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Landesverband Baden-Württemberg

 

Berlin, 4. Mai 2001

Embryonale Stammzellen:
DFG-Empfehlungen zur tötenden Embryonenforschung nicht hinnehmbar

Zu den Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur
Forschung mit menschlichen Stammzellen erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen
Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Offensichtlich ermutigt durch den bioethischen Schwenk des
Bundeskanzlers, der sich unter anderem in seinem neuen "Nationalen
Ethikrat" widerspiegelt, fordert nun die DFG die Forschung an
importierten, "legal im Ausland hergestellten" Embryo-Stammzellen.

Daß der DFG hierbei nicht ganz wohl ist, zeigt die merkwürdige
Einschränkung, es sollten "nur Stammzellen importiert werden dürfen, die
aus sogenannten 'überzähligen' Embryonen gewonnen wurden".

Die Gewinnung Embryonaler Stammzellen bedeutet in jedem Fall die Tötung
eines menschlichen Embryos. Es ist nicht ersichtlich, warum dies weniger
schwerwiegend sein soll, wenn es "legal im Ausland" geschieht oder die
Embryonen "überzählig" sind.

Als zweiten Schritt will die DFG, befristet auf fünf Jahre, im Inland
die Tötung und Verwertung "überzähliger" menschlicher Embryonen zur
Stammzell-Gewinnung erlauben. Dies bedeutet die Abschaffung des
Embryonenschutzgesetzes in seinem zentralsten Punkt: dem Schutz der
Unverfügbarkeit menschlichen Lebens in der Petrischale.

Merkwürdig ist wiederum die Einschränkung auf "überzählige" Embryonen.
Zudem gibt es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums derzeit
nur zehn tiefgefrorene Embryonen in Deutschland.

Vor einem neuen Hintergrund erscheint nun auch der Einsatz des
DFG-Präsidenten und der Forschungsministerin für die Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese Selektion in der Petrischale ist
kein Forschungsgegenstand, doch würden dabei "überzählige" Embryonen
anfallen,  und dies könnte der Grund für das Engagement von
Forschungspolitikern für die Zulassung von PID sein.

Merkwürdig ist zudem, daß die DFG für den angestrebten
Embryonenverbrauch Bedingungen analog dem Gentechnikgesetz vorschlägt,
nämlich eine "unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission".

Eine solche Kommission mag bei Freisetzungsexperimenten mit getechnisch
veränderten Pflanzen ihre Berechtigung zur Sicherheit der Bevölkerung
haben.

Doch die Abschaffung des Schutzes menschlicher Embryonen vor
verbrauchender Forschung ist die Verletzung des höchsten Tabus, das wir
kennen, des Tötungsverbotes. Dies wird weder durch hochrangige
wissenschaftliche Ziele noch durch die Begutachtung durch eine
pluralistische Kommission geheilt.

Die Forderungen der DFG kommen zu einem Zeitpunkt, da in den USA die
Weichen offenbar gegen die Verwertung menschlicher Embryonen in der
Stammzellforschung gestellt werden, wie eine Delegation der
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" am Montag in
Washington von Dr. Eric Meslin, Executive Director der "National
Bioethics Advisory Commission" erfuhr.

Die fast ausschließlich von Steuergeldern finanzierte DFG versucht der
parlamentarischen Beratung und Entscheidungsfindung in der
Enquete-Kommission des Bundestages vorzugereifen. Dies wird die Enquete
nicht hinnehmen.

 

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