuhalten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für etwa 50 Paare jährlich in Deutschland wird ihr Kinderwunsch zu einem Problem, weil sie aufgrund gene-
tischer Belastungen
mit hoher Wahrscheinlichkeit erbkranke Kinder bekämen. Es gibt verschiedene Konfliktlösungen. Einige dieser Paare verzichten auf die Zeugung und damit ganz auf eigene Kinder. Andere entscheiden sich für den Verzicht auf die biologische Vaterschaft und nehmen eine Samenspende an. Andere nehmen ein fremdes Kind an oder – die vielleicht schwerste aller Entscheidungen – sie nehmen ihr Schicksal in Gestalt eines erbkranken Kindes bewusst an.

Wer sich in dieser Situation für die Präimplantationsdiagnostik entschei­ det, steht damit nicht in einem Konflikt, sondern setzt bewusst den Wunsch nach einem eigenen, genetisch unbelasteten Kind um. Er erteilt einen ärztlichen Dienstleistungsauftrag zur Erzeugung einer ausreichend hohen Anzahl von Embryonen durch künstliche Befruchtung und zur Gendiagnose. PID ist ein von gentechnischen Kriterien geleitetes Handeln in der Petrischale: nicht Konflikt, sondern Kalkül.

Zweck der Diagnose ist die Aussonderung erbkranker Embryonen, ihre Verwerfung. Es ist die Selektion mit der Hoffnung, mindestens einen ungeschä­ digten Embryo für eine Schwangerschaft zu erzeugen. Wer hier eine Parallele – rechtswidrig, aber straffrei – zur unabwendbaren Notlage beim Schwanger­ schaftsabbruch konstruiert, verwechselt den Kinderwunsch, der einen Lebens­ entwurf ohne ein eigenes und gesundes Kind scheinbar nicht zulässt, mit dem ungewünschten Kind, dessen Austragung gegen den Willen der Mutter nicht erzwungen werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sehen wir uns die Erfolgsrate der PID an, die eine entsetzlich hohe Be­ lastung für die betroffenen Frauen bedeutet. Die ESHRE-Studie weist für den Zeitraum von 1993 bis 2000 die Behandlungen von 886 Frauen weltweit aus, die zu 123 Geburten und 162 Kindern führten. Durchschnittlich wurden dabei pro Geburt 74 Eizellen befruchtet und elf Embryonen transferiert. Ich frage mich, was sich diese Frauen damit antun. Bezogen auf die circa 50 betroffenen Paare, abzüglich derer, die andere Alternativen wählen, kämen damit besten­ falls zwei bis drei PID-Kinder jährlich in Deutschland zur Welt. Sollen wir dafür den Embryonenschutz aufgeben?

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Nein!)

Einen Indikationenkatalog will aus gutem Grund niemand aufstellen. Eine Begrenzung auf bestimmte Krankheiten wird niemals haltbar sein. Zu verlo­ ckend ist die immer wieder in die Debatte gebrachte Qualitätssicherung der IVF. Schnell sind wir bei der Altersindikation, der Eizellspende und der verbrauchen­ den Embryonenforschung. Ist der Kinderwunsch erbkranker Eltern, der unser Verständnis und unser Mitleid weckt, nicht in Wahrheit ein trojanisches Pferd für den Wunsch einiger Forscher, den Einstieg in die verbrauchende Embryonen­ forschung zu legalisieren und scheinbar moralisch zu legitimieren?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden noch viele Debatten führen müssen, noch viele Argumente austauschen, unseren ganzen Verstand, unsere ganze Urteilskraft und unsere ganze Vernunft einsetzen müssen, und zwar jeder Einzelne von uns, der auf der Grundlage seines Wissens und seines Gewissens in diesen Fragen an Ent­ scheidungen mitwirken wird.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Thomas Rachel.

Thomas Rachel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kol­ leginnen und Kollegen! Als Forschungspolitiker und Christ in der Politik treiben mich die neuen Möglichkeiten, Chancen und Risiken um, die sich aus der Ver­ knüpfung von Biotechnologie und Fortpflanzungsmedizin ergeben. Es ist das erste Mal in meiner siebenjährigen Tätigkeit im Deutschen Bundestag, dass ich das Gefühl nicht loswerde, mein Streben als Forschungspolitiker könnte in Wi­ derstreit zu manchen Wertgrundlagen geraten, die ich als Christ und Landes­synodaler der evangelischen Kirche habe.

Was ist es, was diese besondere Schwierigkeit ausmacht, vor der wir stehen? Die sich abzeichnenden Möglichkeiten in Biotechnologie und Medi­ zin haben eine völlig neue Qualität; denn erstmals scheint die Menschheit fähig zu sein, den Menschen selbst zu verändern. Damit stehen wir als Gesellschaft vor der Frage: Dürfen wir alles zulassen, was wir technologisch können? Aber ich ergänze: Dürfen wir etwas unterlassen, wozu wir technologisch in der Lage wären?

Manche erzeugen in der öffentlichen Diskussion den Eindruck, als ob es den Wissenschaftlern um Menschenzüchtung gehe. Diese Beschreibung hat mit den Wissenschaftlern in Deutschland nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ehrlicherweise muss man sogar einräumen, dass sich die Forschung in einem Dilemma befindet. Die differenzierte und ausführliche Stellungnahme der DFG zeigt dies.

Forschung und Wissenschaft können nicht Selbstzweck sein oder aus­ schließlich einem nicht mehr zu hinterfragenden, abstrakten Forschungsinte­ resse dienen. Auch die Wissenschaft muss gegenüber der Gesellschaft Re­ chenschaft ablegen und am Wohl der Menschen Maß nehmen. Aber es ist doch gerade der Urauftrag der Wissenschaft, sich im Bereich der Biomedizin für ein neues Verständnis von Krankheitsprozessen und neue Arzneimittel einzuset­ zen, um Krankheiten wie Parkinson oder Krebs zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deshalb bin ich gegen eine Dämonisierung der Wissenschaft, wie sie von manchen versucht wird. Übrigens nimmt auch die evangelische Theologie die Hoffnung auf neue Heilungsmethoden auf gentechnologischer Grundlage sehr ernst. Denn aus dem Gebot der Nächstenliebe ergibt sich geradezu die Pflicht, Möglich­ keiten wahrzunehmen, um Menschen in Not zu helfen. Aber – hier kommen wir zur notwendigen ethischen Grenzziehung – dieses Ziel rechtfertigt nicht jedes Mittel. Auch Therapieversprechungen rechtfertigen nicht jede Art von Forschung.

Welches kann nun der Maßstab für die Beurteilung der neuen technolo­ gischen Möglichkeiten der Lebenswissenschaften sein? Für uns Christ­ demokraten ist es das christliche Menschenbild. Wir wollen größtmöglichen Freiraum für Bio- und Gentechnologie; diese Freiheit findet aber ihre Grenzen am absoluten Wert des Menschen und der Menschenwürde. Über den Menschen kann nicht verfügt werden, ganz gleich, auf welcher Entwicklungs­ stufe er steht, darf er nie zum bloßen Objekt von Forschungs- und Wirtschafts­ interessen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In voller Übereinstimmung mit den beiden großen Kirchen stellen wir Christdemokraten fest, dass mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle menschliches Leben entsteht. Ab dem ersten Tag ist die genetische Vorbe­ stimmtheit und Individualität des Menschen gegeben. Damit genießt der Embryo bereits in den ersten Tagen seines Entstehens eine klare Schutz­ würdigkeit. Aus diesem Grunde lehnt die CDU Deutschlands die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken und die verbrauchende Embryonen­ forschung ab. Es muss auch andere Wege als die Vernichtung menschlichen Lebens geben. Ein solcher Weg liegt in der Erforschung adulter Stammzellen und der Stammzellen aus dem Blut der Nabelschnur. Lassen wir doch Deutschland zum Vorreiter gerade dieses Forschungszweiges, der ethisch nicht belastet ist, werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich räume ein, dass ich anfangs die so genannte Prä-implantations­ diagnostik, PID, vollkommen abgelehnt habe. Je mehr ich mich aber mit dem Sachverhalt befasst habe, desto mehr bin ich ins Nachdenken gekommen. Die Frage ist letztlich: Kann man PID grundsätzlich verbieten? In zehn euro­ päischen Nachbarländern wird die Methode der PID bereits erlaubt und prakti­ ziert. Für mich käme eine Zulassung der PID nur für solche Paare infrage, die von einer schwersten genetischen Vorbelastung, für die es keine Behand­ lungsmöglichkeiten gibt, betroffen sind.

Bei der PID handelt es sich in meinen Augen im Prinzip um eine vorge­ zogene Pränataldiagnostik. Bereits heute befindet sich unsere Gesellschaft in einem moralischen Dilemma: Wer diese Diagnostikmethode ablehnt, muss bei geltender Rechtslage in Kauf nehmen, dass ein Fötus mit genetischen Schäden erst nach dem dritten Monat oder zu einem späteren Zeitpunkt abgetrieben wird, während bei Anwendung der PID keine Einnistung der Eizelle stattge­ funden hätte. Die PID könnte somit helfen, einer Frau in Konfliktsituation einen späteren Schwangerschaftsabbruch zu ersparen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Dass man die PID nicht in hundert Prozent aller Fälle verbieten kann, hat mir ein Fall aus Amerika gezeigt: Eine Familie hatte eine schwerst kranke Tochter, die
voraussichtlich mit sieben Jahren sterben würde. Die Eltern wollten ein weiteres Kind und haben sich gefragt, was sie tun können, um ihrem kranken Kind zu helfen. Sie haben sich für den Weg entschieden, Stammzellen aus der Nabelschnur eines Neugeborenen zu gewinnen, um damit der kranken Tochter eine Heilungschance zu geben. Sie wählten nach künstlicher Befruch­ tung und PID den Embryo aus, der nicht die gleiche Erbkrankheit, wie sie bei der Tochter aufgetreten war, hervorbringen würde. Und in der Tat: Mit den Stammzellen, die sie der Nabelschnur des neugeborenen Jungen entnommen haben, konnte die kranke Schwester geheilt werden.

(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Ja!)

War dieser Weg ethisch und moralisch verwerflich? Mithilfe von PID konnte Leben gerettet werden. Wer wollte hier den ersten Stein werfen? Der Vorgang zeigt, dass man wahrscheinlich nicht in hundert Prozent aller Fälle PID ausschließen kann. Die Indikation für die Anwendung von PID müsste in meinen Augen auf Fälle schwerster genetischer Vorbelastung begrenzt und mit umfassender Pflichtberatung verbunden sein.

Lassen Sie mich abschließend fragen: Was tun wir eigentlich mit den Daten, die wir mithilfe der neuen gendiagnostischen Verfahren bekommen? Jeder soll das Recht auf Wissen seiner eigenen Daten haben. Es darf aber keiner gezwungen werden, der Erhebung dieser Informationen zuzu­ stimmen. Wir müssen es ausschließen, dass künftig Kranken- und Lebens­ versicherungen vor Abschluss eines Vertrages die Vorlage eines Gentests ver­ langen dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Anderenfalls würde dies das Ende der Solidargemeinschaft sowie das Ende der solidarischen Sozialversicherung, wie wir sie in der Bundesrepublik Deutsch­ land haben, bedeuten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Dr. Peter Struck [SPD])

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege, denken Sie daran, dass Sie jetzt schon zwei Minuten überzogen haben.

Thomas Rachel (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin, nachdem Sie mich darauf hingewiesen haben, möchte ich zum Schluss kommen.

Meine Damen und Herren, wir Parlamentarier haben eine große Ver­ antwortung: Wir haben die Verantwortung, politisch alles zu tun – ich habe ein Beispiel genannt –, um eine Spaltung der Gesellschaft in Bürger mit guten und solche mit schlechten Genen zu verhindern. Wir wollen die Chancen der Gentechnik nut­ zen, aber keine Menschen ins Abseits stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Carola Reimann.

Dr. Carola Reimann (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ ren! Die Debatte um die PID und die embryonalen Stammzellen ist untrennbar mit den Fragen der Menschenwürde, mit dem Beginn und mit dem Schutz des Lebens verbunden. Das haben wir heute des Öfteren gehört. Ich glaube, es gibt in diesem Hause niemanden, der den Beginn des menschlichen Lebens nicht durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle definiert, und auch nieman­ den, der solch einer befruchteten Eizelle abspricht, dass es sich um menschli­ ches Leben handelt und Menschenwürde besitzt.

Im Zusammenhang mit der PID stellt sich für mich eine zentrale Frage: Wie ist der Status des Embryos in vitro? Kann und soll man einen Embryo in vitro anders schützen als einen Embryo in vivo? Ich halte es für fragwürdig, befruchtete Eizellen außerhalb des Körpers unter einen höheren Schutz zu stellen als Embryonen im Mutterleib. Vor der Nidation, also vor der Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter, besteht für na­ türlich entstandene Embryonen kein Schutz. Gängige Verhütungsmethoden wie die Spirale verhindern die Einnistung des entstandenen Embryos im Körper der Frau und sind gesellschaftlich breit akzeptiert. Bei einer natürli­ chen Schwangerschaft beginnt der Schutz des Embryos erst mit dem Zeitpunkt der Nidation. Betrachtet man nun Embryonen in vivo und in vitro unabhängig vom Zeitpunkt dieser Nidation, so kann man § 218 meiner Ansicht nach nicht außer Acht lassen. Es stellt sich die zusätzliche Frage, ob wir Embryonen zu einem frühen Zeitpunkt, nämlich unmittelbar nach der Befruchtung und noch vor der Einnistung in der Gebärmutter, bei Androhung von Strafe stärker schützen sollten als solche Embryonen, die schon einige Wochen alt sind und deren Abtreibung zwar nicht erlaubt ist, aber unter den Voraussetzungen des § 218 straffrei bleibt. Im täglichen Leben nehmen wir ein differenziertes Lebens­ schutzkonzept hin. Ich warne davor, eine Ethik zu fordern, die von niemandem gelebt wird und auch von niemandem gelebt werden will. Das führt geradewegs zu einer Doppelmoral.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

Lassen Sie mich einen Aspekt nennen, der auch mir in der Diskussion immer wieder zu kurz kommt, nämlich die Position der Frau. Die Rolle der Frau reduziert sich häufig auf ein diffuses Schwangerschaftsumfeld. Man konzentriert sich stark auf das Potenzial der befruchteten Eizelle, ohne ausreichend zu be­ rücksichtigen, dass die Realisierung dieses Potenzials von einer Frau abhängig ist. Meiner Ansicht nach kommt der Frau deshalb eine Schlüsselposition zu. Die Rechte des Embryos müssen deshalb gegen die Rechte der Frau abgewogen werden, ähnlich wie wir das bei § 218 bereits tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bedeutet es, wenn die PID gänzlich verboten bleibt? Eine Frau, die trotz problematischer Familienanamnese einen Kinderwunsch hat, erhält keine Möglichkeit zur PID. Bei einer natürlich entstan­ denen Schwangerschaft wird aber sehr wohl getestet, ob genetische Verände­ rungen vorliegen. Die Frau wird zu einem späten Zeitpunkt der Schwanger­ schaft vor die Entscheidung einer möglichen Abtreibung gestellt. Das bedeutet: Frauen, die trotz bekannter Erkrankungen in der Familie nicht auf Kinder ver­ zichten wollen, müssen sich als Gebärmutter auf Probe benutzen lassen. Das halte ich für frauenverachtend.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

Das wird den Frauen und auch den Paaren mit problematischer Familienanam­ nese nicht gerecht.

Das Gleiche gilt für den Vorwurf der Leichtfertigkeit, der in der Diskus­ sion immer wieder mitschwingt. Ich glaube, dass gerade Paare, die sich auf­ grund ihrer familiären Vorgeschichte einer genetischen Beratung unterziehen, das aus einem Gefühl der Verantwortung heraus tun und ihre Situation sehr wohl reflektieren.

Ich plädiere deshalb für eine Zulassung der PID in engen Grenzen, die berücksichtigen, dass viele in unserem Land Angst vor der Zeugung von Men­ schen nach Maß haben. Ich glaube aber, wir brauchen eine klare gesetzliche und keine standesrechtliche Regelung, in der die Bedingungen, unter de­ nen wir die Präimplantationsdiagnos-tik zulassen wollen, sehr genau definiert werden. Zu diesen Bedingungen gehören für mich eine professionelle psycho­ soziale Beratung und natürlich eine Begrenzung auf Erkrankungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Rolf Stöckel.

Rolf Stöckel (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Keuner fragt in einer Geschichte von Bert Brecht: „Wäre es nicht besser, die richtigen Fragen zu stellen, als so zu tun, als hätten wir immer schon die richti­ gen Antworten?“

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke [PDS])

Es geht mir wahrscheinlich wie den meisten, die diese so wichtige Debatte bis jetzt verfolgt haben und keine Fachleute sind: Ich habe noch viele Fragen. Ich meine wie auch Kollege Kues, dass wir alle, als Abge­ ordnete, aber vor allem als mündige Bürgerinnen und Bürger, die Antworten und Entscheidungen nicht allein den Spezialisten und erst recht nicht den Vertreterinnen und Vertretern allein selig machender endgültiger Wahrheiten überlassen dürfen.

Ich weiß auch nicht wirklich, was zum Beispiel die Menschen in meinem Wahlkreis über Gentechnik wis­ sen, denken und was sie sich von ihr erhoffen, wie sie zukünftig leben wollen und vor allen Dingen, wovor sie der Staat schützen soll. Was ist für sie Men­ schenwürde und menschliches Leben? Ich meine aber zu wissen, dass sich die Mehrheit von ihnen das im 21. Jahrhundert nicht mehr von Kirchenvorständen, Zentralkomitees oder von wem auch immer vorschreiben lassen will.

Ich bin eher zuversichtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in Deutschland zwischen den Menschen verschiedener Religionen, Lebenssichten und auch der Wissenschaft viel mehr ethische Gemeinsamkeiten gibt, als die bisherige Debatte glauben macht, und zwar sowohl bei der Achtung der Men­ schenwürde, bei der Haltung gegen Ökonomismus, gegen Diskriminierung und Rassismus wie auch bei Eingriffen in die persönliche informelle Selbstbestim­ mung durch Zwangsgentests.

Ich bin deshalb Roman Herzog – er ist schon zitiert worden – für seinen Beitrag dankbar. Er hat als Katholik, ehemaliger Bundespräsident und als re­ nommierter Verfassungsrechtler nicht nur gesagt, dass das Recht der Erbkran­ ken, durch weitere Forschung gerettet zu werden, auch den Wert menschlichen Lebens auf seiner Seite hat, sondern will bei der „totalen Absolut­ stellung des ungeborenen Lebens in einer Gesellschaft, die beim ,fertigen’ Le­ ben – und zwar aus einsichtigen Gründen – durchaus zu unterscheiden weiß, nicht mitmachen“.

Diesen Dialog so öffentlich und verständlich zu führen und die Bürgerinnen und Bürger daran tatsächlich zu beteiligen sind Wissenschaftler aller Fachrichtungen, Kirchen, Verbände und wir Politiker verpflichtet. Ich teile deswegen die Frage des Kollegen Tauss: Wo sind eigentlich die Geistes- und Erziehungswissenschaftler, die laut sagen, dass die individuelle Menschwer­ dung mit allen menschlichen Eigenschaften ohne soziale Wechselbeziehungen, ohne Interaktionen im Mutterleib, in der Familie und in der Gesellschaft gar nicht möglich ist? Was spricht eigentlich dagegen, dass nicht auch in Zukunft wie heute fast alle Kinder durch natürliche Zeugung zur Welt kommen? Macht das in Zeiten der Gentech­ nik keinen Spaß mehr? Die Machbarkeitsphantasien bezüglich der Genfor­ schung und -technik, die von erbitterten Gegnern wie euphorischen Interes­ senten suggeriert und von Massenmedien angeheizt werden, müssen meiner Meinung nach auf den Boden realistischer Tatsachen gestellt werden. Die De­ batte sollte gerade in Deutschland nicht überwiegend angstbesetzt geführt wer­ den.

In Deutschland werden wichtige Zukunfts- und Wertedebatten oft mit dem Hinweis auf die besondere deutsche Geschichte für beendet erklärt. Ich meine, das Wissen über die Geschichte, besonders die Lehren aus den Verbrechen des Nationalsozialismus, ist eine substanzielle Basis für unseren Rechtsstaat und die Demokratie, die hoffentlich bald auch eine europäische sein wird. Ich frage mich aber gerade auch als jüngerer Kollege und für Jün­ gere, wie wenig Zutrauen diejenigen in die Zukunft unseres Verfassungsstaates und seiner Gewaltenteilung sowie Vertrauen den mündigen Bürgerinnen und Bürgern als Souverän gegenüber haben, die die Forschung an vorhandenen, nicht eingepflanzten Embryonen und PID, gegen Missbrauch klar definiert, be­ grenzt und kontrolliert, als Dammbruch an die Wand malen und damit die Tür zur sozialen und ökonomischen Selektion weit offen sehen.

Sollten wir nicht deutlicher machen, dass nur rechtsstaatliche und demokratische Strukturen einen zivilisierten, verantwortlichen, die Menschen­ würde achtenden Umgang mit neuem Wissen und neuen Technologien, die weltweit verfügbar sein werden, ermöglichen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Können wir die Chancen und Risiken neuer Techniken überhaupt ohne ethisch vertretbare Forschung beurteilen? Ich meine: Nein. Wie werden das zukünftige Generationen beurteilen, wenn wir darauf verzichten? Sind andere zivilisierte Gesellschaften, die Embryonenforschung und PID ermöglichen und die eine längere demokratische Tradition als Deutschland haben und auch einen langen ethischen Diskurs führen, moralisch wirklich schlechter? Ist es nicht so wie in Brechts Kinderhymne: „Wir wollen nicht unter und nicht über andren Völkern sein“?

Ich komme zum Schluss. Wir wissen, dass höchstens 10 Prozent aller Behinderungen erbkrankheitsbedingt sind. Nur ein Bruchteil der behindert Ge­ borenen ist durch künstliche Befruchtung gezeugt worden. Wie kann es ange­ sichts dieser Tatsache durch PID einen Dammbruch geben, der sich letztlich gegen Behinderte wendet?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Müssen wir Leiden und Behinderung kultivieren oder als sinnstiftend erklären, um Behinderte als gleichwertige Menschen in unsere Mitte zu nehmen, oder reicht es vielleicht aus, dass wir alle durch Unfall oder von nach der Geburt auf­ tretenden Krankheiten potenziell betroffen sind? Lenkt die bisherige Debatte über die Menschenwürde der Behinderten im Zusammenhang mit PID nicht eher von den realen Defiziten bei der Integration und Gleichbehandlung Behinderter ab, etwa vergleichbar mit der Debatte über aktive Sterbehilfe auf der einen Seite und der Realität der Sterbebegleitung, der Schmerztherapie und der Palliativmedizin in Deutschland auf der anderen Seite?

Das alles sind schwierige, aber wichtige Fragen. Wir kommen nicht darum herum, sie zu klären und letztlich politische Entscheidungen zu treffen, die wir in jedem Fall vor den zukünftigen Generationen zu verantworten haben werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Als Letzter in der Debatte erhält jetzt der Abgeordnete Dr. Hermann Scheer das Wort.

Dr. Hermann Scheer (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ ren! Ich möchte im Zusammenhang mit der Debatte zu bio­ ethischen Problemen über einen Punkt sprechen, der weder in den letzten Wo­ chen noch heute im Zentrum der Debatte stand, der aber nach mei­ ner Meinung – zwar nicht in erster Linie unter humanethischen, aber unter wirt­ schaftsethischen und sozialethischen Gesichtspunkten – von größter Bedeutung für die weitere Entwicklung ist, nicht zuletzt in Bezug auf die Rolle der Entwick­ lungsländer. Es geht um die Frage der Patentierung von Stoffen.

Die Debatte darüber, ob es erlaubt werden soll, nicht nur Erfindungen, sondern auch schlichte Entdeckungen zu patentieren – Letzteres ist mehr als zweifelhaft –, ist bekannt. Sie wird häufig so geführt, als ob es sich nur um einen formalen Konflikt handelt. Darüber, dass dies die Sprengung des bis­ herigen Patentrechts bedeutet, dass dies unglaubliche soziale Auswir­ kungen haben und dass sich hier entscheiden wird, ob die Biowis­ senschaft eine ungerechtfertigte neue Cashquelle in der Hand weniger oder eine große Chance für die gesamte Menschheit ist, wird meistens nicht debattiert.

Die Patentierung von Genen bedeutet die Enteignung des evolutio­ nären Erbguts sowie des Wissens und der Praktiken der Menschen, insbeson­ dere in den landwirtschaftlichen Regionen der Welt, und zwar nicht durch Staaten oder Regierungen, sondern durch wenige private, überwiegend transnational tätige Unternehmen. Dies ist ein Schlüsselproblem, das entschieden mehr beachtet werden müsste. Wenn dem Tür und Tor geöffnet würde, wäre das der größte Enteignungsvorgang in der Zivilisationsgeschichte, der nicht zuletzt in vielen Publikationen, vor allem aus der Dritten Welt, als Biopiraterie bezeichnet wird. Ein meines Erachtens treffender Begriff.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Im Jahre 1948 hat der Supreme Court, das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, die Patentierung von Genen, damit auch von biologischen Stoffen, verboten. Er hat gesagt, verwertbare Eigenschaften der Natur seien nicht patentierungsfähig. Der Schlüsselsatz in seinem Urteil lautete, diese Eigenschaften der Natur seien „part of the storehouse of all men. They are manifestations of laws of nature, free to all men and reserved exclusively to none.“ Für niemanden exklusiv reservierbar durch Patentierung!

Nun wird häufig darauf verwiesen, dass diese Frage doch eigentlich nicht viel anderes sei als eine Fortentwicklung dessen, was man etwa im Sortenschutz schon kenne, wo es um Züchtungen geht. Es gibt dabei aber drei wesentliche Unterschiede. Der eine Unterschied ist die Geschwindigkeit. Der zweite, noch größere, Unterschied ist die Menge. Und der dritte Unterschied ist, dass hier keine mühsame Züchterarbeit dahinter steht, sondern schlicht und einfach die Entdeckung der Verwertbarkeit einer Pflanze, eines Tieres oder natürlich auch von Genen von Menschen.

Für diese Patentierung wird mit der Behauptung geworben, es gehe hier um eine neue Chance zur Überwindung des Welthungers. Aber die Welthungerproblematik hängt zusammen mit der Organisation der Agrarstrukturen, mit der Erodierung von Böden durch falschen Gebrauch von Düngemitteln und mit anderem mehr. Sie resultiert nicht aus mangelnder Leistungsfähigkeit von Pflanzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Die Dritte Welt wird als Argument mobilisiert. Dabei wird übersehen, dass fast alle internationalen Entwicklungsorganisationen, angefangen von der UNDP bis hin sogar zur Weltbank, eindringlich vor den entwicklungspolitischen Konsequenzen warnen. In einem Land wie Madagaskar, in dem schon seit Jahren Biopatente erlaubt sind – so ein Bericht der Weltbank – haben ausländische Firmen 15 000 Patente an dem natürlichen Erbgut, von Pflanzen, die es auf Madagaskar gibt, einheimische Forscher dagegen nur 21. Damit droht eine völlige Verdrehung, eine völlige Neugewichtung in der internationalen Wirtschaftsordnung, weit über die gegenwärtigen Nord-Süd-Verhältnisse hinaus. Länder der Dritten Welt wie Indien, wo 80 Prozent der Aussaat noch aus eigener Ernte kommt, könnten künftig in die Situation kommen, zu Lizenznehmern von wenigen multinationalen Konzernen zu werden mit der Folge, dass sie Lizenzgebühren zahlen müssen. Sie werden sich das nicht gefallen lassen. Es wird riesige Revolten geben. Es wird aus sozialer Notwehr in vielfacher Weise eine Durchbrechung internationaler Rechtsordnungen geben.

Das gilt nicht nur für die Dritte Welt, das ist längst schon in der Ersten erreicht. Kürzlich stand in der „Süddeutschen Zeitung“, dass ein kanadischer Landwirt, der biogen veränderte, also genmanipulierte Ölsaaten bewusst nicht anbaut – das ist also sozusagen seine Marke–,  aufgrund des Patentrechts gerichtlich zu 80 000 Dollar Lizenzgebühr verdonnert worden ist, weil solche Saatgüter auf seine Felder geweht sind und seine Saat damit nicht mehr natürlich war – und das, obwohl das für ihn sogar noch eine Geschäftsschädigung war; denn sein Produkt entsprach nicht mehr dem, was er haben und anbieten wollte.

Die UNDP – das möchte ich abschließend zitieren – sagt zu dieser Frage:

Neue Patentgesetze kümmern sich kaum um die Kenntnisse der indigenen Bevölkerung, die damit den Ansprüchen von außen schutzlos ausgesetzt ist. Diese Gesetze ignorieren die kulturelle Vielfalt bei der Schaffung von Innovationen und die Teilhabe daran. Ebenso wenig berücksichtigen sie die vielfältigen Ansichten darüber, was Gegenstand von Eigentumsansprüchen sein kann und darf – von Pflanzensorten bis zum menschlichen Leben. Das Ergebnis ist ein stillschweigender Diebstahl von über Jahrhunderte erworbenem Wissen, der von den entwickelten Ländern an den Entwicklungsländern begangen wird.

Wir dürfen diese Entwicklung nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Sie stellt unsere gesamten entwicklungspolitischen Ansprüche auf den Kopf. Entwicklungshilfe wird die verursachten sozialen Zerstörungen, Verwerfungen und Veränderungen von Eigentumsverhältnissen in der Dritten Welt in keiner Weise mehr kompensieren können.

Wir erleben gegenwärtig eine Debatte über Aidsmedikamente in Südafrika. Auch unsere Entwicklungshilfeministerin hat sich in dieser Frage engagiert. Diese Arzneimittel sind nicht entdeckt, sondern tatsächlich erfunden worden. Geschähe etwas Ähnliches bei Saatgütern, so hätte das sogar einschnürenden Einfluss auf Dinge, die aus den Traditionskulturen dieser Länder selbst kommen.

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Hermann Scheer (SPD): Wir müssen bei der gesamten Biopatentierung höchst wachsam sein und verhindern, dass sich solche Entwicklungen ihre sozial verheerende Bahn brechen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende dieser sehr langen und sehr intensiven Debatte. Sie war auch für dieses Haus ungewöhnlich. Wir können allen Beteiligten nur danken. Es war gut, dass wir diese Debatte geführt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 


 

 



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